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WBK Diebstahl - Bewerbe temporär tabu?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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WBK Diebstahl - Bewerbe temporär tabu?
Hab mal versucht das Problem möglichst in den Betreff zu bekommen
Mir wurden unlängst meine Karten entwendet, darunter auch die WBK, neben so ziemlich allen anderen Scheckkarten.... Diebstahlsanzeige ist gemacht, Kopie davon (schwer lesbar, offenbar kein hochwertiger Scanner / Drucker bei der Polizei...) hab ich.
Muss ich in der Zeit, bis die neue WBK zugeschickt ist, die Waffen zu Hause lassen und bei Bewerben "ausfallen", oder darf ich mit der Diebstahlsanzeige und einem Ausweis dennoch die Waffen transportieren und mitschießen?
Thanks in Advance
Mir wurden unlängst meine Karten entwendet, darunter auch die WBK, neben so ziemlich allen anderen Scheckkarten.... Diebstahlsanzeige ist gemacht, Kopie davon (schwer lesbar, offenbar kein hochwertiger Scanner / Drucker bei der Polizei...) hab ich.
Muss ich in der Zeit, bis die neue WBK zugeschickt ist, die Waffen zu Hause lassen und bei Bewerben "ausfallen", oder darf ich mit der Diebstahlsanzeige und einem Ausweis dennoch die Waffen transportieren und mitschießen?
Thanks in Advance
Re: WBK Diebstahl - Bewerbe temporär tabu?
Ich würde mit der Anzeige, Kopie der WBK, gültigem Ausweis und wenn ich motiviert bin noch dem Online-ZWR-Ausdruck fahren. Ist aber nur mein persönliches Rechtsverständnis ohne jegliche Sachgrundlage.
Re: WBK Diebstahl - Bewerbe temporär tabu?
Kann ned mit Kopie der WBK fahren wenn die WBK weg ist
ZWR Ausdruck wär evtl. eine Idee, ja...
ZWR Ausdruck wär evtl. eine Idee, ja...
Re: WBK Diebstahl - Bewerbe temporär tabu?
ich vermute du riskierst höchstens eine Verwaltungsstrafe.
und das wäre ein großer Zufall
und das wäre ein großer Zufall
Re: WBK Diebstahl - Bewerbe temporär tabu?
Würde ich nur wagen, wenn auf der Diebstahlanzeige die Nummer der WBK draufsteht. Kopie der WBK wird wohl nicht vorhanden sein?
Ich würde zur BH fahren, den Sachbearbeiter um einen Zettel bitten, wo die WBK Details stehen.
Ich würde zur BH fahren, den Sachbearbeiter um einen Zettel bitten, wo die WBK Details stehen.
Re: WBK Diebstahl - Bewerbe temporär tabu?
Du hast keine Kopie von deinen Ausweisen im Tresor? Was machst du dann wenn sie gestolen werden?
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Re: WBK Diebstahl - Bewerbe temporär tabu?
Ich habe eine Kopie meiner WBK zur Sicherheit in meiner Geldbörse und die Dame auf der BH unterstellte mir Urkundenfälschung und fragte mich, ob ich damit Waffen und Munition kaufen wollte ... Ohne Worte
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Re: WBK Diebstahl - Bewerbe temporär tabu?
Hane hat geschrieben:ich vermute du riskierst höchstens eine Verwaltungsstrafe.
und das wäre ein großer Zufall
Naja, riskieren muss ichs auch ned......
Werd mal morgen bei der Behörde anrufen und nachfragen. Will evtl. am Samstag zum Bewerb und bis dahin wird garantiert keine WBK eintrudeln..... Da ich wahrscheinlich auch zumindest teilweise öffentlich fahren werde, will ich natürlich Probleme vermeiden und ned potentiell in der Zeitung stehen, weil ich "ohne Berechtigung" mitm HA durch die Gegend fahre
Zuletzt geändert von RcL am Di 17. Jul 2018, 16:13, insgesamt 1-mal geändert.
Re: WBK Diebstahl - Bewerbe temporär tabu?
Ich habe als mir meine Geldbörse entwendet wurde ein temporäres Ersatzdokument für die WBK erhalten. Das aber wenn ich mich richtig erinnere nur in Verbindung mit der Diebstahlsanzeige gültig.
Re: WBK Diebstahl - Bewerbe temporär tabu?
Was ich nict verstehe:
Die WBK nicht mit zu führen wenn man eine hat, ändert doch nichts an der Tatsache der Berechtigung die mit der Karte einher geht. Also wovor fürchtet man sich dann?
Wie hoch ist denn die Wahrscheinlichkeit bei einer Polizeikontrolle die WBK vorweisen zu müssen? Ist das überhauüt schon ein einziges mal dokumentiert passiert? Und selbst wenn, die Polizei kann sofort feststellen was Sache ist.
Wenn man die Karte bei einem Bewerb vorlegen muss, ist das eventuell was anderes, aber für den normalen "Betrieb" hat das mMn Null Relevanz.
Die WBK nicht mit zu führen wenn man eine hat, ändert doch nichts an der Tatsache der Berechtigung die mit der Karte einher geht. Also wovor fürchtet man sich dann?
