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Aufbewahrung wenn kein Wohnsitz in Ö gemeldet?

Verfasst: Fr 8. Jun 2018, 21:05
von Halvar
Hallo in die Runde!

Ein Freund überlegt sich vor September ein Aug zuzulegen damit er noch in die Altbestands-Regelung fällt (Ich weiß, noch sind eh keine Details bekannt, aber dass Altbestand nicht angetastet wird, scheint schon eher rauskristallisiert).

Derzeit hat er allerdings aus beruflichen Gründen seinen Wohnsitz in Deutschland.

Gibt das ein Problem mit der Aufbewahrung?

Ich nehme mal an, er würde einen Langwaffenschrank z.b. im Haus der Eltern aufstellen und absperren. Wäre das zulässig?
Oder müsste er einen zusätzlichen Wohnsitz in Ö wieder anmelden?

Re: Aufbewahrung wenn kein Wohnsitz in Ö gemeldet?

Verfasst: Fr 8. Jun 2018, 21:12
von bino71
Kein Problem, nur niemand außer ihn darf auf die Waffe Zugriff haben und sicher verwahrt muß sein.
Und nicht vergessen ... Wohnungsschlüssel vom Elternhaus muß er auch haben.

Sehr ähnlich und mehr info: viewtopic.php?t=5520

Problem könnte der Kauf und Anmeldung sein, da ja eine Adresse notwendig ist. Nebenwohnsitz bei den Eltern würde helfen.

Re: Aufbewahrung wenn kein Wohnsitz in Ö gemeldet?

Verfasst: Fr 8. Jun 2018, 21:18
von gewo
Halvar hat geschrieben:Hallo in die Runde!

Ein Freund überlegt sich vor September ein Aug zuzulegen damit er noch in die Altbestands-Regelung fällt (Ich weiß, noch sind eh keine Details bekannt, aber dass Altbestand nicht angetastet wird, scheint schon eher rauskristallisiert).

Derzeit hat er allerdings aus beruflichen Gründen seinen Wohnsitz in Deutschland.

Gibt das ein Problem mit der Aufbewahrung?

Ich nehme mal an, er würde einen Langwaffenschrank z.b. im Haus der Eltern aufstellen und absperren. Wäre das zulässig?
Oder müsste er einen zusätzlichen Wohnsitz in Ö wieder anmelden?


eine frage die ich fuer mich nie ganz klar klaeren konnte
muss mal nachfragen gehen weil es interessiert mich auch

die unerfreulichste variante die sich aus dem WaffG rausinterpretieren lassen wuerde:
anrecht auf eine WBK hast du nur wenn du den mittelpunkt deiner lebensinteressens in oesterreich hast
theortisch musst die WBK abgeben wennst keinen (haut)wohnsitz mehr in oesterreich hast

§ 20. (1) Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Schusswaffen der Kategorie B ist nur auf Grund einer behördlichen Bewilligung zulässig. Die Bewilligung zum Erwerb, Besitz und zum Führen dieser Waffen ist von der Behörde durch die Ausstellung eines Waffenpasses, die Bewilligung zum Erwerb und zum Besitz dieser Waffen ist von der Behörde durch die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte, zu erteilen.

(2) Die Gültigkeitsdauer solcher Waffenpässe und Waffenbesitzkarten (Abs. 1), die für EWR-Bürger ausgestellt werden, ist unbefristet; hingegen ist die Gültigkeitsdauer der für andere ausgestellten Waffenpässe und Waffenbesitzkarten angemessen zu befristen.

(3) Wer den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zwar in der Europäischen Union aber nicht im Bundesgebiet hat, darf eine Schusswaffe der Kategorie B darüber hinaus nur erwerben, wenn er hierfür die vorherige Einwilligung des Wohnsitzstaates nachzuweisen vermag. Einer solchen Einwilligung bedarf es nicht, sofern er dem Veräußerer eine schriftliche, begründete Erklärung übergibt, wonach er diese Waffe nur im Bundesgebiet zu besitzen beabsichtigt.

Re: Aufbewahrung wenn kein Wohnsitz in Ö gemeldet?

Verfasst: Fr 8. Jun 2018, 22:36
von Bell
gewo hat geschrieben:Einer solchen Einwilligung bedarf es nicht, sofern er dem Veräußerer eine schriftliche, begründete Erklärung übergibt, wonach er diese Waffe nur im Bundesgebiet zu besitzen beabsichtigt.

sagt eh schon alles, oder?
begründete erklärung: „bin österreicher, aber derzeit in DE beschäftigt und wohnhaft. bin immer wieder zu besuch in AT und werde ab XY wieder in AT wohnhaft sein. die waffe werde ich ausschließlich in AT verwenden und verwahren“

Re: Aufbewahrung wenn kein Wohnsitz in Ö gemeldet?

