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Registrierung B Waffe gebraucht

Verfasst: Di 5. Jun 2018, 12:58
von hannesu123
Liebes Forum!
Ich habe vor ein paar Tagen eine gebrauchte Pistole von Privat erworben.
Jetzt muss ich ja die Waffe registrieren (ummelden) lassen.
Wie ist jetzt die Vorgehensweise??? Ein Bekannter meinte das kann ich bei einem Waffenhändler machen lassen.
Ein anderer meinte, es würde eine email an die zuständige BH mit eingescannten Kaufvertrag genügen....
Wie mache ich da am gescheitesten?

Danke Hannes

Re: Registrierung B Waffe gebraucht

Verfasst: Di 5. Jun 2018, 13:00
von Roliboli
hannesu123 hat geschrieben:Liebes Forum!
Ich habe vor ein paar Tagen eine gebrauchte Pistole von Privat erworben.
Jetzt muss ich ja die Waffe registrieren (ummelden) lassen.
Wie ist jetzt die Vorgehensweise??? Ein Bekannter meinte das kann ich bei einem Waffenhändler machen lassen.
Ein anderer meinte, es würde eine email an die zuständige BH mit eingescannten Kaufvertrag genügen....
Wie mache ich da am gescheitesten?

Danke Hannes

Ich bin damals mit einer Kopie vom Kaufvertrag bei der BH vorbei und hab den schnell abgegeben, hat keine 5min gedauert.

Re: Registrierung B Waffe gebraucht

Verfasst: Di 5. Jun 2018, 13:03
von KGR84
In Wien reicht eine Mail mit dem Scan des KV und einer Bitte um Bestätigung des Erhaltes der Mail für gewöhnlich aus.

Wie das auf anderen zuständigen Behörden ist weiss ich nicht. Aber ich würde es zumindest mal probieren, wenn Du keine Antwort bekommst kannst ja mal anrufen.

Re: Registrierung B Waffe gebraucht

Verfasst: Di 5. Jun 2018, 13:05
von Markus_H
Waffengesetz hat geschrieben:Überlassen von Schusswaffen der Kategorie B

§ 28. (1) Schusswaffen der Kategorie B dürfen nur dem Inhaber eines entsprechenden Waffenpasses oder einer entsprechenden Waffenbesitzkarte überlassen werden; einem Menschen, der den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zwar in der Europäischen Union aber nicht im Bundesgebiet hat, darüber hinaus nur dann, wenn er hierfür die vorherige Einwilligung des Wohnsitzstaates nachzuweisen vermag. Einer solchen Einwilligung bedarf es nicht, wenn der Erwerber dem Veräußerer eine schriftliche, begründete Erklärung übergibt, wonach er diese Waffen nur im Bundesgebiet zu besitzen beabsichtigt.

(2) Im Falle der Veräußerung haben der Überlasser und der Erwerber die Überlassung der Schusswaffe der Kategorie B binnen sechs Wochen jener Behörde schriftlich anzuzeigen, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des Erwerbers ausgestellt hat. In der Anzeige sind anzugeben: Art und Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der überlassenen Waffen, sowie Name und Anschrift des Überlassers und des Erwerbers, die Nummern deren Waffenpässe oder Waffenbesitzkarten sowie das Datum der Überlassung. Mit der Anzeige ist der Behörde gegebenenfalls auch die vorherige Einwilligung des Wohnsitzstaates nachzuweisen oder die schriftliche Erklärung, die Waffe nur im Bundesgebiet besitzen zu wollen, zu übermitteln. Die Behörde ist ermächtigt, die Veräußerung jener Behörde mitzuteilen, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des Überlassers ausgestellt hat.

Ich mach das immer via E-Mail und bitte um eine Rückmeldung wenn's erledigt wurde.

Re: Registrierung B Waffe gebraucht

Verfasst: Di 5. Jun 2018, 13:08
von Thomas915
KGR84 hat geschrieben:In Wien reicht eine Mail mit dem Scan des KV und einer Bitte um Bestätigung des Erhaltes der Mail für gewöhnlich aus.

