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Aufbewahrung wenn kein Wohnsitz in Ö gemeldet?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Aufbewahrung wenn kein Wohnsitz in Ö gemeldet?

Beitrag von piefke » Di 12. Jun 2018, 10:19

Robiwan hat geschrieben:
piefke hat geschrieben:Das einzige was passieren kann ist , dass du nur einen platz bekommst. Wie hier in der letzten woche aus Innsbruck stadt berichtet wurde. Wobei innsbruck schon immer anders war und ob dies juristisch haltbar ist, ist auch sehr fraglich. Aber man möchte da vll nicht klagen.


Wer, wie, was? Hab über die SuFu nix gfunden. Aus eigener Erfahrung (nach nur 6 Monaten WBK-Besitz von 2 auf 4-Plätze plus Zubehör erweitert ohne viel Tamtam) würde ich behaupten die LPD IBK gehört zu den "Guten".


Innsbruck stadt war in der guten Zeit die einzige Behörde im "heiligen Land" die nach 2 Plätzen zum start, ohne listen nicht erweiterte, während die restlichen bis 12 eigl sehr kooperativ waren.....

Das mit dem 1 platz war in dem thread wbk rechtfertigung aus der letzten woche.

gewo
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Re: Aufbewahrung wenn kein Wohnsitz in Ö gemeldet?

Beitrag von gewo » Di 12. Jun 2018, 10:58

Jo_Kux hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:„Mittelpunkt der Lebensinteressen“ ist eindeutig der hauptwohnsitz

Echt?
Jemand der 5 Tage die Woche in z.B. Krems arbeitet (und dort übernachtet) aber am WE in Wien lebt bei seiner Familie, wo hat der den Lebensmittelpunkt?
Laut Definition dort wo er die meiste Zeit zubringt, also in Krems....
So einfsach seh ich das mit dem HWS daher nicht.
KGR84 war schneller.....


selbst im link den der KGR gepostet hat steht drinnen "wenn das fuer mehrere orte zutrifft ist der HWS jener auf den die meisten punkte zutreffen"

von frei waehlbar daher wohl eher keine rede ...

apropos rede
red ma deutsch
der grund warum man in oesterreich ggf keinen hauptwohnsitz haben will sind steuerliche, ist doch eh logisch
wenn ich zb an job als security irgendwo im ***** hab und dort meinen ar*** fuer €€€€€€,- riskiere dann werde ich den teufel tun fuer dieses jahr im einsatz meinen wohnsitz in oesterreich zu behalten und die haelfte von der kohle an den staat abzuliefern
in so einem fall ziehe ich in den ****** um
das ist weder verboten noch a graubereich noch sonstwas
das ist schlicht meine eigene entscheidung
und dann gibts noch a paar angenehme nebeneffekte mit uebersiedelungsgut usw usw
been there
done that

aber das beisst sich halt moeglicherweise mit der WBK
denn selbst ein nebenjob und jede wohnsitzmeldung (egal ob haupt- oder nebenwohnsitz) und jede sozialversicherungsmaessige leistung (auch wenns nur AMS; geringfuegige beschaeftigung oder auch nur eine behindertenrente ist) machen dich weiter in oesterreich steuerpflichtig.
du musst komplett weg vom fenster sein, dann bringt das €€€€€,-

daher ist in den meisten faellen ja eh ned die frage hauptwohnsitz oder nebenwohnsitz sondern die frage ist wohnsitz in oesterreich oder nicht

und wie dass dann mit einer bestehenden WBK (oder WP) ist wenn man fuer eine nennenserte zeit den mittelpunkt des lebensinteresses NICHT in oesterreich hat ... da hab ich mich selber noch ned durchgefragt ....
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Re: Aufbewahrung wenn kein Wohnsitz in Ö gemeldet?

