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Neue Datenschutzverordnung: Namen in Ergebnislisten schwärzen?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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gewo
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Re: Neue Datenschutzverordnung: Namen in Ergebnislisten schwärzen?

Beitrag von gewo » Do 28. Jun 2018, 17:36

angryscientist hat geschrieben:Im Kontext der Diskussion zum Thema DSGVO bzw. Datenschutz im Allgemeinen ist mir gerade folgende Frage eingefallen:

Wenn grundsätzlich alle Organisationen keine privaten Daten ohne die Zustimmung der Betroffenen bzw. ohne juristische Verpflichtung bearbeiten dürfen, warum darf der KSV 1870 das? Zugegebenermassen habe ich wenig Ahnung davon, was sie konkret speichern, aber man kann offensichtlich als Privatperson eine Anfrage via ihrer Webseite stellen, also dürften sie auch Daten von Personen speichern. Müssten sie nicht wie alle Anderen zuerst um Erlaubnis fragen?


evt es gibt a ausnahmeregelung
oder sie duerfen eh ned

was aber jetzt gehen muesste:
du kannst dank DSGVO formlos und kostenfrei deine persoenlichen bonitaetsauskuenfte abfragen und ggf dagegen vorgehen
weil sie muessen ja angeben was sie ueber dich gespeichert haben
das war bisher nicht moeglich
man wusste nie was die ueber einen beauskunften ...

ein anderes spannendes thema ist die "schwarze liste" der versicherungswirtschaft
waere sehr spannend was der versicherungsverband dazu beauskunftet oder nicht

edit @KSV:
sobald du irgendwas am laufen hast, egal ob kredit, darlehen, leasingauto, foerderungen ect ....
das geht immer ueber den KSV
da wir noch niemals einen kredit bei einer bank hatten hab ich bei den bettelanrufen vom KSV einfach immer aufgelegt und die hatten nie auskuenfte ueber uns, mir doch egal ....
mit dem leasingauto hams uns aber dann doch kalt erwischt und ich hab demuetig selbstauskunft erteilen muessen ....
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Re: Neue Datenschutzverordnung: Namen in Ergebnislisten schwärzen?

Beitrag von angryscientist » Do 28. Jun 2018, 20:29

@gewo: Hast Du Selbstauskunft für die Firma wegen des Leasingautos geben müssen, oder als Privatperson? Ersteres wäre mir bekannt - mein Arbeitgeber ist auch untertänigst mit allen Büchern zum KSV gelaufen, um eine gute Note zu bekommen. Letzteres wäre wirklich schräg.

Ich bin mir sicher ich habe irgendwo einen Denkfehler drin. Wenn Facebook meine Daten, welche ich freiwillig hergegeben habe, an Dritte weiterverkauft ist es scheinbar nicht ok. Wenn aber der KSV Daten über mich von Dritte entgegennimmt und an Vierte weiterverkauft ist das irgendwie.. egal? Weil.. eh schon immer so gewesen, oder gibt es da eine spezielle Rechtsgrundlage dafür?

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Re: Neue Datenschutzverordnung: Namen in Ergebnislisten schwärzen?

Beitrag von gewo » Do 28. Jun 2018, 20:45

angryscientist hat geschrieben:@gewo: Hast Du Selbstauskunft für die Firma wegen des Leasingautos geben müssen, oder als Privatperson? Ersteres wäre mir bekannt ..


hi

ja klar, wegen firmenauto
aber firma ist einzelfirma
also ging es um die bonitaet der privaten person
keine OG oder GmbH oder AG oder GbR oder sonstwas

aber gewerbliche nutzung

die leasingfirma fragt beim KSV an
der KSV fragt bei dir an
normal zeigst ihnen telefonisch den stinkefinger
aber wenns den leasingvertrag haben willst musst halt klein beigeben

aber mit buechern anruecken war nix
selbstauskunft am telefon
weiss ned ob evt ein erhebungsblatt nachgekommen ist, evt ...?
war allerdings ein recht hoher fuenfstelliger betrag ...
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Re: Neue Datenschutzverordnung: Namen in Ergebnislisten schwärzen?

Beitrag von raptor » Di 7. Aug 2018, 21:50

KSV ist ganz einfach: Du gibst freiwillig eine Selbstauskunft (die allermeisten Daten beruhen darauf).

Oder sie können Dir womölich keine positive Bonität ausstellen und Dein Start Up bekommt keinen Handyvertrag.

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