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Gilt Waffenverbot nur für manche? Muss man Graf im Burgenland sein?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- JägerausSalzburg
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Gilt Waffenverbot nur für manche? Muss man Graf im Burgenland sein?
Im ORF steht ja, dass Graf Ali (Mensdorff-Pouilly) mit einem Jagdverbot bestraft wurde. Wie und wo immer das auch definiert ist. Nachdem es ja eine "Unbedingte" war, stellt sich mir die Frage, ob es auch ein Waffenverbot wegen Unzuverlässigkeit gibt, wie bei allen anderen Normalsterblichen?
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- .308 Win
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Re: Gilt Waffenverbot nur für manche? Muss man Graf im Burgenland sein?
nachdem "Ali" beste kontakte zu den "neuen Pinken " hat ist der Kerl sogar vor jahren in Besitz einer "Ausnahmegenehmigung zur Jagd mit einer KAT A Waffe gewesen! Im gegenständlichen Falle handelte es sich dabei glaube ich um ein Colt M16
Mauser C96 Cal. 7,63mm Sentinel .22 Mag AMT Auto Mag .22 Win Colt Python 4" Mauser C96 Bolo 9mm Mauser 1910/14/34 Mauser HSc 7,65 Mauser WTP 1 WTP 2 Mauser DA 90 Mauser P08 P38 S&W Mod 29 .44 Springfield Cal.45 ACP
Re: Gilt Waffenverbot nur für manche? Muss man Graf im Burgenland sein?
JägerausSalzburg hat geschrieben:Im ORF steht ja, dass Graf Ali (Mensdorff-Pouilly) mit einem Jagdverbot bestraft wurde. Wie und wo immer das auch definiert ist. Nachdem es ja eine "Unbedingte" war, stellt sich mir die Frage, ob es auch ein Waffenverbot wegen Unzuverlässigkeit gibt, wie bei allen anderen Normalsterblichen?
Waffengesetz hat geschrieben:Waffenverbot § 12. (1) Die Behörde hat einem Menschen den Besitz von Waffen und Munition zu verbieten (Waffenverbot), wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß dieser Mensch durch mißbräuchliches Verwenden von Waffen Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen oder fremdes Eigentum gefährden könnte.
Der Herr wurde nicht wegen eines Gewaltverbrechens verurteilt, ist ganz gut dabei weggekommen und scheint noch genug Vermögen zu besitzen. Anscheinend reicht das um davon auszugehen, dass er niemanden Ausrauben wird um nicht zu verhungern bzw einen Rachefeldzug oder dergleichen anfangen würde.
- JägerausSalzburg
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Re: Gilt Waffenverbot nur für manche? Muss man Graf im Burgenland sein?
Markus_H hat geschrieben:JägerausSalzburg hat geschrieben:Im ORF steht ja, dass Graf Ali (Mensdorff-Pouilly) mit einem Jagdverbot bestraft wurde. Wie und wo immer das auch definiert ist. Nachdem es ja eine "Unbedingte" war, stellt sich mir die Frage, ob es auch ein Waffenverbot wegen Unzuverlässigkeit gibt, wie bei allen anderen Normalsterblichen?Waffengesetz hat geschrieben:Waffenverbot § 12. (1) Die Behörde hat einem Menschen den Besitz von Waffen und Munition zu verbieten (Waffenverbot), wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß dieser Mensch durch mißbräuchliches Verwenden von Waffen Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen oder fremdes Eigentum gefährden könnte.
Der Herr wurde nicht wegen eines Gewaltverbrechens verurteilt, ist ganz gut dabei weggekommen und scheint noch genug Vermögen zu besitzen. Anscheinend reicht das um davon auszugehen, dass er niemanden Ausrauben wird um nicht zu verhungern bzw einen Rachefeldzug oder dergleichen anfangen würde.
Die Art des Deliktes wird bei einer UNBEDINGTEN bei Normalsterblichen nicht beim Waffenverbot berücksichtigt! Die Zuverlässigkeit ist weg. Bei manchen zumindest
- hari
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Re: Gilt Waffenverbot nur für manche? Muss man Graf im Burgenland sein?
Das Jagdverbot hängt doch mit dem Hausarrest zusammen. Wieso sollte also ein Waffenverbot ausgesprochen werden, es war ja kein Gewaltdelikt.
- hari
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Re: Gilt Waffenverbot nur für manche? Muss man Graf im Burgenland sein?
JägerausSalzburg hat geschrieben:Die Art des Deliktes wird bei einer UNBEDINGTEN bei Normalsterblichen nicht beim Waffenverbot berücksichtigt! Die Zuverlässigkeit ist weg. Bei manchen zumindest
Quelle?
Re: Gilt Waffenverbot nur für manche? Muss man Graf im Burgenland sein?
silverstar hat geschrieben:nachdem "Ali" beste kontakte zu den "neuen Pinken " hat ist der Kerl sogar vor jahren in Besitz einer "Ausnahmegenehmigung zur Jagd mit einer KAT A Waffe gewesen! Im gegenständlichen Falle handelte es sich dabei glaube ich um ein Colt M16
Immer wieder einfach nur traurig, aber leider nicht überraschend.
Aber ansonsten: Einstufung der Colt M16 mit den drei Pins im Lower als Kat B da es ja ne Jagdwaffe ist? /s
Re: Gilt Waffenverbot nur für manche? Muss man Graf im Burgenland sein?
Ich glaube, man muss nicht paranoid sein in der Annahme, dass JEDER Otto Normalverbraucher mit dieser Geschichte eine Unzuverlässigkeit aufs Aug gedrückt bekommen hätte.
Re: Gilt Waffenverbot nur für manche? Muss man Graf im Burgenland sein?
Was ihr hier alles wisst ... laut WaffG sind nur bei folgenden Delikten die Zuverlässigkeit abzuerkennen:
Also was ich weiß, wurde MP bislang nur wegen Untreue verurteilt. Und das fällt nicht unter einen der oben genannten Bestände. Daraus Rückschlüsse auf die Handhabung von Waffen zu schließen .. na gut, wenn du glaubst.
§ 8 WaffG1996, Abs. 3:
Als nicht verläßlich gilt ein Mensch im Falle einer Verurteilung
1. wegen einer unter Anwendung oder Androhung von Gewalt begangenen oder mit Gemeingefahr verbundenen vorsätzlichen strafbaren Handlung, wegen eines Angriffes gegen den Staat oder den öffentlichen Frieden oder wegen Zuhälterei, Menschenhandels, Schlepperei oder Tierquälerei zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 120 Tagessätzen oder
2. wegen gewerbsmäßigen, bandenmäßigen oder bewaffneten Schmuggels oder
3. wegen einer durch fahrlässigen Gebrauch von Waffen erfolgten Verletzung oder Gefährdung von Menschen oder
4. wegen einer in Z 1 genannten strafbaren Handlung, sofern er bereits zweimal wegen einer solchen verurteilt worden ist.
wolfgangf hat geschrieben:Ich glaube, man muss nicht paranoid sein in der Annahme, dass JEDER Otto Normalverbraucher mit dieser Geschichte eine Unzuverlässigkeit aufs Aug gedrückt bekommen hätte.
Also was ich weiß, wurde MP bislang nur wegen Untreue verurteilt. Und das fällt nicht unter einen der oben genannten Bestände. Daraus Rückschlüsse auf die Handhabung von Waffen zu schließen .. na gut, wenn du glaubst.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.