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EU -- AR15 Verbot ?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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gewo
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Re: EU -- AR15 Verbot ?

Beitrag von gewo » Di 12. Jun 2018, 20:18

mic76 hat geschrieben:Bitte um kurze Info
Möchte mir unbedingt ein aug zulegen. Würde aber heißen ich müßte eine Waffe auf Depot legen, da es an Mangel von Plätzen nicht anders geht (einmal SV einmal Standwaffe). Weil erweitern ist z zt nicht drinnen. Schieße keine Bewerbe. Wird wenn die Regelung kommt, das Datum wo zb ein aug ar15 ohne größeres tamtam zu erwerben ist ,in der Zukunft liegen oder schon in der Vergangenheit abgelaufen sein?
pokern und warten oder gleich kaufen.?


MAN WEISS ES NICHT
und man wird es vermutlich auch bei der veroeffentlich des gesetzesentwurfes noch nicht wissen
und man wird es vermutlich auch bei der veroeffentlichung des bundesgesetzblattes dieses gesstzes dann nicht wissen
erst wenn die verordnungen dazu heraussen sind wird man es wissen
die verordnung zu einem derartigen gesetz werden immer erst nach dem gesetzesbeschluss herausgegeben
moeglich stichtage sind
- mitte september
- 1.1.2019
oder andere

es ist durchaus moeglich dass es fuer die unterschiedlichen massnahmen unterschiedliche inkrafttreten bzw unterschiedliche stichtage gibt

ein stichtag in der vergangenheit ist unwahrscheinlich
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Wulpe
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Re: EU -- AR15 Verbot ?

Beitrag von Wulpe » Di 12. Jun 2018, 22:29

Hailwood hat geschrieben: Wenn du dir nachher ein AUG kaufst und du bekommst z.B: ein 30 Mag geschenkt dann ist es ohne Ausnahmebewilligung Kat A. egal ob angesteckt oder nicht. .


Das Verbot des Besitzes gilt explizit nur für die Person, welche die Waffe und dementsprechende Genehmigung hat. Also 30er Magazine einfach meiner Frau schenken. Völlig legal, sie besitzt ja keine Waffe.

(3) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Genehmigung für den Erwerb oder die Genehmigung für den Besitz einer Feuerwaffe der Kategorie B entzogen wird, wenn festgestellt wird, dass die Person, der die Genehmigung erteilt wurde, sich im Besitz einer Ladevorrichtung befindet, die an halbautomatische Zentralfeuerwaffen oder Repetierwaffen montiert werden kann und:
a) die mehr als 20 Patronen aufnehmen kann oder
b) im Falle von Lang-Feuerwaffen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen kann,
es sei denn, der entsprechenden Person wurde eine Genehmigung [...] erteilt.
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daHawk
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Re: EU -- AR15 Verbot ?

Beitrag von daHawk » Di 12. Jun 2018, 22:48

Wulpe hat geschrieben:(3) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Genehmigung für den Erwerb oder die Genehmigung für den Besitz einer Feuerwaffe der Kategorie B entzogen wird, wenn festgestellt wird, dass die Person, der die Genehmigung erteilt wurde, sich im Besitz einer Ladevorrichtung befindet, die an halbautomatische Zentralfeuerwaffen oder Repetierwaffen montiert werden kann und:
a) die mehr als 20 Patronen aufnehmen kann oder
b) im Falle von Lang-Feuerwaffen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen kann,
es sei denn, der entsprechenden Person wurde eine Genehmigung [...] erteilt.


Liest sich irgendwie komisch, was ist dann mit Leuten die keine Kat. B Lizenz haben aber einen Repetierer mit 20 Schuss Magazin besitzen ?

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Re: EU -- AR15 Verbot ?

Beitrag von rhodium » Di 12. Jun 2018, 22:56

@daHawk

Die haben eine Rechtfertigung für eine WBK, nehmen das Magazin raus und haben dann einen Platz für eine FFW ;-)

... wäre doch was

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Re: EU -- AR15 Verbot ?

Beitrag von RcL » Mi 13. Jun 2018, 00:19

Wulpe hat geschrieben:
Hailwood hat geschrieben: Wenn du dir nachher ein AUG kaufst und du bekommst z.B: ein 30 Mag geschenkt dann ist es ohne Ausnahmebewilligung Kat A. egal ob angesteckt oder nicht. .


