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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Anmeldung Kat.C
Also Leute eine Frage: Wenn ich einen bereits bei einem Händler gemeldeten k98k von privat kaufe - wie erfolgt die Ummeldung? Durch den Käufer, Verkäufer oder durch eine Büchsenmacher?
Ich bin etwas ratlos. In meiner Umgebung machts jeder anders. Wie ist also der richtige Weg?
Ich bin etwas ratlos. In meiner Umgebung machts jeder anders. Wie ist also der richtige Weg?
Re: Anmeldung Kat.C
Das Waffengesetz sagt dazu:
§ 30. (1) Der Erwerb von Schußwaffen mit gezogenem Lauf, die weder unter den 3. noch unter den 4. Abschnitt fallen, durch Menschen mit Wohnsitz im Bundesgebiet ist binnen vier Wochen vom Erwerber (Meldepflichtigen) einem im Bundesgebiet niedergelassenen Gewerbetreibenden, der zum Handel mit nichtmilitärischen Schußwaffen berechtigt ist, zu melden. Dieser hat darüber eine Bestätigung auszufüllen und dem Meldepflichtigen zu übergeben. Die Meldung hat die Art und das Kaliber der erworbenen Waffe, deren Marke und Type sowie die Herstellungsnummer zu umfassen. Sie ist erfolgt, sobald der Meldepflichtige die Bestätigung in Händen hat.
Ticket
§ 30. (1) Der Erwerb von Schußwaffen mit gezogenem Lauf, die weder unter den 3. noch unter den 4. Abschnitt fallen, durch Menschen mit Wohnsitz im Bundesgebiet ist binnen vier Wochen vom Erwerber (Meldepflichtigen) einem im Bundesgebiet niedergelassenen Gewerbetreibenden, der zum Handel mit nichtmilitärischen Schußwaffen berechtigt ist, zu melden. Dieser hat darüber eine Bestätigung auszufüllen und dem Meldepflichtigen zu übergeben. Die Meldung hat die Art und das Kaliber der erworbenen Waffe, deren Marke und Type sowie die Herstellungsnummer zu umfassen. Sie ist erfolgt, sobald der Meldepflichtige die Bestätigung in Händen hat.
Ticket
Re: Anmeldung Kat.C
Als Käufer zum Händler gehen und dort die Meldung ausfüllen. Im Formular werden die Daten des Vorbesitzers eingetragen, sowie wo Waffe letztmalig gemeldet wurde.
Ist ganz einfach
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Re: Anmeldung Kat.C
hi
so isses
innerhalb von 4 wochen ab kauf zu eionem haendler gehen
die nehmen dir irgendwas zwischen 9,- und 20,- dafuer ab und es ist erledigt
genau genommen muss dir der verkaeufer mitteilen wo die waffe zuletzt gemeldet war
er ist dazu gesetzlich verpflichtet
diese info benoetigt der haendler zum ausfuellen des §30 formulars
wenn der verkaeufer dir das nicht sagt oder es nicht weiss ist das zwar schlecht
aber es hat fuer dich als kaeufer keine negativen folgen
dann bleibt das feld halt leer
so isses
innerhalb von 4 wochen ab kauf zu eionem haendler gehen
die nehmen dir irgendwas zwischen 9,- und 20,- dafuer ab und es ist erledigt
genau genommen muss dir der verkaeufer mitteilen wo die waffe zuletzt gemeldet war
er ist dazu gesetzlich verpflichtet
diese info benoetigt der haendler zum ausfuellen des §30 formulars
wenn der verkaeufer dir das nicht sagt oder es nicht weiss ist das zwar schlecht
aber es hat fuer dich als kaeufer keine negativen folgen
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Re: Anmeldung Kat.C
Dann muß also der Verkäufer theoretisch gar keinen Nachweis führen an wem er die Waffe weitergegeben hat?
Re: Anmeldung Kat.C
Richtig.
