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Ab wann kommt ein Kaufvertrag zustande?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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schneal76
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Ab wann kommt ein Kaufvertrag zustande?

Beitrag von schneal76 » Sa 28. Apr 2018, 12:52

Hallo geschätzte Forumsmitglieder

gleich vorweg, liebe Admins, falls ich hier offtopic bin, bitte einfach den Thread verschieben. DANKE.

Folgende Situation:
Habe mir auf Waffengebraucht einen Revolver gesehen, einen 686er TC. Habe den Verkäufer angeschrieben, wir haben einen Preis ausgemacht, und ich habe ihm geschrieben, dass ich den Revolver kaufe. Kann ihn mir aber nicht gleich holen, da es Sonntag Abend ist und ich in OÖ wohne, der Revolver aber in Salzburg verkauft wurde.
Habe den Verkäufer dann am Dienstag angerufen, wir haben eine Übergabe mit Barzahlung am Samstag vereinbart. Am Donnerstag hat mir der Verkäufer dann geschrieben, er muss ins Burgenland, private Sache. Wir haben vereinbart, dass wir uns dann die darauffolgende Woche einen neuen Termin ausmachen. Das wäre dann diese Woche gewesen. Habe den Verkäufer nun jeden Tag angeschrieben, SMS, Facebook,... Auch Anrufe werden nicht entgegengenommen.
Mein Verdacht ist nun, dass der Revolver an jemanden anderen verkauft worden ist, von dem der Verkäufer mehr Geld bekommen hat als wir vereinbart haben. Muss sagen, ich lasse mir das nicht so einfach gefallen, finde sowas absolut nicht in Ordnung. Wenn ich jemanden etwas zusage, dann sollte das verpflichtend sein.

Meine Frage nun, wer kennt so eine Situation? Kann ich gegen den Verkäufer rechtliche Schritte einleiten? Bez. diversen Rücktrittsrechten und Fristen... Das ganze wurde vereinbart um ca. 18:00 Uhr am Sonntag, den 15.04.2018.

Wäre schön, wenn mir hier jemand weiterhelfen kann.

Danke im voraus

LG
Alex
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S&W 686 TC

gewo
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Re: Ab wann kommt ein Kaufvertrag zustande?

Beitrag von gewo » Sa 28. Apr 2018, 12:55

schneal76 hat geschrieben:Hallo geschätzte Forumsmitglieder

gleich vorweg, liebe Admins, falls ich hier offtopic bin, bitte einfach den Thread verschieben. DANKE.

Folgende Situation:
Habe mir auf Waffengebraucht einen Revolver gesehen, einen 686er TC. Habe den Verkäufer angeschrieben, wir haben einen Preis ausgemacht, und ich habe ihm geschrieben, dass ich den Revolver kaufe. Kann ihn mir aber nicht gleich holen, da es Sonntag Abend ist und ich in OÖ wohne, der Revolver aber in Salzburg verkauft wurde.
Habe den Verkäufer dann am Dienstag angerufen, wir haben eine Übergabe mit Barzahlung am Samstag vereinbart. Am Donnerstag hat mir der Verkäufer dann geschrieben, er muss ins Burgenland, private Sache. Wir haben vereinbart, dass wir uns dann die darauffolgende Woche einen neuen Termin ausmachen. Das wäre dann diese Woche gewesen. Habe den Verkäufer nun jeden Tag angeschrieben, SMS, Facebook,... Auch Anrufe werden nicht entgegengenommen.
Mein Verdacht ist nun, dass der Revolver an jemanden anderen verkauft worden ist, von dem der Verkäufer mehr Geld bekommen hat als wir vereinbart haben. Muss sagen, ich lasse mir das nicht so einfach gefallen, finde sowas absolut nicht in Ordnung. Wenn ich jemanden etwas zusage, dann sollte das verpflichtend sein.

Meine Frage nun, wer kennt so eine Situation? Kann ich gegen den Verkäufer rechtliche Schritte einleiten? Bez. diversen Rücktrittsrechten und Fristen... Das ganze wurde vereinbart um ca. 18:00 Uhr am Sonntag, den 15.04.2018.

Wäre schön, wenn mir hier jemand weiterhelfen kann.

