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EU -- AR15 Verbot ?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: EU -- AR15 Verbot ?

Beitrag von bino71 » Fr 1. Jun 2018, 15:28

Ist aber Glaskugel und Spekulationen:

Es gibt folgenden Optionen:
13.06.2017
7. Artikel 7 :
b) Folgender Absatz wird eingefügt:
„(4a)Die Mitgliedstaaten können beschließen, Genehmigungen für halbautomatische Feuerwaffen der Kategorie A Nummer 6, 7 oder 8 für eine Feuerwaffe, die in die Kategorie B eingeteilt war und die vor dem 13. Juni 2017 rechtmäßig erworben und eingetragen wurde, unter den sonstigen in dieser Richtlinie festgelegten Bedingungen zu bestätigen, zu erneuern oder zu verlängern. Sie können gestatten, dass solche Feuerwaffen von anderen Personen erworben werden, denen ein Mitgliedstaat gemäß dieser Richtlinie in der durch die Richtlinie (EU) 2017/853 des Europäischen Parlaments und des Rates (*) geänderten Fassung die Genehmigung dazu erteilt hat.
oder
Zum Zeitpunkt wenn das Gesetz in Österreich in Kraft tritt ... also spätestens 14.09.2018.
-----------------------------------------
Wieso sollte nichts fix sein? Es wissen nur Wenige, was der wirkliche Inhalt ist, wegen stillschweigen usw.

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Re: EU -- AR15 Verbot ?

Beitrag von Berni96 » Fr 1. Jun 2018, 16:44

bino71 hat geschrieben:Ist aber Glaskugel und Spekulationen:

Es gibt folgenden Optionen:
13.06.2017
7. Artikel 7 :
b) Folgender Absatz wird eingefügt:
„(4a)Die Mitgliedstaaten können beschließen, Genehmigungen für halbautomatische Feuerwaffen der Kategorie A Nummer 6, 7 oder 8 für eine Feuerwaffe, die in die Kategorie B eingeteilt war und die vor dem 13. Juni 2017 rechtmäßig erworben und eingetragen wurde, unter den sonstigen in dieser Richtlinie festgelegten Bedingungen zu bestätigen, zu erneuern oder zu verlängern. Sie können gestatten, dass solche Feuerwaffen von anderen Personen erworben werden, denen ein Mitgliedstaat gemäß dieser Richtlinie in der durch die Richtlinie (EU) 2017/853 des Europäischen Parlaments und des Rates (*) geänderten Fassung die Genehmigung dazu erteilt hat.
oder
Zum Zeitpunkt wenn das Gesetz in Österreich in Kraft tritt ... also spätestens 14.09.2018.
-----------------------------------------
Wieso sollte nichts fix sein? Es wissen nur Wenige, was der wirkliche Inhalt ist, wegen stillschweigen usw.


Stimmt schon das wird interessant, aber es würde mich doch verwundern wenn das bereits vergangene Datum aus dem von dir genannten Artikel gewählt werden würde, zumal ich mir gerade die Punkte 6-8 durchgelesen habe in der Richtlinie und keiner davon verantwortlich ist das unsere HA zu Kat. A werden, sondern das Ganze wenn dann auf dem Mist unserer Gesetzgebung gewachsen wäre. Zumindest kann ich es mir nur so vorstelln wenn man bedenkt das die Punkte nur beinhalten Kat. A wenn umgebaut auf HA oder Magazin mit > 10 Schuss angesteckt oder ohne Funktionalitätseinbuße auf unter 60 cm zusammenschieb/klappbar.
Mal ganz abgesehen davon dass der Aufwand sofern es überhaupt rechtlich durchgehen würde wahrscheinlich doch nicht so gering wäre um jeden HA aus der betroffenen Zeitspanne zu konfiszieren.

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Re: EU -- AR15 Verbot ?

Beitrag von rupi » Fr 1. Jun 2018, 22:09

Nordi hat geschrieben:Also ich hab letztes Jahr im September mein 26 Zoll Wechselsystem für meine OA10 bestellt und Anfang November hab ich es bekommen...daher kann ich nicht verstehen war der gute Mann schon 30 Monate warten muss =/

ich nehme an du hast es direkt beim Fritsch bestellt

und ned im restlichen Handel der aufs Wohlwollen angewiesen ist ob sie denn OAs bekommen
aber das ist ja jetzt Geschichte... wobei der neue Importeur genauso wenig OA 10s hat...
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Re: EU -- AR15 Verbot ?

