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Nachweis des geleisteten Wehrdienstes
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- LordHelmchen
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Re: Nachweis des geleisteten Wehrdienstes
Falschinfo ists nicht, aufm Antrag steht drauf Wehrdienst abgeleistet von/bis........
Ich hab ihr noch mein Miliz-ID Karte unter die Nase gehalten
Hat gepasst.
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Free People own Guns, Slaves don't.
Sabatti Urban Sniper .308Win
Glock 45
BUL SAS II Standard
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Re: Nachweis des geleisteten Wehrdienstes
Wobei die Regelung, dass ein Zivildienstleistender (lange Zeit) keine WBK bekommen soll eh abgeschafft gehöre. Ich sehe da keinen Interessenskonflikt.
Erklärt man bei der Verweigerung nicht: Ich verweigere, weil ich nicht bereit bin, Waffen außer in den Fällen der Notwehr und Nothilfe gegen andere Menschen einzusetzen?
Warum also soll jemand keine Waffen zur Selbstverteidigung oder zur sportlichen Betätigung besitzen und benutzen dürfen?
Man erklärt ja nicht, ich verweigere weil ich keinen Selbsterhaltungstrieb habe und mich bereitwillig von jedem Idioten mit einer Machete eher umbringen lasse als mich mit einer etwaig vorhandenen Schusswaffe dagegen zu verteidigen (soll ja solche absoluten Pazifisten geben die das Leben eines Verbrechers scheinbar höher werten als ihr eigenes und NIEMALS sowas pöses wie eine Schusswaffe in die Hand nehmen würde, komme was wolle).
Erklärt man bei der Verweigerung nicht: Ich verweigere, weil ich nicht bereit bin, Waffen außer in den Fällen der Notwehr und Nothilfe gegen andere Menschen einzusetzen?
Warum also soll jemand keine Waffen zur Selbstverteidigung oder zur sportlichen Betätigung besitzen und benutzen dürfen?
Man erklärt ja nicht, ich verweigere weil ich keinen Selbsterhaltungstrieb habe und mich bereitwillig von jedem Idioten mit einer Machete eher umbringen lasse als mich mit einer etwaig vorhandenen Schusswaffe dagegen zu verteidigen (soll ja solche absoluten Pazifisten geben die das Leben eines Verbrechers scheinbar höher werten als ihr eigenes und NIEMALS sowas pöses wie eine Schusswaffe in die Hand nehmen würde, komme was wolle).
Glock 19 Gen 4 @ 9x19
Beretta 92 S @ 9x19
AR-15 M4 @ 5.56x45
Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine
Beretta 92 S @ 9x19
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Re: Nachweis des geleisteten Wehrdienstes
Vladi hat geschrieben: edit der Moderation: Beitrag vom User Vladi gelöscht
Also ich kenne einen Hazara, der ist ein ganz ein Lieber. Vielleicht tröstet dich das ein wenig.
Es besteht die Möglichkeit, daß meine Beiträge >nicht von mir< abgeändert oder verfälscht wurden. Nennt sich "Userrisiko"
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Dulce bellum inexpertis
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Re: Nachweis des geleisteten Wehrdienstes
Und wenn es dich noch mehr tröstet:
Nur EWR-Bürger sind Inländern gleichgestellt und haben ein „Anrecht“ auf eine WBK.
Neben den allgemeinen Voraussetzungen die eh jeder erfüllen muss liegt die Ausgabe bei Nicht-EWRlern immer im Ermessen der Behörde.
Nur EWR-Bürger sind Inländern gleichgestellt und haben ein „Anrecht“ auf eine WBK.
Neben den allgemeinen Voraussetzungen die eh jeder erfüllen muss liegt die Ausgabe bei Nicht-EWRlern immer im Ermessen der Behörde.
Glock 19 Gen 4 @ 9x19
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Re: Nachweis des geleisteten Wehrdienstes
woolf hat geschrieben:Balistix hat geschrieben:Ich wollte einfach nur darauf hinaus, dass es völlig sinnfrei ist, für die Ausstellung der WBK einen Nachweis des abgeleisteten Wehrdienstes zu verlangen. Es gibt mE einfach keinen vernünftigen Grund dafür. Scheint wie gesagt außerdem eine Falschinformation zu sein.
Aso...eh klar :
Früher mag das ev. anders gewesen sein...ich glaube, ich musste auch die Wehrdienstbestätigung vorlegen
Das stammt sicher noch von früher. Damals war es ja quasi "selbstverständlich", dass die Männer zum Bundesheer gehen. In Zeiten wo die Behörden nicht so vernetzt waren wie heute war die Wehrdienstbestätigung halt das naheliegenste Beweismittel welches der Antragsteller erbringen konnte.
