KaBoom hat geschrieben:Alex87 hat geschrieben:KaBoom hat geschrieben:
Du hattest schon Glück mit der Erweiterung von 2 auf 5.
Dachtest du das geht jetzt so locker flockig weiter?
Die Leute auf der Behörde müssen ihren Vorgesetzten auch begründen warum sie dir eine Erweiterung geben odet nicht. Und die lassen sich natürlich auch auf nichts ein.
Und die billigen Onlinebewerbe die es nur gibt um Bewerbslisten vorzeigen zu können zählen bei denen schon lange nicht mehr.
So blöd sind sie auch wieder nicht um das gecheckt zu haben. Mein Beamter liest auch im Pulverdampf mit und hat die Verband abonniert. Der hat mehr Ahnung als viele Hobbyschützen und der kann gut untrrscheiden zwischen Wochenendrambo und Sportschütze.
Was soll das heissen, wenn jemand nur am Wochenende Zeit hat zum schiessen oder generell nicht mindestens 3x die Woche schiessen geht, ist er ein Wochenendrambo und kein Sportschütze? Kann diese Lagereinteilung welche auf Arroganz und Überheblichkeit fußt, schon nicht mehr hören. Und wer ist jetzt Sportschütze und wer Hobbyschütze? Wer regelt das? Wer gibt die Anforderungen vor? Was Leute wie du machen ist wieder einmal Gräben aufreissen zwischen uns Allen. Man könnte auch meinen, dass wir zu 98% Hobbyschützen sind, denn nur ein sehr geringer Prozentsatz wird das hauptberuflich machen bzw. zur Gänze dienstlich freigestellt für das Schiessen und betreibt es somit als Hobby. Hört doch endlich auf mit dieser Ignoranz
Naja, habe mir schon gedacht dass ich auf eine typische Pulverdampf Antwort auf persönlicher Ebene nicht lange warten muss.
Was viele einfach nicht verstehen wollen dass es für eine Erweiterung bestimmte gesetzliche Anforderungen gibt.
Glauben den ernsthaft alle sie bekommen einfach eine Erweiterung nur weil sie ein paar Ergebnisslisten vorzeigen und somit Sportschützen im Sinne des Gesetzgebers sind???
Steht halt mal im Gesetz dass SPORTSCHÜTZEN eine Erweiterung bekommen wenn sie einen Bedarf NACHWEISEN können.
Und ich glaube nicht wenn man alle 2 Wochen trainiert dass man Wettkampfmässig 8 Waffen braucht.
Ich hätte auch gerne mehr Plätze aber "haben wollen" macht noch keinen Sportschützen aus einem.
Typen wie du sind das beste Beispiel warum die Leute auf der Behörde schon die Augen verdrehen wenn man nur "WBK Erweiterung" sagt.
Sofort persönlich werden weil sie nicht in der Lage sind sachliche Argumente vorzubringen.
Ja es ist schade dass Hobbyschützen nicht mehr Waffen zustehen aber so stehts halt mal im Gesetz.
Du hast es nicht verstanden, zeig mir im Gesetzestext die Definition Sportschütze. Hier ein Auszug:
Anzahl der erlaubten Waffen
§ 23. (1) Im Waffenpaß und in der Waffenbesitzkarte ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, festzusetzen.
(2) Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist grundsätzlich mit nicht mehr als zwei festzusetzen. Eine größere Anzahl darf - außer in den Fällen des Abs. 3 - nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gilt insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports. Das Sammeln von Schusswaffen der Kategorie B kommt nur insoweit als Rechtfertigung in Betracht, als sich der Antragsteller mit dem Gegenstand der Sammlung und dem Umgang mit solchen Waffen vertraut erweist, und außerdem nachweist, daß er für die sichere Verwahrung der Schußwaffen vorgesorgt hat.
(2a) Schusswaffen der Kategorie B, deren Modell vor 1871 entwickelt wurde, sind in die von der Behörde festgelegte Anzahl nicht einzurechnen.
(2b) Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl zu bewilligen, so ist ihm für die Ausübung des Schießsports eine um höchstens zwei größere aber insgesamt fünf nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen, wenn
1.
seit der vorangegangenen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind,
2.
keine Übertretungen des Waffengesetzes vorliegen,
3.
glaubhaft gemacht werden kann, dass für die sichere Verwahrung der größeren Anzahl an Schusswaffen Vorsorge getroffen wurde.