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WBK Diebstahl - Bewerbe temporär tabu?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: WBK Diebstahl - Bewerbe temporär tabu?

Beitrag von RcL » Di 17. Jul 2018, 17:04

KGR84 hat geschrieben:
RcL hat geschrieben:
KGR84 hat geschrieben:Ich habe als mir meine Geldbörse entwendet wurde ein temporäres Ersatzdokument für die WBK erhalten. Das aber wenn ich mich richtig erinnere nur in Verbindung mit der Diebstahlsanzeige gültig.

Wo? Bei der Polizei hab ich nix bekommen, außer dem Zettel wo halt alle Karten drauf standen.....


Ja, hatte direkt bei der Anzeige den Beamten darauf angesprochen, und der hat mir da nen speziellen Wisch ausgefüllt.

Hm, komisch.... Werd dann evtl. nochmal runter schauen zu den Uniformierten.
Hellprayer hat geschrieben:Nur um dir etwas Weg zu ersparen. Wenn du den Centerfire Bewerb besuchen willst musst du eine WBK vorweisen um schießen zu dürfen (Privatgrund). Vielleicht wenns du den Pächter kennst darfst du ohne antreten, aber da ich auch jedes Mal die WBK zeigen darf/eintragen muss würd ich mal auf ein Nein tippen. Im Zweifel einfach kontaktieren

Besten Gruß und sry fürs OT

Danke für die Info. Hab mir in der Tat gedacht, dass ich dort auch vorbei schaue... Na mal schauen ob ich so ein Ersatzdokument bekomme und ob die das nehmen

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Re: WBK Diebstahl - Bewerbe temporär tabu?

Beitrag von SSG308 » Di 17. Jul 2018, 17:08

Waffengesetz

§ 15. (1) Wer Waffen nur auf Grund der nach diesem Bundesgesetz ausgestellten Urkunden führen oder besitzen darf, hat diese Urkunden bei sich zu tragen, wenn er die Waffe führt (§ 7 Abs. 1) oder transportiert (§ 7 Abs. 3) und auf Verlangen den Organen der öffentlichen Aufsicht zur Überprüfung zu übergeben.
(2) Im Falle des Verlustes oder der Entfremdung einer solchen Urkunde hat die Sicherheitsbehörde oder die Sicherheitsdienststelle, bei der der Besitzer dies beantragt, diesem eine Bestätigung über die Erstattung der Anzeige auszustellen. Diese Bestätigung ersetzt die Urkunde hinsichtlich der Berechtigung, Waffen zu führen und zu besitzen für 14 Tage, gerechnet vom Tag der Anzeige an, im Falle der Einbringung eines Antrages auf Ausstellung eines Ersatzdokumentes, bis zu dessen rechtskräftiger Erledigung.
(3) Von der Erstattung der Anzeige hat die Sicherheitsbehörde unverzüglich jene Behörde zu verständigen, die das Dokument ausgestellt hat.

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Re: WBK Diebstahl - Bewerbe temporär tabu?

Beitrag von RcL » Di 17. Jul 2018, 17:12

SSG308 hat geschrieben:Waffengesetz

§ 15. (1) Wer Waffen nur auf Grund der nach diesem Bundesgesetz ausgestellten Urkunden führen oder besitzen darf, hat diese Urkunden bei sich zu tragen, wenn er die Waffe führt (§ 7 Abs. 1) oder transportiert (§ 7 Abs. 3) und auf Verlangen den Organen der öffentlichen Aufsicht zur Überprüfung zu übergeben.
(2) Im Falle des Verlustes oder der Entfremdung einer solchen Urkunde hat die Sicherheitsbehörde oder die Sicherheitsdienststelle, bei der der Besitzer dies beantragt, diesem eine Bestätigung über die Erstattung der Anzeige auszustellen. Diese Bestätigung ersetzt die Urkunde hinsichtlich der Berechtigung, Waffen zu führen und zu besitzen für 14 Tage, gerechnet vom Tag der Anzeige an, im Falle der Einbringung eines Antrages auf Ausstellung eines Ersatzdokumentes, bis zu dessen rechtskräftiger Erledigung.
(3) Von der Erstattung der Anzeige hat die Sicherheitsbehörde unverzüglich jene Behörde zu verständigen, die das Dokument ausgestellt hat.

Ach, das WaffG deckt das sogar ab, da schau her.....

Danke für den Quote!

Also mit Kopie der Anzeige, Ausdruck dieser Passage vom WaffG und im Idealfall noch Reisepass und evtl. ZWR Auszug sollte ich eigentlich in jedem Fall auf der sicheren Seite sein, sowohl in den Öffis als auch auf privaten Schießplätzen :dance:

Beim Centerfire kann ich ja vorher noch kurz kontaktieren und das abklären...