Verfasst: Fr 8. Jun 2018, 23:16
von gewo
ja eh
vielleicht ..

Re: Aufbewahrung wenn kein Wohnsitz in Ö gemeldet?

Verfasst: Sa 9. Jun 2018, 03:49
von mastercrash
Ob Nebenwohnsitz oder Hauptwohnsitz macht höchstens bei der Ausstellung der WBK einen Unterschied was die Stückzahlen angeht, dann keinen mehr. Bei gar keinem Wohnsitz wird uU die Anmeldung der Waffe schwierig. Ich glaube das ZWR spuckt bei den Händlern da einen Fehler aus wenn sie eine neue Waffe eintragen wollen aber kein Wohnsitz im ZMR ist, so hat es mir jedenfalls mal ein Händler gesagt.

Re: Aufbewahrung wenn kein Wohnsitz in Ö gemeldet?

Verfasst: Sa 9. Jun 2018, 10:22
von gewo
mastercrash hat geschrieben:Ob Nebenwohnsitz oder Hauptwohnsitz macht höchstens bei der Ausstellung der WBK einen Unterschied was die Stückzahlen angeht, dann keinen mehr. Bei gar keinem Wohnsitz wird uU die Anmeldung der Waffe schwierig. Ich glaube das ZWR spuckt bei den Händlern da einen Fehler aus wenn sie eine neue Waffe eintragen wollen aber kein Wohnsitz im ZMR ist, so hat es mir jedenfalls mal ein Händler gesagt.


ja
eh

aber die eigentlich wirklich spannende rechtsfrage ist doch
waffe vorhanden
wohnsitz in oesterreich wird aufgegeben

rechtslage?

keine ahnung ...

Re: Aufbewahrung wenn kein Wohnsitz in Ö gemeldet?

Verfasst: Sa 9. Jun 2018, 11:37
von Martin_Q
Könnte man viele "vielleichts" und "möglicherweise" mit einer Nebenwohnsitzmeldung bei den Eltern nicht einfach ausräumen?

Re: Aufbewahrung wenn kein Wohnsitz in Ö gemeldet?

Verfasst: Sa 9. Jun 2018, 12:15
von gewo
Martin_Q hat geschrieben:Könnte man viele "vielleichts" und "möglicherweise" mit einer Nebenwohnsitzmeldung bei den Eltern nicht einfach ausräumen?


WENN es überhaupt ein Problem gibt, dann nein

„Mittelpunkt der Lebensinteressen“ ist eindeutig der hauptwohnsitz

Re: Aufbewahrung wenn kein Wohnsitz in Ö gemeldet?

Verfasst: Sa 9. Jun 2018, 12:49
von piefke
Wurde doch hier schon mehrfach zur Fülle ausdiskutiert. Bei nur einem wohnsitz in at , kann es keinen nebenwohnsitz geben. Es ist der hauptwohnsitz. Ganz ungenommen eines deutschen wohnsitzes.

Meld den wohnsitz bei den eltern und beantrage die wbk. Nicht viel rumfragen bei der BH , denn wer viel fragt der viel fehlt. Einfach machen !


Das einzige was passieren kann ist , dass du nur einen platz bekommst. Wie hier in der letzten woche aus Innsbruck stadt berichtet wurde. Wobei innsbruck schon immer anders war und ob dies juristisch haltbar ist, ist auch sehr fraglich. Aber man möchte da vll nicht klagen.

Ich kenne sehr viele die hier nicht 12 monate im jahr leben und ne wbk haben. Was ist dein lebensmittelpunkt wenn du ne wohnung auf teneriffa hast und da 6 monate im jahr wohnst. Wenn du unter der woche in münchen arbeitest aber jedes zweite we in sbg verbringst und dort deine eltern, deine freunde sind. Ich würde mir da mal keine sorgen machen !!

Re: Aufbewahrung wenn kein Wohnsitz in Ö gemeldet?

Verfasst: Sa 9. Jun 2018, 13:28
von mastercrash
piefke hat geschrieben:Wurde doch hier schon mehrfach zur Fülle ausdiskutiert. Bei nur einem wohnsitz in at , kann es keinen nebenwohnsitz geben. Es ist der hauptwohnsitz. Ganz ungenommen eines deutschen wohnsitzes.