Das "Waffenverbot" für Zivildiener hält sich bei uns so fest wie so manch Eckpfeiler der Bundesverfassung. Ob das jemals vom Gesetzgeber beseitigt wird halte ich mal für höchst fraglich.
"...15 Jahre Waffenverbot...", der Satz den man bei jeder Stellung hört...
Re: Nachweis des geleisteten Wehrdienstes
Auch als ehemaliger Zivi gabs da genug sinnlose Anforderungen.
Die LPD kann das Verbot vom Erwerb ... usw. usw ... einem das ja laut §5 Abs. 5 per Bescheid erlauben.
Da wurde auch dann (nicht bei mir) der Antrag der WBK abgewisen. Grund:
Ja, der Antragssteller hat den Bescheid nach §5 Abs. 5 - aber es muss doch bitte auch nachweisen, dass er sowohl ZD-Pflichtig war und den ZD auch absolviert hat...
Die LPD kann das Verbot vom Erwerb ... usw. usw ... einem das ja laut §5 Abs. 5 per Bescheid erlauben.
Da wurde auch dann (nicht bei mir) der Antrag der WBK abgewisen. Grund:
Ja, der Antragssteller hat den Bescheid nach §5 Abs. 5 - aber es muss doch bitte auch nachweisen, dass er sowohl ZD-Pflichtig war und den ZD auch absolviert hat...
Re: Nachweis des geleisteten Wehrdienstes
wie sieht die Wehrdienstbestätigung aus? ISt das das Dokument mit dem Öst. Adler im Hintergrund wo sinngemäß draufsteht ,,Mit dem abgeleisteten Grundwehrdienst verleihen wir Herrn Gfr/Rekr MAx Mustermann die WEhrdienstmedaille in BRonze.." mit zusätzlich paar Unterschriften?
- TurgunuSanga
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Re: Nachweis des geleisteten Wehrdienstes
Ist normalerweise ein Wisch vom zuständigen Militärkommando, in dem die geleistete Zeit aufgeführt wird. Die Urkunde von der Wehrdienstmedaille sollte auch gehen, da man sie ja nur nach geleistetem GWD kriegt.
.22lr 9mm 10mm .357 Mag .44Mag 7.62x39 .223 .308 8x57IS 9.3x64 12/70
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Re: Nachweis des geleisteten Wehrdienstes
Bei mir wollten sie (Wien) nur irgendwas von Heer haben.Wehrausweis hätte ich nicht dabei aber der Zettel mit der Beförderung zum Gefreiten hat denen auch gereicht.
Re: Nachweis des geleisteten Wehrdienstes
In Österreich will jede Behörde jedes Dokument haben, obwohl eh schon alles zentral aufliegt, wir sind einfach eine Bananenrepublik. Selbst in Russland habe ich nur den Bruchteil der Dokumente benötigt.
Re: Nachweis des geleisteten Wehrdienstes
Sei doch froh, dass die Behörden schlecht vernetzt sind.
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.
Re: Nachweis des geleisteten Wehrdienstes
Genau. Habe Anfang Dezember 2018 den Antrag auf der BH Feldkirch (Vorarlberg) gestellt und brauchte zu meiner eigenen Überraschung lediglich:fast12 hat geschrieben: ↑Mo 6. Aug 2018, 13:36Wie so oft dürfte das Vorgehen auch zu einem gewissen Grad von der Behörde abhängen.
Ich würde es in dem Alter mal ohne Wehrdienstbestätigung probieren - wenn die Behörde etwas sehen will, meldet sie sich eh. Dann kannst es immer noch mit dem ausländischen Ausweis probieren
Psychologisches Gutachen
Waffenfüherschein
Reisepass
Lichtbild
Und das nach den WBK-Horrorgeschichten aus Vorarlberg bzw. speziell von der BH Feldkirch. Dafür hat's dann trotzdem fast 3 Monate gedauert, bis ich die WBK im Februar 2019 abholen konnte. Sicher auch wegen der Weihnachtszeit, vor allem aber, weil die Polizei 2 Monate brauchte, um sich wegen der Verlässlichkeitskontrolle zu melden.
EDIT: Jetzt habe ich ernsthaft "FH Feldkirch" geschrieben und das gleich zwei Mal...
Zuletzt geändert von phips243 am Mo 29. Apr 2019, 15:21, insgesamt 1-mal geändert.
- adrian3512
- 9mm Para
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- Registriert: Mi 9. Aug 2017, 08:25
Re: Nachweis des geleisteten Wehrdienstes
Als ich im Januar bei der BH Bregenz um die WBK ansuchte, war der Nachweis des abgeleisteten Präsenzdienstes ebenfalls nicht mehr notwendig, zu diesem Zeitpunkt hätte ich diesen auch noch gar nicht besessen, da ich noch gut 2,5 Monate im Heer vor mit hatte.