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Nachweis des geleisteten Wehrdienstes

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Nachweis des geleisteten Wehrdienstes

Beitrag von gewo » Mo 6. Aug 2018, 21:28

BigBen hat geschrieben:Wenn der Antragssteller kein österreichischer Staatsbürger ist ist der Behörde relativ wurscht ob er irgendwie im Ausland Zivildienst oder Wehrdienst gemacht hat.

Hat der Kollege mittlerweile die österreichische Staatsbürgerschaft? Falls ja, wirds wohl reichen wenn er nachweisen kann dass er zur Zeit der Stellung noch kein Österreicher war...wobei ich nicht weiss ob er sich einen Gefallen tut wenn er den Behörden einen alten iranischen Militärausweis herzeigt...


wenn du die oesterr. staatsbuergerschaft bekommst wirst du automatisch wehrpflichtig
egal ob du fuer das land in dem du frueher buerger warst deinen wehrdienst abgeleistet hast oder nicht

es gibt halt sie altersgrenzen 35 bzw 50
wie das im detail laeuft weiss ich aber auch nicht
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Re: Nachweis des geleisteten Wehrdienstes

Beitrag von yoda » Mo 6. Aug 2018, 21:37

Bei der Feststellung der Tauglichkeit ist eben nur diese festzustellen, die Ursache bzw. die einzelnen Werte würde ich als personenbezogene Daten bewerten, die nach diesem Vorgang nicht mehr erforderlich sind. Ich muss da mal eine Anfrage machen um zu sehen ob meine damaligen Daten überhaupt noch gespeichert sind, darf man eh 1 Mal pro Jahr kostenlos...

Für die WBK ist es jedenfalls egal, kenne genug Untaugliche die anstandslos eine WBK bekommen haben, bis auf einen, der war aber vorbestraft.

Vom Nachweis des abgeleisteten Wehrdienstes steht auf help.gv.at eigentlich garnichts mehr, ich würde es also einfach mal so versuchen. Zum Grundwehrdienst kann man eh nur bis 35 einberufen werden, somit sehe ich da kein großes Problem, selbst wenn es irgendwelche Nachfragen gibt. Wenn man erst seit wenigen Jahren Österreicher ist und damals schon über 35 war, kann es da eigentlich keine Frage geben.

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Re: Nachweis des geleisteten Wehrdienstes

Beitrag von cal22 » Mo 6. Aug 2018, 22:03

gewo hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:Wenn der Antragssteller kein österreichischer Staatsbürger ist ist der Behörde relativ wurscht ob er irgendwie im Ausland Zivildienst oder Wehrdienst gemacht hat.

Hat der Kollege mittlerweile die österreichische Staatsbürgerschaft? Falls ja, wirds wohl reichen wenn er nachweisen kann dass er zur Zeit der Stellung noch kein Österreicher war...wobei ich nicht weiss ob er sich einen Gefallen tut wenn er den Behörden einen alten iranischen Militärausweis herzeigt...


wenn du die oesterr. staatsbuergerschaft bekommst wirst du automatisch wehrpflichtig
egal ob du fuer das land in dem du frueher buerger warst deinen wehrdienst abgeleistet hast oder nicht

es gibt halt sie altersgrenzen 35 bzw 50
wie das im detail laeuft weiss ich aber auch nicht


Als ich bei der Stellung war (und das ist noch nicht lange aus also dürfte noch aktuell sein) war auch einer aus Georgien (der wird etwas um die 35 gewesen sein) dabei der dort den Wehrdienst schon abgeleistet hat. Zu dem wurde gesagt er muss die Stellung zwar mitmachen aber den Wehrdienst natürlich nicht mehr ableisten.

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Re: Nachweis des geleisteten Wehrdienstes

Beitrag von Maddin » Mo 6. Aug 2018, 22:50

Balistix hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:
KGR84 hat geschrieben:ok, also ist die Info bis zum 50. Lebensjahr falsch!?

Wäre halt blöd wenn er die anderen Nachweise (psyco und Handhabung) die an die 400er kosten jetzt bezahlt und dann sagt die Behörde nein, weil dieser Nachweis fehlt und sie den anderen Ausweis nicht akzeptieren.


Kann ich mir nicht vorstellen. "Untaugliche" haben ja nichteinmal Wehrdienst geleistet und können den Prozess trotzdem ganz normal machen. Allerhöchstens scheiterts beim Psychodokterl.

