DerDaniel hat geschrieben:Ich habe ein bisschen das Gefühl einige vergessen hier, was der Sinn des (zivilen) WP ist. Er berechtigt eine besonders gefährdete Person zum Tragen einer Waffe zum Eigenschutz und ist nicht dazu gedacht ein paar Hilfssherrifs auf den Straßen zu haben.
Wenn man es aus dem Blickwinkel beleuchtet, ist weder das aktive Eingreifen bei Terrorlagen, noch die Aktion von dem Vater bei dem Bub mit der Spielzeugpistole (gesetz dem Fall, dass der Bub nicht aktiv gedroht hat) anhand des WP gerechtfertigt und ein Entzug nur konsequent. In beiden Fällen wäre eine umgehende Flucht und Verständigung der Polizei der richtige Schritt.
Naja das ist ja so auch nicht ganz eindeutig. Flucht und Vertständigung der Polizei...
Einerseits gibts die gerechtfertigte und erlaubte Nothilfe nach StGB (Ein Dritter übt das Notwehrrecht statt/gemeinsam mit dem Opfer aus) und auf der anderen Seite das Anhalterecht nach StPO. Tatenlos zusehen wie jemand ernsthaft zu schaden kommt ist bei Zumutbarkeit des Einschreitens genauso wenig ok wie sich auf der anderen Seite als "Hilfssherrif" aufzuspielen.
Wer die Möglichkeit hat zu helfen sollte alles ausschöpfen was in seiner Macht steht um den Opfern zu helfen. Es wird sich kein Richter in Österreich finden der einem das ernsthaft negativ auslegen wird. Wenn dadurch zB. ein Terrorangriff etc. verhindert werden konnte.