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Fragen bezüglich Heirat und Waffenüberlassung

Verfasst: Fr 18. Mai 2018, 07:54
von MusashiMH
Hallo Leute!

Meine Lebensgefährtin und ich werden im Juni heiraten.
Muss meine Zukünftige da sie meinen Nachnamen annimmt
eine neue WBK beantragen?

Die 2. Frage betrifft eine Waffenüberlassung innerhalb
unserer Lebensgemeinschaft.

Derzeitiger Stand:

Meine 2 Plätze belegt mit

Glock 19 und Benelli M2

Ihre 2 Plätze belegt mit

Steyr AUG Z3 und Beretta Cx4

Wir würden gerne die Plätze
tauschen bzw im Zentralwaffenregister ändern lassen!

Sprich meine Benelli M2 wandert auf ihre Karte und ihr
Steyr AUG auf meine Karte.


Wie kann muss man in dieser Sache vorgehen?

Schon mal vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!




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Re: Fragen bezüglich Heirat und Waffenüberlassung

Verfasst: Fr 18. Mai 2018, 08:14
von Markus_H
Zum Plätze tauschen einfach einen Überlassens Meldung an die für dich zuständige Behörde schicken. Da kannst auch gleich wegen der Namensänderung nachfragen.

Re: Fragen bezüglich Heirat und Waffenüberlassung

Verfasst: Fr 18. Mai 2018, 08:21
von Fr4gg3l
ad. 1

Mit der Heiratsurkunde auf die BH gehen und dort eine "neue" Beantragen.
Kostet halt wieder.....



ad. 2
Anzeige gemäß § 28 Abs 2 WaffG -> http://waffg.info/files/28WaffG.pdf

Ausfüllen und der BH übermitteln.

Lg
Fr4gg3l

Re: Fragen bezüglich Heirat und Waffenüberlassung

Verfasst: Fr 18. Mai 2018, 08:23
von gewo
hi

kaufvertrag machen
an die behoerde schicken
feddich

betreffend der namensaenderung gehe ich davon aus dass keine neuausstellung erforderlich ist
das ist sie auch fuer die fuehrerschein nicht

warum sollte sie es fuer die WBK noetig sein .?
die WBK ist eine bescheidausfertigung mit ausweischarakter
bin fast sicher dass die aalte bleiben kann

auch im reisepass und personalausweis muss man die namensaenderung nur durchfuehren lassen wenn man ihn zum grenzuebertritt verwenden will ...

Re: Fragen bezüglich Heirat und Waffenüberlassung

Verfasst: Fr 18. Mai 2018, 08:30
von kemira
Lt. Auskunft unserer Sachbearbeiterin muss die WBK bei Namensänderung durch Heirat NICHT neu ausgestellt werden.

Re: Fragen bezüglich Heirat und Waffenüberlassung

Verfasst: Fr 18. Mai 2018, 08:39
von MusashiMH
Vielen Dank!




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Re: Fragen bezüglich Heirat und Waffenüberlassung

Verfasst: Fr 18. Mai 2018, 08:45
von Fr4gg3l
Ich hab die Auskunft bekommen, dass es keine Verpflichtung gibt, jedoch es zielführend ist, wenn der Name auf der WBK mit dem Namen auf dem Ausweisdokumentes übereinstimmt.

Hab die Empfehlung bekommen vllt. noch gleich Zubehör oder eine Erweiterung machen zu lassen ;-)

Re: Fragen bezüglich Heirat und Waffenüberlassung

Verfasst: Fr 18. Mai 2018, 09:32
von Glock1768
gewo hat geschrieben:betreffend der namensaenderung gehe ich davon aus dass keine neuausstellung erforderlich ist
das ist sie auch fuer die fuehrerschein nicht

warum sollte sie es fuer die WBK noetig sein .?
die WBK ist eine bescheidausfertigung mit ausweischarakter
bin fast sicher dass die aalte bleiben kann


sehe ich auch so.

Meine Frau hat Ihren FS auch nicht ändern lassen ... sie hat sich eine Kopie in A5 unserer Heiratsurkunde zu den Ausweisen dazugelegt, falls mal notwendig ... war aber noch nie der Fall

Re: Fragen bezüglich Heirat und Waffenüberlassung

Verfasst: Fr 18. Mai 2018, 10:27
von fledermaus
Bezirk SE- nahezu Idente Probleme

1) Namensänderung muss NICHT gemacht werden, kann man ja nach spätestens 5 Jahren im Zuge einer Erweiterung machen

2) Überlassungsvereinbarung zusammen schreiben, unterschreiben und auf der BH eintragen lassen. wird ohne jeglichen Fragen gemacht.