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Re: WBK Diebstahl - Bewerbe temporär tabu?

Beitrag von Hellprayer » Di 17. Jul 2018, 17:23

Klingt nach einer guten Lösung (inklusive kontaktieren) :)
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Re: WBK Diebstahl - Bewerbe temporär tabu?

Beitrag von titan » Mi 18. Jul 2018, 09:50

Interessantes Thema welches mir aber nicht vollständig geregelt zu sein scheint.

Bei meiner WBK Erweiterung war es so, dass die BH die alte WBK mit dem Antrag einbehalten und die neue dann mit der Post zusenden wollte.

Ersatzdokument oder Beglaubigung gab es keine. Ich habe das dann abgelehnt und bin dann zum Umtausch nochmal hingefahren. War im Grunde kein Problem aber auf meine Fragen bezüglich Bewerbsteilnahme war die BH auch etwas ratlos. Ich muss allerdings auch sagen dass zu dieser Zeit die Sachbearbeiterin vertreten wurde.
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Re: WBK Diebstahl - Bewerbe temporär tabu?

Beitrag von gewo » Mi 18. Jul 2018, 09:56

titan hat geschrieben:Ersatzdokument oder Beglaubigung gab es keine.


viele behoerden stellen ersatzdokumente aus
allerdings gegen gebuehr
garned wenig
16,- oder so ...?
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Re: WBK Diebstahl - Bewerbe temporär tabu?

Beitrag von JPS1 » Mi 18. Jul 2018, 10:35

titan hat geschrieben:...
Bei meiner WBK Erweiterung war es so, dass die BH die alte WBK mit dem Antrag einbehalten und die neue dann mit der Post zusenden wollte.
Ersatzdokument oder Beglaubigung gab es keine. ...


Same here... nur ohne Vertretung.

Widerwillig hat mein SB dann die alte noch kopiert - meinte man sieht ja eh den laufenden Antrag (ZWR? EKIS?), das muss reichen. Ob das ein Streifenpolizist auch so sehen würde, blieb dahingestellt.
Die Vorgangsweise ist aber reine Ersparnis von Zeit, weil man sich den 2. Besuch dann sparen kann.

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Re: WBK Diebstahl - Bewerbe temporär tabu?

Beitrag von Hellprayer » Mi 18. Jul 2018, 10:53

titan hat geschrieben:Interessantes Thema welches mir aber nicht vollständig geregelt zu sein scheint.

Bei meiner WBK Erweiterung war es so, dass die BH die alte WBK mit dem Antrag einbehalten und die neue dann mit der Post zusenden wollte.

Ersatzdokument oder Beglaubigung gab es keine. Ich habe das dann abgelehnt und bin dann zum Umtausch nochmal hingefahren. War im Grunde kein Problem aber auf meine Fragen bezüglich Bewerbsteilnahme war die BH auch etwas ratlos. Ich muss allerdings auch sagen dass zu dieser Zeit die Sachbearbeiterin vertreten wurde.


der SSG08 hat ja nur den Gesetzestext reingeschrieben. Dass die BHs sich da jeweils einen "Auslegungsspielraum" herausnehmen sieht man ja auch schon im Gebührengesetz (Zahlung der Gebühr für die WBK bei Antragstellung und bei Ablehnung wird erstattet, nicht die Wiener Methode mit Anruf und Überweisung)

Fazit: Nur weil die BH es so macht heißt nicht dass es richtig oder sogar rechtens ist. Nicht zuviel überlegen, nur schauen dass man sich absichert (Kopie, Amtsstempel, Seelenurkunde oder was auch immer man bei der BH noch kriegen kann) :D
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Re: WBK Diebstahl - Bewerbe temporär tabu?

Beitrag von SSG308 » Mi 18. Jul 2018, 11:09

Für diesen neuen Fall (Erweiterung) geht der Gesetzestext ja noch weiter:

§ 16a. Mit der Ausfolgung einer neuen Waffenbesitzkarte oder eines neuen Waffenpasses verliert das entsprechende bisherige Dokument seine Gültigkeit und ist der Behörde abzuliefern oder von der Behörde einzuziehen.

Da ist eigentlich nur von direktem Austausch die Rede.
Allerdings steht in den Erläuterungen der Regierungsvorlage von 2015 zum § 16a:

"In der Praxis wurde bisher schon bei einer Erweiterung einer Berechtigung im Falle einer Neuausstellung das alte Dokument eingezogen. Nunmehr wird dies im Hinblick darauf, dass im Regelfall jede Erweiterung einer Berechtigung in Form einer Neuausstellung erfolgt, ausdrücklich gesetzlich festgelegt. Die gegenständliche Regelung orientiert sich an § 15 Abs. 4 FSG."

