bino71 hat geschrieben:Hailwood hat geschrieben:Man möge mich eines Besseren belehren aber in der letzten Verband Aussendung steht wieder nichts was wir nicht eh schon wissen. Wenn ich das Schreiben richtig verstehe wird ein AR 15 mit 10+ Magazin angesteckt Kat.A und ist daher nur mit Ausnahmebewilligung (Vereinsmitgliedschaft, etc.) erwerb- bzw vererbbar. Ein AR 15 mit 10er Magazin darfst du immer noch kaufen, nach anderen Meinungen hier in diesem Forum wird auch der Kauf von LWHA an eine Sonderbewilligung gebunden sein. Von den 20+ Magzinverbot bei KW steht nirgenst etwas obwohl das definitif auch in der Richtlinie als Mindestanforderung gestanden ist. Wenn ich mich an die Richtlinie richtig erinnere darfst du dann auch kein 30 Magazin mehr an Kat. C anstecken da diese dann Kat. A werden.
Schlechte Nachrichten bringen auch bei Zeitungen einen höheren Verkaufserfolg......
Da hast Dir den ganzen Text nicht durchgelesen:
Eine Kat A Sonderbewilligung bekommt man nicht "einfach so".
Verband vergleicht es mit der Pumpgun Sonderbewilligung und da gibt es nichts danach.
Lese dazu letzten Satz: Eines ist aber klar, möchte man eine derartige Waffe, dann ist wohl jetzt die letzte Chance dazu.
Sie schreiben "Waffe" und nicht "Waffe mit größeren Magazin"
Dann wäre logischerweise künftig jeder Halbautomat bei dem ein Magazin angesteckt werden kann, egal ob KW oder LW, Kat A.