ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Anmeldung Kat.C

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
hamerling
Beiträge: 3
Registriert: So 20. Jun 2010, 09:01

Anmeldung Kat.C

Beitrag von hamerling » Sa 12. Feb 2011, 15:22

Also Leute eine Frage: Wenn ich einen bereits bei einem Händler gemeldeten k98k von privat kaufe - wie erfolgt die Ummeldung? Durch den Käufer, Verkäufer oder durch eine Büchsenmacher?
Ich bin etwas ratlos. In meiner Umgebung machts jeder anders. Wie ist also der richtige Weg?

Ticket
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 242
Registriert: So 9. Mai 2010, 13:51

Re: Anmeldung Kat.C

Beitrag von Ticket » Sa 12. Feb 2011, 15:33

Das Waffengesetz sagt dazu:
§ 30. (1) Der Erwerb von Schußwaffen mit gezogenem Lauf, die weder unter den 3. noch unter den 4. Abschnitt fallen, durch Menschen mit Wohnsitz im Bundesgebiet ist binnen vier Wochen vom Erwerber (Meldepflichtigen) einem im Bundesgebiet niedergelassenen Gewerbetreibenden, der zum Handel mit nichtmilitärischen Schußwaffen berechtigt ist, zu melden. Dieser hat darüber eine Bestätigung auszufüllen und dem Meldepflichtigen zu übergeben. Die Meldung hat die Art und das Kaliber der erworbenen Waffe, deren Marke und Type sowie die Herstellungsnummer zu umfassen. Sie ist erfolgt, sobald der Meldepflichtige die Bestätigung in Händen hat.

Ticket

MauserM03
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1093
Registriert: So 1. Aug 2010, 15:05
Wohnort: Industrie/4

Re: Anmeldung Kat.C

Beitrag von MauserM03 » Sa 12. Feb 2011, 15:37

Als Käufer zum Händler gehen und dort die Meldung ausfüllen. Im Formular werden die Daten des Vorbesitzers eingetragen, sowie wo Waffe letztmalig gemeldet wurde.
Ist ganz einfach ;)

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36560
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Anmeldung Kat.C

Beitrag von gewo » Sa 12. Feb 2011, 16:00

hi

so isses

innerhalb von 4 wochen ab kauf zu eionem haendler gehen
die nehmen dir irgendwas zwischen 9,- und 20,- dafuer ab und es ist erledigt

genau genommen muss dir der verkaeufer mitteilen wo die waffe zuletzt gemeldet war
er ist dazu gesetzlich verpflichtet
diese info benoetigt der haendler zum ausfuellen des §30 formulars

wenn der verkaeufer dir das nicht sagt oder es nicht weiss ist das zwar schlecht
aber es hat fuer dich als kaeufer keine negativen folgen

dann bleibt das feld halt leer
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

hamerling
Beiträge: 3
Registriert: So 20. Jun 2010, 09:01

Re: Anmeldung Kat.C

Beitrag von hamerling » Sa 12. Feb 2011, 16:19

Dann muß also der Verkäufer theoretisch gar keinen Nachweis führen an wem er die Waffe weitergegeben hat?

Thule
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1500
Registriert: Mi 30. Jun 2010, 20:17

Re: Anmeldung Kat.C

Beitrag von Thule » Sa 12. Feb 2011, 16:21

Richtig.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36560
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Anmeldung Kat.C

Beitrag von gewo » Sa 12. Feb 2011, 16:38

hamerling hat geschrieben:Dann muß also der Verkäufer theoretisch gar keinen Nachweis führen an wem er die Waffe weitergegeben hat?


hi

nein
muss er nicht

der verkaeufer hat bei dem deal insgesamt nur zwei pflichten:
1.) sicherstellen dass der kaeufer mind. 18 jahre alt ist
2.) dem kaeufer mitteilen wo die letzte kat C meldung fuer diese waffe erfolgt ist
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Thule
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1500
Registriert: Mi 30. Jun 2010, 20:17

Re: Anmeldung Kat.C

Beitrag von Thule » Sa 12. Feb 2011, 17:02

-
Zuletzt geändert von Thule am Do 20. Okt 2016, 12:56, insgesamt 1-mal geändert.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36560
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Anmeldung Kat.C

