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Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Beitrag von gewo » Mi 30. Mai 2018, 11:01

_Jack_ hat geschrieben:https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?ResultFunctionToken=ec772ee0-d1a4-413d-b003-e7fc2adb3251&Position=1&Abfrage=Justiz&Gericht=&Rechtssatznummer=&Rechtssatz=&Fundstelle=&AenderungenSeit=Undefined&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=False&GZ=&VonDatum=&BisDatum=30.05.2018&Norm=stgb+%c2%a73&ImRisSeitVonDatum=&ImRisSeitBisDatum=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=&Dokumentnummer=JJR_19960319_OGH0002_0140OS00180_9500000_002

Reicht das oder brauchts jetzt noch Urteile von europäischen Höchstgerichten?


macht euch doch ned so viel arbeit leute

der user hat in seinen ca 230 postings mehrere dutzend mal nach quellen fuer was gefragt
und wenn wer die quellen nachgereicht hat kam garnix mehr

eine simple suche nach "gelindestes" auf ris im bereich der landesverwaltungerichte bringt 332 urteile

basics braucht kein mensch belegen
ich such auch niemandem aus dem KFG die regeln zum mindestumfang fuer die mitzufuehrende autoapotheke (ein pflaster, eingeschweisst, keine ablauffrist) raus weils einfach allgemein bekannt ist das kein mensch eine autoapotheke aus dem fahrzeughandel mithaben muss
wer es ned glaubt soll es sich raussuchen
es ist in zeiten von ris gv at ned so schwierig
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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Beitrag von FFWGK » Mi 30. Mai 2018, 11:45

_Jack_ hat geschrieben:https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?ResultFunctionToken=ec772ee0-d1a4-413d-b003-e7fc2adb3251&Position=1&Abfrage=Justiz&Gericht=&Rechtssatznummer=&Rechtssatz=&Fundstelle=&AenderungenSeit=Undefined&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=False&GZ=&VonDatum=&BisDatum=30.05.2018&Norm=stgb+%c2%a73&ImRisSeitVonDatum=&ImRisSeitBisDatum=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=&Dokumentnummer=JJR_19960319_OGH0002_0140OS00180_9500000_002

Reicht das oder brauchts jetzt noch Urteile von europäischen Höchstgerichten?

Das passt ja nichtmal im Ansatz:
Einschränkung der NotwehrBEFUGNIS weil er selbst angefangen hat.
Wo steht da was dass er gegen den notwehrfähigen, rechtswidrigen Angriff schuldhaft gehandelt hat weil er nicht das gelindeste Mittel eingesetzt hat?

Manchmal fragt man sich echt...?
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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Beitrag von FFWGK » Mi 30. Mai 2018, 11:48

cas81 hat geschrieben:
FFWGK hat geschrieben:Wir bräuchten einen Spruch indem es zur Verurteilung kam weil ein notwehrfähiger, rechtswidriger Angriff NICHT MIT DEM GELINDESTEN MITTEL abgewehrt wurde. Am besten einen höchstgerichtlichen...

Das gelindeste Mittel wird iRd Notwehrexzess abgehandelt. §3 Abs2 StGB unter Abgrenzung sthenischer und asthenischer Affekt und latent sogar in Abs1 direkt mitenthalten.




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Ich glaube es steht außer Frage, dass eine bereits begonnen gerechtfertigte Notwehrhandlung zu ein strafbaren Handlung ausarten kann. Ich bin mir sicher das ist dir bewusst und du kennst den Unterschied.
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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Beitrag von FFWGK » Mi 30. Mai 2018, 11:53

gewo hat geschrieben:
macht euch doch ned so viel arbeit leute

der user hat in seinen ca 230 postings mehrere dutzend mal nach quellen fuer was gefragt
und wenn wer die quellen nachgereicht hat kam garnix mehr

eine simple suche nach "gelindestes" auf ris im bereich der landesverwaltungerichte bringt 332 urteile

Das könnte man doch glatt für eine unwahre Ubterstellung halten.
EINES Gerhard ...poste EINES! und ich geb a Ruh...
Wir brauchen ein Urteil indem steht, dass ein notwehrfähiger, rechtswidriger Angriff nur mit dem gelindesten Mittel angeweht werden muss.
Am besten vielleicht nicht von einem steirischen Dorfgericht wo sich jemand mit einer "Mischung" anschüttet...
Zuletzt geändert von FFWGK am Mi 30. Mai 2018, 12:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Beitrag von _Jack_ » Mi 30. Mai 2018, 12:00

In dem Rechtssatz steht ausdrücklich:

Unter mehreren verfügbaren Abwehrmitteln hat der Verteidiger das für den Angreifer schonendste zu wählen, muss sich aber mit Abwehrhandlungen, deren Wirkung zweifelhaft ist, nicht begnügen.

