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Gültigkeit Waffenpass

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Gültigkeit Waffenpass

Beitrag von tschuttl » So 2. Sep 2018, 21:44

Hätte mal interessehalber eine Frage.
Bis 2013 besaß ich einen Waffenpass mit dem Vermerk:(gilt für die aktive Bestellung als .........)
Auf Grund des Verlustes besagtem Dokuments wurde mir ein neuer Pass ausgestellt im Scheckkartenformat ohne besagtem Vermerk. Nun bin ich eigentlich seit 2 Jahren pensioniert und nicht mehr aktiv. Ist das nun ein Pass oder eine WBK?
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Re: Gültigkeit Waffenpass

Beitrag von gewo » So 2. Sep 2018, 21:49

tschuttl hat geschrieben:Hätte mal interessehalber eine Frage.
Bis 2013 besaß ich einen Waffenpass mit dem Vermerk:(gilt für die aktive Bestellung als .........)
Auf Grund des Verlustes besagtem Dokuments wurde mir ein neuer Pass ausgestellt im Scheckkartenformat ohne besagtem Vermerk. Nun bin ich eigentlich seit 2 Jahren pensioniert und nicht mehr aktiv. Ist das nun ein Pass oder eine WBK?


ein waffenpass bzw eine waffenbesitzkarte ( die karte, physikalisch gesehen) ist ein bescheid mit ausweischarakter

wenn man dir den tatsaechlich ohne einschraenkung ausgestellt hat dann ist es ein unbeschraenkter waffenpass
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Re: Gültigkeit Waffenpass

Beitrag von tschuttl » So 2. Sep 2018, 22:52

Das wäre ja super. Aber ist die vorherige Beschränkung mit der Neuausstellung aufgehoben?
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Re: Gültigkeit Waffenpass

Beitrag von gewo » So 2. Sep 2018, 23:10

tschuttl hat geschrieben:Das wäre ja super. Aber ist die vorherige Beschränkung mit der Neuausstellung aufgehoben?


ich bin kein jurist

aber soweit ich weiss gilt das was draufsteht
weil die karte selber der bescheid ist
und ist er mal rechtskraeftig dann gilt er
egal wie die rechtslage ist

ob da jetzt ein formalfehler bei der ausstellung was dran aendert kann ich dir ned sagen
evt ja
evt nein
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Re: Gültigkeit Waffenpass

Beitrag von mastercrash » Mo 3. Sep 2018, 01:50

So ein Glück muss man erstmal haben :D
Steht auf dem neuen WP "Duplikat" unter "Behördliche Eintragungen"? Normalerweise schreiben sie das ja auch drauf, wenn man den selben WP/WBK nochmal haben will.
Falls auch das nicht steht ist es tatsächlich ein neuer Bescheid den du da bekommen hast. Falls Duplikat steht, müsste dennoch das gültig sein was aktuell drauf steht, ist aber nicht so sicher, weil dann wärs ja praktisch nur eine Kopie vom alten Bescheid und der war ja beschränkt.

Habe mal in die Literatur die ich zum Thema Verwaltungsrecht habe geschaut und so ein Fall ist dort nirgends zu finden. Müsste da wahrscheinlich in umfangreichere Kommentare schauen. Was allerdings steht ist, dass die Behörde, falls dein neuer Bescheid durch Versehen oder Fehler in der EDV falsch ausgestellt wurde (was hier anzunehmen ist), nach § 62 Abs 4 AVG diesen jederzeit von sich aus richtig stellen darf, ohne dass du dann Rechtsmittel dagegen hättest.
An deiner Stelle würde ich den gut aufbewahren, nicht mehr verlieren, keine Änderungsanträge mehr stellen und mich des unbeschränkten WPs erfreuen. Bei einer weiteren Neuausstellung wäre die Beschränkung vermutlich wieder drauf.

