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Waffentresor fürs Auto á la Polizei

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Waffentresor fürs Auto á la Polizei

Beitrag von Fr4gg3l » Mi 1. Aug 2018, 10:20

Hallo Forumsgemeinde.

Habe mit großem Interesse die Berichte im Kurier und der Kronenzeitung zur Aufrüstung der Polizei mit dem A3 Aug gelesen...

Nicht nur, dass die dort voll pöse 30er Magazine haben und einen Laserpointer im Visier den nur der Schütze sieht (WTF? da is ein normales Reddot drauf....) nein, die sind auch noch in den Streifenwagen in speziellen Tresoren verstaut.... :tipphead:

Und den normalen Sportschützen und Jägern ist die selbst die kurzzeitige Aufbewahrung einer B Waffe im Fahrzeug verboten.
Wennst auf einem Bewerb warst, musst im Endeffekt die ganze Zeit die Waffe(n) bei dir tragen in deinem verschlossenen Behältnis...

Diese supersicheren Fahrzeug Tresore müssten für die Allgemeinheit auch erlaubt werden.
Auf meinem Auto ist kein Hinweis drauf, dass Schußwaffen drin sind... und Polizei steht auch net drauf ;-)

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burggraben
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Re: Waffentresor fürs Auto á la Polizei

Beitrag von burggraben » Mi 1. Aug 2018, 10:43

Ja wär praktisch, aber: Die Polizei unterliegt grundsätzlich nicht dem WaffG, wir schon. Da kannst noch so lange logisch argumentieren dass der Diebstahl einer Waffe bei einem unmarkierten Zivilfahrzeug unwahrscheinlicher ist, die strengeren Aufbewahrungsvorschriften im zivilen Bereich sind dem restriktiven Grundcharakter des WaffG geschuldet - und der wird auf absehbare Zeit nicht verschwinden.

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Re: Waffentresor fürs Auto á la Polizei

Beitrag von Glock1768 » Mi 1. Aug 2018, 17:30

Es reicht aber ein geschlossenes Behältnis
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Re: Waffentresor fürs Auto á la Polizei

Beitrag von Fruh_Lee » Mi 1. Aug 2018, 18:16

Glock1768 hat geschrieben:Es reicht aber ein geschlossenes Behältnis


Nicht wenns um die Verwahrung einer B-Waffe im abgestellten auto geht- was jetzt ja nicht erlaubt ist.

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Re: Waffentresor fürs Auto á la Polizei

Beitrag von Glock1768 » Mi 1. Aug 2018, 18:19

Fruh_Lee hat geschrieben:
Glock1768 hat geschrieben:Es reicht aber ein geschlossenes Behältnis


Nicht wenns um die Verwahrung einer B-Waffe im abgestellten auto geht- was jetzt ja nicht erlaubt ist.



Es ging um diesen Satz ...

Wennst auf einem Bewerb warst, musst im Endeffekt die ganze Zeit die Waffe(n) bei dir tragen in deinem verschlossenen Behältnis...

Im Auto ist Kat b ganz was anderes
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Re: Waffentresor fürs Auto á la Polizei

Beitrag von zeroflow » Mi 1. Aug 2018, 18:36

Was ich da soweit weiß:

* Transport Kat B in geschlossenen Behältnis (z.B zugezippte Tasche): in Ordnung, steht so im Gesetz
* Kat B Waffe egal wie im abgestellten Auto alleine lassen: nicht in Ordnung, dazu gibt's die Urteile wie oben verlinkt
* Kat B in versperrtem (!) Behältnis, wobei das Behältnis vom Beifahrer bewacht wird: Sollte passen. Text finde ich keinen, wurde im WFS so erklärt.
Zuletzt geändert von zeroflow am Do 2. Aug 2018, 08:53, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Waffentresor fürs Auto á la Polizei

Beitrag von m_a_d » Mi 1. Aug 2018, 23:57

Glock1768 hat geschrieben:Es reicht aber ein geschlossenes Behältnis


ich glaube da alle beim "ich will auch im Auto lagern dürfen" hängen geblieben sind, ist niemand der ver/ge Unterschied aufgefallen ausser Dir ;-)
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Re: Waffentresor fürs Auto á la Polizei

Beitrag von Chris_82 » Fr 3. Aug 2018, 19:33

zeroflow hat geschrieben:* Kat B in versperrtem (!) Behältnis, wobei das Behältnis vom Beifahrer bewacht wird: Sollte passen. Text finde ich keinen, wurde im WFS so erklärt.


