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Aufbewahrung wenn kein Wohnsitz in Ö gemeldet?

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gewo
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Re: Aufbewahrung wenn kein Wohnsitz in Ö gemeldet?

Beitrag von gewo » Do 14. Jun 2018, 23:55

burggraben hat geschrieben:
mastercrash hat geschrieben:bis hin zu Drohungen wenn ich mich nur aus steuerlichen Gründen zum Schein abmelden würde würde sie mir die Finanz mit harten Strafen an die Backe hängen.

Wegen der Steuer zieht aber auch keiner von Italien nach Österreich oder täusche ich mich da?


naja

es geht hier wohl eher um die nachhaltigkeit bei der steuerbetrugs verfolgung

in oesterreich sind die strafen hoch
die finanzbehoerden arbeiten elektronisch mit ausgekluegelten programmen bestimmte raster ab und treffen dabei relativ zielsicher jene betriebe bei denen evt wirklich was im argen liegt

diese zielsicherheit scheint den italienern eher zu fehlen denn die durchleuchten im wahrsten sinne gnadenlos jeden kleinen eisverkäufer

die finanzpolizei hat in italien einen voellig anderen stellenwert wie bei uns

schau doch mal wenn du in italien bist
wenn ein normales carabiniere polizeiauto im einsatz daherkommt weichen die autofahrer nicht mal gscheit aus
aber wenn ein guardia di financa auto kommt, da fahren dich die autofahrer fast aufn gehsteig um weil sie so schnell platz machen ..

finanzpolizei in italien ist auch immer offen bewaffnet, nix mit verdeckt tragen und so ...
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mastercrash
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Re: Aufbewahrung wenn kein Wohnsitz in Ö gemeldet?

Beitrag von mastercrash » Fr 15. Jun 2018, 00:27

burggraben hat geschrieben:
mastercrash hat geschrieben:bis hin zu Drohungen wenn ich mich nur aus steuerlichen Gründen zum Schein abmelden würde würde sie mir die Finanz mit harten Strafen an die Backe hängen.

Wegen der Steuer zieht aber auch keiner von Italien nach Österreich oder täusche ich mich da?


Das hängt davon ab, siehe mein Rechenbeispiel oben. Natürlich sind beide Länder grundsätzlich Hochsteuerländer.
Man muss aber schon ziemlich viel verdienen bis man in Italien weniger zahlen würde als in Österreich, denn in IT wird grundsätzlich ab dem ersten € versteuert und in AT sind die ersten 11.000 Euro jedenfalls steuerfrei und auch danach steigt Italien erstmal schneller als Österreich. Ab ca. 100.000€ Jahresverdienst sind beide Länder gleichauf, vorher ist Österreich günstiger, danach Italien.

Beispiel: Ein Selbständiger macht einen Gewinn vor Steuern von 30.000€, zahlt (ohne Sozialversicherung mitzurechnen die in Italien bei schlechterer Leistung auch ca. 5% vom Gewinn teurer ist):
In Österreich 5.950,00 Steuern, Netto 24.050 €
In Italien € 7.720,00 + Regionale + Communale (abhängig vom Wohnort, Südtirol ca. 500€ bei dieser Summe): Netto 21.780 €
Noch krasser ist es bei Studenten die sich in Teilzeit selbst finanzieren, siehe mein Beispiel weiter oben.

Bei mir wars so, dass ich ganz einfach die Schnauze voll von Italien hatte und habe. Wenn selbständig bist (und ich habe so mein Studium finanziert) und jemand zahlt in Italien die Rechnung trotz einwandfreier Leistung nicht, willst ihn verklagen, ja die Richter sind gerade 2 Monate nicht da in Streik oder sowas, dann kriegst irgendwann Monate später per Brief einen Termin zur vorbereitenden Tagsatzung in 5 Jahren zugestellt. Verarschen kann ich mich selber auch, dazu brauche ich die Italiener nicht. Aber da könnte ich noch wahre Geschichten erzählen, mit denen fange ich lieber gar nicht erst an... Durch die EU habe auch ich mir mein zustehendes Recht genommen, aus diesem 3. Welt Land auszuwandern.
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mastercrash
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Re: Aufbewahrung wenn kein Wohnsitz in Ö gemeldet?

Beitrag von mastercrash » Fr 15. Jun 2018, 00:37

gewo hat geschrieben:naja
es geht hier wohl eher um die nachhaltigkeit bei der steuerbetrugs verfolgung
...
diese zielsicherheit scheint den italienern eher zu fehlen denn die durchleuchten im wahrsten sinne gnadenlos jeden kleinen eisverkäufer


Das ist auch ein Punkt den ich eigentlich nicht ansprechen wollte weils nur ausartet.
In Italien sind die Gesetze so, dass besonders als Unternehmer KEINE CHANCE hast alles ordnungsgemäß zu machen. Das heißt bei einer Kontrolle setzt es IMMER harte Strafen, wenn die Finanzer schlecht gelaunt sind oder dir was anhängen wollen.
Bei einer Betriebsprüfung eines Unternehmens das ich besser kenne konnten sie nichts nachweisen, dann hatten sie gefunden, dass bei manchen Lieferscheinen ein Formfehler drinnen war und haben dann eine Strafe von über 500€ pro Lieferschein gemacht wo nur die Nummer irgendwie übers Blatt hinausgedruckt war.

Oder du betreibst in Italien einen Online-Shop, BLOSS NICHT! Man haftet dort dann dafür, dass die Italiener ihre korrekten Daten vollständig und richtig online eingeben denn so etwas wie eine Kleinbetragsrechnung gibts dort nicht. Wenn dir einer Max Mustermann eingibt und du ohne das zu prüfen automatisch oder manuell nur durchklickst und dem eine Rechnung schickst auf Max Mustermann und die Finanz findet die Rechnung dann in deiner Buchhaltung, über 500€ Strafe wegen Formmängeln.
Man müsste sich dort am besten direkt das Ausweisdokument, Codice Fiscale und/oder den Handelsregisterauszug von jedem Kunden anfordern und drucken und abheften bevor jemandem eine Rechnung schickst, denn wenns die Person gar nicht gibt, dann kannst zahlen.

Aber wie ich sagte, das artet nur aus über das Thema zu reden...
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