Wie hoch ist denn die Wahrscheinlichkeit bei einer Polizeikontrolle die WBK vorweisen zu müssen? Ist das überhauüt schon ein einziges mal dokumentiert passiert? Und selbst wenn, die Polizei kann sofort feststellen was Sache ist.
Wenn man die Karte bei einem Bewerb vorlegen muss, ist das eventuell was anderes, aber für den normalen "Betrieb" hat das mMn Null Relevanz.
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.
Re: WBK Diebstahl - Bewerbe temporär tabu?
KGR84 hat geschrieben:Ich habe als mir meine Geldbörse entwendet wurde ein temporäres Ersatzdokument für die WBK erhalten. Das aber wenn ich mich richtig erinnere nur in Verbindung mit der Diebstahlsanzeige gültig.
Wo? Bei der Polizei hab ich nix bekommen, außer dem Zettel wo halt alle Karten drauf standen.....
Aber gut, schätze morgen bin ich schlauer (siehe Edit über dir).
@ PapaBär: Wie gesagt, würd ich teilweise öffentlich fahren.... Und da würd ich schon gern einen Nachweis dabei haben, dass ich das Ding auch wirklich haben darf.
Re: WBK Diebstahl - Bewerbe temporär tabu?
RcL hat geschrieben:KGR84 hat geschrieben:Ich habe als mir meine Geldbörse entwendet wurde ein temporäres Ersatzdokument für die WBK erhalten. Das aber wenn ich mich richtig erinnere nur in Verbindung mit der Diebstahlsanzeige gültig.
Wo? Bei der Polizei hab ich nix bekommen, außer dem Zettel wo halt alle Karten drauf standen.....
Aber gut, schätze morgen bin ich schlauer (siehe Edit über dir).
@ PapaBär: Wie gesagt, würd ich teilweise öffentlich fahren.... Und da würd ich schon gern einen Nachweis dabei haben, dass ich das Ding auch wirklich haben darf.
Dass du in öffentlichen Verkehrsmitteln den Sonderbestimmungen dieser unterliegst und dass die einen Waffentransport im Normalfall ausschliessen, das ist dir klar?
Aber nochmals die Frage: wie sollte eine Fahscheinkontrolle in einem Öffi aussehen, wo du deine WBK vorlegen musst?
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Re: WBK Diebstahl - Bewerbe temporär tabu?
Nur um dir etwas Weg zu ersparen. Wenn du den Centerfire Bewerb besuchen willst musst du eine WBK vorweisen um schießen zu dürfen (Privatgrund). Vielleicht wenns du den Pächter kennst darfst du ohne antreten, aber da ich auch jedes Mal die WBK zeigen darf/eintragen muss würd ich mal auf ein Nein tippen. Im Zweifel einfach kontaktieren
Besten Gruß und sry fürs OT
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Re: WBK Diebstahl - Bewerbe temporär tabu?
Papa Bär hat geschrieben:RcL hat geschrieben:KGR84 hat geschrieben:Ich habe als mir meine Geldbörse entwendet wurde ein temporäres Ersatzdokument für die WBK erhalten. Das aber wenn ich mich richtig erinnere nur in Verbindung mit der Diebstahlsanzeige gültig.
Wo? Bei der Polizei hab ich nix bekommen, außer dem Zettel wo halt alle Karten drauf standen.....
Aber gut, schätze morgen bin ich schlauer (siehe Edit über dir).
@ PapaBär: Wie gesagt, würd ich teilweise öffentlich fahren.... Und da würd ich schon gern einen Nachweis dabei haben, dass ich das Ding auch wirklich haben darf.
Dass du in öffentlichen Verkehrsmitteln den Sonderbestimmungen dieser unterliegst und dass die einen Waffentransport im Normalfall ausschliessen, das ist dir klar?
Aber nochmals die Frage: wie sollte eine Fahscheinkontrolle in einem Öffi aussehen, wo du deine WBK vorlegen musst?
Abschnitt G Punkt 7 "Nicht erlaubt sind" der Beförderungsbedingungen der Wr. Linien:
Das Mitführen von geladenen Schusswaffen und das sichtbare Tragen von Waffen aller Art. Ausgenommen sind MitarbeiterInnen der Polizei, der Zollverwaltung und der Militärpolizei in Ausübung ihres Dienstes. Mit Ausnahmegenehmigung dürfen auch Angehörige des Bundesheeres ungeladene Schusswaffen sichtbar tragen.
Da steht nix von ungeladenen und in einem Behältnis transportierten Waffen...
Quelle: https://shop.wienerlinien.at/uploads/files/Bef%C3%B6rderungsbedingungen_239403.pdf
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Re: WBK Diebstahl - Bewerbe temporär tabu?
RcL hat geschrieben:KGR84 hat geschrieben:Ich habe als mir meine Geldbörse entwendet wurde ein temporäres Ersatzdokument für die WBK erhalten. Das aber wenn ich mich richtig erinnere nur in Verbindung mit der Diebstahlsanzeige gültig.
Wo? Bei der Polizei hab ich nix bekommen, außer dem Zettel wo halt alle Karten drauf standen.....
Ja, hatte direkt bei der Anzeige den Beamten darauf angesprochen, und der hat mir da nen speziellen Wisch ausgefüllt.