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Registrierung B Waffe gebraucht

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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hannesu123
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Re: Registrierung B Waffe gebraucht

Beitrag von hannesu123 » Mi 6. Jun 2018, 09:46

Guten Morgen!

Kleines Update: Habe gerade mit der Sachbearbeiterin der BH Kufstein telefoniert.
Email mit eingescannten Kaufvertrag genügt !!!
Also alles in allen in 2 Minuten passiert.

Gruss Hannes

chipsy57
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Re: Registrierung B Waffe gebraucht

Beitrag von chipsy57 » Do 4. Jun 2020, 06:03

Frage: braucht man eigentlich auch den ursprünglichen Kaufbeleg (Rechnung)?
Hätte eine gebrauchte Waffe im Visir, aber der Verkäufer hat seine Rechnung aus dem Vorjahr nicht mehr.
Könnte man diese beim ursprünglichen Händler als Duplikat bekommen?
Oder ist dies ein Indiz, die Waffe nicht zu nehmen?

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Balistix
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Re: Registrierung B Waffe gebraucht

Beitrag von Balistix » Do 4. Jun 2020, 07:04

chipsy57 hat geschrieben:
Do 4. Jun 2020, 06:03
Frage: braucht man eigentlich auch den ursprünglichen Kaufbeleg (Rechnung)?
Hätte eine gebrauchte Waffe im Visir, aber der Verkäufer hat seine Rechnung aus dem Vorjahr nicht mehr.
Könnte man diese beim ursprünglichen Händler als Duplikat bekommen?
Oder ist dies ein Indiz, die Waffe nicht zu nehmen?
Brauchst nicht, wozu auch? Überlassungsformular ausfüllen und gut ist.
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Re: Registrierung B Waffe gebraucht

Beitrag von Alaskan454 » Do 4. Jun 2020, 09:07

Balistix hat geschrieben:
Do 4. Jun 2020, 07:04


Brauchst nicht, wozu auch?
Ich glaube da geht's chipsey57 weniger ums Waffenrecht sondern eher darum wie alt die Waffe wirklich ist und ob die ein Erstbesitz war, aber ich kann mich auch täuschen.

Mfg

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Re: Registrierung B Waffe gebraucht

Beitrag von JBKaC » Do 4. Jun 2020, 10:09

Lieber Threadersteller,

frag einfach auf deiner zuständigen Behörde nach. Dann ist alles sofort klar. Sei in deinen waffenrechtlichen Belangen eigenverantwortlich.

Hier ist Internetforum. Mit scharf? Mit alles. Kasperl, Petzi, Krokodil, Tintifax, die Grossmutter...alle sind da :-)

Incite
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Re: Registrierung B Waffe gebraucht

Beitrag von Incite » Do 4. Jun 2020, 10:23

chipsy57 hat geschrieben:
Do 4. Jun 2020, 06:03
Frage: braucht man eigentlich auch den ursprünglichen Kaufbeleg (Rechnung)?
Hätte eine gebrauchte Waffe im Visir, aber der Verkäufer hat seine Rechnung aus dem Vorjahr nicht mehr.
Könnte man diese beim ursprünglichen Händler als Duplikat bekommen?
Oder ist dies ein Indiz, die Waffe nicht zu nehmen?
Nein, man braucht nicht den ursprünglichen Kaufbeleg.

Ein Indiz die Waffe nicht zu nehmen wäre das für mich nicht. Ich werfe Rechnungen weg sobald ich außerhalb der Garantie/Gewährleistung bin.
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)

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Re: Registrierung B Waffe gebraucht

Beitrag von Alaskan454 » Do 4. Jun 2020, 10:55

JBKaC hat geschrieben:
Do 4. Jun 2020, 10:09
Lieber Threadersteller,

frag einfach auf deiner zuständigen Behörde nach. Dann ist alles sofort klar. Sei in deinen waffenrechtlichen Belangen eigenverantwortlich.

Hier ist Internetforum. Mit scharf? Mit alles. Kasperl, Petzi, Krokodil, Tintifax, die Grossmutter...alle sind da :-)
Was sagt dein Post jetzt aus & wo zählst du dich selbst dazu? :think:

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Re: Registrierung B Waffe gebraucht

Beitrag von Alaskan454 » Do 4. Jun 2020, 10:58

Balistix hat geschrieben:
Do 4. Jun 2020, 07:04

Überlassungsformular ausfüllen und gut ist.
@JBKatC

Das wäre die einzig richtige Antwort und gilt für ganz Österreich und auch für die Oma,den Kasperl & das Krokodil.

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