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LVwG Urteil neue Hürden WBK

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Maddin
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Re: LVwG Urteil neue Hürden WBK

Beitrag von Maddin » Mo 3. Sep 2018, 17:26

burggraben hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:Ganz grundsätzlich gesagt gibt es kein Richterrecht nach den Vorstellungen unseres Rechtssystems.

Die Rechtspraxis sieht aber anders aus und ist mittlerweile auch allgemein anerkannt. Und da geht es bei weitem nicht mehr "nur" um Rechtslücken, sondern teilweise auch um Verdrehungen eines ganzen Wortlauts oder Interpretationen für die sich kein Anhaltspunkt im Gesetz findet etc. VfGH, VwGH und OGH sind unsere drei Höchstgerichte und machen davon häufig gebrauch.

Danke maddin, das beantwortet meine Fragen vollständig. Ich hatte da was im Hinterkopf dass es diese Schaffung von neuem Recht durch Richter bei uns nicht gibt, so wie man es von den Amerikanern zB kennt. Also ist es wirklich nur reine gelebte Praxis dass sich die Behörden an Erkenntnissen orientieren. Damit ist auch klar dass man nirgendwo im Gesetz nachlesen kann ob jetzt nur VwGH oder auch LVwG Entscheidungen zur Orientierung dienen sollen, weil es eben nur eingebürgerte Praxis ist das man sich an den Höchstgerichten orientiert. Müßte im Umkehrschluss dann aber auch bedeuten dass rechtlich nicht im Wege steht wenn eine Behörde sich an einem LVwG Erkenntnis orientieren will.


Man darf sich halt nicht täuschen lassen. Wenn es eine Rechtsprechung gibt wird sich daran von Gerichten und Behörden liebend gern orientiert. Da erfindet keiner das Rad neu. Aber das ist auch die Aufgabe der Gerichte, insbesondere natürlich der Höchstgerichte für die Rechtseinheit zu sorgen. Und dass sich daran die untergeordneten Instanzen zu halten haben wird als selbstverständlich erachtet.



Kleiner Exkurs:

Der EuGH macht durchaus "Rechtserzeugung". Die sog. "Staatshaftung" wäre so ein Fall. Findest du in keinem EU-Vertrag. Der EuGH hat halt gesagt das gibt es jetzt, Punkt aus. Also wenn man genau ist gibt es sowas wie bei den Amerikanern "bei uns" sogar doch. Weil die Behörden und Gerichte bei uns müssen das was der EuGH vorgibt auch anwenden, egal ob das in einem österreichischen Gesetz oder in den EU-Verträgen wo steht oder nicht. Dass der EuGH Recht erzeugt wird zwar durchaus kritisiert ("Europa der Richter"), wirkliche Konsequenzen hatte es aber bisher noch nicht.

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Re: LVwG Urteil neue Hürden WBK

Beitrag von Wulpe » Mi 5. Sep 2018, 09:50

Wer Unterhalt zahlt weiß schon lange, dass es kein Gesetz und keine Verordnung gibt, in dem die Sätze festgelegt werden. Dennoch wird der Unterhalt in ganz Österreich von den Gerichten einheitlich berechnet, mit Prozenten, Einbeziehung der Anzahl der Kinder, des Alters der Kinder etc.

Auf help.gv.at steht dazu "Für die Berechnung des Geldunterhaltes wurden von der Rechtsprechung.... Prozentsätze festgelegt "

Naiverweise könnte man annehmen, dies wäre Aufgabe der Legislative.
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Re: LVwG Urteil neue Hürden WBK

Beitrag von burggraben » Fr 7. Sep 2018, 13:39

Maddin hat geschrieben:Man darf sich halt nicht täuschen lassen. Wenn es eine Rechtsprechung gibt wird sich daran von Gerichten und Behörden liebend gern orientiert. Da erfindet keiner das Rad neu. Aber das ist auch die Aufgabe der Gerichte, insbesondere natürlich der Höchstgerichte für die Rechtseinheit zu sorgen. Und dass sich daran die untergeordneten Instanzen zu halten haben wird als selbstverständlich erachtet.


Das aktuelle Thema Schalldämpfer ist in diesem Zusammenhang recht interessant und zeigt eine doch deutliche Flexibilität in dem ganzen System auf und die durchaus bidirektionale Interaktion zwischen Rechtsprechung und Gesetzgebung (eben nicht nur uni-direktional vom Gesetz zur Rechsprechung).