Und das hat der OGH so auch ausdrücklich in einem Urteil (zumindest, ich les sicher nicht 2 Urteile um unbelehrbare Laien doch nicht zu überzeugen) in seine rechtliche Beurteilung aufgenommen. Wie das nichtmal ansatzweise passen soll bei der Frage, ob das gelindeste Mittel eingesetzt werden muss oder nicht, erschließt sich mir als einfachen Juristen leider nicht. Aber manch einer ist einfach klüger als ich.

Was du meinst ist ein _Beisatz_ (muss ich das jetzt erklären oder ergibt es sich aus dem Wortsinn????) im Rechtssatz selbst. Der Ändert aber nichts an der grundsätzlichen Einschätzung des OGH zur Anwendung von mehreren Mitteln, welche den Angriff alle sicher abwehren könnten.

So, und jetzt halt ich mich wieder an meine Grundsätze für Diskussionen im Internet. Nicht mit Laien diskutieren. Bringt nix.

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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Beitrag von 0riginal_Tiroler » Mi 30. Mai 2018, 12:05

wo ist der user jo_kux mit seiner signatur wenn man ihn mal braucht ? :D
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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Beitrag von oJo » Mi 30. Mai 2018, 12:09

_Jack_ hat geschrieben:In dem Rechtssatz steht ausdrücklich:

Unter mehreren verfügbaren Abwehrmitteln hat der Verteidiger das für den Angreifer schonendste zu wählen, muss sich aber mit Abwehrhandlungen, deren Wirkung zweifelhaft ist, nicht begnügen.

Und das hat der OGH so auch ausdrücklich in einem Urteil (zumindest, ich les sicher nicht 2 Urteile um unbelehrbare Laien doch nicht zu überzeugen) in seine rechtliche Beurteilung aufgenommen. Wie das nichtmal ansatzweise passen soll bei der Frage, ob das gelindeste Mittel eingesetzt werden muss oder nicht, erschließt sich mir als einfachen Juristen leider nicht. Aber manch einer ist einfach klüger als ich.

Was du meinst ist ein _Beisatz_ (muss ich das jetzt erklären oder ergibt es sich aus dem Wortsinn????) im Rechtssatz selbst. Der Ändert aber nichts an der grundsätzlichen Einschätzung des OGH zur Anwendung von mehreren Mitteln, welche den Angriff alle sicher abwehren könnten.

So, und jetzt halt ich mich wieder an meine Grundsätze für Diskussionen im Internet. Nicht mit Laien diskutieren. Bringt nix.

Wenn du mich fragst ein sehr schlechter Grundsatz, denn wenn genau die, die sich mit einer Materie auskennen, sich für zu gut halten, um mit Leuten die (wesentlich) weniger Ahnung haben zu diskutieren oder zumindest sie aufzuklären, dann verbreitet sich ausschließlich falsches (Halb)Wissen.

Aber gut, es haben auch schon genug Leute Ammoniak und Bleichmittel vermischt, weil ihnen das im Internet geraten wurde. Da war es auch gut, dass sich "Experten" oder Leute mit etwas mehr als 0 Verständnis rausgehalten haben.

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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Beitrag von _Jack_ » Mi 30. Mai 2018, 12:17

@ oJO
Du hast sicher recht. Aber leider gibts gerade im INet zu viele Leute, die einfach nicht belehrbar sind, egal wie gut man es meint. Ist auch eine Frage wie wertvoll einem die Zeit ist. Und selbst wenn man dann einen Rechtssatz oder ein Urteil bringt, das wie die Faust aufs Auge passt, wird das auch noch (mit teils hanebüchenen Argumenten) angezweifelt.

Allgemein kläre ich ja schon beruflich oft genug Laien über Rechtliches auf, da ist das ganze aber aus meiner Erfahrung heraus (noch?) nicht so schlimm.

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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Beitrag von FFWGK » Mi 30. Mai 2018, 12:37

_Jack_ hat geschrieben:@ ein Urteil bringt, das wie die Faust aufs Auge passt, wird das auch noch (mit teils hanebüchenen Argumenten) angezweifelt

Her damit...
Aber Ausgangslage verstehen...
Ist zugegeben etwas aufwendiger komplexe Zusammenhänge aufzuarbeiten als Stammtischparolen nachzuplappern...

FFWGK hat geschrieben:Wir brauchen ein Urteil indem steht, dass ein notwehrfähiger, rechtswidriger Angriff nur mit dem gelindesten Mittel angeweht werden muss.

Sollte ja nicht so schwer sein.
Ich warte jetzt mal an...
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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Beitrag von cas81 » Mi 30. Mai 2018, 12:46

FFWGK hat geschrieben:
cas81 hat geschrieben:
FFWGK hat geschrieben:Wir bräuchten einen Spruch indem es zur Verurteilung kam weil ein notwehrfähiger, rechtswidriger Angriff NICHT MIT DEM GELINDESTEN MITTEL abgewehrt wurde. Am besten einen höchstgerichtlichen...

Das gelindeste Mittel wird iRd Notwehrexzess abgehandelt. §3 Abs2 StGB unter Abgrenzung sthenischer und asthenischer Affekt und latent sogar in Abs1 direkt mitenthalten.




