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Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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DerDaniel
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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Beitrag von DerDaniel » Mo 4. Jun 2018, 21:08

Maddin hat geschrieben:Keine Ahnung welches Verständnis du vom gesunden Menschenverstand hast. Aber wenn jemand neben dir vergewaltig wird impliziert das für dich keinen Einsatz der Waffe um Hilfe zu leisten ? Wie hirngewaschen ist denn diese Welt geworden bitte ?

Ohne Vorsatz auf die Verletzung/Tötung würdest du ja nichtmal zur Prüfung auf eine gerechtfertigte Notwehrsituation kommen. In dem Falle wäre also höchstes eine Notwehrüberschreitung zu diskutierten. Da sie bei einem Messerangreifer nur aus Angst erfolgen wird können, höchstens eine fahrlässige Tötung.
Nein, eine Vergewaltigung unmittelbar neben mir impliziert keinen Einsatz der Waffe um Hilfe zu leisten! Und genau das ist der depperte Hilfssherrif denn ich angesporchen habe: "erst mal die Knarre ziehen und dann red ma weiter"...
Es sollte stattdessen versucht werden die Situation ohne Einsatz der Waffe (was jedoch nicht die Bereithaltung für einen späteren Einsatz ausschließt) zu klären, indem der Täter aus sicherer Entfernung aufgefordert wird sein Tun zu unterlassen.

Den zweiten Absatz verstehe ich mangels Sinnzusammenhang und Satzbau nicht, wenn du den noch mal erläutern könntest, wäre das ganz gut.

rhodium hat geschrieben:Nebenbei: ein Schuss mit einer guten Jagdpatrone in das Bein? ... ich denke die Chance ein Gefäss zu erwischen ist groß.
Wenns nicht gerade ein Solid zur Elefantenjagd ist, würde ich eher sagen 100%. Und eine blutende Beinarterie zu versorgen ist lustig, das kann ich aus Erfahrung sagen. Und sollte dann noch Gefahr bestehen, dass der "Patient" aggressiv ist, sage ich mal die Chance auf eine adäquate Versorgung durch einen Einzelnen ist quasi 0.

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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Beitrag von PeziBär » Mo 4. Jun 2018, 21:44

rhodium hat geschrieben:Nebenbei: ein Schuss mit einer guten Jagdpatrone in das Bein? ... ich denke die Chance ein Gefäss zu erwischen ist groß.

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Eben, der tapfere Notwerhelfer schießt immer in ein Bein. Das er dann vielleicht auch trifft.


Tatsache ist, dass die meisten Menschen nicht mal Erste Hilfe leisten wollen, weil sie Angst haben etwas falsch zu machen, und dann dafür bestraft werden. Ist natürlich nicht der Fall. Erste Hilfe ist verpflichtend, in einer Art und Weise es auch zumutbar ist.


Bei Nothilfe sehe ich das anders, es wird davon abgeraten und im Falle einer Tötung wird das bestimmt kein Zuckerschlecken. Im blödestem Fall führt die Hilfe zum eigenem Ableben.


Wer es machen möchte, dem stehe es frei, ich würde es eher unterlassen.

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Ares
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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Beitrag von Ares » Mo 4. Jun 2018, 21:49

SSG308 hat geschrieben:Was macht ein Jäger, der im Wald eine Vergewaltigung bemerkt?
(und eine Übung oder einen Film ausschließen kann)
Der Grund warum man ein Mittel bei sich hat, ist doch unabhängig davon, dieses Mittel gegebenenfalls anzudrohen oder einzusetzen?
(wenn professionelle Hilfe zu weit weg ist)


