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Re: "Verkauf nur an öst. Staatsbürger mit WBK oder Jagdkarte" - bei einer Kategorie-C-Waffe?

Verfasst: Mo 21. Mai 2018, 13:23
von mrd
Allergenverordnung hat geschrieben:Und: Wie kann ich denn dem Verkäufer zeigen, dass ich kein Waffenverbot habe? :think: Das einzige was ich dem Verkäufer zeigen könnte, ist ein ZWR-Eintrag, der belegt, dass ich ein Gewehr Ende April 2018 registrieren habe lassen. Ich denke, der ZWR-Eintrag wäre nicht möglich gewesen, wenn ein Waffenverbot hätte. :D


Hm, wenn man einen "alten" ZWR Auszug (hier als Beispiel Ende April) bringt und Mitte Mai eine Waffe kauft, könnte ja zwischenzeitlich ein Waffenverbot verhängt worden sein.
Mit einer zum Zeitpunkt des Kaufes vorgelegten WBK kann man sich sicher sein, dass kein Verbot besteht.
Würde ich meinen.

Was passiert eigentlich bei einem Waffenverbot?
Die Waffen werden abgenommen, klar.
Werden die dann beim Besitzer aus dem ZWR gestrichen, und wenn ja, auf wen werden die dann registriert?

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Re: "Verkauf nur an öst. Staatsbürger mit WBK oder Jagdkarte" - bei einer Kategorie-C-Waffe?

Verfasst: Mo 21. Mai 2018, 14:12
von SSG308
panhandle hat geschrieben:hi...

ok...läuft das dann "extra"...

g
willi


Ein Waffenverbot steht meines Wissens nicht im ZWR
und den Strafregisterauszug müsste der Kunde selbst von der Polizei holen
und ein Waffenverbot steht wieder nicht im Strafregisterauszug..
Das könnte man für Privatverkäufer noch optimieren.

Re: "Verkauf nur an öst. Staatsbürger mit WBK oder Jagdkarte" - bei einer Kategorie-C-Waffe?

Verfasst: Mo 21. Mai 2018, 14:20
von rupi
SSG308 hat geschrieben:Ein Waffenverbot steht meines Wissens nicht im ZWR
und den Strafregisterauszug müsste der Kunde selbst von der Polizei holen
und ein Waffenverbot steht wieder nicht im Strafregisterauszug..
Das könnte man für Privatverkäufer noch optimieren.

klar steht das im ZWR drin
sonst wärs ja umsosnt

Re: "Verkauf nur an öst. Staatsbürger mit WBK oder Jagdkarte" - bei einer Kategorie-C-Waffe?

Verfasst: Mo 21. Mai 2018, 15:01
von gewo
rupi hat geschrieben:
SSG308 hat geschrieben:Ein Waffenverbot steht meines Wissens nicht im ZWR
und den Strafregisterauszug müsste der Kunde selbst von der Polizei holen
und ein Waffenverbot steht wieder nicht im Strafregisterauszug..
Das könnte man für Privatverkäufer noch optimieren.

klar steht das im ZWR drin
sonst wärs ja umsosnt


ja schon
aber meistens erst wochen spaeter ...

Re: "Verkauf nur an öst. Staatsbürger mit WBK oder Jagdkarte" - bei einer Kategorie-C-Waffe?

Verfasst: Mo 21. Mai 2018, 15:14
von SSG308
Dann habe ich die falsche Info des damaligen Händlers weitergegeben,
der hat auf das Fax der LPD gewartet, mit der Begründung, dass er ein Waffenverbot im ZWR nicht sieht.
(war nicht meine erste Büchse)
Entschuldigung bitte und zurück zum Thema

Re: "Verkauf nur an öst. Staatsbürger mit WBK oder Jagdkarte" - bei einer Kategorie-C-Waffe?

Verfasst: Mo 21. Mai 2018, 15:38
von gewo
SSG308 hat geschrieben:Dann habe ich die falsche Info des damaligen Händlers weitergegeben,
der hat auf das Fax der LPD gewartet, mit der Begründung, dass er ein Waffenverbot im ZWR nicht sieht.
(war nicht meine erste Büchse)
Entschuldigung bitte und zurück zum Thema


das kann auch deshalb sein weil der haendler nicht beim ZWR mitspielt
dann fragt er beim koat an wg waffenverbot, logisch
oder hat dich wegen der drei tage abkühlphase warten lassen und es war ihm zu lästig es dir zu erklaeren ...

Re: "Verkauf nur an öst. Staatsbürger mit WBK oder Jagdkarte" - bei einer Kategorie-C-Waffe?

Verfasst: Mo 21. Mai 2018, 15:53
von SSG308
Die drei Tage waren eh schon um nach meinem ersten Abholversuch, trotzdem aufs Fax gewartet und nachher hat er sie mir ins ZWR eingetragen,
war nach einer Auktion in Kagran ;-)

Re: "Verkauf nur an öst. Staatsbürger mit WBK oder Jagdkarte" - bei einer Kategorie-C-Waffe?

Verfasst: Di 22. Mai 2018, 10:48
von aurum
kawaz hat geschrieben:Ich habe auch auf willhaben schon gesehen das manche Verkäufer ihre Lautsprecher, Waschmaschinen und dergleichen nur an öst. Stb. verkaufen :-)


Das kann ich verstehen. Habe schon einige Sachen beim Gebrauchtwagenverkauf erlebt. Nein danke, brauch ich nicht mehr.