Danke im voraus

LG
Alex


privater tipp:
vergiss es
vor allem wenns telefonisch gelaufen ist
dann hast du nicht "nur" allgemeine rechte anstelle eines echten vertrages
sondern noch dazu das problem der beweislast

siehe es einfach so:
wer weiss fuer was es gut ist
vielleicht war er eh kaputt ...
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Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

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Re: Ab wann kommt ein Kaufvertrag zustande?

Beitrag von schneal76 » Sa 28. Apr 2018, 12:56

Habe alles per mail gemacht über Waffengebraucht.at. Wäre alles dokumentiert
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Re: Ab wann kommt ein Kaufvertrag zustande?

Beitrag von schneal76 » Sa 28. Apr 2018, 12:58

gewo hat geschrieben:siehe es einfach so:
wer weiss fuer was es gut ist
vielleicht war er eh kaputt ...


Hast vermutlich recht. Mich ärgert halt die Vorgehensweise. Wenn es schon so läuft, sollte man zumindest die Eier haben und sagen, was Sache ist. Einfach nicht mehr melden geht für mich gar nicht.
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Re: Ab wann kommt ein Kaufvertrag zustande?

Beitrag von gewo » Sa 28. Apr 2018, 13:00

schneal76 hat geschrieben:Habe alles per mail gemacht über Waffengebraucht.at. Wäre alles dokumentiert


dann bist du gerinfguegig besser gestellt

klagen auf vertragsverletzung und zuhaltung (nein, das ist nach das nach was es klingt) kann man immer

aber vergiss nicht:
du kannst nur einen "schaden" einklagen
denn die waffe wird weg sein

wie hoch ist dein "schaden"
das ist ein abstarkter begriff

im schlimmsten fall bestellt das gericht einen sachverstandigen der feststellt wie viel die waffe wert war, wie viel waffen in diesem zustand durchschnittlich wert sind .... und dein "schaden" ist dann das was die differenz ist

von was red ma da?
300,- ?

der obenstehende gerichtszinnober kostet tutto completto garantiert um die 4000,-
und zahlen tuts der verlierer

ohne rechtschutz taete ich ned mal im ansatz dran denken da was zu tun
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Re: Ab wann kommt ein Kaufvertrag zustande?

Beitrag von Jo_Kux » Sa 28. Apr 2018, 13:09

Hast einen Rechtsschutz der das abdeckt?
Wenn nein, würd ich die Finger davon lassen.
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

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Re: Ab wann kommt ein Kaufvertrag zustande?

Beitrag von schneal76 » Sa 28. Apr 2018, 13:11

gewo hat geschrieben:aber vergiss nicht:
du kannst nur einen "schaden" einklagen
denn die waffe wird weg sein

wie hoch ist dein "schaden"
das ist ein abstarkter begriff


Genau das habe ich befürchtet.

gewo hat geschrieben:im schlimmsten fall bestellt das gericht einen sachverstandigen der feststellt wie viel die waffe wert war, wie viel waffen in diesem zustand durchschnittlich wert sind .... und dein "schaden" ist dann das was die differenz ist
von was red ma da?
300,- ?

der obenstehende gerichtszinnober kostet tutto completto garantiert um die 4000,-
und zahlen tuts der verlierer

ohne rechtschutz taete ich ned mal im ansatz dran denken da was zu tun


So gesehen hast recht, Rechtsschutz ist natürlich vorhanden.
Aber zumindest einen netten Brief vom Anwalt wird er bekommen der Verkäufer. Vielleicht lenkt er noch ein, ansonsten wird geklagt, aus Prinzip schon.

Wie gesagt, mit mir kann man über sehr viel reden, nur das Zauberwort hier ist REDEN. Einfach nicht mehr melden und denken, der gibt sowieso eine Ruhe, geht gar nicht bei mir.
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Re: Ab wann kommt ein Kaufvertrag zustande?

Beitrag von BlackWolf » Sa 28. Apr 2018, 13:48

Sicherlich ist sowas ärgerlich, aber einen Anwalt wegen sowos zu bemühen find ich etwas übertrieben. Wenns irgendein Exot ist, den man schon Jahre sucht vl. ja, aber die 686er TC gibts wie Sand am Meer.

Wenns nach dem geht hätt ich schon 9, 10 Leute anzeigen müssen egal ob Kauf oda Verkauf.
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Re: Ab wann kommt ein Kaufvertrag zustande?

