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geladenes Magazin am Gürtelholster (verdeckt) mit WBK legal?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: geladenes Magazin am Gürtelholster (verdeckt) mit WBK legal?

Beitrag von gewo » So 27. Mai 2018, 10:55

Revierler hat geschrieben:Verschlossen jetzt nicht mit abgeschlossen verwechseln.


also zumindestens der duden ist sich recht sicher

VERschlossen = mit VERSCHLUSS ( schloss )

GEschlossen = zugemacht

diese diktion wird auch in den erlaessen so verwendet


und abgeschlossen ist das gleiche wie verschlossen


guckst du duden:

verschliessen
Verb [mit OBJ]
1. (jmd. verschließt etwas) abschließen.
[durch Ver- oder Zuschließen] unzugänglich gemacht
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Re: geladenes Magazin am Gürtelholster (verdeckt) mit WBK legal?

Beitrag von fast12 » So 27. Mai 2018, 11:00

Hoffen wir mal dass des nur ein Mißverständnis ist. Ich glaub aber persönlich nicht dass die wirklich so deppert wären und bewußt ein versperrtes Behältnis fordern würden. Das die den Unterschied zwischen geschloßen und verschloßen nicht kennen schon eher.

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Re: geladenes Magazin am Gürtelholster (verdeckt) mit WBK legal?

Beitrag von mitmart » So 27. Mai 2018, 11:21

Ich frag mich da gerade wie das damit ist: https://www.polizeibedarf-dagdas.de/all ... ter?c=1651

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Re: geladenes Magazin am Gürtelholster (verdeckt) mit WBK legal?

Beitrag von Bell » So 27. Mai 2018, 11:25

gewo hat geschrieben:das jemand der pruefungstexte fuer IPSC austria prüfungen verfasst den unterschied zwischen VERschlossen und GEschlossen nicht kennt .....?

KÖNNTE auch so sein, dass gewisse fragen vom SuRT der deutschen übernommen wurden. und vermutlich hat an der erstellung des tests zumindest EIN deutscher teilgenommen. [emoji6]

aber vielleicht kann das ja jemand, der das hier liest und beim SCW den mario trifft ansprechen.

übrigens: der duden führt unter verschließen auch „machen, dass etwas nach außen hin fest zu ist“ an.

wie gsagt: IPSC (austria) fordert nicht mehr als das WaffG! für mich (und alle anderen ipsc-ler) gelten primär das WaffG und die offiziellen (englischen) ipsc-rules. dürften halt anlaufprobleme bei dem test sein, die sich sicher klären werden.

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Re: geladenes Magazin am Gürtelholster (verdeckt) mit WBK legal?

Beitrag von fast12 » So 27. Mai 2018, 11:27

mitmart hat geschrieben:Ich frag mich da gerade wie das damit ist: https://www.polizeibedarf-dagdas.de/all ... ter?c=1651


naja, zum Thema "Bauchtasche" gab es ja schon ausführliche Diskussionen...

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Re: geladenes Magazin am Gürtelholster (verdeckt) mit WBK legal?

Beitrag von mitmart » So 27. Mai 2018, 11:31

fast12 hat geschrieben:
mitmart hat geschrieben:Ich frag mich da gerade wie das damit ist: https://www.polizeibedarf-dagdas.de/all ... ter?c=1651


naja, zum Thema "Bauchtasche" gab es ja schon ausführliche Diskussionen...


Dann muss ich da wohl die Suche bemühen.

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Re: geladenes Magazin am Gürtelholster (verdeckt) mit WBK legal?

Beitrag von Burgenlandy » So 27. Mai 2018, 14:22

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Re: geladenes Magazin am Gürtelholster (verdeckt) mit WBK legal?

Beitrag von gewo » So 27. Mai 2018, 14:25

waffenrechtlich gibts klare begrifflichkeiten

ein transportbehaeltnis muss GEschlossen sein
ein behaeltnis zur verwahrung am verwahrungsort muss VERschlossen sein

eigentlich einfach
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Re: geladenes Magazin am Gürtelholster (verdeckt) mit WBK legal?

