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Re: Neue Datenschutzverordnung: Namen in Ergebnislisten schwärzen?

Verfasst: Fr 1. Jun 2018, 23:05
von gewo
wolfgangf hat geschrieben:Die Behauptung, dass Schützenvereine keine Ergebnislisten mehr veröffentlichen dürfen, ist - sorry - völliger Unsinn.
Hier wird Pseudo- und Halbwissen verbreitet.
Erstens wäre das ja für jeden Sportbereich der Untergang, es gäbe keine Torschützenlisten, keine Tennisweltrangliste usw. mehr...
n.


bist du jurist?
die DSGVO ist bei persoenlichen daten eindeutig
veroeffentlichung nur gegen nachweis der zustimmung
es haftet der vorstand

Re: Neue Datenschutzverordnung: Namen in Ergebnislisten schwärzen?

Verfasst: Fr 1. Jun 2018, 23:07
von wolfgangf
Gewo hat es blumig umschrieben, dass die DSGVO "für die Fisch ist"...
Ich würds zwar so nicht sagen, weil sie imho im Grunde seine Berechtigung hat. Was ich aber für die Fisch find ist, dass viele Vereinsverantwortliche (und sogar manche Facebookgruppen) jetzt scheinbar glauben, dass da jetzt die Welt untergeht.
Krankenakten müssen übrigens 30 Jahre gespeichert werden, die kannst nicht löschen lassen. Und das Löschen wird genauso wenig funktionieren mit dem Standbuch im Schützenverein oder mit der Torschützenliste der 2. Klasse Schmidatal...

Re: Neue Datenschutzverordnung: Namen in Ergebnislisten schwärzen?

Verfasst: Fr 1. Jun 2018, 23:36
von wolfgangf
Thema Zustimmung:
...veroeffentlichung nur gegen nachweis der zustimmung...

-> Einwilligung/Zustimmung ausdrücklich oder schlüssig (konkluent) -> z.B. Teilnahme an einem Fußballturnier ist eine schlüssige Zustimmung zur Veröffentlichung der Mannschaftsaufstellung
-> Auch eine mündliche Zustimmung ist gültig!
-> Interessensabwägung
Strengere Beschränkungen gibt es nur bei besonders schutzwürdigen Daten (z.B. sexuelle Orientierung, Krankheiten,...)

Thema Löschung:
Ein Anspruch auf Löschung ist gegeben, wenn
a) eine weitere Speicherung der Daten für die Zwecke für die sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig ist
b) die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden
c) die Zustimmung zur Datenverarbeitung widerrufen wird und es keine vorrangig berechtigten Gründe für die Verarbeitung vorliegen
d) die Löschung aufgrund rechtlicher Verpflichtungen erfolgt

(Anm: aus meinen Schulungsunterlagen der Fachenquete zur DSVGO für Vereine)

Re: Neue Datenschutzverordnung: Namen in Ergebnislisten schwärzen?

Verfasst: Fr 1. Jun 2018, 23:46
von wolfgangf
Entschuldigung, dass ich so zitzerlweise poste, aber das Thema ist doch sehr vielfältig und mir fällt nicht immer alles gleichzeitig dazu ein.

Auch ein heikles Thema, die Fotos:
"Posen" für ein Foto = konkluente Zustimmung zur Veröffentlichung. Also, wer sich für ein Mannschaftsfoto aufstellt oder wer bei der Siegerehrung vom Treppchen in die Kamera lächelt, erklärt sich für die Veröffentlichung einverstanden.
"No na, nau ned" möchte man dabei fast stöhnen. Aber scheinbar nicht für alle klar.

Auch auf Sportveranstaltungen darf nach wie vor fotografiert (+ veröffentlicht) werden - eine deutliche Richtlinie dazu erstellt wie in einem vorigen Post geschrieben, demnächst die BSO (Bundessportorganisation).
Einschränkung 1: Der Veranstalter kann fotografieren untersagen!
Einschränkung 2: Fotos dürfen nicht "entwürdigend" sein. Also zB die Tennisspielerin mit Nippelblitzer, oder der Marathonläufer der sich bei km 40 in die Hosen geschissen hat,...

So, finito für heute.
gn8
Wolfgang

Re: Neue Datenschutzverordnung: Namen in Ergebnislisten schwärzen?

Verfasst: Sa 2. Jun 2018, 00:00
von gewo
die BSO kann ned die DSGVO interpretieren

aber selbst wenn das so waere wie du schreibst
was ja zu hoffen ist

es aendert nichts an auskunfts und widerrufsrecht
leider

Re: Neue Datenschutzverordnung: Namen in Ergebnislisten schwärzen?