Also ich kann zumindest sagen, dass bei meinem Antrag damit nur geschaut wurde ob ich eventuell Zivi war. Der Rest hat den nicht interessiert.


Im Fall der Untauglichkeit hast aber immerhin den Wisch, wo das draufsteht. Steht mE der Bescheinigung über die Ableistung gleich.

Bei mir (LPD Wien, BeKo 19ter) wollte auch niemand was diesbezüglich sehen.


Das ist schon klar.

Wenn aber die Möglichkeit des Wehrdienst nicht mehr besteht, weil dieser entweder schon im Ausland geleistet wurde oder man als neuer ö. Staatsbürger die nächsten 15 Jahre auf die Einberufung wartet steht das ja wohl kaum der WBK entgegen !? Im übrigen wäre das sicher auch europarechtlich bedenklich.

Die interessante Frage ist ob der nicht abgeleistete Wehrdienst bzw. Ersatzdienst (bei uns Zivi) überhaupt ein rechtlicher Versagungsgrund ist. ME systemwidrig, da die ö. Staatsbürgerschaft nicht Voraussetzung für eine WBK ist. § 21 (1) spricht ausdrücklich von EWR Bürgern.


Die Frage ist mMn höchstens für Drittstaatler interessant. Der liegt in diesem Fall aufgrund der Erteilung der Staatsbürgerschaft vor 3 Jahren allerdings nicht vor.

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Re: Nachweis des geleisteten Wehrdienstes

Beitrag von Balistix » Di 7. Aug 2018, 06:15

Maddin hat geschrieben:Die interessante Frage ist ob der nicht abgeleistete Wehrdienst bzw. Ersatzdienst (bei uns Zivi) überhaupt ein rechtlicher Versagungsgrund ist. ME systemwidrig, da die ö. Staatsbürgerschaft nicht Voraussetzung für eine WBK ist. § 21 (1) spricht ausdrücklich von EWR Bürgern.


Telos dieser Anforderung ist mE, dass sich die Ausstellung einer WBK vor Ableistung des Wehrdienstes damit spießt, dass Letzterer aus Gewissensgründen verweigert werden kann. Jemand, der in dieser Frage schon klar Position bezogen hat, steht anders da, als jemand, der diese Entscheidung noch vor sich hat.

Man könnte natürlich gesetzlich eine Entziehung der WBK normieren, für den Fall, dass sich der Wehrpflichtige für den Zivildienst entscheiden sollte.
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Re: Nachweis des geleisteten Wehrdienstes

Beitrag von Balistix » Di 7. Aug 2018, 08:19

woolf hat geschrieben:
Balistix hat geschrieben:Man könnte natürlich gesetzlich eine Entziehung der WBK normieren, für den Fall, dass sich der Wehrpflichtige für den Zivildienst entscheiden sollte.

Das gibt es schon im Zivildienstgesetz:

§ 75b. Zivildienstpflichtigen darf innerhalb der Geltung des Verbotes gemäß § 5 Abs. 5 von den zuständigen Behörden keine Erlaubnis zum Erwerb oder Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie zum Führen von Schusswaffen nach dem Waffengesetz 1996 erteilt werden; ausgestellte derartige Urkunden sind zu entziehen.


Sieh einer an. Man hat also schon vor dem ersten Espresso gar keine schlechten Ideen, unsere Legisten waren halt mal wieder schneller. :mrgreen:

Mir scheint vielmehr, dass veraltete Informationen im Umlauf sind. Laut help.gv.at wird nämlich kein Nachweis des abgeleisteten Wehrdienstes verlangt: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... Unterlagen

Edit: Der Hinweis auf den abgeleisteten Dienst findet sich tatsächlich ausschließlich auf privaten Webseiten. Sowohl help.gv.at als auch die entsprechenden Seiten der Länder NÖ und Stmk (das ist alles was ich auf die Schnelle am Handy ergooglen konnte) enthalten kein Wort darüber.

ME ist also davon auszugehen, dass ein solcher Nachweis nicht erbracht werden muss.
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Re: Nachweis des geleisteten Wehrdienstes

Beitrag von fast12 » Di 7. Aug 2018, 08:41

Vor ca. 2 Jahren wurde bei einer BH in NÖ bei einem unter 35 jährigen ausdrücklich der Nachweis verlangt.