Beitrag von Maddin » Fr 1. Jun 2018, 22:15

bino71 hat geschrieben:Ist aber Glaskugel und Spekulationen:

Es gibt folgenden Optionen:
13.06.2017
7. Artikel 7 :
b) Folgender Absatz wird eingefügt:
„(4a)Die Mitgliedstaaten können beschließen, Genehmigungen für halbautomatische Feuerwaffen der Kategorie A Nummer 6, 7 oder 8 für eine Feuerwaffe, die in die Kategorie B eingeteilt war und die vor dem 13. Juni 2017 rechtmäßig erworben und eingetragen wurde, unter den sonstigen in dieser Richtlinie festgelegten Bedingungen zu bestätigen, zu erneuern oder zu verlängern. Sie können gestatten, dass solche Feuerwaffen von anderen Personen erworben werden, denen ein Mitgliedstaat gemäß dieser Richtlinie in der durch die Richtlinie (EU) 2017/853 des Europäischen Parlaments und des Rates (*) geänderten Fassung die Genehmigung dazu erteilt hat.
oder
Zum Zeitpunkt wenn das Gesetz in Österreich in Kraft tritt ... also spätestens 14.09.2018.
-----------------------------------------
Wieso sollte nichts fix sein? Es wissen nur Wenige, was der wirkliche Inhalt ist, wegen stillschweigen usw.


Mal schauen ob sie es überhaupt bis dahin schaffen. Wäre nicht das erste Mal, dass man mit Umsetzungen im Verzug ist.

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Re: EU -- AR15 Verbot ?

Beitrag von Maddin » Fr 1. Jun 2018, 22:23

gewo hat geschrieben:Da ist der threadersteller um ca 2 Jahre zu spät dran

Das halbautomatenverbot ist fix
Es wird kommen
Genauso wie das verbot fuer lw Magazine mit mehr als zehn Schuss

Altbesitz wird ausgenommen

Wer eines in Zukunft kaufen will wird Anforderungen erfuellen müssen

Mindestanforderung wird die EU Definition sein, also vereinsmitgliedschaft mind ein Jahr und Regelmäßiges Training oder bewerbe ( wir gehen dzt von mind sechs mal trainieren im jahr aus)

Es gab aber auch weit darüber hinausgehende Mindestanforderungen aus vereinskreisen ...


Auf welcher Grundlage basiert eigentlich das HA-Verbot ?

Oder meinst du mit "wer eines in Zukunft haben will" eh auch die Waffe und nicht nur das Magazin ?

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Re: EU -- AR15 Verbot ?

Beitrag von BigBen » Mo 4. Jun 2018, 08:55

Es wird kein "Halbautomatenverbot" kommen...es wird gewisse überschaubare Einschränkungen für gewisse halbautomatische Waffen kommen...besonders in Kombination mit Magazinen die mehr als 10 Schuss fassen können. Es darf aber davon ausgegangen werden dass die aktuelle Regierung hier auch nur das absolute von der EU geforderte Minimum umsetzen wird.

Kann aber jeder selbst beurteilen wenn der Gesetzesentwurf veröffentlicht wird.
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Re: EU -- AR15 Verbot ?

Beitrag von Lexman1 » Mo 4. Jun 2018, 09:01

Dachte/ Hoffe, dass dieser Vorschlag heute veröffentlicht wird?
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Re: EU -- AR15 Verbot ?

Beitrag von BigBen » Mo 4. Jun 2018, 09:03

Lexman1 hat geschrieben:Dachte/ Hoffe, dass dieser Vorschlag heute veröffentlicht wird?


Das Gerücht habe ich auch gehört, wo es herkommt und ob es stimmt weiss ich aber nicht.
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Re: EU -- AR15 Verbot ?