Verwechselst du hier nicht die Rechtslage von Deutschland mit der von Österreich?
In Deutschland ist der erste Wohnsitz in Deutschland immer Hauptwohnsitz und ein weiterer in Deutschland so genannter Zweitwohnsitz.

In Österreich haben viele Studenten, auch ich in Vergangenheit, nur einen Nebenwohnsitz in Österreich und den Hauptwohnsitz im EU-Ausland.

Das einfachste ist sicher einen Nebenwohnsitz in AT anzumelden und die Sache ist gegessen. Auch melderechtlich sehe ich da keine Probleme, solange er einen eigenen Schlüssel zum Nebenwohnsitz hat (Verfügungsberechtigt ist). Aber Schlüssel muss er wie schon geschrieben wurde eh schon aufgrund der gelagerten Waffen haben.

Das Problem ist halt auch die Steuerpflicht. Deutschland/Österreich haben zum Glück anders als Österreich/Italien eh ein DBA mit Freistellungsprinzip, allerdings müsste man das Einkommen in Deutschland dank Nebenwohnsitz dann dennoch (zumindest rechtlich) in Österreich erklären, auch wenn dann dennoch keine Steuern zu zahlen wären (anders bei Österreich/Italien). Ist einfach Aufwand. Gibt halt noch so Nachteile mit mehreren Wohnsitzen in mehreren Staaten.

Re: Aufbewahrung wenn kein Wohnsitz in Ö gemeldet?

Verfasst: Mo 11. Jun 2018, 10:17
von KGR84
gewo hat geschrieben:
„Mittelpunkt der Lebensinteressen“ ist eindeutig der hauptwohnsitz


Das sehe ich (bzw. eine VB der HB Scheibbs, die es mir anders erklärt hat) nicht so.

Argumentation:

Ich kann einen Hauptwohnsitz irgendwo melden, weil ich dort arbeite (und eventuell diesen als Hauptwohnsitz angeben muss um dort wohnen zu dürfen). Rechtlich gesehen muss ich den Hauptwohnsitz (vor allem wenn es um die Pendlerpauschale geht) da angeben, von wo aus ich mehr als die Hälfte der Zeit im Monat in die Arbeit fahre.

Ich kann aber meine Familie wo anders, wo ich z.B jedes Wochenende verbringe haben. Dann ist der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen da wo ich meine Familie und Freunde habe.

Siehe dazu:

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 90076.html

Ausschlagegebend sind:

Aufenthaltsdauer
Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte
Wohnsitz der Familienangehörigen (insbesondere von Kindern)

Im Gesetz wird keine Möglichkeit beschrieben wenn diese Kriterien nicht alle für denselben Wohnsitz zutreffen. In der Praxis zeigt sich aber, dass diese Möglichkeit sehr wohl besteht (Ich spreche aus eigener Erfahrung). Im Einzelfall wird das dann jedoch so sein müssen, das Hauptwohnsitz und Mittelpunkt der Lebensbeziehungen voneinander abweichen.

Re: Aufbewahrung wenn kein Wohnsitz in Ö gemeldet?

Verfasst: Di 12. Jun 2018, 07:53
von Robiwan
piefke hat geschrieben:Das einzige was passieren kann ist , dass du nur einen platz bekommst. Wie hier in der letzten woche aus Innsbruck stadt berichtet wurde. Wobei innsbruck schon immer anders war und ob dies juristisch haltbar ist, ist auch sehr fraglich. Aber man möchte da vll nicht klagen.


Wer, wie, was? Hab über die SuFu nix gfunden. Aus eigener Erfahrung (nach nur 6 Monaten WBK-Besitz von 2 auf 4-Plätze plus Zubehör erweitert ohne viel Tamtam) würde ich behaupten die LPD IBK gehört zu den "Guten".

Re: Aufbewahrung wenn kein Wohnsitz in Ö gemeldet?

Verfasst: Di 12. Jun 2018, 08:16
von 454casull
hinterlegung im waffengeschäft geht auch..kostet net viel..und ist sicher

Re: Aufbewahrung wenn kein Wohnsitz in Ö gemeldet?

Verfasst: Di 12. Jun 2018, 10:14
von Jo_Kux
gewo hat geschrieben:„Mittelpunkt der Lebensinteressen“ ist eindeutig der hauptwohnsitz

Echt?
Jemand der 5 Tage die Woche in z.B. Krems arbeitet (und dort übernachtet) aber am WE in Wien lebt bei seiner Familie, wo hat der den Lebensmittelpunkt?
Laut Definition dort wo er die meiste Zeit zubringt, also in Krems....
So einfsach seh ich das mit dem HWS daher nicht.

KGR84 war schneller.....