Beitrag von JägerausSalzburg » Sa 28. Apr 2018, 14:31

..und falls er verstorben ist oder im Krankenhaus liegt, oder etc.? Würde das auch abhaken und mich nicht stressen

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Re: Ab wann kommt ein Kaufvertrag zustande?

Beitrag von aragorn » Sa 28. Apr 2018, 14:50

Ich würde ebenfalls juristisch gegen ihn vorgehen auf Erfüllung des Vertrages.

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Re: Ab wann kommt ein Kaufvertrag zustande?

Beitrag von Paddy91 » Sa 28. Apr 2018, 15:08

In aller kürze: Lass es!

Zum Kauf brauchst du Titel (Vertrag) und Modus (hier: Übergabe)
Titel hast du vielleicht. Wieso vielleicht: weil er irgendwelche Mängel behaupten könnte, er war nicht am Pc, er war betrunken, er war von dir unter Druck gesetzt was weiß ich

Falls du dann einen mangelfreien Titel ohne Modus hast kannst du auf Übergabe klagen. Wenn er die Sache hat und hergeben will (Durchsuchungsbeschluss wirst wohl keinen bekommen) bekommst du sie dann. Hättest du so aber auch....
Wenn er das nicht will (oder nicht kann weil die Waffe schon teurer verkauft wurde) kannst du dich brausen gehen: du kannst dann entweder rückabwickeln (das ist hier ja quasi der status quo) oder auf Erfüllung besten die er nicht leisten kann. Das führt dann zu einem alternativen Geldanspruch.
Geldanspruch auf was? Auf dern Wert der Waffe. Was ist der Wert eines Dings? Im Regelfall der Kaufpreis. Wenn du dann behauptest es wäre das super Schnäppchen gewesen, und hier folgen wir Gewo etwas weiter oben, kannst du das von einem Sachverständigen belegen lassen und hast einen Anspruch auf die Differenz in €. Außer natürlich der Wert des SV wäre mehr als das doppelte von deinem Kaufpreis, dann kommen wir zur sittenwidrigkeit und der Vertrag könnte nichtig sein. Oder es kommt ein Gegengutachten.

Die Kosten von dem Spass wirtst du erstmal selbst bezahlen dürfen weil dir der Rechtsschutz sagen wird: Aktivklagen übernehmen wir mit so einer Prognose nicht.

Summasummarum: mit einem Heidenaufwand bekommst du die Differenz deines Kaufpreises zu einem vorab unklaren Sachverständigenwert mit ungefähr 1000 Dingen die irgendwoe schiefgehen können und zu "außser Spesen nichts gewesen" führen.

Unter einer Differenz von mindestens 5.000€ würde ich da nichtmal drüber nachdenken (sondern einen VW zum Schnäppchenpreis mit seiner Nummer bei Willhaben inserieren und nach nem halben Tag wieder löschen. Spässchen, würde ich natürlich nicht, das wäre ja gemein und verstößt sicher gegen die AGB)

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Re: Ab wann kommt ein Kaufvertrag zustande?

Beitrag von aragorn » Sa 28. Apr 2018, 15:28

Also so kann ich das nicht unterschreiben. Zuerst eingeschrieben Mahnung mit Fristsetzung, dann alwaltsschreiben. Trau dich

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Re: Ab wann kommt ein Kaufvertrag zustande?

Beitrag von Paddy91 » Sa 28. Apr 2018, 18:30

Meines Wissens nach gilt das ABGB auch wenn du ihm die Unterschrift verweigerst.

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Re: Ab wann kommt ein Kaufvertrag zustande?

Beitrag von aragorn » Sa 28. Apr 2018, 19:07

Worauf bezieht sich der Beitrag Paddy?

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cas81
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Re: Ab wann kommt ein Kaufvertrag zustande?

Beitrag von cas81 » Sa 28. Apr 2018, 21:18

aragorn hat geschrieben:Worauf bezieht sich der Beitrag Paddy?
Darauf, dass du seinen Beitrag so nicht unterschreibst. Das ABGB gilt trotzdem. 1061 ist bei so einer Kleinigkeit nur der Stein, der eine Lawine ins Rollen bringen kann und schlussendlich viel Lärm um nichts.

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