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geladenes Magazin am Gürtelholster (verdeckt) mit WBK legal?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Glock1768
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geladenes Magazin am Gürtelholster (verdeckt) mit WBK legal?

Beitrag von Glock1768 » Sa 26. Mai 2018, 14:17

Hallo Schützenfreunde,

die Frage im Betreff erklärt eh schon alles ... nur rein informativ: ist es einem WBK-Besitzer erlaubt verdeckt am Gürtelholster geladene Magazine außerhalb eigenem Grundstück und beh. gen. Schiessstand zu "führen"/transportieren?

Dazu weiß ich selber nichts rechtliches und konnte auch nichts nur Magazine betreffend finden ... haben uns heute am Schiessstand darüber unterhalten.

Danke für Eure Unterstützung
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Elmo12
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Re: geladenes Magazin am Gürtelholster (verdeckt) mit WBK legal?

Beitrag von Elmo12 » Sa 26. Mai 2018, 15:00

Du darfst mit wbk außerhalb des eingefriedeten Grundstücks und Schießplätzen nur in “verschließbaren Behältnissen transportieren”. Hoffe du machst bald den waffenführerschein da kriegst du alle Infos auch bzgl aktueller Rechtssprüchen wie lange die Waffe im Auto sein darf, Zwischenstopps erlaubt sind etc...

Edit: aso, nur magazine ohne Waffe. Wenn’s wbk pflichtige mun ist würd ich’s wie die Waffe selbst behandeln

Hauni
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Re: geladenes Magazin am Gürtelholster (verdeckt) mit WBK legal?

Beitrag von Hauni » Sa 26. Mai 2018, 19:16

Gestatte mir bitte die Frage: warum willst du das machen?

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Re: geladenes Magazin am Gürtelholster (verdeckt) mit WBK legal?

Beitrag von Korneuburger262 » Sa 26. Mai 2018, 19:36

Wegen dem Magazin bin ich mir nicht sicher meiner Meinung spricht vom Gesetz her nichts dagegen, wenn du keine Waffe „Griffbereit hast“ würde es aber trotzdem nicht machen.

Zu der anderen Aussage von Elmo12 du meinst sicher Transportieren einer Waffe nur in einem GESCHLOSSENEN nicht VERSCHLOSSENEM Behältnis.

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v0s
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Re: geladenes Magazin am Gürtelholster (verdeckt) mit WBK legal?

Beitrag von v0s » Sa 26. Mai 2018, 19:50

Ich würde eher zu "nicht erlaubt" tendieren, aber
Würden Magazintaschen wie diese,

https://www.evike.com/products/35150/
http://www.zib-militaria.de/US-M14-/-M16-Magazintaschen-Vietnam-org
http://www.zib-militaria.de/US-Grease-Gun-MP-M3-Magazintasche-Koppel

egal ob mit Klett, Druckknopf,Riemen usw. als geschlossenes Behältnis zählen?

Und wenn ja würde es dann einen Unterschied machen ob man das Teil in der Hand hält, wie ein Range Bag oder den Glock Koffer, oder ob man es am am Gürtel trägt?
Das wäre dann doch nicht so viel anders als das klassische "Bauchtascherl", oder?
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Re: geladenes Magazin am Gürtelholster (verdeckt) mit WBK legal?

Beitrag von Glock1768 » Sa 26. Mai 2018, 19:55

Hauni hat geschrieben:Gestatte mir bitte die Frage: warum willst du das machen?


Ich will es nicht machen ... Wir hatten heute einfach ein Gespräch und sind irgendwie auf diese Frage gekommen und konnten sie für uns rechtlich nicht klären ... Thats all ;)
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Re: geladenes Magazin am Gürtelholster (verdeckt) mit WBK legal?

Beitrag von cas81 » Sa 26. Mai 2018, 20:06

Ganz allgemein:
Waffen und Munition werden im WaffG grundsätzlich bezüglich Erwerb, Innehabung, Verwahrung, Verbot, usw gleichgestellt. Ich gehe davon aus, dass Transport und Führen analog auszulegen sind. Besonders wenn man sich den Schutzzweck des WaffG vor Augen führt.
Keine gute Idee.

Edit: zudem wird im Kommentar zu §4 das Geschoss und das Pulver jeweils alleine der fertigen Patrone gegenübergestellt, diesbezüglich auf die Gefährlichkeit abgestellt.

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Re: geladenes Magazin am Gürtelholster (verdeckt) mit WBK legal?

Beitrag von DutyOne5o » Sa 26. Mai 2018, 20:06

is eigentlich das selbe wie wenn du Muni kaufst und Transportierst (wohin auch immer), mMn ;)
Hängen muß man wirklich nur miese Bastarde, aber miese Bastarde muß man hängen.
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Elmo12
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Re: geladenes Magazin am Gürtelholster (verdeckt) mit WBK legal?

Beitrag von Elmo12 » Sa 26. Mai 2018, 23:29

Korneuburger262 hat geschrieben:Wegen dem Magazin bin ich mir nicht sicher meiner Meinung spricht vom Gesetz her nichts dagegen, wenn du keine Waffe „Griffbereit hast“ würde es aber trotzdem nicht machen.

Zu der anderen Aussage von Elmo12 du meinst sicher Transportieren einer Waffe nur in einem GESCHLOSSENEN nicht VERSCHLOSSENEM Behältnis.


Meinte verschließbar, muss natürlich nicht abschließbar sein in AT, korrekt

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Re: geladenes Magazin am Gürtelholster (verdeckt) mit WBK legal?

Beitrag von gewo » Sa 26. Mai 2018, 23:32

Elmo12 hat geschrieben:
Korneuburger262 hat geschrieben:Wegen dem Magazin bin ich mir nicht sicher meiner Meinung spricht vom Gesetz her nichts dagegen, wenn du keine Waffe „Griffbereit hast“ würde es aber trotzdem nicht machen.

