burggraben hat geschrieben:Maddin hat geschrieben:Ganz grundsätzlich gesagt gibt es kein Richterrecht nach den Vorstellungen unseres Rechtssystems.
Die Rechtspraxis sieht aber anders aus und ist mittlerweile auch allgemein anerkannt. Und da geht es bei weitem nicht mehr "nur" um Rechtslücken, sondern teilweise auch um Verdrehungen eines ganzen Wortlauts oder Interpretationen für die sich kein Anhaltspunkt im Gesetz findet etc. VfGH, VwGH und OGH sind unsere drei Höchstgerichte und machen davon häufig gebrauch.
Danke maddin, das beantwortet meine Fragen vollständig. Ich hatte da was im Hinterkopf dass es diese Schaffung von neuem Recht durch Richter bei uns nicht gibt, so wie man es von den Amerikanern zB kennt. Also ist es wirklich nur reine gelebte Praxis dass sich die Behörden an Erkenntnissen orientieren. Damit ist auch klar dass man nirgendwo im Gesetz nachlesen kann ob jetzt nur VwGH oder auch LVwG Entscheidungen zur Orientierung dienen sollen, weil es eben nur eingebürgerte Praxis ist das man sich an den Höchstgerichten orientiert. Müßte im Umkehrschluss dann aber auch bedeuten dass rechtlich nicht im Wege steht wenn eine Behörde sich an einem LVwG Erkenntnis orientieren will.
Man darf sich halt nicht täuschen lassen. Wenn es eine Rechtsprechung gibt wird sich daran von Gerichten und Behörden liebend gern orientiert. Da erfindet keiner das Rad neu. Aber das ist auch die Aufgabe der Gerichte, insbesondere natürlich der Höchstgerichte für die Rechtseinheit zu sorgen. Und dass sich daran die untergeordneten Instanzen zu halten haben wird als selbstverständlich erachtet.
Kleiner Exkurs:
Der EuGH macht durchaus "Rechtserzeugung". Die sog. "Staatshaftung" wäre so ein Fall. Findest du in keinem EU-Vertrag. Der EuGH hat halt gesagt das gibt es jetzt, Punkt aus. Also wenn man genau ist gibt es sowas wie bei den Amerikanern "bei uns" sogar doch. Weil die Behörden und Gerichte bei uns müssen das was der EuGH vorgibt auch anwenden, egal ob das in einem österreichischen Gesetz oder in den EU-Verträgen wo steht oder nicht. Dass der EuGH Recht erzeugt wird zwar durchaus kritisiert ("Europa der Richter"), wirkliche Konsequenzen hatte es aber bisher noch nicht.