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WBK Diebstahl - Bewerbe temporär tabu?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: WBK Diebstahl - Bewerbe temporär tabu?
So wies aussieht, dauert das Beantragen eines Duplikats genau so lange, wie die erste Ausstellung und läuft auch sehr ähnlich ab.... Warte immer noch auf den Anruf, um den Erlagschein einzahlen zu können. Und derweil sitz ich auf heißen Kohlen
Re: WBK Diebstahl - Bewerbe temporär tabu?
Wieso sitzt du auf heißen Kohlen?
Die Verlustanzeige und der Erlagschein sind derzeit deine WBK..
((2) Im Falle des Verlustes oder der Entfremdung einer solchen Urkunde hat die Sicherheitsbehörde oder die Sicherheitsdienststelle, bei der der Besitzer dies beantragt, diesem eine Bestätigung über die Erstattung der Anzeige auszustellen. Diese Bestätigung ersetzt die Urkunde hinsichtlich der Berechtigung, Waffen zu führen und zu besitzen für 14 Tage, gerechnet vom Tag der Anzeige an, im Falle der Einbringung eines Antrages auf Ausstellung eines Ersatzdokumentes, bis zu dessen rechtskräftiger Erledigung.)
Die Verlustanzeige und der Erlagschein sind derzeit deine WBK..
((2) Im Falle des Verlustes oder der Entfremdung einer solchen Urkunde hat die Sicherheitsbehörde oder die Sicherheitsdienststelle, bei der der Besitzer dies beantragt, diesem eine Bestätigung über die Erstattung der Anzeige auszustellen. Diese Bestätigung ersetzt die Urkunde hinsichtlich der Berechtigung, Waffen zu führen und zu besitzen für 14 Tage, gerechnet vom Tag der Anzeige an, im Falle der Einbringung eines Antrages auf Ausstellung eines Ersatzdokumentes, bis zu dessen rechtskräftiger Erledigung.)
Re: WBK Diebstahl - Bewerbe temporär tabu?
Ist zwar richtig, mir ist aber "the real deal" trotzdem lieber, als ein äußerst schlecht lesbarer Zettel und ein Erlagschein