Beitrag von mastercrash » Di 12. Jun 2018, 13:44

gewo hat geschrieben:der grund warum man in oesterreich ggf keinen hauptwohnsitz haben will sind steuerliche, ist doch eh logisch
wenn ich zb an job als security irgendwo im ***** hab und dort meinen ar*** fuer €€€€€€,- riskiere dann werde ich den teufel tun fuer dieses jahr im einsatz meinen wohnsitz in oesterreich zu behalten und die haelfte von der kohle an den staat abzuliefern


Das hinge davon ab wo man arbeitet und ob/welches DBA mit diesem Land existiert.
Im Falle von Deutschland/Österreich wäre es kein Problem, gibt ja das DBA mit Freistellungsprinzip.
Man erklärt das Einkommen in beiden Staaten, erklärt aber in Österreich die Steuern bereits an DE entrichtet zu haben und wird hier freigestellt.

Bei Österreich/Italien, genauso wie mit vielen Drittstaaten wie USA sieht die Sache schon anders aus, die haben Anrechnungsprinzip, was aber auch ein gültiges DBA ist. Man zahlt aber dann den in beiden Ländern gültigen höchsten Steuersatz, dort wird der Unterschied deutlich, vor allem als Student oder so:

Nehmen wir ein Einkommen von 15.000 Brutto das jemand in Österreich erzielt der sich zB das Studium selbst finanziert:

Bei nur Wohnsitz Österreich:
0 - 11.000 0€ Steuern
11.000 - 15.000 1000€ Steuern
--------
€ 1000

Hat die Person noch eine Wohnsitz in Italien:
0 - 15000 27,5% 4125€ Steuern

- 1000€ bereits an Österreich gezahlt: 3125€ an Italien
Wäre ein teurer Haupt- oder Nebenwohnsitz in Italien... Bei Deutschland/Österreich, genauso wie bei fast allen EU Staaten gilt das aber nicht. Nur die Italiener müssen wieder die Schlaumeier spielen (haben sich nicht auf Freistellungsprinzip eingelassen) und sind trotzdem die ersten die den Bach runter gehen.
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Re: Aufbewahrung wenn kein Wohnsitz in Ö gemeldet?

Beitrag von gewo » Di 12. Jun 2018, 15:11

mastercrash hat geschrieben:Das hinge davon ab wo man arbeitet und ob/welches DBA mit diesem Land existiert.


ja klar
aber in vielen faellen gehts ja um auslandsaufenthalte in eher exotischen fremdlaender
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Re: Aufbewahrung wenn kein Wohnsitz in Ö gemeldet?

Beitrag von Mountain Man » Di 12. Jun 2018, 16:37

gewo hat geschrieben:
daher ist in den meisten faellen ja eh ned die frage hauptwohnsitz oder nebenwohnsitz sondern die frage ist wohnsitz in oesterreich oder nicht

und wie dass dann mit einer bestehenden WBK (oder WP) ist wenn man fuer eine nennenserte zeit den mittelpunkt des lebensinteresses NICHT in oesterreich hat ... da hab ich mich selber noch ned durchgefragt ....


7 Jahre USA - Waffen verkauft - WBK zurück gelegt - (die Waffen schmerzen noch heute) -

5 Jahre nach Rückkehr WBK wieder aktiviert (laut Aussage Waffenreferent BH hätte ich nichtmal Waffenführerschein und Überprüfung gebraucht) ......

das aus der Praxis .... "been there, done that .... " :angry-banghead:
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Re: Aufbewahrung wenn kein Wohnsitz in Ö gemeldet?

Beitrag von gewo » Di 12. Jun 2018, 18:21

Mountain Man hat geschrieben:das aus der Praxis .... "been there, done that .... " :angry-banghead:


gewo hat geschrieben:und dann gibts noch a paar angenehme nebeneffekte mit uebersiedelungsgut usw usw
been there
done that


das galt dem uebersiedlungsgut
ab 12 monaten auslandsaufenthalt kannst du quasi alles (inkl. boote, fahrzeuge usw) steuerfrei oder steuerbeguenstigt nach oesterreich mitnehmen ...
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Re: Aufbewahrung wenn kein Wohnsitz in Ö gemeldet?

