Seite 2 von 3

Re: Gibt es Jetzt schon Probleme wen man sich einen Halbautomaten kaufen will ?

Verfasst: Fr 13. Jul 2018, 12:10
von gewo
Nordi hat geschrieben:@Gewo: Soweit mir bekannt wurde dieser SVT40 auf Wunsch eines anderen Kunden aus dem Ausland importiert, dieser hat die Waffe dann aber nicht abgeholt ( kA warum ) und lag dann einige Zeit beim Händler rum bis mein Schützenkollege diese Waffe in Zuge seiner Suche nach einem Mosin Nagant angeboten bekommen hat vom Händler.


ich bin sicher dass du die geschichte so gehoert hast

fuer mich aber wirklich nur so vorstellbar wie es halt oft passiert:

privater kunde bestellt zb bei schuhmacher in DE
holt sich von seiner behoerde die einfuhrerlaubnis fuer kat B
schuhmacher schickt ihm eine waffe die in DE kat B ist, in oesterreich ist sie aber kat A
dem schuhmacher ist das wurscht, der kennt das AT waffenrecht nicht
den fehler hat der kunde gemacht, er hat eine importgenehmigung fuer kat B beantragt sich aber (unwissentlich) eine kat A waffe schicken lassen. wenns mal auffliegt - und seie es erst nach vielen jahren - kostet es ihm die WBK bzw den WP

wenn der private kunde nun - nachdem die waffe hier in AT schon in seinem besitz ist - drauf kommt dass er eine kat A importiert hat und jetzt vom deutschen (!) haendler verlangt diese zurueck zu nehmen dann wird ihm der - zurecht - sagen es interessiert ihn nicht.

bei einem osterreichischen haendler schaut das anders aus
der kann sich das ned leisten

Re: Gibt es Jetzt schon Probleme wen man sich einen Halbautomaten kaufen will ?

Verfasst: Fr 13. Jul 2018, 12:14
von Fr4gg3l
KGR84 hat geschrieben:Naja Recht haben heisst nicht Recht bekommen ...


Richtig... Es wird nicht Recht gesprochen, es werden Urteile gefällt... :(

Re: Gibt es Jetzt schon Probleme wen man sich einen Halbautomaten kaufen will ?

Verfasst: Fr 13. Jul 2018, 12:15
von Jo_Kux
KGR84 hat geschrieben:Naja Recht haben heisst nicht Recht bekommen ...

Wer hat da wo recht?
Der Händler hat wohl nichts falsch gemacht, und dass der Kunde was haben will, was nicht erlaubt ist, ist wohl das Problem des Kunden.

Re: Gibt es Jetzt schon Probleme wen man sich einen Halbautomaten kaufen will ?

Verfasst: Fr 13. Jul 2018, 12:17
von KGR84
Nein das stimmt nicht, der Händler darf es ihm nicht aushändigen, wenn er sich nicht davon überzeugt hat, dass er die benötigten Berechtigungen dafür hat.

Re: Gibt es Jetzt schon Probleme wen man sich einen Halbautomaten kaufen will ?

Verfasst: Fr 13. Jul 2018, 12:17
von Nordi
gewo hat geschrieben:
Nordi hat geschrieben:@Gewo: Soweit mir bekannt wurde dieser SVT40 auf Wunsch eines anderen Kunden aus dem Ausland importiert, dieser hat die Waffe dann aber nicht abgeholt ( kA warum ) und lag dann einige Zeit beim Händler rum bis mein Schützenkollege diese Waffe in Zuge seiner Suche nach einem Mosin Nagant angeboten bekommen hat vom Händler.


ich bin sicher dass du die geschichte so gehoert hast

fuer mich aber wirklich nur so vorstellbar wie es halt oft passiert:

privater kunde bestellt zb bei schuhmacher in DE
holt sich von seiner behoerde die einfuhrerlaubnis fuer kat B
schuhmacher schickt ihm eine waffe die in DE kat B ist, in oesterreich ist sie aber kat A
dem schuhmacher ist das wurscht, der kennt das AT waffenrecht nicht
den fehler hat der kunde gemacht, er hat eine importgenehmigung fuer kat B beantragt sich aber (unwissentlich) eine kat A waffe schicken lassen. wenns mal auffliegt - und seie es erst nach vielen jahren - kostet es ihm die WBK bzw den WP

wenn der private kunde nun - nachdem die waffe hier in AT schon in seinem besitz ist - drauf kommt dass er eine kat A importiert hat und jetzt vom deutschen (!) haendler verlangt diese zurueck zu nehmen dann wird ihm der - zurecht - sagen es interessiert ihn nicht.

bei einem osterreichischen haendler schaut das anders aus
der kann sich das ned leisten


Hmm...das ist natürlich auch gut möglich bzw hat er mir ( weil es ihm wohl peinlich war? ) nicht die ganze Story erzählt...

Re: Gibt es Jetzt schon Probleme wen man sich einen Halbautomaten kaufen will ?

Verfasst: Fr 13. Jul 2018, 12:30
von piefke
gewo hat geschrieben:
Nordi hat geschrieben:@Gewo: .


ich bin sicher dass du die geschichte so gehoert hast

fuer mich aber wirklich nur so vorstellbar wie es halt oft passiert:

privater kunde bestellt zb bei schuhmacher in DE
holt sich von seiner behoerde die einfuhrerlaubnis fuer kat B
schuhmacher schickt ihm eine waffe die in DE kat B ist, in oesterreich ist sie aber kat A
dem schuhmacher ist das wurscht, der kennt das AT waffenrecht nicht
den fehler hat der kunde gemacht, er hat eine importgenehmigung fuer kat B beantragt sich aber (unwissentlich) eine kat A waffe schicken lassen. wenns mal auffliegt - und seie es erst nach vielen jahren - kostet es ihm die WBK bzw den WP

wenn der private kunde nun - nachdem die waffe hier in AT schon in seinem besitz ist - drauf kommt dass er eine kat A importiert hat und jetzt vom deutschen (!) haendler verlangt diese zurueck zu nehmen dann wird ihm der - zurecht - sagen es interessiert ihn nicht.

bei einem osterreichischen haendler schaut das anders aus
der kann sich das ned leisten

Waffen Schuhmacher verkauft nicht an endkunden!

