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Griffstück von Deutschland importieren

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Griffstück von Deutschland importieren

Beitrag von bino71 » Mi 4. Jul 2018, 12:35

Du mußt zur Bezirkshauptmannschaft und im Waffenreferat (dort wo Du Deine WBK gemacht hast) Dein Problem schildern.
Vielleicht hilft der Sachbearbeiter.

Falls er nicht will, mußt das Teil über einen Waffenhändler importieren oder selber den Import organisieren.

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Re: Griffstück von Deutschland importieren

Beitrag von rhodium » Do 5. Jul 2018, 14:49

Nebenbemerkung: AR-Lower sind in D schon (noch) frei ... gilt offenbar nur für FFW

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burggraben
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Re: Griffstück von Deutschland importieren

Beitrag von burggraben » Do 5. Jul 2018, 16:23

Wissen die Deutschen eigentlich schon wie die Richtlinie in ihrem Waffengesetz umgesetzt wird, sprich gibt es bei denen einen veröffentlichten Gesetzesentwurf?

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Maddin
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Re: Griffstück von Deutschland importieren

Beitrag von Maddin » Do 5. Jul 2018, 17:06

burggraben hat geschrieben:Wissen die Deutschen eigentlich schon wie die Richtlinie in ihrem Waffengesetz umgesetzt wird, sprich gibt es bei denen einen veröffentlichten Gesetzesentwurf?


Was man in deutschen Foren so hört gibt es noch keinen Entwurf. Jedoch hat Deutschland in den letzten Jahren die kommenden RL meistens schon mehr oder weniger erfüllt gehabt. Da ändert sich im Regelfall durch die nationale Politik viel mehr als über eine EU RL. Siehe zB. Verwahrungsvorschriften, die da gefühlt halbjährlich verschärft werden.

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Re: Griffstück von Deutschland importieren

Beitrag von burggraben » Do 5. Jul 2018, 17:14

Stimmt, die sind natürlich von Haus aus schon bei vielem strenger, aber bei den gerade erwähnten AR-Lower werden sie trotzdem was machen müssen. Wär nur grad interessant gewesen wie die Deutschen da den Altbestand handhaben.

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Re: Griffstück von Deutschland importieren

Beitrag von Ashigaru » Do 5. Jul 2018, 23:27

gewo hat geschrieben:
Ashigaru hat geschrieben:Doubleaction Import-Service, Gerhard?

edit: falls ja, dieselben Kosten wie für den Waffenimport oder billiger, weil in AT noch frei und daher keine Einfuhrerlaubnis AT nötig?


importservice geht, logisch
aber fuer mich faellt nur der eintrag in mein waffenbuch weg und die meldung ins ZWR
sonst ist ja alles gleich

kannst mir ja ein email schicken bei bedarf


Hab ich gemacht. Spezialfrage ;)
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Re: Griffstück von Deutschland importieren

Beitrag von Promo » Fr 6. Jul 2018, 16:04

Griffstücke für Langwaffen waren in Deutschland schon immer frei. Nur Kurzwaffen-Griffstücke waren in Deutschland EWB-pflichtig.
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