Wäre in so einem Fall nicht das effektivere Mittel (oder auch gelindere) der Einsatz des Gewehrkolbens, oder auch Knickers?
Das zusätzliche Verletzungsrisiko des Opfers durch einen Schuss, ist in so einem Fall ja ziemlich wahrscheinlich.
Es besteht die Möglichkeit, daß meine Beiträge >nicht von mir< abgeändert oder verfälscht wurden. Nennt sich "Userrisiko"
~~~
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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Beitrag von DerDaniel » Mo 4. Jun 2018, 23:03

Alter Schwede, wenn ich so manche Beiträge hier durchlese, merkt man, dass viele genau keine Ahnung von Waffeneinsatz und Notwehr/-hilfe Situationen haben.

Ad "Kolben": Jeder der meint dem Täter ungefragt eins überziehen zu müssen, ███ ██████ ███ zensiert ██████ ███████████ . Und in keiner anderen Situation ist der Kolben auch nur annähern eine Sinnvolle Waffe.

Ad "Knicker": Fast jede "gleichwertige" Wunde mit einem Messer ist schlimmer als mit FMJ geschossen handelsüblicher Jagdkaliber. HP/SP/ETC sind ein andere Thema, aber...

Ad "Nahkampf allgemein": Wer auf die Idee kommt in einer Notwehr/-hilfe ungezwungen in den Nahkampf gehen zu müssen, der sollte sich nochmal überlegen, ob er sich nur wehrt, oder doch eher aktiv im Kampf mitmischt.

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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Beitrag von SSG308 » Mo 4. Jun 2018, 23:12

So war das nicht gemeint, den Angreifer/Täter ohne Vorwarnung zu verletzen oder zu beschießen!
Es ging im Thread zuerst ums Ziehen und dann um den Waffenpass zum Eigenschutz und nicht als Hilfssheriff.
Den Jäger wollte ich nur als Beispiel einbringen, ob man mit seinen Mitteln jemandem hilft, obwohl man die Mittel aus anderen Gründen bei sich hat.
Im besten Fall würde ja die Androhung reichen, um die Tat zu beenden und das würde ein Jäger mMn. aus sicherer Distzanz mit der Schusswaffe machen. Wenn das nicht reicht, kann er auch die Mittel wechseln und in den Nahkampf gehen.
Soviel zu unserer Phantasie.

Edit: Daniel war schneller mit "Nahkampf".
Zuletzt geändert von SSG308 am Mo 4. Jun 2018, 23:24, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Beitrag von sauersigi » Mo 4. Jun 2018, 23:19

Ich würde vorschlagen hier zuzumachen.
Die abstrusen Ideen helfen bei keinem Gedankenexperiment weiter, im Gegenteil, jene die Argumente suchen um die LWB zu verunglimpfen lesen hier mit und finden einiges an neuen Argumenten den privaten Waffenbesitz zu hinterfragen.
Ich denke jeder Waffenbesitzer der im Gedankenspiel nicht nur sich, sondern ev. auch Ihm unbekannten Personen mittels Waffengewalt notzuhelfen , bzw. abzuwehren muss mit der Konsequenz leben können seine persönliche Freiheit und finanzielle Unabhängigkeit aufgeben zu wollen.
Nach dem Motto: bereue nicht deine Taten, lebe mit den Konsequenzen.
„Ich dulde es nicht, dass mir Unrecht getan wird. Ich dulde es nicht, dass ich beleidigt werde. Und ich dulde es nicht, dass man mir zu nahe tritt. Ich bin anderen gegenüber gerecht und fordere auch von diesen Gerechtigkeit.“
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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Beitrag von Dextera » Di 5. Jun 2018, 01:08

Geil. Und vielleicht isses nur ein Paar welches mal im dunklen Wald einer Phantasie nachgehen wollte, und manche hier erwägen dem Habschi gleich ins Bein zu ballern :lol:

Sowas versucht man anders aufzulösen. Die Waffe wird in allerletzter Konsequenz gezogen, wenn man eine Gefahr (!) wirklich nicht mehr anders abwenden kann ...
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DerDaniel
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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Beitrag von DerDaniel » Di 5. Jun 2018, 01:10

SSG308 hat geschrieben:So war das nicht gemeint, den Angreifer/Täter ohne Vorwarnung zu verletzen oder zu beschießen!
Es ging im Thread zuerst ums Ziehen und dann um den Waffenpass zum Eigenschutz und nicht als Hilfssheriff.
Den Jäger wollte ich nur als Beispiel einbringen, ob man mit seinen Mitteln jemandem hilft, obwohl man die Mittel aus anderen Gründen bei sich hat.
Im besten Fall würde ja die Androhung reichen, um die Tat zu beenden und das würde ein Jäger mMn. aus sicherer Distzanz mit der Schusswaffe machen. Wenn das nicht reicht, kann er auch die Mittel wechseln und in den Nahkampf gehen.
Soviel zu unserer Phantasie.

Edit: Daniel war schneller mit "Nahkampf".

Selbst das Ziehen oder Drohen ist schon sehr weit über das normale Maß an Einschreiten hinaus, denn es impliziert den Einsatz der Waffe zur "Lösung" der Situation. Das ist eine gefährliche Drohung und in Folge berechtigter Grund zum Entzug des WP.
Der Einsatz der Waffe - und dazu zähle ich auch "Einsatz als (verbales) Drohmittel" - sollte immer nur ultima ratio sein und jegliche andere Möglichkeit die mich nicht unnötig gefährdet vorher ausgeschöpft werden. Andernfalls wird es leicht für den StA / Richter zu argumentieren, dass der Täter sicher auch von der Tat abgelassen hätte wenn du ihn einfach nur angesprochen hättest (und der Täter wird dabei auch ganz brav zustimmen) und du bist am Ar***.