Beitrag von gewo » Sa 12. Feb 2011, 17:07

Thule hat geschrieben:
2.) dem kaeufer mitteilen wo die letzte kat C meldung fuer diese waffe erfolgt ist

Weil ich gerade wieder außerhalb des Biete/Suche mitschreibe sonst verkneife ich mir eh oft das Klugscheißen:
Er muß dem Käufer Einblick in die letzte Meldung gewähren. ;)
Daraus sollte natürlich hervorgehen wo sie gemeldet ist/war.
Nur mitteilen reicht nicht. Meldung ansehen lassen!
Wäre jetzt interessant ob eine Anzeige eines Käufers das der Verkäufer ihm keine Einsicht in die Meldung gewährt hat für eine 51/2er Anzeige reicht. :lol:



hmmm

steht das echt so in WaffG ?
"einblick gewaehren"?

echt?
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Thule
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1500
Registriert: Mi 30. Jun 2010, 20:17

Re: Anmeldung Kat.C

Beitrag von Thule » Sa 12. Feb 2011, 17:16

-
Zuletzt geändert von Thule am Do 20. Okt 2016, 12:55, insgesamt 1-mal geändert.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36560
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Anmeldung Kat.C

Beitrag von gewo » Sa 12. Feb 2011, 17:32

WaffG § 32 hat geschrieben:(1) Wer - ohne ein Gewerbetreibender gemäß § 30 zu sein - einem anderen eine meldepflichtige Waffe überläßt, so daß dieser der Meldepflicht unterliegt, hat dem nunmehrigen Besitzer Einsicht in die Bestätigung über die erfolgte Meldung des eigenen Erwerbs zu gewähren. Der neue Besitzer ist in diesen Fällen verpflichtet, anläßlich der Meldung bekanntzugeben, bei welchem Gewerbetreibenden der letzte Erwerb dieser Waffe gemeldet worden ist.
(2) Wer Schußwaffen mit gezogenem Lauf (§ 30 Abs. 1) besitzt, hat der Behörde auf Verlangen die Erfüllung der Meldepflicht oder jene Tatsachen nachzuweisen, aus denen sich ergibt, daß keine Meldepflicht besteht oder die Frist für die Meldung noch nicht abgelaufen ist.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Thule
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1500
Registriert: Mi 30. Jun 2010, 20:17

Re: Anmeldung Kat.C

Beitrag von Thule » Sa 12. Feb 2011, 17:41

-
Zuletzt geändert von Thule am Do 20. Okt 2016, 12:55, insgesamt 1-mal geändert.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36560
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Anmeldung Kat.C

Beitrag von gewo » Sa 12. Feb 2011, 17:42

Thule hat geschrieben:Am Einblick vs Einsicht wird mich jetzt hoffentlich niemand aufplatteln?
Wörtlich hab ich nur die Strafrechtsparagraphen bei der Dienstprüfung runterratschen müssen und das ist schon ein Weilchen her. :whistle:



LOL

das war ned als kritik sondern als bestaetigung dessen gemeint was du geschrieben hast
was soll man sonswt mehr dazu sagen

das zitat des gesetzestextes ist absolut ausreichend
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Thule
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1500
Registriert: Mi 30. Jun 2010, 20:17

Re: Anmeldung Kat.C

Beitrag von Thule » Sa 12. Feb 2011, 18:05

-
Zuletzt geändert von Thule am Do 20. Okt 2016, 12:54, insgesamt 1-mal geändert.

doorman
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 932
Registriert: Mo 14. Feb 2011, 11:10
Wohnort: Wien

Re: Anmeldung Kat.C

Beitrag von doorman » Mo 14. Feb 2011, 11:14

Hallo,

hab da mal eine Frage bzgl dem melden der Cat. C Waffen.
Wenn ich die Meldung nun beim Händler gemacht habe, gibt dieser die Meldung dann an die Behörde weiter, oder verbleibt die beim Händler.
Kurzgesagt, weiß die BH dann dass ich diese Waffe besitze? bzgl Kontrolle...

Ich frage nur nach weil ich einen Bekannten habe der eine .22lrf besitzt, seit ca. 40 Jahren, hat er noch nie wo gemeldet und ist auch nur von Privat gekauft worden.

G
Numquam retro
.22 / 9mm / .38 Spec / .357 Mag / .45 LC / .454 Cas / .460 S&W / .223 / .308 / .338

Antworten