Jetzt gibts schon lange zig VwGH Entscheidungen dass der Schalldämpfer auch bei der Jagd verboten ist. In letzter Zeit erkämpft der Wagner aber immer mehr positive Entscheidungen für Schalldämpfer. Diese Entscheidungen sind aber (soweit mir bekannt ist), lediglich vom LVwG und widersprechen damit eigentlich den höchstgerichtlichen Entscheidungen. Rechtlich wird das vom LvWG jetzt so gelöst dass das "neue" Argument vom Gericht bewertet wird, dass der Schuss trotzdem noch sehr laut ist. Ich bin mir relativ sicher dass der Schuss auch schon laut war bei den anderen Jägern die vorm Höchstgericht die letzten Jahre immer den kürzeren gezogen haben. Das Gericht hat das eben damals nicht gewertet. Seit es das erste positive Schalldämpfererkenntnis gibt, gibts Überlegungen der Politik das generell für die Jäger zu legalisieren und je lauter die Politik überlegt, desto genauer scheinen die Gerichte bei den Schalldämpferfällen hinzuschauen und dabei kommen dann oft positive Erkenntnise raus.
Interessant ist dabei, dass anscheinend noch keine BH dagegen berufen hat, trotz anderslautender Höchstgerichtsurteile. Und anscheinend werden auch schon direkt bei manchen BHs Schalldämpfer genehmigt. Die unterste Ebene hält sich plötzlich an neue, anders ausfallende Erkenntnisse der mittleren Ebene, trotz den unverändert negativen Höchstgerichtserkenntnissen. Wieso? Weils die Politik ja eh schon plant vielleicht. Wenn ich hier alles richtig verstanden habe, müsste sie sich aber - aus rein rechtlicher Sicht - entweder an die alten Höchstgerichtsurteile halten oder es zumindest vors Höchstgericht bringen damit der VwGH entweder seine Entscheidungen der Vergangenheit revidieren kann, oder die anderslautende Entscheidung des LVwG revidieren kann.

In diesem Interview sagt der Wagner dass das jetzt (mit einem LVwG Erkenntnis) "im Justizsystem drinnen ist" und es daher "keine Probleme mehr geben sollte". Also scheint hier - in der Praxis - der LVwG die alten VwGH Erkenntnise zu übertrumpfen. Rechtlich brauchst den Kniff einen neuen Arguments, damit man anders entscheiden kann. Und damit es wirklich pickt ändert die Politik jetzt dann bald das Gesetz. Angenehmer Nebeneffekt: Der VwGH erspart sich die Blamage die eigene Rechtssprechung korrigieren zu müssen.

Liege ich mit der Interpretation weit daneben?

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Re: LVwG Urteil neue Hürden WBK

Beitrag von gewo » Fr 7. Sep 2018, 14:58

burggraben hat geschrieben:...
Jetzt gibts schon lange zig VwGH Entscheidungen dass der Schalldämpfer auch bei der Jagd verboten ist. In letzter Zeit erkämpft der Wagner aber immer mehr positive Entscheidungen für Schalldämpfer...


geht halt leider GLEICHZEITIG auch in die andere richtung
soweit mir bekannt hat rippel in den letzten monaten zwei ziemlich gleichartige verfahren (stmk wenn ich mich recht erinnere) verloren ...
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Maddin
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Re: LVwG Urteil neue Hürden WBK

Beitrag von Maddin » Sa 8. Sep 2018, 12:31

burggraben hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:Man darf sich halt nicht täuschen lassen. Wenn es eine Rechtsprechung gibt wird sich daran von Gerichten und Behörden liebend gern orientiert. Da erfindet keiner das Rad neu. Aber das ist auch die Aufgabe der Gerichte, insbesondere natürlich der Höchstgerichte für die Rechtseinheit zu sorgen. Und dass sich daran die untergeordneten Instanzen zu halten haben wird als selbstverständlich erachtet.


Das aktuelle Thema Schalldämpfer ist in diesem Zusammenhang recht interessant und zeigt eine doch deutliche Flexibilität in dem ganzen System auf und die durchaus bidirektionale Interaktion zwischen Rechtsprechung und Gesetzgebung (eben nicht nur uni-direktional vom Gesetz zur Rechsprechung).