Zu der anderen Aussage von Elmo12 du meinst sicher Transportieren einer Waffe nur in einem GESCHLOSSENEN nicht VERSCHLOSSENEM Behältnis.


Meinte verschließbar, muss natürlich nicht abschließbar sein in AT, korrekt


Außer wenn du ipsc schießen willst offenbar. .

Zumindestens berichten mir meine Kunden dass laut frage eins beim dem neuen € 50,- sicherheitskurs der ipsc Austria fuer die Mitnahme von waffen zum ipsc schiesstand ausdruecklich ein verschlossenes behaeltnis ( nicht nur geschlossen) verlangt wird ...
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Re: geladenes Magazin am Gürtelholster (verdeckt) mit WBK legal?

Beitrag von Hauni » So 27. Mai 2018, 04:38

Guten Morgen und vielen Dank für die Antwort.

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Re: geladenes Magazin am Gürtelholster (verdeckt) mit WBK legal?

Beitrag von Glock1768 » So 27. Mai 2018, 09:48

gewo hat geschrieben:
Elmo12 hat geschrieben:
Korneuburger262 hat geschrieben:Wegen dem Magazin bin ich mir nicht sicher meiner Meinung spricht vom Gesetz her nichts dagegen, wenn du keine Waffe „Griffbereit hast“ würde es aber trotzdem nicht machen.

Zu der anderen Aussage von Elmo12 du meinst sicher Transportieren einer Waffe nur in einem GESCHLOSSENEN nicht VERSCHLOSSENEM Behältnis.


Meinte verschließbar, muss natürlich nicht abschließbar sein in AT, korrekt


Außer wenn du ipsc schießen willst offenbar. .

Zumindestens berichten mir meine Kunden dass laut frage eins beim dem neuen € 50,- sicherheitskurs der ipsc Austria fuer die Mitnahme von waffen zum ipsc schiesstand ausdruecklich ein verschlossenes behaeltnis ( nicht nur geschlossen) verlangt wird ...


Das ist doch nicht mehr normal ... Wenn wir uns untereinander den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit unseren Waffen nicht mehr zutrauen, wie sollen wir das der breiten Masse und dem Gesetzgeber entsprechend argumentieren????????

Wir sind an unserer Lage wirklich teilweise selber schuld und beschweren uns hinterher!!!!

Denn, das dieses eine Wort ins Gesetz kommt, das ist dann nur noch ein kleiner Schritt Richtung Deutsche Gesetze ... Wahnsinn!!!
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Re: geladenes Magazin am Gürtelholster (verdeckt) mit WBK legal?

Beitrag von Bell » So 27. Mai 2018, 10:05

gewo hat geschrieben:Außer wenn du ipsc schießen willst offenbar. .

Zumindestens berichten mir meine Kunden dass laut frage eins beim dem neuen € 50,- sicherheitskurs der ipsc Austria fuer die Mitnahme von waffen zum ipsc schiesstand ausdruecklich ein verschlossenes behaeltnis ( nicht nur geschlossen) verlangt wird ...

hab noch nie (auch nicht im RO kurs) davon gehört, dass das behältnis bei IPSC verSPERRT sein muss. daher vermute ich, dass hier mit VERschlossen das selbe gemeint ist wie GEschlossen.

eine mineralwasserflasche hat ja auch einen VERschluss. auf die frage, ob eine zugemachte flasche verschlossen ist würden die meisten wohl mit ja antworten. auf die, ob sie versperrt ist wohl mit nein.

dürfte/könnte sich also um ein missverständnis handeln welches sich sehr schnell auflösen wird, sobald an matches teilgenommen und erfahrung gesammelt wird.

btw: in den IPSC rules ist sogar festgehalten wie vorzugehen ist, wenn man mit geladener, geholsterter waffe zum match kommt.

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Re: geladenes Magazin am Gürtelholster (verdeckt) mit WBK legal?

Beitrag von gewo » So 27. Mai 2018, 10:44

Bell hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:Außer wenn du ipsc schießen willst offenbar. .

Zumindestens berichten mir meine Kunden dass laut frage eins beim dem neuen € 50,- sicherheitskurs der ipsc Austria fuer die Mitnahme von waffen zum ipsc schiesstand ausdruecklich ein verschlossenes behaeltnis ( nicht nur geschlossen) verlangt wird ...

hab noch nie (auch nicht im RO kurs) davon gehört, dass das behältnis bei IPSC verSPERRT sein muss. daher vermute ich, dass hier mit VERschlossen das selbe gemeint ist wie GEschlossen.

eine mineralwasserflasche hat ja auch einen VERschluss. auf die frage, ob eine zugemachte flasche verschlossen ist würden die meisten wohl mit ja antworten. auf die, ob sie versperrt ist wohl mit nein.

dürfte/könnte sich also um ein missverständnis handeln welches sich sehr schnell auflösen wird, sobald an matches teilgenommen und erfahrung gesammelt wird.

btw: in den IPSC rules ist sogar festgehalten wie vorzugehen ist, wenn man mit geladener, geholsterter waffe zum match kommt.


die vorgabe laut dem text lautet eindeutig es muss ein VERschlossenes behaeltnis sein

das jemand der pruefungstexte fuer IPSC austria prüfungen verfasst den unterschied zwischen VERschlossen und GEschlossen nicht kennt .....?
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Re: geladenes Magazin am Gürtelholster (verdeckt) mit WBK legal?

Beitrag von Revierler_old » So 27. Mai 2018, 10:52

Verschlossen jetzt nicht mit abgeschlossen verwechseln.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

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