Der wiederum lautet:
(4) Mit der Zustellung oder Ausfolgung des neuen Führerscheines verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit und ist, falls dies möglich ist, der Behörde abzuliefern oder von der Behörde einzuziehen. Führerscheine, die in einem EWR-Staat ausgestellt wurden, sind von der Behörde an die Ausstellungsbehörde zurückzustellen. Die Ablieferung oder das Einziehen eines ungültig gewordenen vorläufigen Führerscheines bei oder durch die Behörde ist nicht erforderlich.

Also vielleicht machen es manche Behörden (wie Gewo schreibt) wie beim vorläufigen Führerschein,
wär nur interessant wie das vorläufige Dokument aussieht und wie es befristet wird, ev. "bis zur Ausfolgung"?

Meine Erweiterung hat gerade drei Monate gedauert (haben viel zu tun in Wien), gesetzeskonform war nur von Austausch die Rede..

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Re: WBK Diebstahl - Bewerbe temporär tabu?

Beitrag von RcL » Mi 18. Jul 2018, 11:51

Hab jetzt mal angerufen.... Ein temporäres Ersatzdokument gibts keines.

Die Kopie der Anzeige gilt für 14 Tage, bis dahin muss man eine neue WBK beantragen und DAVON gilt dann die Bestätigung, bis die WBK auch tatsächlich eintrudelt..... Wieder 70€, wieder mit Foto hin....... :shock:

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Re: WBK Diebstahl - Bewerbe temporär tabu?

Beitrag von tousibaer » Do 19. Jul 2018, 13:22

Hallo.

RcL hat geschrieben:Hab jetzt mal angerufen.... Ein temporäres Ersatzdokument gibts keines.

Die Kopie der Anzeige gilt für 14 Tage, bis dahin muss man eine neue WBK beantragen und DAVON gilt dann die Bestätigung, bis die WBK auch tatsächlich eintrudelt..... Wieder 70€, wieder mit Foto hin....... :shock:


Na ja, die restlichen Ausweise, Karten usw. wirst auch nicht gratis ersetzt bekommen...
Hast vielleicht eine Versicherung die da einspringt? Bei "alten" Verträgen von Haushaltsversicherungen ist das manchmal noch gedeckt.

Lg Alex

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Re: WBK Diebstahl - Bewerbe temporär tabu?

Beitrag von Hane » Do 19. Jul 2018, 13:51

Eventuell die Visa, wenn du eine Reise unternommen hast

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Re: WBK Diebstahl - Bewerbe temporär tabu?

Beitrag von RcL » Fr 20. Jul 2018, 11:10

War nun dort, im Wesentlichen muss man nur wieder den Antrag ausfüllen und braucht den Reisepass, das Foto und die Diebstahlsanzeige mit. Staatsbürgerschaftsnachweis hab ich zur Sicherheit auch mitgenommen, aber glaube den braucht man nicht.

Man bekommt keine Bestätigung o.ä., der Sachbearbeiter füllt nur einen Zettel aus (Antrag auf ein Duplikat), den er behält. Im Übrigen behält er auch die Diebstahlsanzeige bzw. kopiert sich diese. Also wenn man schneller wieder draußen sein will, eine Kopie mitnehmen :)

Den restlichen Ablauf kennt man: Erlagschein bekommt man mit, auf den Anruf warten und dann kann man überweisen.

Das "Problem" das ich nun sehe: Die Anzeigenbestätigung ist nur 14 Tage gültig, sofern du kein Duplikat beantragst. Dass du das getan hast, kannst du aber eben nicht nachweisen...... Polizei etc. könnte evtl. im Computer nachschauen (laut dem Sachbearbeiter). Ob ich aktuell aber z.B. Munition kaufen könnte, ist eine andere Frage...... Zum Glück hab ich noch eine Schüttpackung je Kaliber im Schrank, die werden reichen bis zur neuen WBK.

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Re: WBK Diebstahl - Bewerbe temporär tabu?

Beitrag von bino71 » Fr 20. Jul 2018, 11:54

@RcL aus dem Satz "Erlagschein bekommt man mit" lese ich heraus: Wien?

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Re: WBK Diebstahl - Bewerbe temporär tabu?

Beitrag von RcL » Fr 20. Jul 2018, 13:40

bino71 hat geschrieben:@RcL aus dem Satz "Erlagschein bekommt man mit" lese ich heraus: Wien?

Yep genau, geht um Wien

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