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Neue Datenschutzverordnung: Namen in Ergebnislisten schwärzen?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Neue Datenschutzverordnung: Namen in Ergebnislisten schwärzen?

Beitrag von gewo » Do 31. Mai 2018, 21:21

ip adressen sind DSVGO unterworfene private daten
und blohs richten sich an die oeffentlichkeit, daher detto
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chris.sima
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Re: Neue Datenschutzverordnung: Namen in Ergebnislisten schwärzen?

Beitrag von chris.sima » Do 31. Mai 2018, 21:53

So mal zum Thema ...

Ich hab ja bei mir in der Firma das Thema unsetzen dürfen und da sind mit den Anwälten auch ein paar coole Situationen entstanden.

Cookie Banner und Co läuft ja nun, Datenschutzerklärung mit Opt Out auch, Verarbeitungsverzeichnis erstellt, Folgeabschätzung ebenfalls. Denke ich mir letzte Woche Mittwoch wir sind eh gut unterwegs, finales Meeting dann mit den Anwälten vor dem 25.5.

Frage: verarbeiten sie besonders schützenswerte Daten? Ich: keine Ahnung, was soll das nun wieder sein ...

z.B. Sexuelle Präferenzen u.dgl.

Ich: ich denke unsere Buchhaltung speichert das nicht, sa sollten wir also safe sein.

Anwalt: ja, das gilt ja beispielsweise für Betreiber von Dating Portalen.

Ich: na sehr super, dann drehe ich das jetzt aber ab, und hab am Donnerstag noch ein bekanntes Dating Portal aus AT deaktiviert. Stand in keiner Relation mehr das DSGVO/GDPR compliant zu machen.

Fazit: ist ein nahezu unadministrierbares Monster, alle drücken auf ok, ein paar melden sich mit pseudo legal Anfragen, Rest resigniert.

Und da rede ich nich gar nicht von der ePrivacy Verordnung die nochmal unterhaltsamer wird.

LG


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T0M
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Re: Neue Datenschutzverordnung: Namen in Ergebnislisten schwärzen?

Beitrag von T0M » Do 31. Mai 2018, 22:17

gewo hat geschrieben:
T0M hat geschrieben:Was vielleicht in Bezug auf o.g. Ergebnislisten insteressant sein dürfte, ist folgender Teil des Trend-Artikels (https://www.trend.at/branchen/rechtsschutz/strenger-datenschutz-was-vereine-9814289 , wäre wahrscheinlich noch rechtlich zu prüfen, v.a. wie Gastschützen zu behandeln sind):
Für Veröffentlichung von Ergebnisse keine Einwilligung nötig
Ohne Einwilligung zulässig sind ebenfalls die Veröffentlichung von Ergebnissen aus Vorstandswahlen oder Jahreshauptversammlungen. Auch darf der Sportverein ohne Einwilligungen Ergebnisse aus Wettkämpfen oder Ranglisten mit Spielernamen veröffentlichen. „Die Wettkämpfe werden öffentlich ausgetragen und der Verein hat ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“ daran, relevante Ergebnisse des Vereinslebens der Außenwelt zugänglich zu machen. Jedoch dürfen ausschließlich Name, Geburtsjahr, Geschlecht, das Wettkampfergebnis, der Verein und die Mannschaft veröffentlicht werden“, weißt Heutger hin und räumt ein: „Vereine sollten beachten, dass die veröffentlichten Daten nach einem angemessenem Zeitraum wieder gelöscht werden. Denn auch Teilnehmer eines Wettkampfs haben laut DSGVO ein Recht auf Vergessenwerden.“


der typ ist IT -sicherheitsexperte ...

Meinst Du jetzt Security, Compliance, oder Conformity? Über ersteres können wir gerne diskutieren ;)

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Re: Neue Datenschutzverordnung: Namen in Ergebnislisten schwärzen?

Beitrag von gewo » Do 31. Mai 2018, 23:55

egal was er ist

in keinem fall ist er eine verlässliche quelle fuer die auskunft ob ich private daten ohne zustimmung der betroffenen veroeffentlichen kann

am DSGVO termin in der wirtschaftskammer sind sich die rechtsanwaelte fast gegenseitig an die waesche gegangen im streit darum was wie zu verstehen ist und ein IT fuzzy hat jetzt das rad neu erfunden ...?

lachhaft

edit:
IT fuzzy hin
IT fuzzy her
wenn man dzt im internet nachrechergiert gehen die verbaende und vereine dzt davon aus dass zb die namen der mitglieder einer fussballmannschaft genannt werden duerfen wenn es sich um ein oeffentliches fussballmatch gehandelt hat. diese namen duerfen fuer das aktuelle und vermutlich das letzte jahr veroeffentlich werdem nicht aber in form eines archivs von mehreren jahren
rechtfertigung der verbaende ist ein begruendetes interesse der vereine daran zu veroeffentlichen wer zb ein tor geschossen hat weil die vereine einen spieler der voele tore geschossen hat teurer verkaufen koennen als einen der wenig geschossen hat ...
naja
wird man abwarten muessen was da die judikatur dazu sagt
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Re: Neue Datenschutzverordnung: Namen in Ergebnislisten schwärzen?

