gewo hat geschrieben:
es ging nicht darum rechtsauskünfte über die maximal zulässige anzahl an zu besitzenden patronen in nizza zu geben sondern jemandem der offenbar annimmt es waere eine gute idee die waffengesetze in europa auf einen nenner zu bringen darauf aufmerksam macht dass es da regelungen gibt die er sich noch nicht mal vorstellen kann ...
Da hast du mich aber falsch verstanden, mir ging es nie darum die europäischen Waffengesetzte auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen sondern nur den Erwerb für Berechtigte zu vereinfachen, in einer derart vernetzten Welt in der wir Leben sollte das kein Problen sein... wenn ich jetzt etwas in Tschechien kaufe was dort erlaubt ist und bei uns nicht zb Hausnummer einen Kat. A Vollautomat was dort unter umständen erlaubt sein könnte, (die genauen Regelungen kenne ich nicht, habe ich auch noch nie gebraucht) dann kann ich mich solange ich dort unten bin am Besitz erfreuen aber sobald ich die Grenze damit überschreite damit rechnen muss das er mir wieder abgenommen wird, evtl zusammen mit meiner Verlässlichkeit, in Zeiten von ZWR keine technische Unmöglichkeit.