Bist du sicher?
Darf ich einem "Fremden" der entweder keine WBK oder keine freien Plätze hat wirklich eine Kat.B überlassen nur wenn sie in einem versperrten Behältnis ist? Hat der dann nicht eine Waffe zuviel bzw. überhaupt unbefugt eine solche? Außerdem könnt er's ja wegtragen. Ich hätt da gerne eine fundierte Antwort.

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Re: Waffentresor fürs Auto á la Polizei

Beitrag von m_a_d » Fr 3. Aug 2018, 19:40

Zitat aus dem Runderlass (GZ: BMI-VA1900/0147-III/3/2006):

9.1.Unter welchen Umständen kann ein Urkundeninhaber seine genehmigungspflichtige Schusswaffe beispielshaft zum Bezahlen an der Tankstelle im Fahrzeug zurück lassen?

Der VwGH hat judiziert (vgl. Erkenntnis vom 5.6.1996, Zl. 95/20/0156), dass Behältnisse in die der Besitzer eine Faustfeuerwaffe einschließt, wenn sie allgemein zugänglich sind, je nach Art des Behältnisses einer entsprechenden Bewachung bedürfen, um Unbefugten die Möglichkeit zu nehmen, diese Behältnisse aufzubrechen und sich die Waffe anzueignen. In einem solchen Fall kann der Besitzer der Faustfeuerwaffe zwar die Bewachung auch anderen Personen, und zwar auch solchen, die über keine waffenrechtliche Urkunde verfügen (Bewacher eines Parkplatzes, Safe im Büro), überlassen, wobei aber die notwendige Intensität der Bewachung von der Sicherheit des Behältnisses abhängt.

Ausgehend von dieser Judikatur erscheint es vertretbar, dass der Urkundeninhaber die entladene genehmigungspflichtige Schusswaffe kurzfristig im Fahrzeug zurücklässt, wenn sie in einem massiven versperrten Transportbehälter (z.B. Pistolenkoffer) verwahrt ist und eine erwachsene Person (z.B. Ehefrau), die keine Gelegenheitsperson ist (z.B. Autostopper), sich im Fahrzeug befindet.
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Re: Waffentresor fürs Auto á la Polizei

Beitrag von Promo » Mo 6. Aug 2018, 15:44

"Laserpointer, den nur der Schütze sieht" = Aimpoint - den "Laserpunkt" sieht eben nur der Schütze.

Was ich weiß, sind die Waffentresore für die Polizei in den Streifenwagen schon aktuell vorhanden, vielleicht war das aber nicht in 100% der Streifenwagen der Fall. Diese sind aber fix eingebaut und mit dem Wagen verbunden, daher als eine Art "Einbautresor" im Auto zu sehen. Außerdem waren bisher mW in den Städten die AUG in 9x19mm Versionen im Einsatz (= Ex Polizei), am Land das AUG im .223 Rem (= Ex Gendarmerie). Jetzt wird es dann einheitlich .223 Rem.

Wenn du einen Tresor fix verankert (zB am Fahrzeugrahmen dauerhaft fixiert) im Auto anbringst, wäre es durchwegs interessant wie das die Behörde und die Gerichte sehen. In der vorhandenen Judikatur ging es ja meistens um entnehmbare Behältnisse die eine Waffe beinhalten und somit leichter entwendet werden können.
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Re: Waffentresor fürs Auto á la Polizei

Beitrag von gewo » Mo 6. Aug 2018, 15:52

Promo hat geschrieben:Wenn du einen Tresor fix verankert (zB am Fahrzeugrahmen dauerhaft fixiert) im Auto anbringst, wäre es durchwegs interessant wie das die Behörde und die Gerichte sehen. In der vorhandenen Judikatur ging es ja meistens um entnehmbare Behältnisse die eine Waffe beinhalten und somit leichter entwendet werden können.


noe

ich hab mal ne anfrage laufen gehabt
wohnmobil 3,5t mit alarmanlage und wegfahrsperre inkl. GSM fernalarm im einbruchsfall und GPS tracking des fahrezeugs
VDS klasse 4 tresor verschweisst mit dem fahrwerk inkl. schweissgutachten

keine chance
sinngemaess: "... ein fahrzeug ist GRUNDSAETZLICH ein nicht zulaessiger verwahrungsort weil es in der natur eines fahrzeuges liegt dass es ortsveraendlich ist .."

