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Revolvergewehre, welche Kategorie?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Failboy
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Revolvergewehre, welche Kategorie?

Beitrag von Failboy » So 13. Feb 2011, 12:20

Revolvergewehr: Kategorie B oder Kategorie C? Schon Kategorie B, oder?

Ich bräuchte wegen einer geplanten Anschaffung eine eindeutige und sichere Antwort. Ich habe Dienstag. bzw. Donnerstag jeweils ein Mail an eine bekannte österreichische Interessenvertretung und an einen prominenten österreichischen Waffenrechtsexperten geschrieben. Es hat aber niemand geantwortet, und inzwischen ist es schon etwas dringend.

Es wäre super, wenn mir hier jemand helfen könnte.

max81
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Re: Revolvergewehre, welche Kategorie?

Beitrag von max81 » So 13. Feb 2011, 12:30

Failboy hat geschrieben:Revolvergewehr: Kategorie B oder Kategorie C? Schon Kategorie B, oder?
Es wäre super, wenn mir hier jemand helfen könnte.


Such mal im Verband Forum, da gabs einen langen Threat dazu.
Wenn ich mich richtig erinnere, solange die Gesamtlänge >60cm, und es keine Schrotflinte ist, dann Kat. C.

Welches Revolvergewehr überlegst du und was soll es kosten?

Wenn du Verband bist, dann ruf dort an und frag nach der Tel.nr. von Mag. Rippel.
Suche Wechselläufe für Thompson Center Contender und einen .44 Mag. Wechsellauf für Desert Eagle, bitte alles anbieten.

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sandman
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Re: Revolvergewehre, welche Kategorie?

Beitrag von sandman » So 13. Feb 2011, 12:42

Revolvergewehr mit gezogenem Lauf und einer Gesamtlänge über 60cm sind Kat. C, alle anderen Kat. B (<60cm oder Flinte)

Und nur zur Klarstellung: Das Taurus The Judge Revolvergewehr in .410/45LC ist Kat B!

Grüße

Sandman
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Re: Revolvergewehre, welche Kategorie?

Beitrag von 454casull » So 13. Feb 2011, 13:39

C.

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Re: Revolvergewehre, welche Kategorie?

Beitrag von brummbaer72 » So 13. Feb 2011, 16:28

sandman hat geschrieben:Revolvergewehr mit gezogenem Lauf und einer Gesamtlänge über 60cm sind Kat. C, alle anderen Kat. B (<60cm oder Flinte)

Und nur zur Klarstellung: Das Taurus The Judge Revolvergewehr in .410/45LC ist Kat B!

Grüße

Sandman

Korrekt, zu beachten ist noch, dass, da das neue WaffenG noch nicht in Kraft ist, man zwar eine Revolvergeweher in zB 357Mag kaufen kann aber beim Erwerb der Muni aber (noch) Probleme hat...

Gladius V
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Re: Revolvergewehre, welche Kategorie?

Beitrag von Gladius V » So 13. Feb 2011, 18:32

revolvergewehre werden nach dem neuen gesetz wohl die besten selbstverteidigungsgeräte für nicht-wbk-besitzer.
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Re: Revolvergewehre, welche Kategorie?

Beitrag von sandman » So 13. Feb 2011, 19:36

Gladius V hat geschrieben:revolvergewehre werden nach dem neuen gesetz wohl die besten selbstverteidigungsgeräte für nicht-wbk-besitzer.


Wie kommst Du auf diese, etwas eigenartige, Ansicht?

Grüße

Sandman
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Re: Revolvergewehre, welche Kategorie?

Beitrag von Failboy » So 13. Feb 2011, 21:00

Yes!! Auf Pulverdampf wird man geholfen!

Meinen allerbesten Dank für alle Antworten!

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Re: Revolvergewehre, welche Kategorie?

Beitrag von Failboy » So 13. Feb 2011, 21:10

max81 hat geschrieben:Wenn du Verband bist, dann ruf dort an und frag nach der Tel.nr. von Mag. Rippel.

Bist du sicher, dass mir das im vorliegenden Fall geholfen hätte? Wenn sie ein Büro besetzt halten würden, das man anrufen kann, würden sie dann nicht auch einmal die Woche in ihre Mailbox schauen?

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Re: Revolvergewehre, welche Kategorie?

Beitrag von Incite » So 13. Feb 2011, 22:14

Failboy hat geschrieben:
max81 hat geschrieben:Wenn du Verband bist, dann ruf dort an und frag nach der Tel.nr. von Mag. Rippel.

Bist du sicher, dass mir das im vorliegenden Fall geholfen hätte? Wenn sie ein Büro besetzt halten würden, das man anrufen kann, würden sie dann nicht auch einmal die Woche in ihre Mailbox schauen?


Ein Telefonat klärt Dinge meist schneller wie eine E-Mail und ja, bei der Verband gibt es diese Beratung. (Mitgliedsnummer am besten bereithalten)

lg
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Re: Revolvergewehre, welche Kategorie?

Beitrag von wolf » Mo 14. Feb 2011, 09:30

#
Zuletzt geändert von wolf am Mi 11. Jan 2012, 23:49, insgesamt 1-mal geändert.

Gladius V
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Re: Revolvergewehre, welche Kategorie?

Beitrag von Gladius V » Mo 14. Feb 2011, 13:13

genau so ist es, wolf. wenn zur selbstverteidigung die beiden optionen 1. doppelläufige schrotflinte oder 2. ein 6 schüssiger verlängerter revolver zur verfügung stehen, nehme ich letzteres.
der streuungsvorteil einer flinte ist für mich auf zimmerdistanzen vernachlässigbar.
nach einem warnschuss muss bei der flinte der nächste notfalls sitzen (einbrecher kommen aber nicht immer nur alleine) - beim revolvergewehr habe ich noch immer 5 argumente bei mir.
am schießstand fange ich mit einem revolvergewehr auch mehr an als mit einer doppelläufigen.
frauen werden am gewehr eher gefallen finden, vergleicht man den rückstoss mit der flinte.
außerdem lässt sich der revolver im bedarfsfall kürzen (womit er natürlich zu kat. b wird).
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Re: Revolvergewehre, welche Kategorie?

Beitrag von sandman » Mo 14. Feb 2011, 21:00

Das bezog sich auf die Formulierung:

Gladius V hat geschrieben:revolvergewehre werden nach dem neuen gesetz wohl die besten selbstverteidigungsgeräte für nicht-wbk-besitzer.


Was genau soll sich denn da ändern?

Grüße

Sandman
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Re: Revolvergewehre, welche Kategorie?

Beitrag von Charles » Mo 14. Feb 2011, 21:06

sandman hat geschrieben:Das bezog sich auf die Formulierung:

Gladius V hat geschrieben:revolvergewehre werden nach dem neuen gesetz wohl die besten selbstverteidigungsgeräte für nicht-wbk-besitzer.


Was genau soll sich denn da ändern?

Grüße

Sandman



Das frage ich mich auch.

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Re: Revolvergewehre, welche Kategorie?

Beitrag von Maggo » Mo 14. Feb 2011, 21:13

Ich glaub das die Verfügbarkeit der KW Munition bei Kat.C Waffen gemeint ist.
Nach dem neuen Gesetz wird auch für Kat.C Waffenbesitzer möglich sein mit der Vorlage der Meldung KW.Muni zu kaufen......
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren! :D

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