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Gesetzliche Fristen bei einer Erweiterung
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- Black_Knight
- .223 Rem
- Beiträge: 255
- Registriert: So 29. Apr 2018, 00:32
Gesetzliche Fristen bei einer Erweiterung
Hallo.
Ich hätte eine Frage bezüglich der Fristen für eine Behörde wenn ein Erweiterungsantrag abgegeben wurde.
Wie lange hat die Behörde Zeit diesen zu bearbeiten? Ab wann zählt die Frist ? (ZB bei Abgabe oder bei einer Rückfrage)
Vielen Dank
Thomas
Ich hätte eine Frage bezüglich der Fristen für eine Behörde wenn ein Erweiterungsantrag abgegeben wurde.
Wie lange hat die Behörde Zeit diesen zu bearbeiten? Ab wann zählt die Frist ? (ZB bei Abgabe oder bei einer Rückfrage)
Vielen Dank
Thomas
Re: Gesetzliche Fristen bei einer Erweiterung
MWn 6 Monte ab Einreichung.
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.
Re: Gesetzliche Fristen bei einer Erweiterung
§ 8 Abs 1 VwGVG:
Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 3 B-VG* (Säumnisbeschwerde) kann erst erhoben werden, wenn die Behörde die Sache nicht innerhalb von sechs Monaten, wenn gesetzlich eine kürzere oder längere Entscheidungsfrist vorgesehen ist, innerhalb dieser entschieden hat. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Antrag auf Sachentscheidung bei der Stelle eingelangt ist, bei der er einzubringen war. Die Beschwerde ist abzuweisen, wenn die Verzögerung nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Behörde zurückzuführen ist.
*
= Bescheid.Art 130 Abs1 Z3 B-VG:
Die Verwaltungsgerichte erkennen über Beschwerden... wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch eine Verwaltungsbehörde.
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Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.
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- Black_Knight
- .223 Rem
- Beiträge: 255
- Registriert: So 29. Apr 2018, 00:32
Re: Gesetzliche Fristen bei einer Erweiterung
Hallo Leute
nun ist es fast soweit, Antrag wurde am 22.Feb abgegeben - bis jetzt habe ich noch keine Info bekommen.
Es gab im April eine Rückfrage wo um eine weitere Aufstellung der Bewerbe gewünscht wurde, diese habe ich 3 oder 4 Tage per Mail Bearbeitet wieder Retour geschickt. Ca eine Woche danach habe ich nachgerufen, wo mir der Empfang bestätigt wurde und mitgeteilt wurde es wird grundsätzlich lange dauern.
Wie geht's weiter wenn ich bis Freitag keinen Bescheid oder anruf erhalten habe ?
Muss Grundsätzlich der bescheid per RS-A oder B Brief kommen ?
Mein Plan ist das ich nächste Woche bei der BH anrufe bzw vorbeischaue und nachfrage wie es ausschaut und um die neue WBK bitte.
nun ist es fast soweit, Antrag wurde am 22.Feb abgegeben - bis jetzt habe ich noch keine Info bekommen.
Es gab im April eine Rückfrage wo um eine weitere Aufstellung der Bewerbe gewünscht wurde, diese habe ich 3 oder 4 Tage per Mail Bearbeitet wieder Retour geschickt. Ca eine Woche danach habe ich nachgerufen, wo mir der Empfang bestätigt wurde und mitgeteilt wurde es wird grundsätzlich lange dauern.
Wie geht's weiter wenn ich bis Freitag keinen Bescheid oder anruf erhalten habe ?
Muss Grundsätzlich der bescheid per RS-A oder B Brief kommen ?
Mein Plan ist das ich nächste Woche bei der BH anrufe bzw vorbeischaue und nachfrage wie es ausschaut und um die neue WBK bitte.
Re: Gesetzliche Fristen bei einer Erweiterung
Black_Knight hat geschrieben:Hallo Leute
nun ist es fast soweit, Antrag wurde am 22.Feb abgegeben - bis jetzt habe ich noch keine Info bekommen.
Es gab im April eine Rückfrage wo um eine weitere Aufstellung der Bewerbe gewünscht wurde, diese habe ich 3 oder 4 Tage per Mail Bearbeitet wieder Retour geschickt. Ca eine Woche danach habe ich nachgerufen, wo mir der Empfang bestätigt wurde und mitgeteilt wurde es wird grundsätzlich lange dauern.