frueher, als noch geplant war dass die jaeger mit waffenbesitzkarte und jagdkarte im eigenen revier fuehren duerfen war allerdings eine vereinfach fuer jaeger betreffend kurzfristiger verwahrung im fahrzeug bei brauchtumsveranstaltungen lose angedacht

aber das ist eh geschichte so wie es dzt aussieht
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Re: Waffentresor fürs Auto á la Polizei

Beitrag von Fr4gg3l » Mo 6. Aug 2018, 15:53

Weiß wer, wie dieses Sicherheitsbehältnis aussieht? Ist das was eigens gebasteltes oder gibt es das von der Stange für den Behörden Touran?

BMW hatte mal eine Stahlbox für die MP5 im Behördenkatalog. War zum montieren auf der Kofferraumseite der geteilt klappbaren Rücksitzbank gedacht...

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Re: Waffentresor fürs Auto á la Polizei

Beitrag von burggraben » Mo 6. Aug 2018, 16:24

gewo hat geschrieben:frueher, als noch geplant war dass die jaeger mit waffenbesitzkarte und jagdkarte im eigenen revier fuehren duerfen war allerdings eine vereinfach fuer jaeger betreffend kurzfristiger verwahrung im fahrzeug bei brauchtumsveranstaltungen lose angedacht


Das ist auch weg? Kann ich fast nicht glauben. Die Forderung der Jäger bei der Jagd zu führen war doch auch von ÖVP Seite schon zu hören. Zumindest darauf sollten die sich einigen können.

Edit: zb hier: ÖVP will Jäger auch Pistolen führen lassen (November 2016)

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Re: Waffentresor fürs Auto á la Polizei

Beitrag von gewo » Mo 6. Aug 2018, 16:35

burggraben hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:frueher, als noch geplant war dass die jaeger mit waffenbesitzkarte und jagdkarte im eigenen revier fuehren duerfen war allerdings eine vereinfach fuer jaeger betreffend kurzfristiger verwahrung im fahrzeug bei brauchtumsveranstaltungen lose angedacht


Das ist auch weg? Kann ich fast nicht glauben. Die Forderung der Jäger bei der Jagd zu führen war doch auch von ÖVP Seite schon zu hören. Zumindest darauf sollten die sich einigen können.

Edit: zb hier: ÖVP will Jäger auch Pistolen führen lassen (November 2016)


nach dem was ich dzt so hoere koennen wir froh sein wenns ned in kuerze einen initiativantrag der ÖVP zu dem thema gibt der mit den stimmen der SPÖ durchgeht ...

es geht wohl im wesentlichen garnnicht mehr ums waffenrecht es geht viel mehr darum dass die blauen ihr wahlversprechen an einen ihrer staerksten waehlergruppen nicht einhalten koennen
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Re: Waffentresor fürs Auto á la Polizei

Beitrag von burggraben » Mo 6. Aug 2018, 16:50

gewo hat geschrieben:es geht wohl im wesentlichen garnnicht mehr ums waffenrecht es geht viel mehr darum dass die blauen ihr wahlversprechen an einen ihrer staerksten waehlergruppen nicht einhalten koennen

Wär echt schad wenns da nur um politischen Kleinkrieg geht, und eine vernünftiges Waffengesetz das Opfer ist. Dabei hatte ich bis jetzt den Eindruck dass zumindest auf Bundesebene die türkisen auch den blauen durchaus Erfolge gönnen und darum bemüht sind sich nicht nur gegenseitig bei den Sachen zu behindern die dem anderen wichtig sind (wie man das von Vorgängerregierungen zur Genüge kennt).

Aber bei den Jägern? Echt? Das sind ja die Stammwähler der Schwarzen/Türkisen. Der Jäger-WP-light muss eigentlich fast kommen, sonst vergrämen sich auch die Schwarzen die eigene Klientel. Weil dass es an den blauen nicht gescheitert ist, wird den meisten klar sein.

Wenns für den WP keine vernünftige allgemeine Lösung für Gefährdete gibt, dann wird meiner (nicht im geringsten qualifizierten) Meinung nach zumindest der Jäger WP-light kommen und der WP für die Justizwache. Damit wäre dann ein schwarzes und ein blaues Versprechen eingehalten. Wäre eine politische Lösung - Sinn machen würd aber trotzdem die vorhin angesprochene allgemeinere Lösung für Gefährdete.

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