Die Frage ist halt, welche Vorteile dir der genau bringt (ob du wirklich in deiner Freizeit ständig mit geladener Glock im Holster rumrennen willst). Den größten Vorteil sehe ich persönlich darin, auch bei kleineren Umwegen vom Schießstand nach Hause oder umgekehrt um kurz einen Happen zu essen oder bei der Gelegenheit Munition aufzutanken (der Kettner liegt bei mir zB direkt zwischen Schießstand und zuhause) nicht immer dieses mulmige Gefühl haben zu müssen, dass das irgendwo irgendwer irgendwie schon als Führen auslegen könnte. Da wäre so ein WP echt praktisch :D Aber gut, du kannst das natürlich handhaben wie du meinst, solange das Recht auf deiner Seite ist. ;)

PS: Alle Angaben ohne Gewähr ;)
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Re: Gültigkeit Waffenpass

Beitrag von tschuttl » Mo 3. Sep 2018, 10:47

Danke erstmal. Von Duplikat steht nix drauf, ist Hinten keinerlei Beschriftung außer das Übliche. Den Verdacht hätte ich ja schon weil ich 2014 neuerlich die Besitzkarte erweitert habe und die mir vollkommen unüblich einen weiteren Platz auf den Pass geben wollten. Darauf bin ich natürlich nicht eingegangen. Vermutlich ist bei der Neuausstellung der Eintrag untergegangen da sich zu der Zeit ja das Gesetz geändert hat und ich auch früher einen unbeschränkten Pass hatte. Erst mit der Neuausstellung 2006 ( Photo von 1978) stand der blöde Satz drinnen.
Nochmals danke
Zuletzt geändert von tschuttl am Mo 3. Sep 2018, 10:52, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gültigkeit Waffenpass

Beitrag von burggraben » Mo 3. Sep 2018, 10:51

Sie wollten dir einen dritten Platz am WP geben? Dann liegst du mit deinen Vermutung vermutlich richtig dass sie bei der Gelegenheit die Beschränkung wieder draufschreiben wollten.

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Re: Gültigkeit Waffenpass

Beitrag von KGR84 » Mo 3. Sep 2018, 11:47

mastercrash hat geschrieben:...
Steht auf dem neuen WP "Duplikat" unter "Behördliche Eintragungen"? Normalerweise schreiben sie das ja auch drauf, wenn man den selben WP/WBK nochmal haben will.
...


Wer macht das normalerweise? Als mir meine Geldbörse abhanden wurde ... bekam ich sowohl als WBK als auch als Führerschein ein neues Dokument mit einer neuen Dokumentennummer. Vielleicht liegts aber auch daran, dass ich in beiden Fällen vorher Papier und nachher Plastik hatte ...

burggraben hat geschrieben:Sie wollten dir einen dritten Platz am WP geben? Dann liegst du mit deinen Vermutung vermutlich richtig dass sie bei der Gelegenheit die Beschränkung wieder draufschreiben wollten.


Das kann ich mir nicht vorstellen, nichtmal dann würden sie das machen ... vermutlich ist der WP auf eine Schusswaffe ausgestellt???
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Re: Gültigkeit Waffenpass

Beitrag von mastercrash » Mo 3. Sep 2018, 11:55

Ja wenn du von Papier auf Karte umsteigst kann ich mir schon denken, dass da nichts von Duplikat steht. Ansonsten hast bei Verlust, wenn dir ein inhaltsgleiches Dokument neu ausgestellt wird nach § 16 Abs 2 WaffG Duplikat hinten stehen (wenns die Behörde vorschriftsmäßig macht). Damit das Duplikat reinkommt müssnse einen Haken am PC machen.

Naja, ich kann mir das mit dem dritten Platz schon vorstellen. Den kann die Behörde leichter vor ihrer Aufsichtsbehörde bzw BMI rechtfertigen als einen fälschlicherweise unbeschränkt ausgestellten WP.
Auch wenn sie einen zweiten geben wollten wäre das schon verdächtig, wenn sie den heutzutage von sich aus einfach so anbieten.
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Re: Gültigkeit Waffenpass

Beitrag von aragorn » Mo 3. Sep 2018, 12:37

Den faelschlich ausgestellten fehler muessen die gar nicht argumentieren. Nachdem die voraussetzungen nicht erfuellt sind fuer einen unbeschraenkten WP, Kann die behoerde einfach einen neuen bescheid ausstellen.