Beitrag von Burgenlandy » So 27. Mai 2018, 14:47

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Re: geladenes Magazin am Gürtelholster (verdeckt) mit WBK legal?

Beitrag von Rene357 » So 27. Mai 2018, 16:18

Ein Rucksack geschlossen ist geschlossen
Ein Tresor verschlossen ist verschlossen
Ein Rucksack geschlossen mit einem Vorhängeschloss ist auch verschlossen

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Re: geladenes Magazin am Gürtelholster (verdeckt) mit WBK legal?

Beitrag von gewo » So 27. Mai 2018, 16:20

Rene357 hat geschrieben:Ein Rucksack geschlossen ist geschlossen
Ein Tresor verschlossen ist verschlossen
Ein Rucksack geschlossen mit einem Vorhängeschloss ist auch verschlossen


daran gibts ja keinen zweifel

nur verlangt das oesterreichische waffenrecht eben nicht VERschlossen sondern nur geschlossen
aber wennst auf ein IPSC match fahrst brauchst offenbar VERschlossene behaeltnisse laut pruefungsfrage
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Re: geladenes Magazin am Gürtelholster (verdeckt) mit WBK legal?

Beitrag von Rene357 » So 27. Mai 2018, 18:20

Nun meine Frage
Was ist ein verschlossenes Behältnis
Reicht ein Rucksack den ich mit einem Vorhängeschloss zusperre ?

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Re: geladenes Magazin am Gürtelholster (verdeckt) mit WBK legal?

Beitrag von fast12 » So 27. Mai 2018, 18:29

So, bevor wir hier jetzt sinnlos rumdiskutieren - Gewos Definition ist natürlich korrekt und die Vorschrift bei IPSC "befremdlich".

Kann vielleicht jemand der aktiv IPSC macht mal jemanden von den Verantwortlichen dort darauf ansprechen ob diese seltsame Vorschrift Absicht ist oder - wie wir wohl alle hoffen - nur ein Versehen?

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Re: geladenes Magazin am Gürtelholster (verdeckt) mit WBK legal?

Beitrag von JägerausSalzburg » So 27. Mai 2018, 19:54

UNGLAUBLICH!!!

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Re: geladenes Magazin am Gürtelholster (verdeckt) mit WBK legal?

Beitrag von Bell » So 27. Mai 2018, 20:25

fast12 hat geschrieben:So, bevor wir hier jetzt sinnlos rumdiskutieren - Gewos Definition ist natürlich korrekt und die Vorschrift bei IPSC "befremdlich".

Kann vielleicht jemand der aktiv IPSC macht mal jemanden von den Verantwortlichen dort darauf ansprechen ob diese seltsame Vorschrift Absicht ist oder - wie wir wohl alle hoffen - nur ein Versehen?

Es ist keine VORSCHRIFT von IPSC!!
Es ist (wenn es wirklich so in dem Test steht, was ich nicht weiß, weil ich ihn nicht gesehen habe und nur hier über mehrere Ecken erfahren habe) ein Wort das anders verwendet wird als im AT Waffenrecht.
Es handelt sich bei IPSC Austria aber um einen VEREIN und nicht um eine Behörde!
Und es handelt sich bei dem Test um einen Sicherheitstest, den es seit knapp einem Monat gibt und den Personen machen müssen, die NEU Mitglied bei IPSC Austria werden wollen!

Also beruhigen wir uns wieder; es ist NICHTS passiert und es wird auch nicht (schon wieder) von einem Verein nach einer Verschärfung für die Schützen verlangt!

Sollte jemand bei diesem Test Zweifel haben, wird sicher in der Nähe wer sein, den man darauf ansprechen kann um das zu klären.

Sollte jemand den Test nicht machen, kanns demjenigen eh wurscht sein.

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