Beitrag von The_Governor » Mo 4. Jun 2018, 09:09

Anscheinend sollen lt. gewo ab heute die Waffenreferenten geschult werden, wenn ich das richtig verstanden habe. Deshalb wohl die Annahme, dass diese bereits auf das neue Recht geschult werden.

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Re: EU -- AR15 Verbot ?

Beitrag von Nordi » Mo 4. Jun 2018, 09:24

rupi hat geschrieben:
Nordi hat geschrieben:Also ich hab letztes Jahr im September mein 26 Zoll Wechselsystem für meine OA10 bestellt und Anfang November hab ich es bekommen...daher kann ich nicht verstehen war der gute Mann schon 30 Monate warten muss =/

ich nehme an du hast es direkt beim Fritsch bestellt

und ned im restlichen Handel der aufs Wohlwollen angewiesen ist ob sie denn OAs bekommen
aber das ist ja jetzt Geschichte... wobei der neue Importeur genauso wenig OA 10s hat...


Grüß dich Rupi,

Ich hab meine OA10 bei Hr. Fritsch damals direkt gekauft ( hatte er zum Glück lagernd ) aber das Wechselsystem hab ich über meinen kleinen Haus und Hof Händler in der STMK bestellt.

Was das Thema "wenige OA10s" angeht : Also ich kann dir leider nicht sagen wie viele von den Schönheiten derzeit beim Meister Fritsch lagernd sind aber der EARMS in der Steiermark ( wo ich meine OA15 auch bestellt habe und nach 2 Monaten bekommen habe ) hat auch immer wieder OA10er im Angebot.

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Re: EU -- AR15 Verbot ?

Beitrag von kuni » Mo 4. Jun 2018, 15:18

Anbei der Newsletter von der Verband, kam heute

Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie in österreichisches Recht – Neuerungen

In letzter Zeit häufen sich bei der Verband vehement die Anfragen von Mitgliedern, was mit den halbautomatischen Langwaffen, wie beispielsweise Steyr AUG-Z, Oberland Arms OA15, Schmeisser AR15, SIG-Kempf SG550, etc. nach der Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie passieren wird. Soll man schnell vor der Änderung des Gesetzes noch ein solches Stück kaufen? Oder soll man genau das Gegenteil machen und dringend versuchen vor einem Verbot samt eventueller Enteignung eine derartige Waffe zu verkaufen?
Dazu ist zu sagen, daß der Gesetzwerdungsprozeß noch nicht abgeschlossen ist. Zwar sind die Arbeiten betreffend einen Entwurf praktisch durchgeführt, der politische Konsens ist aber noch nicht hergestellt, auch kam es noch zu keiner offiziellen Begutachtung. Dies bedeutet, daß zum derzeitigen Zeitpunkt niemand eine hundertprozentig verläßliche Vorhersage geben kann, die Politik ist eben nicht immer berechenbar.
Dennoch ist die Marschrichtung aufgrund der politischen Zusagen, der erteilten Informationen und der verfassungsgesetzlichen Grundlagen relativ klar:
Ein bestimmter Teil der halbautomatischen Langwaffen, die derzeit in die Kategorie B (Waffenbesitzkarte, Waffenpaß) eingereiht sind, werden zu Kategorie A-Waffen (nur mit Sonderbewilligung erwerbbar). Welche Waffen betrifft dies? Nach der EU-Waffenrechtsrichtlinie betrifft dies jedenfalls halbautomatische Langwaffen, mit denen ohne Nachladen mehr als 11 Schüsse abgegeben werden können, sofern entweder eine fixe Ladevorrichtung mit einer Kapazität von mehr als 10 Patronen eingebaut ist oder ein abnehmbares Magazin mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen eingesetzt wird. Das heißt es werden nicht nur die „großen Magazine“ an sich verboten, sondern die gesamte Waffe, sofern eben ein derartiges Magazin eingesetzt wird.
Weiters werden zu Kategorie A-Waffen alle halbautomatische Langwaffen die einen Klapp- oder Teleskopschaft oder einen ohne Werkzeug abnehmbaren Schaft besitzen, wenn die Länge durch diese Vorrichtungen unter 60 cm gekürzt werden kann. Vereinfacht gesagt werden unter 60 cm verkürzbare Langwaffen zu verbotenen Waffen. Dies kann die Halbautomaten sämtlicher Hersteller betreffen, wenn eben ein entsprechender Klapp- oder Teleskopschaft, oder ein ohne Werkzeug abnehmbarer Schaft vorliegt.
All diese genannten Waffen werden jedenfalls verbotene Waffen werden. Nach der derzeitigen Lage und den politischen Zusagen werden weitere Halbautomaten nicht von Kategorie B zu Kategorie A umgestuft.
Was wird nun mit den halbautomatischen Langwaffen passieren die entsprechend den oben dargestellten Regeln doch von Kategorie B zu Kategorie A umgestuft werden (müssen)? Gleich vorweg, der Gesetzgeber ist hier relativ frei, es könnte daher „alles“ passieren. Dennoch ist der Weg zumindest vorgezeichnet: Eine entschädigungslose Enteignung ist nach der österreichischen Verfassung unzulässig, sodaß der Gesetzgeber bei der Festschreibung einer Enteignung viel Geld für Entschädigungen in die Hand nehmen müßte, um die Waffenbesitzer finanziell zu befriedigen. Dazu würde man sich politisch den großen Unwillen der Legalwaffenbesitzer zuziehen. Wieder basierend auf den politischen Zusagen und der Praxis des österreichischen Gesetzgeber in der Vergangenheit (Pumpguns, Umreihung von freien Halbautomaten zu genehmigungspflichtigen Halbautomaten) ist davon auszugehen, daß bei Inkrafttreten des Gesetzes legale Besitzer einer derartigen Waffe der Kategorie B eine Ausnahmebewilligung für den weiteren Besitz dieser Waffe als Waffe der Kategorie A erhalten werden. Es ist wahrscheinlich, daß sozusagen die selbe Praxis angewendet werden wird wie in der Vergangenheit bei den Pumpguns.
Das System, zu dem es höchstwahrscheinlich kommen wird, bedeutet daher, daß bisherige Besitzer weiterhin Besitzer dieser dann verbotenen Waffen legal bleiben dürfen; die Weitergabe derartiger Waffen (der Verkauf), aber auch die Vererbung wird aber schwieriger werden.
Ob diese Voraussetzungen eine Motivation zum Ankauf einer derartigen Waffe sind, oder ob man sich lieber soweit es nur irgendwie geht momentan noch davon trennen soll, muß jedem selbst überlassen bleiben. Eines ist aber klar, möchte man eine derartige Waffe, dann ist wohl jetzt die letzte Chance dazu.


