Seite 1 von 3

Waffenpass-Bedarfsnachweis + Plätze

Verfasst: Do 28. Jun 2018, 19:25
von Dante-Mante
Servus People ,

Ich habe von der Firma einen Bedarfsnachweis bekommen wo draufsteht : einschränkend auf seine Dienstzeit und Tätigkeit in unserem Unternehmen .... .

Wegen der Tätigkeit ist es mir bewusst nur die Einschränkung auf die Dienstzeit macht mich gerade stutzig.
Bedeutet das jetzt das ich nur während des Dienstzeit es führen darf aber nach Dienstschluss es nicht ?? :tipphead:

Und wie sieht es in Wien aus wenn ich schon eine WBK mit 2 Plätze besitze und ich beim Waffenpass 2 Plätze haben möchte laut § 23 Abs 2.

Danke im Voraus :D

Re: Waffenpass-Bedarfsnachweis + Plätze

Verfasst: Do 28. Jun 2018, 19:59
von meshuggah

Re: Waffenpass-Bedarfsnachweis + Plätze

Verfasst: Do 28. Jun 2018, 20:06
von Dante-Mante
meshuggah hat geschrieben:http://www.waffenkunde.at/waffenbesitzkarte-wbk.html


Danke dir !!! Dachte mir schon das da was nicht stimmt.
In den älteren Beiträgen wird gemeint das ich bei der jeweiligen Behörde wenn ich einen Waffenpass beantrage meine WBK abgeben muss für 2 Plätze oder die WBK behalte aber dafür nur 1 Platz im WP bekomme .

Re: Waffenpass-Bedarfsnachweis + Plätze

Verfasst: Do 28. Jun 2018, 22:26
von burggraben
Rechtstheorie und gelebte Praxis bei den Waffenbehörde gehen bei dem Thema nicht immer im selben Schritt was man so hört. Kommt also drauf an bei welcher BH du bist.

Re: Waffenpass-Bedarfsnachweis + Plätze

Verfasst: Fr 29. Jun 2018, 09:17
von Dante-Mante
So war jetzt gerade es beantragen ... Entweder 1 Platz im WP dafür behalte ich mir die 2 Plätze im WBK oder 2 Plätze im WP dafür die Abgabe des WBK.. nach 1 Jahr kann ich die WBK als Begründung für Schießsport angeben + all die Belege für Wettbewerbe etc etc... ach Wien ist anders.... Hat sich jetzt alles erledigt danke nochmals People

Re: Waffenpass-Bedarfsnachweis + Plätze

Verfasst: Fr 6. Jul 2018, 09:17
von combatmiles
also meine BH meinte damals das wäre so nicht rechtens (nach Rücksprache mit der LPD Salzburg) und hat mir zu meinen 4 Plätzen auf der WBK auch die 2 aufm Pass genehmigt.. Also würd ich mir das so nicht gefallen lassen...

Re: Waffenpass-Bedarfsnachweis + Plätze

Verfasst: Fr 6. Jul 2018, 09:30
von Mjoelnir
Dante-Mante hat geschrieben:So war jetzt gerade es beantragen ... Entweder 1 Platz im WP dafür behalte ich mir die 2 Plätze im WBK oder 2 Plätze im WP dafür die Abgabe des WBK..


Das ist ungesetzlich weil es zwei unterschiedliche Dokumente sind und du hättest einfach NEIN sagen sollen, das reicht.

Hast wieder brav gebuckelt vor dem Typen, Hauptsache den WP und den sogar auf die Arbeitszeit beschränkt.
Man sieht, mittlerweile buckeln sogar die Sicherheitsfirmen, weil ihnen wichtiger ist dass man so schnell wie möglich einen Angestellten hat der mit der Waffe um 8-10 Euro irgendwo stehen oder im Auto sitzen darf.

Re: Waffenpass-Bedarfsnachweis + Plätze

Verfasst: Fr 6. Jul 2018, 09:44
von Friodur
Ich hab echt schon viel Blödsinn von Behörden gehört, aber das ist mir neu. Natürlich muss man die WBK nicht abgeben bei der Ausstellung eines Waffenpasses.

Re: Waffenpass-Bedarfsnachweis + Plätze

Verfasst: Fr 6. Jul 2018, 10:27
von Glock1768
Habe diese woche versucht mit 30 listen, trainingsnachweisen, schreiben ohne Ende usw meine WBK zu erweitern ... Antwort: Erweiterungen nur noch alle 5 Jahre möglich und ich brauche garnicht abgegeben, Erweiterungen nur nach 2b möglich und nach Absatz 2 gibt es ja eh nicht ... Usw usw
Habe sie gezwungen meinen Antrag abgeben ... Sie meinte, es wird auf jeden Fall negativ ... Ich darauf, ich werde es meinen Anwalt gegen ...
Mich wundert heute leider garnicht mehr ...