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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Beitrag von gewo » Di 5. Jun 2018, 01:24

in dem moment wo dein gegenüber mitbekommt dass du eine schusswaffe hast, hast du die entscheidung diese waffe einzusetzen bereits aus der hand gegeben ... du kannst ab diesem moment nicht mehr zurueck wenn dein gegenüber beginnt gegen dich vorzugehen

von daher halte ich den drohungs- und deeskalierungsfaktor einer schusswaffe fuer aeusserst zweifelhaft
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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Beitrag von Musashi » Di 5. Jun 2018, 01:40

Stimmt schon, gibt keine Garantie. Nur ist er laut den Kriminologen Kleck u Gertz hunderttausendfache Realität jedes Jahr in den USA. Man braucht für effektive notwehr kein ninja sein. Ganz typischer Fall:
Bad guy bricht ein, 86jährige holt Revolver aus dem Nachtkastl und meint "fuck off" , bad guy verpisst sich.

Verbrecher sehen das als Beruf und sind wie Raubtiere. Wenn sie Risiko orten, weichen sie eher aus und suchen ein schwächeres Opfer. Dieser Ausweicheffekt zB vom Raub zum Diebstahl wird auch von Lott Kritikern nicht wirklich bestritten u wäre der größte Nutzen einer liberalen Waffenpaßvergabe.
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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Beitrag von bino71 » Di 5. Jun 2018, 07:21

Warum tun sich Leute schwer zu verstehen das USA Beispiele in Österreich nichts bringen.

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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Beitrag von Fangschuss » Di 5. Jun 2018, 08:40

Maddin hat geschrieben:
Keine Ahnung welches Verständnis du vom gesunden Menschenverstand hast. Aber wenn jemand neben dir vergewaltig wird impliziert das für dich keinen Einsatz der Waffe um Hilfe zu leisten ? Wie hirngewaschen ist denn diese Welt geworden bitte ?


Was hat das mit einer Waffe generell zu tun?

Maddin hat geschrieben:Ohne Vorsatz auf die Verletzung/Tötung würdest du ja nichtmal zur Prüfung auf eine gerechtfertigte Notwehrsituation kommen. In dem Falle wäre also höchstes eine Notwehrüberschreitung zu diskutierten. Da sie bei einem Messerangreifer nur aus Angst erfolgen wird können, höchstens eine fahrlässige Tötung.


Woher stammt diese Ableitung?

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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Beitrag von cas81 » Di 5. Jun 2018, 08:57

bino71 hat geschrieben:Warum tun sich Leute schwer zu verstehen das USA Beispiele in Österreich nichts bringen.
Warum tun sich Leute so schwer zu verstehen, dass die Natur des Menschen keine Landesgrenzen kennt.

Spielt aber eh keine Rolle hier, denn nach so mancher Aussage können wir die Nothilfe gleich ganz streichen, nach manch anderer Aussage werden gezielte Beinschüsse aus der Distanz auf ein bewegliches Ziel abgegeben und nach nochmals anderer Aussage darf man den Machetenschwinger unter gar keinen Umständen vom Zuschlagen abhalten. Obendrein wird jeder als Jedi oder Hilfssherrif beleidigt, der ein Problem damit hat zuzulassen, dass Frau von Mann JETZT zerfetzt wird.

Dass Nothilfe denselben Regeln wie Notwehr unterliegt und somit durchaus legitim sein kann, der Jäger sicher nix kann was auch kein Scharfschütze schafft und der böse Bube auch ins kleine Kaffeehaus krachen oder einen finden kann, der sich eh schon versteckt, spielt sowieso kaum bis keine Rolle. Dass nicht jeder ein abgebrühtes Individuum und somit kein Puzzleteil der Grausamkeit, Ignoranz und dauernden Abwärtsfahrt der Gesellschaft sein möchte, ist auch egal. An die Haustürdenker: stellt euch vor es wäre eure Tochter. Wie, nur Söhne? Oh, chancenlos, i see.

Ich schlage vor, irgendein Allwissender macht einen Thread auf, indem abschließend aufgezählt wird, wann genau man sich wie genau wehren, bzw jemandem helfen darf.

Gooooooood mooorning Pulverdampf!

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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Beitrag von bino71 » Di 5. Jun 2018, 09:17

Die Landesgrenze definiert nun mal die Freiheiten des Einzelnen und die ist nicht gleich. Da kann die Natur des Menschen machen was sie will.

angryscientist
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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Beitrag von angryscientist » Di 5. Jun 2018, 09:45

Unabhängig von den hier konstruierten Fällen, finde ich es traurig, dass der Zivilcourage ein derartiges juristisches Minenfeld gegenübersteht, dass man es sich ernsthaft überlegen muss (?!), ob man einem Menschen in Not tatsächlich hilft.

Ich würde aus Angst vor dem juristischen Fallout auch nicht eingreifen, und -offen gestanden- schäme mich auch dafür. Weit haben wir es gebracht.. *kopfschüttel*

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