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Re: Waffenpass-Bedarfsnachweis + Plätze
Verfasst: Mo 23. Jul 2018, 06:06
von Dante-Mante
Mjoelnir hat geschrieben:Dante-Mante hat geschrieben:So war jetzt gerade es beantragen ... Entweder 1 Platz im WP dafür behalte ich mir die 2 Plätze im WBK oder 2 Plätze im WP dafür die Abgabe des WBK..
Das ist ungesetzlich weil es zwei unterschiedliche Dokumente sind und du hättest einfach NEIN sagen sollen, das reicht.
Hast wieder brav gebuckelt vor dem Typen, Hauptsache den WP und den sogar auf die Arbeitszeit beschränkt.
Man sieht, mittlerweile buckeln sogar die Sicherheitsfirmen, weil ihnen wichtiger ist dass man so schnell wie möglich einen Angestellten hat der mit der Waffe um 8-10 Euro irgendwo stehen oder im Auto sitzen darf.
Das war im BH 12. Ich habe ihr gesagt das WBK und WP zwei unterschiedliche Dokumente sind. Sie hat extra bei der Waffenbehörde angerufen, dasselbe habe ich auch die Dame erklärt, sie sagte das es in Wien nicht möglich sei und ich mich entscheiden muss.. War ein Fehler von mir das ich nachgegeben habe doch der Druck von Arbeitgeber und die Dame (+ Dame von der WB) war schon nötigend..
Re: Waffenpass-Bedarfsnachweis + Plätze
Verfasst: Mo 23. Jul 2018, 06:10
von Dante-Mante
Lindenwirt hat geschrieben:Hallo,
Nur mal ganz kurz eine Frage zum ersten Posting.
Du schreibst dein WP ist auf deine Dienstzeit eingeschränkt, es ist schon klar dass das eigentlich nicht rechtens ist (zeitlich, örtliche Einschränkugen nicht erlaubt). Wenn du das allerdings da drin stehen lässt ist es sehr wohl verbindlich oder irre ich da?
Edit: Sorry, das war ja nicht der Text des WP sondern des Bedarfnachweises. Was steht im WP?
Mfg
Im WP steht nur drauf : beschränkt auf die Tätigkeit. Das habe ich im voraus nachgefragt bezüglich Dienstzeit und Ort, die Dame im Schottenring sagte mir das das es irrelevant sei was der Arbeitgeber im Bedarfs-Nachweis schreibt.. Buh
Re: Waffenpass-Bedarfsnachweis + Plätze
Verfasst: Mo 23. Jul 2018, 07:33
von Lindenwirt
Alles klar, na dann ist ja alles gut.
Re: Waffenpass-Bedarfsnachweis + Plätze
Verfasst: Mo 23. Jul 2018, 12:15
von gewo
die einschraenkung auf die taetigkeit ist eigentlich nicht so vorgesehen, da gibt es ein anderslautendes vfgh urteil
das "wegschreiben" der WBK plaetze kann man allerdings aus sicht der behoerde aus dem gesetzestext so interpretieren
das ist leider so
alles was mehr als zwei waffen sind ist nun mal ermessenssache
egal warum du sie besitzt
Re: Waffenpass-Bedarfsnachweis + Plätze
Verfasst: Mo 23. Jul 2018, 14:40
von Dante-Mante
gewo hat geschrieben:die einschraenkung auf die taetigkeit ist eigentlich nicht so vorgesehen, da gibt es ein anderslautendes vfgh urteil
das "wegschreiben" der WBK plaetze kann man allerdings aus sicht der behoerde aus dem gesetzestext so interpretieren
das ist leider so
alles was mehr als zwei waffen sind ist nun mal ermessenssache
egal warum du sie besitzt
Bezüglich Waffenbesitzkarte ist es halt schade aber dennoch werde ich später es wieder beantragen . Geld und Zeitverschwendung but worth it
Re: Waffenpass-Bedarfsnachweis + Plätze
Verfasst: Mi 1. Aug 2018, 09:29
von Dante-Mante
Re: Waffenpass-Bedarfsnachweis + Plätze
Verfasst: Mi 1. Aug 2018, 17:03
von Balistix
Wer hat das Gespräch aufgenommen und wie wurde das dann entschieden, dass du doch recht hast?
Re: Waffenpass-Bedarfsnachweis + Plätze
Verfasst: Mi 1. Aug 2018, 22:35
von mr_bene
Würde mich jetzt auch interessieren
Re: Waffenpass-Bedarfsnachweis + Plätze
Verfasst: Sa 4. Aug 2018, 13:18
von Dante-Mante
Balistix hat geschrieben:Wer hat das Gespräch aufgenommen und wie wurde das dann entschieden, dass du doch recht hast?
Die Vermutung was ich habe ist das während ich im BH mit die Sachbearbeiterin und danach mit die Dame im Schottenring (Sachbearbeiterin hat extra für mich dort angerufen , nachgefragt danach den Hörer mir in die Hand gedrückt und ihr gesagt habe das WP zum führen ist und WBK zum besitzen (2 verschiedene Dokumente )) geredet habe das es ihr Vorgesetzter oder jemand der sich genaueres auskennt mithörte. Bin mir da nicht sicher wieso weil ausgemacht war es das ich es im Schottenring abhole und parallel dazu meinen WBK abgeben müsste . Habe auch angerufen um nachzufragen was diesbezüglich wäre, die Dame konnte mir keinen Auskunft geben und sagte das beide Gültig sind ...