Beitrag von Wulpe » Fr 1. Jun 2018, 06:06

gewo hat geschrieben:am DSGVO termin in der wirtschaftskammer sind sich die rechtsanwaelte fast gegenseitig an die waesche gegangen


Eine Orgie in der Wirtschaftskammer, Respekt :lol:
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Re: Neue Datenschutzverordnung: Namen in Ergebnislisten schwärzen?

Beitrag von burggraben » Fr 1. Jun 2018, 10:06

Ich stell mir grad einen Historiker in ein paar hundert Jahren vor der sich grün und blau ärgert weil zwischen 2018 und 2058 als die DSGVO in Kraft war keine Aufzeichnungen mehr existieren. Alles geschwärzt oder gelöscht. Ist natürlich übertrieben, aber für einen satirischen Zeitungscomic würds reichen.

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Re: Neue Datenschutzverordnung: Namen in Ergebnislisten schwärzen?

Beitrag von Salzburger » Fr 1. Jun 2018, 11:29

ZITAT:
fuer den verein konnte ich den grossteil von meinen eigenen firmen DSGVO unterlagen abschreiben, war ja einfacher weil die sensiblen daten ( der zugang zum ZWR ist das problem beim waffenhandel, wir sind eine der ganz wenigen branchen die taeglich sensible daten - wie zb vorstrafen ect - verarbeiten ) beim verein wegfallen.
aber achtung: solltest du als verein die mitgliedschaft oder teilnahme davon abhaenig machen dass jemand zb kein waffenverbot hat, dann bist du auch als kleiner verein ploetzlich im vollanwendungsbereich der DSGVO, dass heisst folgenabschaetzung, externer(!) datenschutzbeauftragter ect ect ..



muss ich mich als Verein um das Thema Waffenverbot kümmern ?
Bisher hab ich gerne mit der Anmeldung unterschreiben lassen aber ist das Aufgabe/Verpflichtung des Vereines ?
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Re: Neue Datenschutzverordnung: Namen in Ergebnislisten schwärzen?

Beitrag von yoda » Fr 1. Jun 2018, 11:38

Es ist ja der selbe Blödsinn wie mit dem Baustoffrecycling, wo es mittlerweile die 2te Novelle gibt und auch niemand eine Ahnung hat. Beim WKÖ Vortrag bei der ersten Fassung waren so viele Leute, dass ich mich umgedreht habe und gegangen bin.

Da kann man ein Studium im selben Bereich haben und sich wochenlang damit beschäftigten ohne nacher wirklich eine Ahnung zu haben was man eigentlich tun muss und welche Risiken man eingeht wenn man es nicht macht. Das ist alles ein sowas von praxisfremder Blödsinn der nur die Kosten in die Höhe treibt und genau nichts bringt. Am Ende des Tages wird man eine Wirtschaftsleistung wie in der UDSSR erreichen, weil für jede Schraube die man irgendwo reindreht 10 Formulare ausgefüllt werden müssen.

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Re: Neue Datenschutzverordnung: Namen in Ergebnislisten schwärzen?

Beitrag von gewo » Fr 1. Jun 2018, 11:42

Salzburger hat geschrieben:muss ich mich als Verein um das Thema Waffenverbot kümmern ?
Bisher hab ich gerne mit der Anmeldung unterschreiben lassen aber ist das Aufgabe/Verpflichtung des Vereines ?


jaein
es ist halt weit verbreitet dass das bestaetigt werden muss beim zutritt

weil personen mit waffenverbot auch am schiesstand nicht mit schusswaffen hantieren duerfen

wenn du nun am schiesstand so vor dich hinballerst und ploetzlich redet dich wer an und fragt ob er mit deiner superdollen glock auch mal ein paar schuss abgeben darf... dann wirst du evt nix dagegen haben und ihm die waffe aushaendigen... ist ja ein schiesstand daher weitergabe kein problem
wenn der vogel aber ein waffenverbot hat dann wird es kompliziert ,....
eigentlich unerlaubte weitergabe
konntest du aber ned wissen
hast aber vermutet dads menschen auf einem schiesstand berechtigt sind
warum hat der verein den reingelassen?

so gesehen a bisser eine abstrakte sache
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Re: Neue Datenschutzverordnung: Namen in Ergebnislisten schwärzen?

