Jo_Kux hat geschrieben:Wär ja schön traurig, wenn die B ehauptung alleine für den Einzug von Waffen und ein BEtretungsverbot ausreichend wäre. So am Sand kann unser Rechtsstaat ja unmöglich schon sein...oder doch?
sorry aber du hast offenbar wirklich noch nie was mit strafrechtlichen sachverhalten zu tun gehabt
ich hatte in den letzten sieben jahren schon mehr als eine handvoll faelle gehabt wo kunden von mir ein vorlaeufioges waffenverbot ausgesprochen wurde
in bis auf einem fall immer scheidungssachen (der eine nicht-scheidungsfall war eine irrtuemliche selbstverletzung beim waffenputzen)
und in allen faellen wurde nicht nur das vorlaeufeige sondern dann nach vier wochen auch das definitive waffenverbot verhaengt
in allen bis auf einem fall nur wegen der aussage dass es eine droung gegeben haette
die gute nachricht:
in allen bis auf einen fall wurde das verfahren (in einem fall allerdings erst in der berufungsinstanz) gegen den waffenbesiutzer eingestellt
also ja, du kannst gift drauf nehmen
eine simple aussage "ich wurde bedroht" ohne naehere details reicht selbstverstaendlich fuer ein waffenverbot aus