Re: Waffenpass-Bedarfsnachweis + Plätze

Verfasst: Fr 6. Jul 2018, 22:49
von mastercrash
Hmmm. Ich weiß irgendwo irgendwann wurde das hier mal diskutiert, kann es aber weder finden noch weiß ich das Ergebnis daraus:
Was wenn man den Wohnsitz bei Möglichkeit einfach woanders hinverlegt (zB wenn Eltern oder andere Verwandte dort wohnen) wo die dort zuständige LPD oder BH großzügiger ist, dann dort den Antrag stellt für die Erweiterung denn es ist ja jene Behörde zuständig wo man den Wohnsitz hat und dann den Wohnsitz wieder zurück ändert?

Je nach Gegebenheit müsste man da auch keinen Verstoß gegen das Meldegesetz begehen, man kann ja unter Umständen mal tatsächlich einen Monat dort wohnen wenn wer ein Zimmer mal eben frei hat und es sich zeitlich ausgeht und dann wieder wegziehen.
Müsste doch gehen?

Natürlich hätte man dann aufm neuen Karterl "Ausstellende Behörde BH Mitten in der Prärie" stehen, aber wen interessierts...

Re: Waffenpass-Bedarfsnachweis + Plätze

Verfasst: Sa 7. Jul 2018, 01:04
von scpulver
mastercrash hat geschrieben:Hmmm. Ich weiß irgendwo irgendwann wurde das hier mal diskutiert, kann es aber weder finden noch weiß ich das Ergebnis daraus:
Was wenn man den Wohnsitz bei Möglichkeit einfach woanders hinverlegt (zB wenn Eltern oder andere Verwandte dort wohnen) wo die dort zuständige LPD oder BH großzügiger ist, dann dort den Antrag stellt für die Erweiterung denn es ist ja jene Behörde zuständig wo man den Wohnsitz hat und dann den Wohnsitz wieder zurück ändert?

Je nach Gegebenheit müsste man da auch keinen Verstoß gegen das Meldegesetz begehen, man kann ja unter Umständen mal tatsächlich einen Monat dort wohnen wenn wer ein Zimmer mal eben frei hat und es sich zeitlich ausgeht und dann wieder wegziehen.
Müsste doch gehen?

Natürlich hätte man dann aufm neuen Karterl "Ausstellende Behörde BH Mitten in der Prärie" stehen, aber wen interessierts...


Soweit ich weiß, fragt die aktuelle Behörde bei der ehemals zuständigen Behörde nach.
Außer der Wechsel ist schon 3 Jahre her.

Re: Waffenpass-Bedarfsnachweis + Plätze

Verfasst: Sa 7. Jul 2018, 01:15
von burggraben
scpulver hat geschrieben:Soweit ich weiß, fragt die aktuelle Behörde bei der ehemals zuständigen Behörde nach.
Außer der Wechsel ist schon 3 Jahre her.

Interessant. Handhaben das alle gleich oder ist das auch wieder bei jeder BH unterschiedlich und das ist halt die Vorgehensweise einer bestimmten BH?

Re: Waffenpass-Bedarfsnachweis + Plätze

Verfasst: Sa 7. Jul 2018, 02:07
von gewo
niemand kann dir verbieten den mittelpunkt deiner lebensinteressen - tatsächlich - zu verlegen.

ein ummelden obwohl man den mittelpunkt seiner lebensinteressen tatseaechlich nicht verlegt ist nicht clever weil es ein verstoss gegen das meldegesetz ist

an rueckfragen bei der vorherigen behoerde glaub ich eher nicht
was sollns denn rueckfragen dort?

sie koennen dich wegen verdacht des verstosses gegen das meldegesetz anruecken lassen und erklaeren lassen was sich denn geaendert hat und warum dann wieder zurueck

es gibt gruende fuer solche wohnsitzaenderungen fuer ein paar monate
zb wenn du ein haus hast und eine totalsanierung gemacht wird und waehrend der sanierun& ziehst du in die wohnung eines freundes oder eines bekannten weil du ja ned auf einer baustelle wohnen kannst

aber ohne tatsaechliche objektive gruende kann so ein voruebergehender wohnsitzwechsel auch in die hose gehen ...

Re: Waffenpass-Bedarfsnachweis + Plätze

Verfasst: Sa 7. Jul 2018, 08:46
von scpulver
burggraben hat geschrieben:
scpulver hat geschrieben:Soweit ich weiß, fragt die aktuelle Behörde bei der ehemals zuständigen Behörde nach.
Außer der Wechsel ist schon 3 Jahre her.

Interessant. Handhaben das alle gleich oder ist das auch wieder bei jeder BH unterschiedlich und das ist halt die Vorgehensweise einer bestimmten BH?


das war die info von der bh bei mir nach der umsiedlung.
inwiefern das eine allgemeine Richtlinie jeder bh oder gesetz ist, weiß ich nicht.

Re: Waffenpass-Bedarfsnachweis + Plätze

Verfasst: Sa 7. Jul 2018, 09:15
von JägerausSalzburg
Eine Frage, vlt etwas off-topic: Wenn beim Waffenpass für "die Dauer der Tätigkeit als xy" diese Tätigkeit wegen Jobwechsel wegfällt, ist der WP eigentlich nur noch WBK, oder gibt es hier Neuerungen?