BigBen hat geschrieben:Wenn der Antragssteller kein österreichischer Staatsbürger ist ist der Behörde relativ wurscht ob er irgendwie im Ausland Zivildienst oder Wehrdienst gemacht hat.
Hat der Kollege mittlerweile die österreichische Staatsbürgerschaft? Falls ja, wirds wohl reichen wenn er nachweisen kann dass er zur Zeit der Stellung noch kein Österreicher war...wobei ich nicht weiss ob er sich einen Gefallen tut wenn er den Behörden einen alten iranischen Militärausweis herzeigt...
wenn du die oesterr. staatsbuergerschaft bekommst wirst du automatisch wehrpflichtig
egal ob du fuer das land in dem du frueher buerger warst deinen wehrdienst abgeleistet hast oder nicht
es gibt halt sie altersgrenzen 35 bzw 50
wie das im detail laeuft weiss ich aber auch nicht