woolf hat geschrieben:Das ist in der RL eigentlich recht klar geregelt: normale HA sollen B bleiben und werden auch nicht zu A nur durch die bloße Möglichkeit große Magazine aufzunehmen. Erst wenn du tatsächlich eines ansteckst.
Älso ähnlich wie bei einem Gewehrscheinwerfer:
Das Gewehr alleine ist legal, montierst du einen verbotenen Gewehrscheinwerfer bist du dran.
Was in der RL steht kenn ich. Jetzt ist aber hier schon seitenlang die Rede davon das es nicht ums anstecken geht sonder der Besitz HCMag + HA reicht schon. Eigentlich auch irgendwo verständlich (obwohl es eine Verschlechterung ist), weil es so halt Rechtssicherheit gibt und dir kann niemand unterstellen es vielleicht dochmal daheim im Kammerl mal kurz angesteckt zu haben.
Jetzt stell dir vor du hast einen KatA HA mit HC Mags. Jetzt willst einen zweiten KatB HA bei dem die Mags auch zufällig passen. Darfst den kaufen?