ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

"Verkauf nur an öst. Staatsbürger mit WBK oder Jagdkarte" - bei einer Kategorie-C-Waffe?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
0riginal_Tiroler
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 341
Registriert: Do 15. Jun 2017, 17:08
Wohnort: Im schönen Land Tirol :)

Re: "Verkauf nur an öst. Staatsbürger mit WBK oder Jagdkarte" - bei einer Kategorie-C-Waffe?

Beitrag von 0riginal_Tiroler » Di 22. Mai 2018, 21:26

rupi hat geschrieben:
0riginal_Tiroler hat geschrieben:Naja über umwegen erfahrt man schon ob der andere ein waffenverbot hat - bei nem händler hier in ibk kannst kat b,c,d waffen ummelden....

und was zahlt man dafür dass der Händler die Kat B Waffe auf sein Waffenbuch schreibt und wieder umschreibt ?

gratis wird er das kaum machen



10er

Hab aber erst einmal davon gebrauch gemacht weil die waffe nachn ummelden versendet wurde.
Hab mich mitn käufer darauf geeinigt das ma 50/50 machen dies bezgl. ;)
Zuletzt geändert von 0riginal_Tiroler am Di 22. Mai 2018, 21:28, insgesamt 1-mal geändert.
CZ 75 SP01 Shadow Mamba
Alfa Proj 3863


Wer mit Halbautomaten schiesst ist zu faul zum repetieren !

WannaBeMember of the gehobenen Mittelstand

Benutzeravatar
Markus_H
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 469
Registriert: Fr 30. Jan 2015, 12:24
Wohnort:

Re: "Verkauf nur an öst. Staatsbürger mit WBK oder Jagdkarte" - bei einer Kategorie-C-Waffe?

Beitrag von Markus_H » Di 22. Mai 2018, 21:26

Jo_Kux hat geschrieben:Sollte der SB also die Auskunft erteilen, dass der Käufer ein Waffenverbot hat, zerreisst man dann einen rechtsgültigen Vertrag? Einfach so?

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) hat geschrieben:§ 879. (1) Ein Vertrag, der gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig...

Ob der Vertrag dann noch so rechtsgültig ist?

Benutzeravatar
Balistix
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3898
Registriert: Mo 30. Jan 2017, 10:53
Wohnort: Wien / Vorarlberg

Re: "Verkauf nur an öst. Staatsbürger mit WBK oder Jagdkarte" - bei einer Kategorie-C-Waffe?

Beitrag von Balistix » Mi 6. Jun 2018, 12:42

Edit: Memo an mich selbst, vor dem ersten Espresso nichts posten im Forum. :headslap:
Zuletzt geändert von Balistix am Mi 6. Jun 2018, 22:20, insgesamt 1-mal geändert.
ASL - Verein - SSC Stetten

22lr - 9x19 - 38spl - 357mag - 45ACP

Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.

Benutzeravatar
spareribs
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2160
Registriert: Mi 19. Mai 2010, 10:57
Wohnort: Banana-Republik-Ost

Re: "Verkauf nur an öst. Staatsbürger mit WBK oder Jagdkarte" - bei einer Kategorie-C-Waffe?

Beitrag von spareribs » Mi 6. Jun 2018, 17:26

Ist meiner Meinung nach scheissegal....wenn ich erfahren sollte das der vermeintliche Käufer ein Waffenverbot hat, dann bekommt er absolut nix....nadda ....da kann er sich einen gurkerln und mich auch verklagen ....
Bruder Fre vom Orden der barmherzigen GLOCKen Brüder :-)
Ich liebe unsere Politiker..............wenn sie in Pension sind ! :mrgreen:

Benutzeravatar
gerioldschool
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 117
Registriert: So 18. Jan 2015, 15:54

Re: "Verkauf nur an öst. Staatsbürger mit WBK oder Jagdkarte" - bei einer Kategorie-C-Waffe?

Beitrag von gerioldschool » Mi 6. Jun 2018, 18:06

Entweder handelt es sich da um den dümmsten Beamten Österreichs oder um ein “Gschichtl“, sorry. Ich bin selbst Beamter und das klingt wie ein Lehrbeispiel aus einer Anti-Korruptionsschulung.
Der darf Dir nicht einmal das Geburtsdatum vom Käufer bestätigen. Ich gehe mal davon aus, dass ZWR-Zugriffe wie alle anderen Registerzugriffe (zB ZMR) protokolliert werden und zumindest jährlich stichprobenartig geprüft werden. Und dann darf er den dienstlichen Zusammenhang zu dieser Abfrage erklären. Wenn es da keinen passenden Akt dazu gibt, wird aus pragmatisiert gaaanz schnell arbeitssuchend. Kein normaler Mensch riskiert sowas aus Gefälligkeit.
Sowas noch öffentlich zu posten ist ... sagen wir mal .. mutig

Benutzeravatar
Sidekix
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1317
Registriert: Mi 1. Sep 2010, 02:55
Wohnort: östlich von Wien
Kontaktdaten:

Re: "Verkauf nur an öst. Staatsbürger mit WBK oder Jagdkarte" - bei einer Kategorie-C-Waffe?

Beitrag von Sidekix » Di 12. Jun 2018, 00:44

gerioldschool hat geschrieben:Ich gehe mal davon aus, dass ZWR-Zugriffe wie alle anderen Registerzugriffe (zB ZMR) protokolliert werden...


in der Hinsicht kann ich dir bestätigen, das JEDE Anfrage im ZWR mit Zeit/Nutzerdaten gespeichert wird.
in wie weit das ausgewertet wird ist ein anderes Kapitel...
;)

oJo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 734
Registriert: Sa 9. Apr 2016, 19:37
Wohnort: Linz

Re: "Verkauf nur an öst. Staatsbürger mit WBK oder Jagdkarte" - bei einer Kategorie-C-Waffe?

Beitrag von oJo » Di 12. Jun 2018, 11:05

Diese ganze Diskussion um Waffenverbote ist für Private sowieso irrelevant, denn es gibt keine Strafe ohne Vorsatz, wenn man also nicht vorsätzlich an jemanden Waffen verkauft, der ein Verbot hat (es also z.B. nicht weiß) ist man auch nicht strafbar. Es gibt hier keinerlei Pflicht sich in irgend einer Form zu überzeugen, in Wahrheit existiert auch keine Möglichkeit. Selbst die WBK muss wegen einem Waffenverbot nicht gleich physisch abwesend sein.

Antworten