Wie das auf anderen zuständigen Behörden ist weiss ich nicht. Aber ich würde es zumindest mal probieren, wenn Du keine Antwort bekommst kannst ja mal anrufen.


In Salzburg reicht auch ein Mail mit Scan.

Re: Registrierung B Waffe gebraucht

Verfasst: Di 5. Jun 2018, 13:26
von gewo
Beide Vertragspartner melden an die Behörde des Käufers

Frist sind sechs Wochen
Original aufheben und langfristig archivieren

Re: Registrierung B Waffe gebraucht

Verfasst: Di 5. Jun 2018, 13:44
von hannesu123
Hallo !

Danke für die Tips. Ich werde morgen vormittag bei der BH anrufen bzw. gegebenenfalls gleich mit dem Vertrag hinfahren....
Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Gruss hannes

Re: Registrierung B Waffe gebraucht

Verfasst: Di 5. Jun 2018, 13:45
von gewo
hannesu123 hat geschrieben:Hallo !
Danke für die Tips. Ich werde morgen vormittag bei der BH anrufen bzw. gegebenenfalls gleich mit dem Vertrag hinfahren....
Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Gruss hannes


keine

Re: Registrierung B Waffe gebraucht

Verfasst: Di 5. Jun 2018, 13:46
von fledermaus
hannesu123 hat geschrieben:Hallo !

Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Gruss hannes

Kat. B Meldung auf der BH ist kostenlos

Re: Registrierung B Waffe gebraucht

Verfasst: Di 5. Jun 2018, 13:46
von KGR84
Keine Kosten!

Re: Registrierung B Waffe gebraucht

Verfasst: Di 5. Jun 2018, 13:54
von hannesu123
Echt!

Seit wann gibts irgendwas bei der Bezirkshauptmannschaft kostenlos? :think: :lol: :lol:

Re: Registrierung B Waffe gebraucht

Verfasst: Di 5. Jun 2018, 14:31
von m_a_d
Hi,

klick mich ;-)

und hier ein Zitat:
(2) Im Falle der Veräußerung haben der Überlasser und der Erwerber die Überlassung der Schusswaffe der Kategorie B binnen sechs Wochen jener Behörde schriftlich anzuzeigen, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des Erwerbers ausgestellt hat. In der Anzeige sind anzugeben: Art und Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der überlassenen Waffen, sowie Name und Anschrift des Überlassers und des Erwerbers, die Nummern deren Waffenpässe oder Waffenbesitzkarten sowie das Datum der Überlassung. Mit der Anzeige ist der Behörde gegebenenfalls auch die vorherige Einwilligung des Wohnsitzstaates nachzuweisen oder die schriftliche Erklärung, die Waffe nur im Bundesgebiet besitzen zu wollen, zu übermitteln. Die Behörde ist ermächtigt, die Veräußerung jener Behörde mitzuteilen, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des Überlassers ausgestellt hat.

Und die passenden Formulare findest Du hier: https://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?t=30185

Re: Registrierung B Waffe gebraucht

Verfasst: Di 5. Jun 2018, 18:25
von Promo
Technisch betrachtet kann ein Händler auch die Waffe vom Verkäufer im ZWR ankaufen und dann dir wieder verkaufen. Macht aber keinen Sinn, er hat nur Schreibaufwand in seinem Waffenbuch und wird dir etwas für diese sinnbefreite Arbeit verrechnen.

Re: Registrierung B Waffe gebraucht

Verfasst: Di 5. Jun 2018, 20:14
von gewo
Promo hat geschrieben:Technisch betrachtet kann ein Händler auch die Waffe vom Verkäufer im ZWR ankaufen und dann dir wieder verkaufen. Macht aber keinen Sinn, er hat nur Schreibaufwand in seinem Waffenbuch und wird dir etwas für diese sinnbefreite Arbeit verrechnen.


naja
eigentlich nein

vor allem wegen:
- gewaehrleistung
- steuerbarer vorgang
- produkthaftung

Re: Registrierung B Waffe gebraucht

Verfasst: Di 5. Jun 2018, 21:31
von Promo
Technisch geht es trotzdem, sage ja nicht, dass es sinnvoll ist.