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WBK Rechtfertigung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Eric01
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WBK Rechtfertigung

Beitrag von Eric01 » Mo 4. Jun 2018, 18:25

Grüß Euch werte Kollegen :D

Hatte heute mein psychologisches Gutachten bestanden und will nun Morgen meinen Antrag für die WBK Morgen bei der Polizei einbringen.
Habe noch eine Frage an Euch, bei dem Formular muss man ja einen Rechtfertigungsgrund angeben, hab nun schon öfter gelesen das es reicht man gibt "Bereithaltung zur Selbstverteidigung gemäß §22 (1) WaffG" an, reicht dies wirklich aus? Ich hab nämlich vorher bei der Aufhebung meines Waffenverbots als ehemaliger Zivi immer gesagt, Grund der Aufhebung = Sportschütze.
Würde ich nun Sportschütze noch dazu eintragen, könnte mir das in Zukunft Probleme machen?

Zudem Austellung für Katergorie B (Stückzahl) hier gleich zwei reinschreiben oder?

Danke und liebe Grüße, Eric :)
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Re: WBK Rechtfertigung

Beitrag von 0riginal_Tiroler » Mo 4. Jun 2018, 18:31

auf meinem psychologischen gutachten steht dass ich interesse am sportlichen schiessen habe und bei der SB hab ich SV gesagt, ich glaub di wissen schon warum fast jeder SV sagt bei der rechtfertigung ;)
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Re: WBK Rechtfertigung

Beitrag von Mindfreeq » Mo 4. Jun 2018, 19:10

Rechtfertigung und Bedarf

§ 22. (1) Eine Rechtfertigung im Sinne des § 21 Abs. 1 ist jedenfalls als gegeben anzunehmen, wenn der Betroffene glaubhaft macht, daß er die Schusswaffe der Kategorie B innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaften zur Selbstverteidigung bereithalten will.

(2) Ein Bedarf im Sinne des § 21 Abs. 2 ist jedenfalls als gegeben anzunehmen, wenn

1.

der Betroffene glaubhaft macht, dass er außerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaften besonderen Gefahren ausgesetzt ist, denen am zweckmäßigsten mit Waffengewalt wirksam begegnet werden kann oder

2.

es sich um ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes handelt (§ 5 Abs. 2 SPG). Diesfalls ist der Waffenpass dahingehend zu beschränken, dass nur Waffen mit Kaliber 9 mm oder darunter geführt werden dürfen.


Du kannst beim WBK Antrag SV und Sportschiessen angeben so habe ich es auch gemacht. Hilft dir dann später auch bei einer etwaiigen Erweiterung.
Und ja 2 stück reinschreiben machen sie aber eigentlich eh automatisch soweit ich weiss.
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WBK Rechtfertigung

Beitrag von Bell » Mo 4. Jun 2018, 19:28

Mindfreeq hat geschrieben:
(2) Ein Bedarf im Sinne des § 21 Abs. 2 ist jedenfalls als gegeben anzunehmen, wenn

1.

der Betroffene glaubhaft macht, dass er außerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaften besonderen Gefahren ausgesetzt ist, denen am zweckmäßigsten mit Waffengewalt wirksam begegnet werden kann oder

2.

es sich um ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes handelt (§ 5 Abs. 2 SPG). Diesfalls ist der Waffenpass dahingehend zu beschränken, dass nur Waffen mit Kaliber 9 mm oder darunter geführt werden dürfen.


das sind aber die rechtfertigungen für den waffenpass!

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Re: WBK Rechtfertigung

Beitrag von Eric01 » Mo 4. Jun 2018, 19:37

Ok also was jetzt, SV und Sportschütze oder nur SV? :P
Ich mache zukünftig sicher bei Bewerben mit, will aber nicht in die Lage kommen dass ich dann gezwungen werde jedes Jahr irgendeine Anzahl von Ergebnislisten vorlegen zu müssen. Bzw. fragen die einem nach sowas überhaupt sollte ich Sportschütze eintragen?
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Re: WBK Rechtfertigung

Beitrag von 0riginal_Tiroler » Mo 4. Jun 2018, 19:40

ich gab auch beides an, allerdings sagte mir der SB dass nur eins geht als rechtfertigung (bei meiner BH), ich hab mich dann nach kurzem überlegen für SV entschieden (safety first) wo ich denk eindruck hatte dass sich der SB das bereits erwartet hat :D
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Re: WBK Rechtfertigung

Beitrag von r4ptor » Mo 4. Jun 2018, 19:41

Ganz einfach: Gib SV ein, dagegen kann man nix machen.
Wenn du Sportschütze angibst und deine BH "besonders" ist, können sie dir Steine in den Weg legen.

Ergebnislisten benötigst du dann für die Erweiterung, was du beim Antrag angegeben hast ist irrelevant.
Und im Formular für den Antrag gibt es nur einen Antragsgrund, also beides geht nicht.
Aber auf jeden Fall zwei Plätze einfordern.

