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Transport von Munition für Repetierbüchse durch Deutschland

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Allergenverordnung
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Transport von Munition für Repetierbüchse durch Deutschland

Beitrag von Allergenverordnung » Mi 25. Apr 2018, 01:06

Grüß euch,

meine Frage ist, ob man Munition für eine Waffe der Kategorie C durch Deutschland transportieren darf.
Der Ablauf ist wie folgt: Ich kaufe 80 Teilmantel-Patronen für eine Waffe der Kategorie C in Österreich, fahre anschließend kurz durch Deutschland damit ich einen anderen Ort in Österreich erreiche.

Kann ich diese Muntion durch Deutschland transportieren, ohne dass ich das melden oder eine Erlaubnis beantragen muss? Ich habe mir online auf der Website des Deutschen Zolls dazu etwas durchgelesen und mir ist klar ob mein Vorhaben überhaupt unter "Mitnahme" oder "Verbringen" fällt. Das ist ein wenig verwirrend. :?

Ich beantrage bald den Europäischen Feuerwaffenpass für meine Kategorie-C-Waffe, weil soweit ich weiß, dürfen Waffen auf keinen Fall durch ein EU-Land transportiert werden ohne dieses Dokument. Kann es sein dass die Munition, die man dafür mitnimmt, auch schon durch dieses Dokument abgedeckt ist und somit die Mitnahme durch Deutschland durch den Europäischen Feuerwaffenpass erlaubt ist ohne Extra-Erlaubnis/-Bewilligung?

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quildor82
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Re: Transport von Munition für Repetierbüchse durch Deutschland

Beitrag von quildor82 » Mi 25. Apr 2018, 01:08

Nein (8zeichen)
"mit einem netten wort und einer pistole erreicht man mehr, als mit einem netten wort allein .."
Al Capone *17.01.1899 - †25.01.1947



Tracerammunition-bulletinboard.eu __bitte eindeutschen

Allergenverordnung
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Re: Transport von Munition für Repetierbüchse durch Deutschland

Beitrag von Allergenverordnung » Mi 25. Apr 2018, 01:14

quildor82 hat geschrieben:Nein (8zeichen)


Wie "Nein", für welchen Teil meines Einleitungsposts gilt das "Nein"? :lol:

DerDaniel
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Re: Transport von Munition für Repetierbüchse durch Deutschland

Beitrag von DerDaniel » Mi 25. Apr 2018, 01:31

Das Nein gilt für alles. Selbst mit EUFWP darfst du nicht ohne weitere Dokumente (Einladung zum Schießen oder "Dauerverbringungsgenehmigung" des zuständigen Landratsamtes) eine Waffe verbringen. Muni unabhängig von der Waffe sowieso nicht, so lange du keine getrennte Import/Export Erlaubnis von AT als auch DE hast.
In Summe ist es 10 mal einfacher nicht über DE zu fahren wenn es eine einmalige Angelegenheit ist.

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Re: Transport von Munition für Repetierbüchse durch Deutschland

Beitrag von Balistix » Mi 25. Apr 2018, 07:34

DerDaniel hat geschrieben:Das Nein gilt für alles. Selbst mit EUFWP darfst du nicht ohne weitere Dokumente (Einladung zum Schießen oder "Dauerverbringungsgenehmigung" des zuständigen Landratsamtes) eine Waffe verbringen. Muni unabhängig von der Waffe sowieso nicht, so lange du keine getrennte Import/Export Erlaubnis von AT als auch DE hast.
In Summe ist es 10 mal einfacher nicht über DE zu fahren wenn es eine einmalige Angelegenheit ist.


Welches Landratsamt ist denn zuständig? Das am Ort des erstmaligen Grenzübertritts oder alle auf der Strecke gelegenen? :think:
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Re: Transport von Munition für Repetierbüchse durch Deutschland

Beitrag von hmg382 » Mi 25. Apr 2018, 08:13

Balistix hat geschrieben:Welches Landratsamt ist denn zuständig? Das am Ort des erstmaligen Grenzübertritts oder alle auf der Strecke gelegenen? :think:


Ersteres.

Ich find das jetzt grad nicht online, aber ich hab damals selbst beim entsprechenden LRA nachgefragt und Antwort auf meine Fragen bekommen.

Edith: Ich hab jetzt doch was gefunden ... gilt zwar jetzt in dem Fall für "bewaffente Geldtransporter", ist aber analog zu sehen:

http://www.landkreis-schwandorf.de/inde ... 901.2&La=1

Wenn Sie oben genannte Waffen bzw. sonstige Waffen, deren Erwerb und Besitz der Erlaubnis bedürfen, in den oder durch den Geltungsbereich des Waffengesetzes mitnehmen möchten, kann Ihnen die Kreisverwaltungsbehörde, in deren Bezirk Ihr Grenzübertritt nach Deutschland erfolgt oder die für Ihren Zielort zuständig ist, eine Erlaubnis erteilen, wenn die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 WaffG vorliegen.
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Re: Transport von Munition für Repetierbüchse durch Deutschland

Beitrag von Balistix » Mi 25. Apr 2018, 08:42

Danke. Für hin und retour gibt es allerdings zwei Übertrittspunkte, was gilt hier?
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Re: Transport von Munition für Repetierbüchse durch Deutschland

Beitrag von gewo » Mi 25. Apr 2018, 09:03

Balistix hat geschrieben:Danke. Für hin und retour gibt es allerdings zwei Übertrittspunkte, was gilt hier?


du kriegst eine DURCHFUHRERLAUBNIS

da steht nicht drinnen von wo nach wo
lediglich die zustaendigkeit des ordnungsamtes wird ueber den einreisepunkt geregelt ..