Beitrag von crosseye » Fr 1. Jun 2018, 11:46

Nur indirekt. Wenn Stand nicht behördlich genehmigt wurde, ist für Schießen mit Kat B die WBK notwendig. Das muss (?) der Verein prüfen, daher speichern die jedenfalls die WBK Daten der Mitglieder.

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Re: Neue Datenschutzverordnung: Namen in Ergebnislisten schwärzen?

Beitrag von Bonfire » Fr 1. Jun 2018, 11:53

gewo hat geschrieben:
Hane hat geschrieben:kann ich dann eigentlich verlangen, dass meine Daten aus dem Fahrtenbuch einer Mietwagenfirma gelöscht werden, nachdem ich gefahren bin? na da würde mir ein bisserl Blödsinn einfallen :-)


Nach der depperten DSGVO kannst als konsument von jedem der daten hat alles verlangen.

Ich kann von schiesstabdbetreiber auskunft verlangen an welchen tagen ich im standbuch eingetragen bin und wenn der standbetreiber keine gesetzluche verpflichtung hat eines zu führen kann ich die löschung dieser eintragungen im standbuch verlangen.

Ich kann auch von der mietwagenfirma diese auskunft verlangen und ggf deren löschung. Aber wie gesagt ... anmieten wirst dort nux mehr koennen ...


Die Mietwagenfirma darf ohne meine Erlaubnis dann auch nicht speichern, dass ich die Löschung meiner Daten beantragt habe.
Von dem her wird es evtl. schwierig eine neuerliche Vermietung zu verweigern nachdem einige Zeit vergangen ist.

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Re: Neue Datenschutzverordnung: Namen in Ergebnislisten schwärzen?

Beitrag von gewo » Fr 1. Jun 2018, 12:01

Bonfire hat geschrieben:Die Mietwagenfirma darf ohne meine Erlaubnis dann auch nicht speichern, dass ich die Löschung meiner Daten beantragt habe. Von dem her wird es evtl. schwierig eine neuerliche Vermietung zu verweigern nachdem einige Zeit vergangen ist.


wenn es mal eine geschaeftsbeziehung gab dann darf ich deine daten relativ lange speichern
je nach begruendung zwischen zwei (gewaehrleistung), sieben (steuerliche gruende) und dreissig (schadensersatz- und bereicherungsrecht) jahre
du kannst dagegen als kunde nichts tun

deshalb ist die ganze depperte DSGVO ja so fuer die fisch .....

PS:
und im waffenrechtsbereich sowieso unbegrenzt lange wenn es die daten im waffen- pulver oder munitionsbuc betrifft ...
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Re: Neue Datenschutzverordnung: Namen in Ergebnislisten schwärzen?

Beitrag von SwissShot » Fr 1. Jun 2018, 22:44

Kurz und einfach.
Diese DSVGO wurde von "speziellen Experten" entworfen, die versuchte Punkt A zu erreichen.
Erreicht wurde alles nur nicht Punkt A.

Was hat sich bis jetzt geändert?
Blog's, Foren haben ihren Betrieb ganz oder teilweise eingestellt, oder verlangen plötzlich weitere Angaben/Bestätigungen.
Im Betrieb ist das Suchen im Herstellersystem viel aufwändiger, da weitere Angaben benötigt werden.
Der administrative Aufwand wurde maximiert, für Anwender und Betreiber.
Die "Datenkraken" machen weiter wie bisher.

Die DSVGO erinnert mich an die Feuerwaffenrichtlinie, trifft nicht diejenigen welche es sollte.

Gruss SwissShot.

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Re: Neue Datenschutzverordnung: Namen in Ergebnislisten schwärzen?

Beitrag von wolfgangf » Fr 1. Jun 2018, 22:57

Die Behauptung, dass Schützenvereine keine Ergebnislisten mehr veröffentlichen dürfen, ist - sorry - völliger Unsinn.
Hier wird Pseudo- und Halbwissen verbreitet.
Erstens wäre das ja für jeden Sportbereich der Untergang, es gäbe keine Torschützenlisten, keine Tennisweltrangliste usw. mehr...
Zweitens ist die BSO dzt. dabei, klare Richtlinien für Sportvereine zu erstellen. Mir ist zwar ein Rätsel, warum die das nicht schon längst vor Inkrafttreten der DSGVO gemacht haben, ist aber so. Sofern ich richtig informiert bin, sollten diese Richtlinien im Herbst rauskommen.

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Re: Neue Datenschutzverordnung: Namen in Ergebnislisten schwärzen?

Beitrag von wolfgangf » Fr 1. Jun 2018, 23:00

Es kann ja gerne mal jemand versuchen, seine Daten von der Mietwagenfirma streichen zu lassen, wenn man noch eine Rechnung offen hat...

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