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geladenes Magazin am Gürtelholster (verdeckt) mit WBK legal?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: geladenes Magazin am Gürtelholster (verdeckt) mit WBK legal?

Beitrag von gewo » Mo 28. Mai 2018, 00:06

Mir hat grad jemand ein PDF der Seite eins geschickt
Meine Kunden haben recht

Die frage lautet:

Wie darf eine Schussewaffe zum Wettkampf transportiert werden?
a) In einer verschlossenen Tasche
b) Nicht sichtbar in der Jacke
c) Gar nicht, die Waffe muss vom Veranstalter transportiert werden.
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Re: geladenes Magazin am Gürtelholster (verdeckt) mit WBK legal?

Beitrag von FFWGK » Mo 28. Mai 2018, 02:34

Experten eben
LOL

Es steht zwar DARF und nicht MUSS, aber ob das der Hintergedanke war? Natürlich DARF das Transportbehälltnis VERschlossen sein.
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.

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Revierler_old
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Re: geladenes Magazin am Gürtelholster (verdeckt) mit WBK legal?

Beitrag von Revierler_old » Mo 28. Mai 2018, 06:28

Das wären aber schon doppelte Spitzfindigkeiten.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

Bild

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Re: geladenes Magazin am Gürtelholster (verdeckt) mit WBK legal?

Beitrag von Glock1768 » Mo 28. Mai 2018, 07:45

Super, danke ...
9x19: 2x CZ 75 Shadow Mamba, 2x Glock 17 Gen4, Glock 19 Gen4, Glock 34 Gen4, Glock 43 Gen4, Tactical 17 TAC-9
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Re: geladenes Magazin am Gürtelholster (verdeckt) mit WBK legal?

Beitrag von cas81 » Mo 28. Mai 2018, 07:55

Hier geht's überhaupt nur um Spitzfindigkeiten und sonst nix. Also ob die IPSC A im Duden nach dem richtigen Wording suchen würde, bevor sowas in einen Fragebogen genommen wird. Falls doch: s.u.

Wenn die Wohnungstür zufällt und der Schlüssel auf der falschen Seite steckt:
abgesperrt, versperrt, geschlossen, verschlossen?

Wenn die Wohnungstür zufällt und der Schlüssel auf der richtigen Seite steckt:
abgesperrt, versperrt, geschlossen, verschlossen?

Gibt es im zweiten Fall einen Unterschied zur schlicht zugemachten Schlafzimmertüre? Wenn ja, welchen? Was ist, wenn diese Schlafzimmertüre einen Schlüssel hat, der aber nicht genutzt wird?

Und nun grenzt Verschliessen von Versperren ab, denn DIESE Abgrenzung ist für das gekaperte Thema relevant. Und zwar nach sprachwissenschaftlichen Methoden, nicht auf die Schlafzimmertüre vergessen und nicht nur nach Rechthabergusto.

Man kann eine Flasche aber tatsächlich auch mit einem DrehVERschluss VERschliessen. Zudem bei einer solchen Wortwahl durchaus ein Fehler vorliegen kann. Außerdem endet der Duden längst nicht bei dem kleinen Auszug.

Braucht das Forum eigentlich Klicks?
Na dann: vielleicht weiss die IPSC A ja schon etwas bezüglich neuen WaffG?

Es gibt immer was zu tun...

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Re: geladenes Magazin am Gürtelholster (verdeckt) mit WBK legal?

Beitrag von Bell » Mo 28. Mai 2018, 08:02

gewo hat geschrieben:Mir hat grad jemand ein PDF der Seite eins geschickt
Meine Kunden haben recht

Die frage lautet:

Wie darf eine Schussewaffe zum Wettkampf transportiert werden?
a) In einer verschlossenen Tasche
b) Nicht sichtbar in der Jacke
c) Gar nicht, die Waffe muss vom Veranstalter transportiert werden.

danke für die info!
wenn dort DARF steht, erübrigt sich wirklich jede weitere diskussion.

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Re: geladenes Magazin am Gürtelholster (verdeckt) mit WBK legal?

Beitrag von fast12 » Mo 28. Mai 2018, 08:18

Option d) in einem gepanzerten Fahrzeug mit Bundesheer Geleitschutz

wäre natürlich ebenfalls richtig.

Insgesamt mal wieder viel Lärm um nichts, wobei eines aber schon gesagt sei: Der Unterschied zwischen geschlossen und verschlossen ist vorhanden und klar definiert, da gibt es keinen Interpretationsspielraum.

Erinnert mich ein wenig an eine Diskussion bei der mir ein Kollege erzählen wollte Cowboys hätten Pistolen gehabt und fest entschlossen war mir zu beweisen dass Pistole und Revolver Synonyme sind...

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Re: geladenes Magazin am Gürtelholster (verdeckt) mit WBK legal?

Beitrag von Glock1768 » Mo 28. Mai 2018, 08:25

aber eines ist natürlich sehr wohl nicht zu unterschätzen ... das durch solche Kleinigkeiten bei im Gesetz nicht so sicheren Sportschützen Halbwissen verbreitet wird "das war doch eine Frage beim IPSC Test >> die werden es doch wissen!!!"

So wie "darf Munition gemeinsam mit der Waffe gelagert werden" ...

Auch wenn "DARF" steht, so sollte man sich vielleicht auch an das Wording des Gesetzes halten um Diskussionen wie diese zu verhindern, den auf einer BH oder im BMI werden auch nicht alle, die mit WBKs und Waffen zu tun haben entsprechend sattelfest sein und schnell kommt es zu Missverständnissen, wo leider diese Damen und Herren wieder am längeren Hebel sitzen.

Deswegen, auch wenn unter Fachkundigen nur Wortklauberei, es ist wichtig die Begriffe korrekt zu nutzen
9x19: 2x CZ 75 Shadow Mamba, 2x Glock 17 Gen4, Glock 19 Gen4, Glock 34 Gen4, Glock 43 Gen4, Tactical 17 TAC-9
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Re: geladenes Magazin am Gürtelholster (verdeckt) mit WBK legal?

Beitrag von FFWGK » Mo 28. Mai 2018, 09:10

Glock1768 hat geschrieben:Deswegen, auch wenn unter Fachkundigen nur Wortklauberei, es ist wichtig die Begriffe korrekt zu nutzen

RICHTISCH!!!

Der Prüfende sollte im Vergleich zum zu Prüfenden über einen DEUTLICHEN Wissensvorsprung verfügen.
Ist halt wie Schachspielen mit einer Taube.
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.

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