50,- kostet der spass
achte drauf dass sie es dir gleich fuer ein bis drie jahre dauer ausstellen ...
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Re: Transport von Munition für Repetierbüchse durch Deutschland

Beitrag von Balistix » Mi 25. Apr 2018, 17:47

gewo hat geschrieben:
Balistix hat geschrieben:Danke. Für hin und retour gibt es allerdings zwei Übertrittspunkte, was gilt hier?


du kriegst eine DURCHFUHRERLAUBNIS

da steht nicht drinnen von wo nach wo
lediglich die zustaendigkeit des ordnungsamtes wird ueber den einreisepunkt geregelt ..

50,- kostet der spass
achte drauf dass sie es dir gleich fuer ein bis drie jahre dauer ausstellen ...


Danke vielmals für die Info, aber bitte genau lesen. Ich habe von hin und RETOUR gesprochen, also bspw SBG-IBK über Deutschland und dann natürlich wieder IBK-SBG. Bei jeder Fahrt ist der Punkt des erstmaligen Grenzübertritts ein anderer. Darauf wollt ich hinaus. Brauch ich jetzt zwei verschiedene Wische vom jeweils zuständigen Landratsamt?
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Re: Transport von Munition für Repetierbüchse durch Deutschland

Beitrag von Tirol01 » Do 26. Apr 2018, 05:40

Balistix hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Balistix hat geschrieben:Danke. Für hin und retour gibt es allerdings zwei Übertrittspunkte, was gilt hier?


du kriegst eine DURCHFUHRERLAUBNIS

da steht nicht drinnen von wo nach wo
lediglich die zustaendigkeit des ordnungsamtes wird ueber den einreisepunkt geregelt ..

50,- kostet der spass
achte drauf dass sie es dir gleich fuer ein bis drie jahre dauer ausstellen ...


Danke vielmals für die Info, aber bitte genau lesen. Ich habe von hin und RETOUR gesprochen, also bspw SBG-IBK über Deutschland und dann natürlich wieder IBK-SBG. Bei jeder Fahrt ist der Punkt des erstmaligen Grenzübertritts ein anderer. Darauf wollt ich hinaus. Brauch ich jetzt zwei verschiedene Wische vom jeweils zuständigen Landratsamt?

Mail ans Landratsamt (zB. Rosenheim) und du hast die Antwort am nächsten Tag.

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Re: Transport von Munition für Repetierbüchse durch Deutschland

Beitrag von gewo » Do 26. Apr 2018, 13:49

Balistix hat geschrieben:Danke vielmals für die Info, aber bitte genau lesen. Ich habe von hin und RETOUR gesprochen, also bspw SBG-IBK über Deutschland und dann natürlich wieder IBK-SBG. Bei jeder Fahrt ist der Punkt des erstmaligen Grenzübertritts ein anderer. Darauf wollt ich hinaus. Brauch ich jetzt zwei verschiedene Wische vom jeweils zuständigen Landratsamt?



durchfuhr ist durchfuhr
egal aus welcher richtung

der uebergangsort ist nur fuer die frage der zustaendigkeit der behoerfen ein thema
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Re: Transport von Munition für Repetierbüchse durch Deutschland

Beitrag von Balistix » Do 26. Apr 2018, 20:52

gewo hat geschrieben:
Balistix hat geschrieben:Danke vielmals für die Info, aber bitte genau lesen. Ich habe von hin und RETOUR gesprochen, also bspw SBG-IBK über Deutschland und dann natürlich wieder IBK-SBG. Bei jeder Fahrt ist der Punkt des erstmaligen Grenzübertritts ein anderer. Darauf wollt ich hinaus. Brauch ich jetzt zwei verschiedene Wische vom jeweils zuständigen Landratsamt?



durchfuhr ist durchfuhr
egal aus welcher richtung

der uebergangsort ist nur fuer die frage der zustaendigkeit der behoerfen ein thema


Ja na eben. Somit hätte man theoretisch zwei zuständige Behörden. Oder ist ganz einfach jene zuständig, an dem Ort, an dem man nach Erhalt der Erlaubnis zum allerersten Mal übertritt und danach ist egal wo und welche Richtung (Erlaubnis gilt für ganz Deutschland)?
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Re: Transport von Munition für Repetierbüchse durch Deutschland

Beitrag von oJo » Do 26. Apr 2018, 20:56

Die Erlaubnis wird nicht an einen Übertrittsort geknüpft sein, danach entscheiden die halt welches Amt zuständig ist, damit es sich zumindest theoretisch ein wenig aufteilt. Wennst zum nächsten gehst, wirds vermutlich genauso funktionieren. Kann mir nicht vorstellen, dass da irgendwo der Übertrittsort festgelegt wird.

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