Wie geht's weiter wenn ich bis Freitag keinen Bescheid oder anruf erhalten habe ?
Muss Grundsätzlich der bescheid per RS-A oder B Brief kommen ?
Mein Plan ist das ich nächste Woche bei der BH anrufe bzw vorbeischaue und nachfrage wie es ausschaut und um die neue WBK bitte.
das ist schon sehr unueblich
welche behoerde?
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- Black_Knight
- .223 Rem
- Beiträge: 255
- Registriert: So 29. Apr 2018, 00:32
Re: Gesetzliche Fristen bei einer Erweiterung
es handelt sich um die BH Melk
Re: Gesetzliche Fristen bei einer Erweiterung
Black_Knight hat geschrieben:es handelt sich um die BH Melk
hmmm
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- .50 BMG
- Beiträge: 608
- Registriert: Do 28. Apr 2016, 17:27
Re: Gesetzliche Fristen bei einer Erweiterung
So wie ich das sehe, hast du folgende Möglichkeiten:
-> Nachfragen
-> Säumnisbeschwerde beim Verwaltungsgericht
-> Devolutionsantrag an die Aufsichtsbehörde
-> Zuvor können og Maßnahmen auch angedroht werden (wirkt oft Wunder)
- naja, anzudrohen nachzufragen wirkt vielleicht nicht gerade Wunder
-> Nachfragen
-> Säumnisbeschwerde beim Verwaltungsgericht
-> Devolutionsantrag an die Aufsichtsbehörde
-> Zuvor können og Maßnahmen auch angedroht werden (wirkt oft Wunder)
- naja, anzudrohen nachzufragen wirkt vielleicht nicht gerade Wunder
Glock 19 Gen 4 @ 9x19
Beretta 92 S @ 9x19
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Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine
Beretta 92 S @ 9x19
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Re: Gesetzliche Fristen bei einer Erweiterung
mastercrash hat geschrieben:...
- naja, anzudrohen nachzufragen wirkt vielleicht nicht gerade Wunder
ok
und wer reinigt meine tastatur jetzt von den kaffespritzern ....?
made my day ...
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- Black_Knight
- .223 Rem
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- Registriert: So 29. Apr 2018, 00:32
Re: Gesetzliche Fristen bei einer Erweiterung
So, am 22.2 wurde der Antrag abgegeben, bis heute hab ich keine schriftliche Absage (mit einem rsa bzw rsb Brief) oder per telefonat erhalten.
Werde nächste Woche auf die bh fahren und mal nachfragen .
Komisch ist das ganze schon.
Werde nächste Woche auf die bh fahren und mal nachfragen .
Komisch ist das ganze schon.
Re: Gesetzliche Fristen bei einer Erweiterung
Ich würde morgen dort anrufen.
Re: Gesetzliche Fristen bei einer Erweiterung
Ich würde auch ganz einfach anrufen. Bei einer Säumnisbeschwerde erhält die Behörde eine neue Frist gesetzt, das dauert dann im schlimmsten Fall wieder einige Monate länger. Ganz abgesehen von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts.
Wenn die Behörde trotz Anruf nicht tätig wird bleibt aber wohl keine andere Wahl. Eine wirkliche Frist für die Erhebung gibts eh keine.
PS: Mit Rsa kommt heute fast gar nichts mehr. Nichtmal eine Klage im Zivilprozess...
Wenn die Behörde trotz Anruf nicht tätig wird bleibt aber wohl keine andere Wahl. Eine wirkliche Frist für die Erhebung gibts eh keine.
PS: Mit Rsa kommt heute fast gar nichts mehr. Nichtmal eine Klage im Zivilprozess...
- Black_Knight
- .223 Rem
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- Registriert: So 29. Apr 2018, 00:32
Re: Gesetzliche Fristen bei einer Erweiterung
habe von der Sachbearbeiterin die info bekommen es wird noch dauern ;(
angeblich ist jetzt ein anderer sachverständiger zuständig, und der hat viel zu tun bzw noch keine zeit.
das wird anstrengend
angeblich ist jetzt ein anderer sachverständiger zuständig, und der hat viel zu tun bzw noch keine zeit.
das wird anstrengend
Re: Gesetzliche Fristen bei einer Erweiterung
erweiterung auf ?
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- Black_Knight
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Re: Gesetzliche Fristen bei einer Erweiterung
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