Re: "Verkauf nur an öst. Staatsbürger mit WBK oder Jagdkarte" - bei einer Kategorie-C-Waffe?

Verfasst: Di 22. Mai 2018, 11:07
von Incite
aurum hat geschrieben:
kawaz hat geschrieben:Ich habe auch auf willhaben schon gesehen das manche Verkäufer ihre Lautsprecher, Waschmaschinen und dergleichen nur an öst. Stb. verkaufen :-)


Das kann ich verstehen. Habe schon einige Sachen beim Gebrauchtwagenverkauf erlebt. Nein danke, brauch ich nicht mehr.


2 Tipps die ich auch auf die harte Tour gelernt habe:

Keine Telefonnummer angeben und die E-Mails aussortieren. Wertkartenhandy verwenden.

Re: "Verkauf nur an öst. Staatsbürger mit WBK oder Jagdkarte" - bei einer Kategorie-C-Waffe?

Verfasst: Di 22. Mai 2018, 11:16
von Glock1768
Genau so mache ich es auch ...

Re:

Verfasst: Di 22. Mai 2018, 12:50
von eXistenZ
Bell hat geschrieben:als privater verkäufer muss ich sicherstellen, dass der käufer:
- bei kat B eine WBK/WP hat
- bei kat C/D über 18 ist

ob bei kat B die WBK voll ist oder
ob bei kat C/D ein waffenverbot besteht

KANN ich nicht überprüfen, aber es begeht dann auch der käufer eine strafbare handlung und nicht der verkäufer!

aber wie weiter oben erwähnt: der verkäufer kann natürlich entscheiden an wen er verkauft.
edit: ob das in der heutigen zeit allerdings rechtlich unanfechtbar ist (diskriminierend?) kann ich nicht beurteilen.

Ich kann es schon verstehen das man nur an jemanden mit WBK verkaufen will.
Auch wenn es rechtlich für den Verkäufer nicht gefährlich wird, hat es vielleicht einen sehr guten Grund warum Mancher ein Waffenverbot hat und so jemanden eine Waffe zu verkaufen kann auch unabhängig von einer strafrechtlichen Relevanz unangenehm werden.

Re: "Verkauf nur an öst. Staatsbürger mit WBK oder Jagdkarte" - bei einer Kategorie-C-Waffe?

Verfasst: Di 22. Mai 2018, 12:53
von gewo
im prinzip darfst die kaeufergruppe schon einschraenken

aber nicht anhand von "sensiblen" parametern
alos nicht anhand von
- religion
- abstammung
- sexueller orientierung,
- politischer meinung
usw

ich hab nicht genug zeit um das durchzurechergieren aber auf den ersten blick habe ich die "staatszugehoerigkeit" garnicht bei den sensiblen daten gefunden .... evt aber auch nicht genug gesucht

Re: "Verkauf nur an öst. Staatsbürger mit WBK oder Jagdkarte" - bei einer Kategorie-C-Waffe?

Verfasst: Di 22. Mai 2018, 13:09
von Papa Bär
Du darfst die sensiblen Parameter nur nicht öffentlich anführen, wie du es "intern" handhabst, kann dir wohl niemand vorschreiben.
Wenn ich jemandem etwas nicht verkaufen will, dann tue ich es einfach nicht. Warum, ist meine Angelegenheit.

Re: "Verkauf nur an öst. Staatsbürger mit WBK oder Jagdkarte" - bei einer Kategorie-C-Waffe?

Verfasst: Di 22. Mai 2018, 13:33
von aurum
Incite hat geschrieben:
aurum hat geschrieben:
kawaz hat geschrieben:Ich habe auch auf willhaben schon gesehen das manche Verkäufer ihre Lautsprecher, Waschmaschinen und dergleichen nur an öst. Stb. verkaufen :-)


Das kann ich verstehen. Habe schon einige Sachen beim Gebrauchtwagenverkauf erlebt. Nein danke, brauch ich nicht mehr.


2 Tipps die ich auch auf die harte Tour gelernt habe:

Keine Telefonnummer angeben und die E-Mails aussortieren. Wertkartenhandy verwenden.

Für solche Verkäufe habe ich ein Wertkartenhandy und eine eigene gmx Mailadresse. Anders geht es nicht. Selbst Angaben wie "Fixpreis! Keine Preisverhandlung möglich!" werden einfach ignoriert.

Re:

Verfasst: Di 22. Mai 2018, 14:13
von JPS1
auch Private müssen §11a WaffG beachten. Keine Ahnung, ob die LPD einem Privaten das bescheinigt (analog zur Anfrage von Händlern).

Die Verwaltungsübertretung (Verkäufer) knüpft aber an "Wissentlichkeit" an, kann jeder halten wie er will. Wer nicht fragt, weiß natürlich auch nix...
Die gerichtliche Strafbestimmung gilt bei C+D in dem Fall nur für den Erwerber, so weit ich das überflogen habe.

Wenn man dann mal aktuellen Meldezettel, Aufenthaltstitel und Staatsbürgerschaftsnachweis vorlegen lässt, bevor man überhaupt verhandelt, wirds die Spaßvögel schon aussortieren.

@gewo:
Unionsrechtlich ein Problem, je nachdem wie man die unmittelbare Drittwirkung der Grundfreiheiten lösen will - vorgeschaltet Dienstleistungsrecht (Art 20 (1) DL-Richtlinie). Kann mitunter auch für Drittstaatsangehörige gelten...