Ist ja nicht das erste mal das Kat a waffen hier beim Händler stehen. Gabs ja auch bei den izmash flinten wo die abzugsgruppe am schaft an der falschen stelle war, nicht at version ihr wisst wie ich es meine, kommt auch bei Händlern vor!

Re: Gibt es Jetzt schon Probleme wen man sich einen Halbautomaten kaufen will ?

Verfasst: Fr 13. Jul 2018, 12:32
von gewo
KGR84 hat geschrieben:Nein das stimmt nicht, der Händler darf es ihm nicht aushändigen, wenn er sich nicht davon überzeugt hat, dass er die benötigten Berechtigungen dafür hat.


das ist richtig so

spannend ist natuerlich die aktuelle situation wo eine behoerde sagt ist kat B und die andere sagt "geh einstufen" und dabei kommt kat A raus.

laut AVG kein problem
ein bescheid gilt immer nur fuer den antragsteller und fuer die behoerde die ihn ausgestellt hat
dieselbe behoerde kann einem anderen antragsteller einen anderslautenden bescheid in der selben sache ausstellen
das ist rechtlich kein problem
und eine andere behoerde sowieso

nur wie soll das in der praxis funktionieren?
der kaeufer A der im bereich der BH X lebt kauft einen halbautomaten der kat B
er verkauft ihn dann spaeter mal an den kaeufer B weiter der im bereich der BH Y lebt
die BH Y ist der meinung die waffe ist kat A und leitet ein verfahren gegen den A ein, der die waffe aber voellig rechtmaessig besessen hat, es aber nicht beweisen kann da bescheide die der haendler hat (oder auch nicht) ja nicht oeffentlich sind

wie gesagt
der unsinn gehoert dringend geregelt

Re: Gibt es Jetzt schon Probleme wen man sich einen Halbautomaten kaufen will ?

Verfasst: Fr 13. Jul 2018, 12:33
von gewo
piefke hat geschrieben:Waffen Schuhmacher verkauft nicht an endkunden!


war ja nur ein beispiel

Re: Gibt es Jetzt schon Probleme wen man sich einen Halbautomaten kaufen will ?

Verfasst: Fr 13. Jul 2018, 12:44
von KGR84
gewo hat geschrieben:
der kaeufer A der im bereich der BH X lebt kauft einen halbautomaten der kat B
er verkauft ihn dann spaeter mal an den kaeufer B weiter der im bereich der BH Y lebt
die BH Y ist der meinung die waffe ist kat A und leitet ein verfahren gegen den A ein, der die waffe aber voellig rechtmaessig besessen hat, es aber nicht beweisen kann da bescheide die der haendler hat (oder auch nicht) ja nicht oeffentlich sind

wie gesagt
der unsinn gehoert dringend geregelt


Dass sich da (offensichtlich) einige BH das Gesetz wieder situationselastisch auslegen wusste ich nicht. Das ist dann natürlich eine Grauzone, da kann einem Verkäufer kein Vorwurf gemacht werden.

Weiss man welche BHs das im Bestimmten sind, oder kommen da immer mal wieder Blödheiten zustande?

Re: Gibt es Jetzt schon Probleme wen man sich einen Halbautomaten kaufen will ?

Verfasst: Fr 13. Jul 2018, 13:16
von Bdave
Soweit ich weiß ist Mistelbach zB situationselastisch. Bekommst auch so gut wie keine Erweiterungen, außer nach 5 Jahren. Und selbst die nur mit Grimm.

Re: Gibt es Jetzt schon Probleme wen man sich einen Halbautomaten kaufen will ?

Verfasst: Fr 13. Jul 2018, 13:29
von 454casull
Ohne WBK gibt es sicher a proplem

Re: Gibt es Jetzt schon Probleme wen man sich einen Halbautomaten kaufen will ?

Verfasst: Fr 13. Jul 2018, 14:11
von rhodium
Ich hab eine 15th im April bestellt und bin zuversichtlich ... :-)

Re: Gibt es Jetzt schon Probleme wen man sich einen Halbautomaten kaufen will ?

Verfasst: Fr 13. Jul 2018, 14:38
von gewo
Bdave hat geschrieben:Soweit ich weiß ist Mistelbach zB situationselastisch. ....


sowie drei weitere BHs in niederoesterreich
aber auch in anderen bundeslaendern geht der bloedsinn langsam los

wenn die das ned regeln in der novelle dann muss das wirklich umgehend mal wer bis zum EUgH durchklagen
ka ahnung auf was klagen
gleichbehandlung muesste gehen

Re: Gibt es Jetzt schon Probleme wen man sich einen Halbautomaten kaufen will ?

Verfasst: Fr 13. Jul 2018, 15:32
von piefke
Mistellbach
Gänsendorf?

Gibt es auch Fälle in westösterreich/ im heiligen Tirol?

Re: Gibt es Jetzt schon Probleme wen man sich einen Halbautomaten kaufen will ?

Verfasst: Fr 13. Jul 2018, 15:36
von gewo
piefke hat geschrieben:Mistellbach
Gänsendorf?

Gibt es auch Fälle in westösterreich/ im heiligen Tirol?


zweimal ja

und tirol auch ja
da habe ich selber einen anhaengigen BMLVS fall mit einer schmeisser M4 austria