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Ich glaube es steht außer Frage, dass eine bereits begonnen gerechtfertigte Notwehrhandlung zu ein strafbaren Handlung ausarten kann. Ich bin mir sicher das ist dir bewusst und du kennst den Unterschied.

Die Frage nach dem gelindesten Mittel stellt sich doch erst, sobald die Notwehrhandlung stattfindet. Was meinst du denn nun überhaupt? Die Verkennung der Situation und darum greift §3 nur iVm §8? Auch da gilt der Exzess, somit gelindestes verfügbares Mittel. Ohne Handlung stellt sich ja die Frage danach erst gar nicht. Also kannst du natürlich nur etwas iVm einer bereits begonnenen Handlung finden. Reden wir aneinander vorbei?

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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Beitrag von _Jack_ » Mi 30. Mai 2018, 12:49

FFWGK hat geschrieben:
_Jack_ hat geschrieben:@ ein Urteil bringt, das wie die Faust aufs Auge passt, wird das auch noch (mit teils hanebüchenen Argumenten) angezweifelt

Her damit...


Wennst nicht fähig oder willens bist einen Rechtssatz des österreichischen Höchstgerichtes sinnerfassend zu lesen, bitte nicht um Urteile fragen. Erstens waren solche schon im Rechtssatz verlinkt, mit eben dieser Rechtsmeinung, und außerdem sind diese noch viel viel komplizierter zu lesen :shock:

Aber glaubst du ernsthaft, dass du in Österreich schießen darfst, wenn eine Ermahnung nachgewiesener maßen auch gereicht hätte. Glaubst ernsthaft, dass du in Österreich recht bekommst, wenn du das AR15 nimmst, wenns der Pfefferspray auch getan hätte. Wenn ja, dann bitte, viel Spass mit deiner höchstqualifizierten Meinung. :clap: :dance:

Aber im Ernstfall: BITTE nicht zu mir kommen zwecks Vertretung (außer es ist viel Geld da, dann kann man auch mal völlig aussichtslose Fälle nehmen :mrgreen: )

//und ein Rechtssatz ist für dich "Nachplappern von Stammtischparolen"??? :at2:

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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Beitrag von FFWGK » Mi 30. Mai 2018, 12:53

cas81 hat geschrieben:Reden wir aneinander vorbei?


Möglich...
1. geht es mir um den Begriff "gelindestes Mittel". Gibt es den im StGB und wo/wie ist er dort definiert?

2. Wo lässt sich im StGB die Pflicht zur Wahl des geringsten Mittels zur Notwehr lesen (zur Not auch ableiten, dann aber ohne persönlich Meinung). Das führt zu

3. Wie handhaben es die Gerichte? Wird aus einer Notwehr eine strafbare Handlung weil das "falsche Werkzeug" verwendet wurd. Dann hätten wir wenigstens mal Einzelfall als Diskussionsbasis.
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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Beitrag von FFWGK » Mi 30. Mai 2018, 13:04

_Jack_ hat geschrieben:i) Aber glaubst du ernsthaft, dass du in Österreich schießen darfst, wenn eine Ermahnung nachgewiesener maßen auch gereicht hätte.
ii) Glaubst ernsthaft, dass du in Österreich recht bekommst, wenn du das AR15 nimmst, wenns der Pfefferspray auch getan hätte.

iii) Aber im Ernstfall: BITTE nicht zu mir kommen zwecks Vertretung

i) Nein, da hier wohl kaum eine Notwehrsitiation vorliegt.
Spannend ist aber wie du zukünftige Sachverhalte jetzt schon nachweisen willst.
Beweise oder widerlege bitte jetzt: die Lottoziehung heute Abend bringt die Zahlen: 1 2 3 4 5 6
Um 20:00 ist es dann leicht...
ii) Auf keinen Fall. Gilt natürlich nur wenn zum Zeitpunkt der Situation dieser Punkt völlig geklärt ist und dies auch dem Angreifer mitgeteilt wurde und dieser einwilligt. In jedem anderen Fall -> AR 15
iii) keine Sorge. Wärst du die letzte Alternative würde ich mich zum Esel machen. I Ahhh!
Zuletzt geändert von FFWGK am Mi 30. Mai 2018, 13:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Beitrag von Wulpe » Mi 30. Mai 2018, 13:07

_Jack_ hat geschrieben:So, und jetzt halt ich mich wieder an meine Grundsätze für Diskussionen im Internet. Nicht mit Laien diskutieren. Bringt nix.


Mit Laien diskutieren kann schon was bringen, bei Trollen sieht die Sache anders aus.
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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Beitrag von FFWGK » Mi 30. Mai 2018, 13:11

Wulpe hat geschrieben:Mit Laien diskutieren kann schon was bringen, bei Trollen sieht die Sache anders aus.

Ein Laie ist lediglich kein Fachmann, er hat keine Pflicht ein Vollpfosten sein zu müssen...
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