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Re: WBK Rechtfertigung

Beitrag von fast12 » Mo 4. Jun 2018, 19:42

Ich wollte beides angeben, da hat mir die Dame die Eingabemaske am PC gezeigt und gemeint "entweder oder". Sie konnte nur eines von beiden auswählen.

Daher immer SV nehmen, nur dann ist ganz sichergestellt dass du von Anfang an zwei Plätze bekommst (natürlich kanns sein dass sie dir bei Begründung "Sportschießen" auch zwei geben, aber wennst Pech hast nur einen.

Kurz: SV ankreuzen!

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Re: WBK Rechtfertigung

Beitrag von 75th » Mo 4. Jun 2018, 19:46

Als ehemaliger Zivi würde ich nicht SV als Rechtfertigung angeben sondern genau das was auch bei der Aufhebung des Waffenverbots angegeben wurde. Sollte der Sachbearbeiter den Akt genauer ansehen so sind die Angaben konsistent!

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Re: WBK Rechtfertigung

Beitrag von Mindfreeq » Mo 4. Jun 2018, 20:39

Bell hat geschrieben:
Mindfreeq hat geschrieben:
(2) Ein Bedarf im Sinne des § 21 Abs. 2 ist jedenfalls als gegeben anzunehmen, wenn

1.

der Betroffene glaubhaft macht, dass er außerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaften besonderen Gefahren ausgesetzt ist, denen am zweckmäßigsten mit Waffengewalt wirksam begegnet werden kann oder

2.

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das sind aber die rechtfertigungen für den waffenpass!


Natürlich stimmt... hab gleich beides genommen zwecks der Vollständigkeit ;)
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Re: WBK Rechtfertigung

Beitrag von 0riginal_Tiroler » Mo 4. Jun 2018, 20:59

Mindfreeq hat geschrieben:
Bell hat geschrieben:
Mindfreeq hat geschrieben:
(2) Ein Bedarf im Sinne des § 21 Abs. 2 ist jedenfalls als gegeben anzunehmen, wenn

1.

der Betroffene glaubhaft macht, dass er außerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaften besonderen Gefahren ausgesetzt ist, denen am zweckmäßigsten mit Waffengewalt wirksam begegnet werden kann oder

2.

es sich um ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes handelt (§ 5 Abs. 2 SPG). Diesfalls ist der Waffenpass dahingehend zu beschränken, dass nur Waffen mit Kaliber 9 mm oder darunter geführt werden dürfen.


das sind aber die rechtfertigungen für den waffenpass!


Natürlich stimmt... hab gleich beides genommen zwecks der Vollständigkeit ;)


so a blödsinn ;)
gibs zu dass du nur testen wolltest obs überhaupt wen auffällt ;)
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Re: WBK Rechtfertigung

Beitrag von SSG308 » Mo 4. Jun 2018, 21:12

Mein Erstantrag war 2017, da konnte man am Computer nur noch eine Rechtfertigung auswählen, dann wurde das Formular zum Unterschreiben ausgedruckt und es gab noch ein freies Feld für weitere Rechtfertigungen. Wenn du das findest, dann trag dort händisch die zweite Rechtfertigung ein.

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Re: WBK Rechtfertigung

Beitrag von Eric01 » Mo 4. Jun 2018, 21:52

Ich hab jetzt mal nur SV eingetragen und werd Morgen einfach fragen ob noch eine zweite Begründung möglich ist und wenn sie wie bei Euch sagt Nein, dann passts sicher auch so :D
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Re: WBK Rechtfertigung

Beitrag von zeroflow » Di 5. Jun 2018, 08:21

Wichtig nur: Genau aufpassen wie viele Plätze draufstehen. Bei mir kam nämlich "Und wie viele Plätze wollens haben? Einen?"
Zwei würde dann zwar eh kommentarlos eingetragen - nur wenn man nicht aufpasst kann's vorkommen dass man sich dann ärgert...

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Re: WBK Rechtfertigung

Beitrag von Eric01 » Di 5. Jun 2018, 23:37

So war heute da und war ganz anders als bei Euch kommt mir vor. Hab den Waffenführerschein und das psychologische Gutachten vorgelegt, bekam dann gleich den Zahlschein welchen ich gleich getilgt habe und kam dann nochmal zurück zur der Dame und die meinte in ca. 10 Tagen hab ich meine Karte. Ich steh da und denk mir nur, ähm was?^^Hab dann gefragt ob das eh für 2 Waffen ist, sie sagte ja für zwei und dann fragte ich noch ob sie keine Rechtfertigung brauchen und die Dame meinte nur dass hat sie schon alles gemacht.
Hab dann gefragt welche sie eingetragen hätte und sie meinte Sportschütze, ich dann so ich hätte gerne noch Selbstschutz=Selbstverteidigung auch dabei, dann meinte sie dass ist eh Standart dabei, das passt so. Das wars :)
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