Jetzt gibts schon lange zig VwGH Entscheidungen dass der Schalldämpfer auch bei der Jagd verboten ist. In letzter Zeit erkämpft der Wagner aber immer mehr positive Entscheidungen für Schalldämpfer. Diese Entscheidungen sind aber (soweit mir bekannt ist), lediglich vom LVwG und widersprechen damit eigentlich den höchstgerichtlichen Entscheidungen. Rechtlich wird das vom LvWG jetzt so gelöst dass das "neue" Argument vom Gericht bewertet wird, dass der Schuss trotzdem noch sehr laut ist. Ich bin mir relativ sicher dass der Schuss auch schon laut war bei den anderen Jägern die vorm Höchstgericht die letzten Jahre immer den kürzeren gezogen haben. Das Gericht hat das eben damals nicht gewertet. Seit es das erste positive Schalldämpfererkenntnis gibt, gibts Überlegungen der Politik das generell für die Jäger zu legalisieren und je lauter die Politik überlegt, desto genauer scheinen die Gerichte bei den Schalldämpferfällen hinzuschauen und dabei kommen dann oft positive Erkenntnise raus.
Interessant ist dabei, dass anscheinend noch keine BH dagegen berufen hat, trotz anderslautender Höchstgerichtsurteile. Und anscheinend werden auch schon direkt bei manchen BHs Schalldämpfer genehmigt. Die unterste Ebene hält sich plötzlich an neue, anders ausfallende Erkenntnisse der mittleren Ebene, trotz den unverändert negativen Höchstgerichtserkenntnissen. Wieso? Weils die Politik ja eh schon plant vielleicht. Wenn ich hier alles richtig verstanden habe, müsste sie sich aber - aus rein rechtlicher Sicht - entweder an die alten Höchstgerichtsurteile halten oder es zumindest vors Höchstgericht bringen damit der VwGH entweder seine Entscheidungen der Vergangenheit revidieren kann, oder die anderslautende Entscheidung des LVwG revidieren kann.

In diesem Interview sagt der Wagner dass das jetzt (mit einem LVwG Erkenntnis) "im Justizsystem drinnen ist" und es daher "keine Probleme mehr geben sollte". Also scheint hier - in der Praxis - der LVwG die alten VwGH Erkenntnise zu übertrumpfen. Rechtlich brauchst den Kniff einen neuen Arguments, damit man anders entscheiden kann. Und damit es wirklich pickt ändert die Politik jetzt dann bald das Gesetz. Angenehmer Nebeneffekt: Der VwGH erspart sich die Blamage die eigene Rechtssprechung korrigieren zu müssen.

Liege ich mit der Interpretation weit daneben?


Die Rechtsprechung ist auch nicht ewig gleich. Viele entscheidende Rechtsfragen werden heute ganz anders in der Rechtsprechung gelöst als noch vor 10 oder 20 Jahren. Andere Richter, andere Meinungen... Das muss man auch immer bedenken. Jeder Fall ist für sich zu sehen, eine gesetzliche oder rechtlich absolute Bindung der Gerichte an andere gerichtliche Entscheidungen gibt es auch nur dort wo es das Gesetz ausdrücklich vorsieht. Ändert aber nichts daran, dass die Gerichte in den meisten Fällen der höchstgerichtlichen Rechtsprechung folgen.

Trotzdem kann ich den Wandel noch nicht sehen. Die überwiegende Anzahl an Fällen zu Schalldämpfern geht nachwievor negativ aus. Genauso ist es bei der Judikatur zum Waffenpass. Obwohl die Chance einen bekommen nahezu null ist, wurden in den letzten Jahren dennoch solche Dokumente ausgestellt. Mir sind zwei Fälle von Personen aus der Justiz bekannt und ein Rechtsanwalt.

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Re: LVwG Urteil neue Hürden WBK

Beitrag von burggraben » Sa 8. Sep 2018, 17:50

Maddin hat geschrieben:Obwohl die Chance einen bekommen nahezu null ist, wurden in den letzten Jahren dennoch solche Dokumente ausgestellt. Mir sind zwei Fälle von Personen aus der Justiz bekannt und ein Rechtsanwalt.


Du meinst jetzt aber direkt von der BH oder?

Positive WP-Erkenntnisse der letzen Jahre kenne ich für Werttransporte, Jagdaufseher, Transport von KM und Polizeibeamte aber nicht für Justiz und nicht für Rechtsanwälte. Wenns da Erkenntnisse gibt wäre ich für einen Link dankbar.

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Re: LVwG Urteil neue Hürden WBK

Beitrag von Musashi » Sa 8. Sep 2018, 18:04

gewo hat geschrieben:geht halt leider GLEICHZEITIG auch in die andere richtung
soweit mir bekannt hat rippel in den letzten monaten zwei ziemlich gleichartige verfahren (stmk wenn ich mich recht erinnere) verloren ...


Drum wähle man den Anwalt weise....
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Re: LVwG Urteil neue Hürden WBK

Beitrag von Maddin » Sa 8. Sep 2018, 23:12

burggraben hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:Obwohl die Chance einen bekommen nahezu null ist, wurden in den letzten Jahren dennoch solche Dokumente ausgestellt. Mir sind zwei Fälle von Personen aus der Justiz bekannt und ein Rechtsanwalt.


Du meinst jetzt aber direkt von der BH oder?

Positive WP-Erkenntnisse der letzen Jahre kenne ich für Werttransporte, Jagdaufseher, Transport von KM und Polizeibeamte aber nicht für Justiz und nicht für Rechtsanwälte. Wenns da Erkenntnisse gibt wäre ich für einen Link dankbar.


Wurde gleich von der Behörde genehmigt ja !

Hast PN !

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