Verfasst: Sa 2. Jun 2018, 00:11
von gewo
die BSO hat so wie viele anderen schlichtweg das ganze thema verschlafen

und jetzt will man das einfach aussitzen indem man die fuer die umsetzung enfachst moegliche interpretation als rechtlich abgesicherte fakten praesentiert

vereine waren bei zwei der DSGVO workshops ein thema
das thema wurde sehr kurz abgehandelt
mehr oder weniger mit ratlosem schulterzucken

die rechtslage ist relativ klar
der wunsch nach datenlöschung geht immer den interessen des datenverarbeiters vor
der darf nur weiter speichern wenn eine loeschung unzumutbar ist oder wirtschaftlich untragbar
nichts davon trifft fuer viele wettkampfdaten zu

es weiss schlichtweg dzt keiner wie die judikatur das behandeln wird

da es in AT ja im letzten moment noch eine entschaerfung gab koennen wir dem eher abwartend gegenüberstehen

Re: Neue Datenschutzverordnung: Namen in Ergebnislisten schwärzen?

Verfasst: Sa 2. Jun 2018, 00:14
von wolfgangf
gewo hat geschrieben:die BSO kann ned die DSGVO interpretieren

Sie wird das zumindest besser können, als wir alle. Und die DSGVO lässt den Mitgliedsstaaten "nationale Gestaltungsspielräume" (Art 85, Abs. 1).
gewo hat geschrieben:...es aendert nichts an auskunfts und widerrufsrecht
leider
Das es für die Vereine etwas schwieriger wird, ist unstrittig.

Re: Neue Datenschutzverordnung: Namen in Ergebnislisten schwärzen?

Verfasst: So 3. Jun 2018, 00:04
von sitting_bull
gewo hat geschrieben:die BSO kann ned die DSGVO interpretieren

aber selbst wenn das so waere wie du schreibst
was ja zu hoffen ist

es aendert nichts an auskunfts und widerrufsrecht
leider


Bei unseren Lieblingsnachbarn hat der Deutsche Schützenbund eine datenschutzrechliche Bewertung dieser Frage
veröffentlicht: http://www.ziel-im-visier.de/img/Download_Datenschutz/18-04-16_Datenschutz.pdf

Re: Neue Datenschutzverordnung: Namen in Ergebnislisten schwärzen?

Verfasst: So 3. Jun 2018, 01:37
von gewo
es bleibt ein spannendes thema fuerchte ich

in dem machwerk wird auf pseudowissenschaftlich abgehandelt dass nicht sein darf was nicht sein kann

seite 9 ist am spannensten

- wer nicht der veroeffentlich zustimmt darf in DE nicht vereinsmitglied eines schuetzenvereins werden ( bzw in AT nicht am wettkampf teilnehmen)
- wer nachtraeglich loeschung beantragt wird disqualifiziert

alles ohne den versuch zu erklaeten wie das mit den DSGVO richtlinien begruendbar ist

naja
abwarten

Re: Neue Datenschutzverordnung: Namen in Ergebnislisten schwärzen?

Verfasst: So 3. Jun 2018, 14:32
von Plinkster
Das Problem an dem Thema ist ja im Grunde, dass die Regelungen so absurd breit und unspezifisch formuliert wurden, dass man

a) alles was man gerade lustig ist hineininterpretieren kann
b) der eigentliche Zwecke des ganzen verfehlt wird
c) riesiger Mehraufwand und bürokratischer Unsinn entsteht, weil nachvollziehbarerweise jeder zuerst mal auf Nummer sicher geht, und dann in 2 Jahre wenn mal ein paar Urteile vorliegen eh wieder alles ändern kann

Die Idee der Auskunftspflicht und dem Recht auf Löschung ist zB. dann eine gute Sache, wenns um diese unnötigen "Kontaktdatenhändler" geht, wo deine Daten an zig windige Gewinnspielbetreiber, Vertreter und sonstwas weitervercheckt werden. Wo es absoluter Unsinn ist, ist eben bei Dingen wie Ergebnislisten von einem Sportverein oder Kommunikation mit einem Geschäft oder dergleichen.
Was ebenso absoluter Unsinn ist, ist dass jedes Datenfitzelchen als "personenbezogen" gilt, weil mit zig schritten und verknüpfungen eventuell auf irgendwen Rückschlüsse gezogen werden könnten.

