Im Zusammenhang mit einigen Diskussionen über das Waffenrecht in verschiedenen Ländern hat sich bei mir die Frage gestellt:
Wo ist in den österreichischen Gesetzen definiert was genau eine vollautomatische Schusswaffe ist.
Als Beispiel: Amerika, Gun Control Act 1968
Ganz klar was eine Machinegun ist.
( b ) MACHINEGUN.—The term 'machinegun' means any weapon
which shoots, is designed to shoot, or can be readily restored to shoot,
automatically more than one shot, without manual reloading, by a
single function of the trigger. The term shall also include the frame
or receiver of any such weapon, any combination of parts designed
and intended for use in converting a weapon into a machinegun, and
any combination of parts from which a machinegun can be assembled
if such parts are in the possession or under the control of a person.
Im WaffG 1996 finde ich nur im §18, dass Kriegsmaterial Kat. A ist und nur Halbautomaten die kein KM sind Kat. B sind.
Auch in der 1. und 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung finde ich nichts weiteres zu Vollautomaten.
Im KMG finde ich wiederrum im §2 nur den Hinweis, dass es eine Verordnung gibt in welcher definiert wird was KM ist.
In der Kriegsmaterialverordnung finde ich dafür exakt folgendes:
§ 1. Als Kriegsmaterial sind anzusehen:
I. Waffen, Munition und Geräte
1. a)
Halbautomatische Karabiner und Gewehre, ausgenommen Jagd- und Sportgewehre; vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und Maschinengewehre.
Auch das hier finde ich persönlich sehr ungenau definiert.
Bei weiterer Suche habe ich im RIS die Entscheidung des BVwG vom 09.07.2015 gefunden wo über die Kat. B Einstufung div. Waffen ein Beschluss veröffentlicht wurde.
Hier wird die ÖNORM S1370 erwähnt laut derer es sich um die Waffen im Antrag um Halbautomaten handelt.
Leider habe ich keinen Zugriff auf diese ÖNORM und es ist mir auch nicht ~50€ wert.
Nun dazu meine Frage
Gibt es irgendwo ein Gesetz, eine Verordnung oder Ähnliches was eine exakte Definition (ähnlich dem GCA oder NFA in Amerika) enthält wodurch Vollautomaten definiert sind?
Oder ist man auf die Willkür der Behörde angewiesen was vollautomatisch bedeutet?
Falls dies in der ÖNORM S1370 geschieht wirft das nur noch mehr generelle Fragen auf warum Dokumente von nichtstaatlichen Organisationen Einfluss auf Gesetzen haben können - aber darum soll es hier nicht gehen.
Noch ein letzter Hinweis: Mir geht es hier nicht darum was ein Vollautomat ist und was nicht. Mir gehts nur darum wo ich den Gesetzestext finde an den ich mich als Legalwaffenbesitzer halten muss - oder ob man hier einfach so viel Abstand wie möglich halten sollte.