Das Verbot des Besitzes gilt explizit nur für die Person, welche die Waffe und dementsprechende Genehmigung hat. Also 30er Magazine einfach meiner Frau schenken. Völlig legal, sie besitzt ja keine Waffe.

Das Problem vor Gericht ist halt auch, ob der Richter einem das abkauft. Und da würd ich ganz klar sagen: Vergiss es.

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Re: EU -- AR15 Verbot ?

Beitrag von Nordi » Mi 13. Jun 2018, 07:05

daHawk hat geschrieben:
Wulpe hat geschrieben:(3) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Genehmigung für den Erwerb oder die Genehmigung für den Besitz einer Feuerwaffe der Kategorie B entzogen wird, wenn festgestellt wird, dass die Person, der die Genehmigung erteilt wurde, sich im Besitz einer Ladevorrichtung befindet, die an halbautomatische Zentralfeuerwaffen oder Repetierwaffen montiert werden kann und:
a) die mehr als 20 Patronen aufnehmen kann oder
b) im Falle von Lang-Feuerwaffen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen kann,
es sei denn, der entsprechenden Person wurde eine Genehmigung [...] erteilt.




Also auf gut Deutsch : Im blödsten Fall muss ich alle meine Magazine zerstören da ich sonst ein EU feindlicher Terrorist und schlimmer als Hitler bin ....

Ich kann halt nur echt hoffen das man die Magazine die man jetzt noch erworben hat behalten darf weil sonst werde ich dezent ungehalten weil ich doch ein paar € in Magazine gesteckt habe die letzten 2 Jahre -_-

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Re: EU -- AR15 Verbot ?

Beitrag von Lexman1 » Mi 13. Jun 2018, 07:35

Also ich sehe diese Problematik mit den Magazinen nicht, da dieser Schwachsinn - WENN GEWOLLT - relativ einfach geregelt werden könnte.

1) Besitz und Erwerb von "High Cap Mags" nur mit gültiger WBK
2) Gültige WBK gibt es nach wie vor entsprechend den im Moment gültigen Voraussetzungen + Mitglied in einer dem Schießsport nahestehenden Vereinigung. Hierunter können nun ALLE Schützenvereine, sowie Verein oder Verband mitsubsumiert werden. Es sind zur Erfüllung der Auflagen zwar eine Mitgliedschaft (wie bei den Jägern im weiteren Sinne notwendig) aber es muss keine gezwunge Teilnahme an Bewerben nachgewiesen werden, sondern im Sinne eines Werkvertrages - das Bemühen genügt - und wer öfters mal zum Schießstand geht beweist sein Bemühen.

Wer Bewerbe schießt ist ohnehin damit abgedeckt. So könnten sich Vereine stärker positionieren, es wäre einigermaßen leicht durchführbar und dem EUDSSR Schwachsinn wäre genüge getan!

Gleich vorweg - ich habe keinen Verein, noch bin ich in einem im Vorstand oder dergleichen... Es soll lediglich eine möglichst unkomplizierte Lösung vorgeschlagen werden.
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Re: EU -- AR15 Verbot ?

Beitrag von hmg382 » Mi 13. Jun 2018, 08:05

Nordi hat geschrieben:Ich kann halt nur echt hoffen das man die Magazine die man jetzt noch erworben hat behalten darf weil sonst werde ich dezent ungehalten weil ich doch ein paar € in Magazine gesteckt habe die letzten 2 Jahre -_-


Das wir davon abhängen, wie die nationale Legislatur Artikel 4a der Richtlinie (ich nenne es mal "Möglcihkeit des Altbestandschutzes") auslegt.
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Re: EU -- AR15 Verbot ?

Beitrag von Nordi » Mi 13. Jun 2018, 08:28

hmg382 hat geschrieben:
Nordi hat geschrieben:Ich kann halt nur echt hoffen das man die Magazine die man jetzt noch erworben hat behalten darf weil sonst werde ich dezent ungehalten weil ich doch ein paar € in Magazine gesteckt habe die letzten 2 Jahre -_-


Das wir davon abhängen, wie die nationale Legislatur Artikel 4a der Richtlinie (ich nenne es mal "Möglcihkeit des Altbestandschutzes") auslegt.