Re: Anmeldung Kat.C
hamerling hat geschrieben:Dann muß also der Verkäufer theoretisch gar keinen Nachweis führen an wem er die Waffe weitergegeben hat?
hi
nein
muss er nicht
der verkaeufer hat bei dem deal insgesamt nur zwei pflichten:
1.) sicherstellen dass der kaeufer mind. 18 jahre alt ist
2.) dem kaeufer mitteilen wo die letzte kat C meldung fuer diese waffe erfolgt ist
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Re: Anmeldung Kat.C
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Zuletzt geändert von Thule am Do 20. Okt 2016, 12:56, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Anmeldung Kat.C
Thule hat geschrieben:2.) dem kaeufer mitteilen wo die letzte kat C meldung fuer diese waffe erfolgt ist
Weil ich gerade wieder außerhalb des Biete/Suche mitschreibe sonst verkneife ich mir eh oft das Klugscheißen:
Er muß dem Käufer Einblick in die letzte Meldung gewähren.
Daraus sollte natürlich hervorgehen wo sie gemeldet ist/war.
Nur mitteilen reicht nicht. Meldung ansehen lassen!
Wäre jetzt interessant ob eine Anzeige eines Käufers das der Verkäufer ihm keine Einsicht in die Meldung gewährt hat für eine 51/2er Anzeige reicht.
hmmm
steht das echt so in WaffG ?
"einblick gewaehren"?
echt?
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Re: Anmeldung Kat.C
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Zuletzt geändert von Thule am Do 20. Okt 2016, 12:55, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Anmeldung Kat.C
WaffG § 32 hat geschrieben:(1) Wer - ohne ein Gewerbetreibender gemäß § 30 zu sein - einem anderen eine meldepflichtige Waffe überläßt, so daß dieser der Meldepflicht unterliegt, hat dem nunmehrigen Besitzer Einsicht in die Bestätigung über die erfolgte Meldung des eigenen Erwerbs zu gewähren. Der neue Besitzer ist in diesen Fällen verpflichtet, anläßlich der Meldung bekanntzugeben, bei welchem Gewerbetreibenden der letzte Erwerb dieser Waffe gemeldet worden ist.
(2) Wer Schußwaffen mit gezogenem Lauf (§ 30 Abs. 1) besitzt, hat der Behörde auf Verlangen die Erfüllung der Meldepflicht oder jene Tatsachen nachzuweisen, aus denen sich ergibt, daß keine Meldepflicht besteht oder die Frist für die Meldung noch nicht abgelaufen ist.
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Re: Anmeldung Kat.C
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Zuletzt geändert von Thule am Do 20. Okt 2016, 12:55, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Anmeldung Kat.C
Thule hat geschrieben:Am Einblick vs Einsicht wird mich jetzt hoffentlich niemand aufplatteln?
Wörtlich hab ich nur die Strafrechtsparagraphen bei der Dienstprüfung runterratschen müssen und das ist schon ein Weilchen her.
LOL
das war ned als kritik sondern als bestaetigung dessen gemeint was du geschrieben hast
was soll man sonswt mehr dazu sagen
das zitat des gesetzestextes ist absolut ausreichend
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Re: Anmeldung Kat.C
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Zuletzt geändert von Thule am Do 20. Okt 2016, 12:54, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Anmeldung Kat.C
Hallo,
hab da mal eine Frage bzgl dem melden der Cat. C Waffen.
Wenn ich die Meldung nun beim Händler gemacht habe, gibt dieser die Meldung dann an die Behörde weiter, oder verbleibt die beim Händler.
Kurzgesagt, weiß die BH dann dass ich diese Waffe besitze? bzgl Kontrolle...
Ich frage nur nach weil ich einen Bekannten habe der eine .22lrf besitzt, seit ca. 40 Jahren, hat er noch nie wo gemeldet und ist auch nur von Privat gekauft worden.
G
hab da mal eine Frage bzgl dem melden der Cat. C Waffen.
Wenn ich die Meldung nun beim Händler gemacht habe, gibt dieser die Meldung dann an die Behörde weiter, oder verbleibt die beim Händler.
Kurzgesagt, weiß die BH dann dass ich diese Waffe besitze? bzgl Kontrolle...
Ich frage nur nach weil ich einen Bekannten habe der eine .22lrf besitzt, seit ca. 40 Jahren, hat er noch nie wo gemeldet und ist auch nur von Privat gekauft worden.
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Numquam retro
.22 / 9mm / .38 Spec / .357 Mag / .45 LC / .454 Cas / .460 S&W / .223 / .308 / .338
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