Beitrag von Mountain Man » Di 12. Jun 2018, 18:40

gewo hat geschrieben:
Mountain Man hat geschrieben:das aus der Praxis .... "been there, done that .... " :angry-banghead:


gewo hat geschrieben:und dann gibts noch a paar angenehme nebeneffekte mit uebersiedelungsgut usw usw
been there
done that


das galt dem uebersiedlungsgut
ab 12 monaten auslandsaufenthalt kannst du quasi alles (inkl. boote, fahrzeuge usw) steuerfrei oder steuerbeguenstigt nach oesterreich mitnehmen ...


ja, ich weiß .... deswegen hau ich noch immer mit dem kopf gegen die wand - ich hätte viel mehr übersiedlungsgut mitnehmen können - nur war ich einfach zu dumm dafür .... " ein bisserl was geht immer " ....
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Re: Aufbewahrung wenn kein Wohnsitz in Ö gemeldet?

Beitrag von burggraben » Mi 13. Jun 2018, 20:03

gewo hat geschrieben:und dann gibts noch a paar angenehme nebeneffekte mit uebersiedelungsgut usw usw

Und es gibt leider auch sehr unangenehme wie die Wegzugssteuer. Gilt grundsätzlich wenn man österreichischen Boden verläßt, aber wird bei Umzug innerhalb der EU noch nicht zu Zahlung fällig wegen der Personenfreizügigkeit. Da kann es auch Situationen geben wo es nicht möglich ist den Wohnsitz aus der EU raus zuverlegen, schlicht und einfach weils zu teuer ist.

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Re: Aufbewahrung wenn kein Wohnsitz in Ö gemeldet?

Beitrag von gewo » Mi 13. Jun 2018, 20:13

burggraben hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:und dann gibts noch a paar angenehme nebeneffekte mit uebersiedelungsgut usw usw

Und es gibt leider auch sehr unangenehme wie die Wegzugssteuer. Gilt grundsätzlich wenn man österreichischen Boden verläßt, aber wird bei Umzug innerhalb der EU noch nicht zu Zahlung fällig wegen der Personenfreizügigkeit. Da kann es auch Situationen geben wo es nicht möglich ist den Wohnsitz aus der EU raus zuverlegen, schlicht und einfach weils zu teuer ist.


naja
das gibts aber nur bei firmenvermoegen

da machst halt a holding oben drueber oder aenderst den ertragsschluessel der gesellschaft ...
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Re: Aufbewahrung wenn kein Wohnsitz in Ö gemeldet?

Beitrag von burggraben » Mi 13. Jun 2018, 20:34

gewo hat geschrieben:
naja
das gibts aber nur bei firmenvermoegen

da machst halt a holding oben drueber oder aenderst den ertragsschluessel der gesellschaft ...

Auch bei Privatvermögen. Am meisten praxisrelevant dürften wohl zwei Dinge sein:

1) Aktien: Wennst ein paar Apple Aktien hast die mit 300% im Plus stehen und die du eigentlich nie verkaufen sondern mal vererben wolltest, damit sich die Kinder über die KESt ärgern können, dann bist am Arsch weil du den unrealisierten Gewinn beim verlassen der EU zu versteuern hast. Auch wenn du die Aktien gar nicht verkaufst und somit das Geld nicht hast wo das Finanzamt seinen Teil von haben will.

2) Wennst a GmbH hast weil a kleine Firma hattest, oder meinetwegen die Immobilie in die GmbH reingesteckt hast und das Haus ist jetzt viel mehr wert als Buchwert dann musst wohl auch eher voll blechen.

Dein Vermögen in eine Holding zu stecken nützt leider gar nix, zumindest wenn die Holding eine GmbH oder AG ist die dir dann wiederum gehört. Ein Stiftung würde die Wegzugsbesteuerung vermutlich umgehen, aber dann hast ja quasi das Eigentum aufgegeben.

Florida oder Thailand fürn Lebensabend is also nicht. Dank EU Personenfreizügigkeit kann man zumindest in Spanien oder Italien den Arsch in die Sonne setzen, sonst dürfte man nicht mal Österreich verlassen ohne Strafsteuer.
Das Gesetz ist schon recht wasserdicht gemacht, man schaut als Staat natürlich drauf dass Cash Cows nicht abwandern wenns irgendwie zu verhindern geht.

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Re: Aufbewahrung wenn kein Wohnsitz in Ö gemeldet?

Beitrag von mastercrash » Mi 13. Jun 2018, 20:49

burggraben hat geschrieben:Das Gesetz ist schon recht wasserdicht gemacht, man schaut als Staat natürlich drauf dass Cash Cows nicht abwandern wenns irgendwie zu verhindern geht.


