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Nicht liberales im Schweizer Waffenrecht

Verfasst: Fr 25. Mai 2018, 20:33
von rhodium
Auch im Waffenrecht der Schweiz gibt es strenge Ansätze. Was ich weiß ist, das für Schreckschusswaffen wohl z.T. ein Waffenerwerbschein (WES) benötigt wird. Ist das so korrekt?

Sind Griffstücke, Magazine usw. in der Schweiz wie bei uns frei erhältlich?

Gibt es andere Fallstricke?

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Re: Nicht liberales im Schweizer Waffenrecht

Verfasst: Fr 25. Mai 2018, 21:00
von SwissShot
Tja auch bei uns ist nicht alles Gold was glänzt.

Bei den Schreckschusswaffen bin ich nicht sicher, bin aber der Meinung: Ja braucht einen WES.
Davon abgesehen, dass sie nicht in der Öffentlichkeit getragen werden darf, ohne die erforderliche Bewilligung.

Griffstücke gelten als "wesentliches Waffenbestandteil" und benötigen eine Erwerbsberechtigung.
Ausnahme im Austausch, alt gegen neu.

Magazine sind (noch) frei, egal für was, wie viele und welches Fassungsvermögen.

Im Gegensatz zu Euch sind z.B. Laser verboten, können aber mit Sondergenehmigung erworben werden, das selbe mit Schalldämpfer.

Sonst gibt es noch das ende oder andere, ist halt schwierig aus dem FF zu beantworten.

Gruss SwissShot.

Re: Nicht liberales im Schweizer Waffenrecht

Verfasst: Sa 26. Mai 2018, 11:03
von Achim67
Eine Schreckschusswaffe ist zwar eine Waffe laut Waffengesetz , WES ( Waffenerwerbschein )wird aber nicht benötigt. Der Kauf wird aber dem Waffenbüro der KaPo ( Kantonspolizei ) gemeldet.
SwissShot hat teilweise recht was Griffstücke angeht. Alles was als " wesentlicher Waffenbestandteil " definiert ist braucht einen WES.
Bei Langwaffen , z.B. AR15 Lower, ist das Griffstück kein wesentlicher Waffenbestandteil. Bei Kurzwaffen braucht man einen WES für das Griffstück.
Im Prinzip gibt es 3 Stufen .
1- meldepflichtige Waffen - schriftlicher Vertrag und Meldung an die KaPo - z.B. Schreckschusspistole, Repetiergewehre , Soft-Air

2- bewilligungspflichtige Waffen - Waffenerwerbschein -z.B. Revolver, Pistole , Halbautomaten , Pump Action Schrotflinte

3- verbotene Waffen - Kantonale Ausnahmebewilligung - Vollautomaten , Panzerfaust , Maschinengewehr , Laser , Schalldämpfer

Es gibt keine Einschränkungen bezüglich Magazinkapazität, Länge der Waffe , usw ...

Zum führen einer Waffe braucht man einen WTS ( Waffentragschein ), als Privatperson ist die Chance einen zu bekommen gleich 0 .

Eine schöne Infobroschüre gibt es hier

https://www.ejpd.admin.ch/dam/data/fedp ... uere-d.pdf

Re: Nicht liberales im Schweizer Waffenrecht

Verfasst: Sa 26. Mai 2018, 23:45
von SwissShot
Danke @Achim67 die Broschüre habe ich gesucht und nicht gefunden.

Gruss SwissShot.

Re: Nicht liberales im Schweizer Waffenrecht

Verfasst: Mo 28. Mai 2018, 09:54
von Glock1768
soft-air ist meldepflichtig :o :o :o

Re: Nicht liberales im Schweizer Waffenrecht

Verfasst: Mo 28. Mai 2018, 10:54
von rhodium
Wie läuft das mit der Munition? In Ö kann man die meiste Munition (d.h. ausser für FFW und VM-Langwaffenmun.) ab 18 kaufen.

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Re: Nicht liberales im Schweizer Waffenrecht

Verfasst: Mo 28. Mai 2018, 12:03
von piefke
Teleskopschlagstock. WES pflichtig ,
führen nur mit Trageschein wie für eine schusswaffe. Ist ja in Deutschland noch richtig soft. Da darf er wenigstens ins abgeschlossene handschuhfach.

Jet protector: kauf wie softair,
Mitführen trageschein.

OTF und Buterfly verboten.
Normale Springer verboten( es sei denn du bist ein einarmiger bandit) kein witz!