Da hast du sicher recht...die Frage ist nur...wie will man das alles kontrollieren? Will man dann Hausdurchsuchungen bei jeden Kat B Besitzer machen und das ganze Haus auf den Kopf stellen ob er auch ja kein böses 10+ Magazin hat?

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Re: EU -- AR15 Verbot ?

Beitrag von BigBen » Mi 13. Jun 2018, 08:30

Nordi hat geschrieben:
hmg382 hat geschrieben:
Nordi hat geschrieben:Ich kann halt nur echt hoffen das man die Magazine die man jetzt noch erworben hat behalten darf weil sonst werde ich dezent ungehalten weil ich doch ein paar € in Magazine gesteckt habe die letzten 2 Jahre -_-


Das wir davon abhängen, wie die nationale Legislatur Artikel 4a der Richtlinie (ich nenne es mal "Möglcihkeit des Altbestandschutzes") auslegt.


Da hast du sicher recht...die Frage ist nur...wie will man das alles kontrollieren? Will man dann Hausdurchsuchungen bei jeden Kat B Besitzer machen und das ganze Haus auf den Kopf stellen ob er auch ja kein böses 10+ Magazin hat?



Die Exekution eines solchen Schwachsinnsgesetzes ist wieder ein komplett anderes Thema...aber die Nicht-Umsetzbarkeit eines Gesetzes hat den Gesetzgeber selten abgehalten so ein Gesetz zu verabschieden.

Die essentiellen Fragen sind nach wie vor: wie genau werden die Ausnahmen für Sportschützen aussehen - und wer ist Sportschütze.
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Re: EU -- AR15 Verbot ?

Beitrag von Nordi » Mi 13. Jun 2018, 08:34

@Ben : Tja...genau das ist die große Frage für die meisten von uns...und diese unsicherheit ist echt langsam aber sicher ein wenig zermürbend.

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Re: EU -- AR15 Verbot ?

Beitrag von Paddy91 » Mi 13. Jun 2018, 09:46

RcL hat geschrieben:
Wulpe hat geschrieben:Das Verbot des Besitzes gilt explizit nur für die Person, welche die Waffe und dementsprechende Genehmigung hat. Also 30er Magazine einfach meiner Frau schenken. Völlig legal, sie besitzt ja keine Waffe.

Das Problem vor Gericht ist halt auch, ob der Richter einem das abkauft. Und da würd ich ganz klar sagen: Vergiss es.

Eigentum sauber und unstrittig zu übertragen ist jetzt nicht die große Herausforderung.

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Re: EU -- AR15 Verbot ?

Beitrag von Glock1768 » Mi 13. Jun 2018, 09:47

Oder ... Ich habe wbk mit Kurzwaffen gefüllt jedoch eine troy Par in .223 mit 30 Schuss Magazinen ... Ist eine Kategorie c Waffe ... Diese Magazine passen nur auf dieser Waffe und trotzdem bin ich böse????

Einfach lächerlich...
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Re: EU -- AR15 Verbot ?

Beitrag von gewo » Mi 13. Jun 2018, 09:49

Glock1768 hat geschrieben:Oder ... Ich habe wbk mit Kurzwaffen gefüllt jedoch eine troy Par in .223 mit 30 Schuss Magazinen ... Ist eine Kategorie c Waffe ... Diese Magazine passen nur auf dieser Waffe und trotzdem bin ich böse????
Einfach lächerlich...


natuerlich laecherlich
und natuerlich boese

das high cap verbot gilt auch fuer repetierer
es gilt fuer den besitz
am besten kann man es sich so vorstellen als ob ein high-cap magazin ein gewehrscheinwerfer waere
also ein verbotener gegenstand

da brauchst auch ka seriennummer und kein nix
entweder du hast a ausnahmegenehmigung oder du hast ihn illegal - mit allen konsequenzen
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Re: EU -- AR15 Verbot ?

Beitrag von Styrax » Mi 13. Jun 2018, 10:12

Was wird denn dann mit Kat. C Waffen mit Tubular Magazin?

In die Marlin vom Frauchen gehen bis zu 22 Short Rifle oder 17x 22lr.

Edit: Oder fällt die 22lr raus da "Rimfire"?
"Damit das Böse Erfolg hat, braucht es nur eine handvoll guter Menschen. Denn die schaffen mit lauter guten Absichten eine furchtbare Katastrophe."

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