Im Endeffekt wirds eh nicht so heiß gegessen wies gekocht wird. Der Fußballverein wird nicht in Grund und Boden geklagt werden weil er eine Aufstellung von 2005 irgendwo auf der Webseite stehen hat - aber bis das auch wirklich rechtlich abgesichert ist müssen wir uns halt mit dem Unsinn herumschlagen.

Und von einer Mietwagenfirma auch nach Rechnungsbezahlung zu verlangen sie mögen doch die Daten löschen - viel spaß, dem stehen andere rechtliche Aufbewahrungspflichten entgegen, das könnts vergessen.

Re: Neue Datenschutzverordnung: Namen in Ergebnislisten schwärzen?

Verfasst: So 3. Jun 2018, 15:58
von SwissShot
Anscheinend geht es schon los.

DSGVO: Die Abmahn-Maschinerie ist angelaufen

https://www.heise.de/newsticker/meldung/DSGVO-Die-Abmahn-Maschinerie-ist-angelaufen-4061044.html

Gruss SwissShot.

Re: Neue Datenschutzverordnung: Namen in Ergebnislisten schwärzen?

Verfasst: So 3. Jun 2018, 16:29
von burggraben
Plinkster hat geschrieben:Die Idee der Auskunftspflicht und dem Recht auf Löschung ist zB. dann eine gute Sache, wenns um diese unnötigen "Kontaktdatenhändler" geht, wo deine Daten an zig windige Gewinnspielbetreiber, Vertreter und sonstwas weitervercheckt werden.

Da bringt die DSGVO herzlich wenig. Das war vorher schon zum Großteil illegal und wird auch in Zukunft weiterhin passieren weil die sich sowieso an kein Gesetz halten.

Re: Neue Datenschutzverordnung: Namen in Ergebnislisten schwärzen?

Verfasst: So 3. Jun 2018, 21:33
von wolfgangf
Plinkster hat völlig Recht mit der Aussage, dass nicht so heiß gegessen wie gekocht wird.
Mir haben Leute vom Fach u.a. folgendes gesagt:
-> Leg für deinen Verein ein Datenverarbeitungsverzeichnis an und
-> lass dir bei neuen Mitgliedern unterschreiben, dass du ihre Daten verarbeiten darfst,
-> wenn du Newsletter versendest, dann hol dir die Zustimmung durch ein sog. Double-Opt-In,
dann stehst als Vereinsobmann schon mal recht gut da.
Damit es für einen Verein zu Strafen kommt, muss schon wirklich viel falsch gelaufen sein. Die Behörde ist ausdrücklich dafür da, erstmals Hilfestellungen zu bieten und im Fall der Fälle Verbesserungen einzufordern.

Gewo und alle die geschäftlich mit Daten arbeiten, sind da natürlich etwas heikler dran, als wir Vereine.

Aber für alle anderen: Scheißts euch nicht an - oder zu Tode gefurchten ist auch gestorben...

Re: Neue Datenschutzverordnung: Namen in Ergebnislisten schwärzen?

Verfasst: So 3. Jun 2018, 21:50
von wolfgangf
PS: Ich kann mir übrigens nicht vorstellen, dass in den nächsten Jahren jeder Pimperlverein behördlich auf die DSGVO-Konformität überprüft wird. Mit welchem Personals sollte das gemacht werden?
Ich kann mir nichtmal vorstellen, dass überhaupt irgendein Verein Besuch von der Behörde bekommt. Zumindest nicht von Amts wegen, wenn es keine Anzeigen gibt. Die sind vermutlich das nächste Jahrzehnt mit den gewerblichen Datenverarbeitern und jenen, die sensilbe Daten haben, genug beschäftigt.

Re: Neue Datenschutzverordnung: Namen in Ergebnislisten schwärzen?

Verfasst: Mi 6. Jun 2018, 23:09
von SwissShot
Mal ein paar Fragen, so aus reiner Neugier.

Laut DSGVO kann ich das Löschen von Daten verlangen, wenn ich es richtig verstanden habe.

Hypothetisch angenommen ich will aus Pulverdampf gelöscht werden (ja nicht auf die Idee kommen, ich bleib :) ), was müsste jetzt gelöscht werden?

- Die Protokolldaten; SwissShot hat sich am 06.06.18 um 22:55 mit IP xxxxxxxxxx eingelogt
- Das Profil bzw. dessen Hinhalt
- Alle Beiträge; was ziemlich sinnfrei wäre

Falls die Protokolldateien, beisst sich dies nicht mit der Vorratsdatenspeicherung, oder ist dies eine andere Baustelle?

Gruss SwissShot.