Prof. DI Mag. Andreas Rippel
Präsident der Verband

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Re: EU -- AR15 Verbot ?

Beitrag von diver99 » Mo 4. Jun 2018, 15:34

"Das heißt es werden nicht nur die „großen Magazine“ an sich verboten, sondern die gesamte Waffe, sofern eben ein derartiges Magazin eingesetzt wird."

Das kapier ich jetzt nicht.
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!

Benjamin Franklin (1706 - 1790)

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Re: EU -- AR15 Verbot ?

Beitrag von Paddy91 » Mo 4. Jun 2018, 15:39

naja ich würde das ein bisserl unter worste-case einordnen. Das große Magazin ist ihnen wurscht aber die Dinger wo man eines anstecken kann werden verboten...
Das ist ja dann eigentlich jeder HA außer Flinten oder?

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Re: EU -- AR15 Verbot ?

Beitrag von Lexman1 » Mo 4. Jun 2018, 15:40

:think: Warum hab ich das Email nicht erhalten?

Naja, abwarten was nun wirklich kommt, aber zu Tode gefürchtet ist auch gestorben! Wenn ich noch einen Platz hätte, würde ich mir jetzt erst recht noch ein OA holen - soviel dazu.
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Re: EU -- AR15 Verbot ?

Beitrag von bino71 » Mo 4. Jun 2018, 15:42

Das hängt davon ab, wie es im Gesetz dann steht:
a.) Sobald eine HA ein 20er oder 30er Magazin laden kann ist es Kat A.
b.) Sobald man ein 20er oder 30er ladet, wird es zu Kat A (die gesamte Waffe)

Was mir fehlt, ob weiterhin nur die "Austria Versionen" erlaubt sind.

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