Natürlich kann es sein dass die Bearbeiterin nicht auf dem neuesten Stand war, aber da der Nachweis vorhanden war hat es sich ausgezahlt zu diskutieren...

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Re: Nachweis des geleisteten Wehrdienstes

Beitrag von Balistix » Di 7. Aug 2018, 10:27

Der von dir zitierte Auszug aus dem Zivildienstgesetz legt nahe, dass es nunmehr egal sein muss, ob man zivildienstpflichtig ist oder nicht. Falls nein, alles gut. Falls ja, auch alles gut, Urkunde wird beim etwaigen Antritt des Zivildienstes entzogen.
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Re: Nachweis des geleisteten Wehrdienstes

Beitrag von gewo » Di 7. Aug 2018, 13:49

woolf hat geschrieben:
Balistix hat geschrieben:Der von dir zitierte Auszug aus dem Zivildienstgesetz legt nahe, dass es nunmehr egal sein muss, ob man zivildienstpflichtig ist oder nicht. Falls nein, alles gut. Falls ja, auch alles gut, Urkunde wird beim etwaigen Antritt des Zivildienstes entzogen.

Ich weiß nicht worauf du hinaus willst :think: aber besagten Paragraphen gibts (sinngemäß, lt. RIS) schon ewig im Zivildienstgesetz, da hat sich in den letzten 20 Jahren nichts geändert:
Hat man noch keinen Zivildienst angetreten bekommt man eine WBK.
Hat man den Zivildienst angetreten beginnt ab diesem Tag das Verbot zum Besitz und Führen von Waffen der Kat. A+B usw. und man bekommt keine WBK mehr (Ausnahme: Antrag auf Aufhebung des Verbotes) und eventuell vorhandene Urkunden werden eingezogen. Früher musste der Zivildienstpflichtige seine Waffenbehörde auch noch binnen Frist davon in Kentniss setzen, das ist glaube heute nicht mehr so.


auch wenns nicht 100% dazu passt
total putzig fand ich es ja dass sie bei der stellung einem meiner (bereits ausgelernten) lehrlinge (also einem ausgebildeten waffen- und munitionshändler) gesagt haben er muss seinen lehrbrief zurueck geben wenn er zum zivildienst will ...
also quasi berufsverbot

meiner meinung nach bullshit
aber wir hams ned weiterverfolgt weil er wollte eh zur truppe ...
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Re: Nachweis des geleisteten Wehrdienstes

Beitrag von bino71 » Di 7. Aug 2018, 13:55

Bei einem Bekannten war der Nachweis nicht notwendig:
Er war 38, hatte in seiner ursprüngl. Heimat keinen Wehrdienst oder Zivildienst abgeleistet, in Österreich auch nicht,
WBK ohne Probleme bekommen.

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Re: Nachweis des geleisteten Wehrdienstes

Beitrag von Balistix » Di 7. Aug 2018, 14:22

woolf hat geschrieben:
Balistix hat geschrieben:Der von dir zitierte Auszug aus dem Zivildienstgesetz legt nahe, dass es nunmehr egal sein muss, ob man zivildienstpflichtig ist oder nicht. Falls nein, alles gut. Falls ja, auch alles gut, Urkunde wird beim etwaigen Antritt des Zivildienstes entzogen.

Ich weiß nicht worauf du hinaus willst :think: aber besagten Paragraphen gibts (sinngemäß, lt. RIS) schon ewig im Zivildienstgesetz, da hat sich in den letzten 20 Jahren nichts geändert:
Hat man noch keinen Zivildienst angetreten bekommt man eine WBK.
Hat man den Zivildienst angetreten beginnt ab diesem Tag das Verbot zum Besitz und Führen von Waffen der Kat. A+B usw. und man bekommt keine WBK mehr (Ausnahme: Antrag auf Aufhebung des Verbotes) und eventuell vorhandene Urkunden werden eingezogen. Früher musste der Zivildienstpflichtige seine Waffenbehörde auch noch binnen Frist davon in Kentniss setzen, das ist glaube heute nicht mehr so.



Ich wollte einfach nur darauf hinaus, dass es völlig sinnfrei ist, für die Ausstellung der WBK einen Nachweis des abgeleisteten Wehrdienstes zu verlangen. Es gibt mE einfach keinen vernünftigen Grund dafür. Scheint wie gesagt außerdem eine Falschinformation zu sein.
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