Dolche und bayonette (2 schneidig) unter 30 cm klingenlänge verboten ( ausnahmen für ordonanzbayonett!?) Ich meine ja

Re: Nicht liberales im Schweizer Waffenrecht

Verfasst: Mo 28. Mai 2018, 12:51
von SwissShot
rhodium hat geschrieben:Wie läuft das mit der Munition? In Ö kann man die meiste Munition (d.h. ausser für FFW und VM-Langwaffenmun.) ab 18 kaufen.

Wie es genau nach Buchstaben des Gesetzes ist, kann ich nicht sagen.
Wenn Du bei einem Händler zum ersten mal Munition kaufst, wird er mindestens einen Strafverzeichnisauszug verlangen.
Sonst kannst Du alle Munition kaufen, ausser natürlich die Verbotenen. ;)

Verbotene Munitionsarten:
• Munition mit Hartkerngeschossen;
• Munition mit Geschossen, die einen Explosiv­ oder Brandsatz enthalten;
• Munition mit einem oder mehreren Geschossen zur Freisetzung von Stoffen, welche die Gesundheit von Menschen auf Dauer schädigen;
• Munition, Geschosse und Flugkörper für militärische Abschussgeräte mit Sprengwirkung;
• Munition mit Geschossen zur Übertragung von Elektroschocks;
• Munition für Faustfeuerwaffen mit Deformationswirkung.


Wichtig ist das u.a. TM und HP bei FFW verboten sind, aus Gewehren nicht.
Zum Beispiel darf ich 357 Mag. mit HP-Geschossen aus dem UHR verschiessen, aber nicht aus dem Revolver.

Gruss SwissShot.

Re: Nicht liberales im Schweizer Waffenrecht

Verfasst: Mo 28. Mai 2018, 12:54
von angryscientist
Hoi,

Wo findet man in der Österreichischen Rechtssprechung nochmal den Passus betreffend das Führen von nicht-Schusswaffen? Der Fokus scheint primär auf das Führen von Feuerwaffen / Waffenpass zu liegen, aber ich hätte gerne gewusst, welche sonstigen Waffen in AT geführt werden dürfen. Die Diskussion bezüglich der CH Rechtssprechung hat mich daran erinnert, dass ich noch recht klaffende Wissenslücken habe.. :?

Danke!

Re: Nicht liberales im Schweizer Waffenrecht

Verfasst: Mo 28. Mai 2018, 13:56
von Huck_Finn

Re: Nicht liberales im Schweizer Waffenrecht

Verfasst: Mo 28. Mai 2018, 15:19
von angryscientist
Huck_Finn hat geschrieben:Munitionsangebot ist auch ziemlich beschränkt im Vergleich.

https://www.fedpol.admin.ch/dam/data/fedpol/sicherheit/waffen/verbotene_Munition/munitionsverzeichnis-d.pdf

Die Auswahl finde ich etwas seltsam.. MagTech .38 SJSP ist ok, aber .357 SJSP nicht.. Hmm.. :eusa-think:

Re: Nicht liberales im Schweizer Waffenrecht

Verfasst: Mo 28. Mai 2018, 17:43
von SwissShot
Huck_Finn hat geschrieben:Munitionsangebot ist auch ziemlich beschränkt im Vergleich.

https://www.fedpol.admin.ch/dam/data/fedpol/sicherheit/waffen/verbotene_Munition/munitionsverzeichnis-d.pdf

Nur der vollständigkeitshalber, die Liste ist nicht das ganze erhältliche/erlaubte Angebot, es fehlen alle FMJ, Wadcutter und alle Gewehrmunition.

angryscientist hat geschrieben:Die Auswahl finde ich etwas seltsam.. MagTech .38 SJSP ist ok, aber .357 SJSP nicht.. Hmm..

Die 38'iger wird die Bedingungen für ein Verbot nicht erfühlen. ;)

Als Munition für Faustfeuerwaffen mit Deformationswirkung gilt eine Munition, bei der sich das Geschoss beim Testbeschuss auf 10 Meter in Glyzerinseife so deformiert, dass:

a. der Masseverlust bezogen auf die Nominalgrösse des Geschosses mehr als 5 Prozent beträgt;

b. der grösste Durchmesser nach dem Schuss grösser als der Nominaldurch messer ist; und

c. die Stauchung nach dem Schuss mehr als 10% der Geschosslänge vor dem Schuss beträgt.


Gruss SwissShot.