Italien versucht das Abwandern mit einem sehr bösen Blick und Drohungen zu verhindern. Was mir die Dame auf dem italienischen Amt alles gesagt hat, als ich mich vor über 2 Jahren endgültig auf Österreich umgemeldet habe. Von schlechtem Gewissen machen (ma l'Italia é la tua patria), blöde Bemerkungen (ma in Austria vedrai che anche li non é tutto perfetto) bis hin zu Drohungen wenn ich mich nur aus steuerlichen Gründen zum Schein abmelden würde würde sie mir die Finanz mit harten Strafen an die Backe hängen.
Und ich kenne Leute, die haben da ganz ähnliche Erfahrungen gemacht!
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Re: Aufbewahrung wenn kein Wohnsitz in Ö gemeldet?

Beitrag von BigBen » Do 14. Jun 2018, 10:06

Wie wandert man aus Italien ab???

Ich bin zum Studieren nach Wien gekommen, hab mich dann irgendwann per Brief an die Botschaft im AIRE (Verzeichnis der Auslanditaliener) angemeldet und Hauptwohnsitz hier gemeldet und fertig. Keinerlei persönliche Interaktion mit irgendwem notwendig....
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Re: Aufbewahrung wenn kein Wohnsitz in Ö gemeldet?

Beitrag von mastercrash » Do 14. Jun 2018, 15:31

BigBen hat geschrieben:Wie wandert man aus Italien ab???
Ich bin zum Studieren nach Wien gekommen, hab mich dann irgendwann per Brief an die Botschaft im AIRE (Verzeichnis der Auslanditaliener) angemeldet und Hauptwohnsitz hier gemeldet und fertig.


Du hast dir die Frage gerade selbst beantwortet ;)
AIRE ist das Stichwort, die Eintragung muss man nicht unbedingt per Brief wie du machen, sondern kann man auch in einigen Gemeinden, darunter Bozen und Bruneck oder auch in jeder italienischen Botschaft machen. Ich war in Bozen, aber jemand anderes den ich kenne war in der italienischen Botschaft in Wien glaube ich und diese Person konnte sich eine sehr ähnliche Suppe anhören. Scheint fast so als gehöre es zum Verfahren Italiener die sich abmelden zu beschimpfen.
Du hast also nichts verpasst, wenn du sich per Brief ins AIRE eintragen lassen hast, es sei den du wirst gerne beschimpft und bedroht.

Ich kann sogar eine dritte Person nennen, die ein bisschen ähnliche Erfahrungen gemacht hat und das gebloggt hat:
https://www.barfuss.it/leben/eingewienert
„Und? Ist in Wien alles besser?", fragt mich der Carabiniere mit trotzigem Unterton ...
Ma, signorina, non è così facile! Deve passare un pò di tempo. Prima mandiamo tutto al suo comune in Alto Adige, poi il comune lo manda al Ministero degli Interni, quello lo manda al Ministero degli Esteri e quello lo ripassa a noi!
Lascia passare un pò di tempo, e ritorna verso tre mesi.


Hier fehlt hier aber eindeutig die Drohung mit der Finanz und der böse Blick den ich bis heute nicht mehr los werde. War für einen Moment so als hätte sich Luzifer in Gestalt der Beamtin gezeigt.
Wahrscheinlich kam das mit der Finanz bei mir nur weil man wusste dass ich für Italien bis dato eine Cash Cow war.
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Re: Aufbewahrung wenn kein Wohnsitz in Ö gemeldet?

Beitrag von BigBen » Do 14. Jun 2018, 17:15

Ich hab schon geahnt dass ich das besser nicht persönlich mache ;-)
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Re: Aufbewahrung wenn kein Wohnsitz in Ö gemeldet?

Beitrag von burggraben » Do 14. Jun 2018, 23:46

mastercrash hat geschrieben:bis hin zu Drohungen wenn ich mich nur aus steuerlichen Gründen zum Schein abmelden würde würde sie mir die Finanz mit harten Strafen an die Backe hängen.

Wegen der Steuer zieht aber auch keiner von Italien nach Österreich oder täusche ich mich da?

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