Stell dir vor, du bekommst nen falschen fuehrerschein mit lkw zusatz. Faehrst du dann lkw? Nein, eben nicht.

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Re: Gültigkeit Waffenpass

Beitrag von gewo » Mo 3. Sep 2018, 12:46

aragorn hat geschrieben:Stell dir vor, du bekommst nen falschen fuehrerschein mit lkw zusatz. Faehrst du dann lkw? Nein, eben nicht.


eigentlich darfst du
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Re: Gültigkeit Waffenpass

Beitrag von fast12 » Mo 3. Sep 2018, 12:58

Ich probier mich auch mal als Hobby-Jurist:

Fakt ist es gibt einen Bescheid ohne Einschränkung, niemand hat damals Einspruch erhoben also ist er erst mal gültig.

Da er eben keine Beschränkung hat, ist es irrelevant ob irgendeine Voraussetzung wegfällt - schließlich gibt es heute auch noch tausende Waffenpässe die Taxler, Trafikaten, Angestellte von Waffenhändlern, Geldboten usw.usf. vor Jahrzenten ausgestellt bekommen haben und die nach wie vor gelten obwohl sie heute nicht mehr neu ausgestellt werden würden.

Ich denke entscheidend ist, ob überhaupt ein Irrtum vorlag (vielleicht war dem Bearbeiter einfach egal) und wenn ja ob dieser "offensichtlich" bzw. heute noch nachweisbar ist.

Die Rechtsmeinung eines erfahrenen Anwaltes würde mich sehr interessieren, vielleicht bemühst du ja mal eine der bekannten Interessengemeinschaften...

Ansonsten würde ich sagen "Was liegt das pickt"

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Re: Gültigkeit Waffenpass

Beitrag von tschuttl » Mo 3. Sep 2018, 13:00

Nicht einen dritten Platz. Meiner ist auf einen Platz ausgestellt. Bei der Erweiterung der WBK bekam ich 2 Stück dazu genehmigt und ein weiteren Platz auf dem Pass wurde mir angeboten
Angesucht hatte ich auf weitere 4 Plätze weil es ja immer schwieriger wird Plätze genehmigt zu bekommen und als Sportschütze natürlich auch der Bedarf gegeben ist diverse Kaliber zu schießen. Aber sei es wie es nun ist, ich wecke jedenfalls keine schlafenden Hunde auf und komme eigentlich auch mit meinen genehmigten Plätzen aus. Diese Stückzahlbeschränkung ist ohnehin logisch für mich nicht nachvollziehbar. Langwaffen kann man ja auch beliebig ankaufen wenn die Voraussetzungen dafür passen
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Re: Gültigkeit Waffenpass

Beitrag von mastercrash » Mo 3. Sep 2018, 13:33

gewo hat geschrieben:
aragorn hat geschrieben:Stell dir vor, du bekommst nen falschen fuehrerschein mit lkw zusatz. Faehrst du dann lkw? Nein, eben nicht.


eigentlich darfst du

Genau, und zwar solange bis die Behörde das nicht ändert und genau deswegen gibt es ja den "weit auszulegenden" § 62 Abs 4 AVG.
Bei einem Versehen oder wenn die EDV "gesponnen hat" darf die Behörde dir den Bescheid einfach abändern. Bis sie das nicht tut ist der Bescheid gültig und nach Jahren herzugehen und zu sagen, vor Jahren hat da was nicht funktioniert und deshalb ändern wir die Sache jetzt wäre auch fragwürdig (in wie weit die Behörde da noch nachweisen könnte, dass es ein Versehen oder Fehler war).

Deshalb hat der TE ganz einfach Glück gehabt.
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Re: Gültigkeit Waffenpass

Beitrag von Robiwan » Mo 3. Sep 2018, 13:45

aragorn hat geschrieben:Den faelschlich ausgestellten fehler muessen die gar nicht argumentieren. Nachdem die voraussetzungen nicht erfuellt sind fuer einen unbeschraenkten WP, Kann die behoerde einfach einen neuen bescheid ausstellen.

Stell dir vor, du bekommst nen falschen fuehrerschein mit lkw zusatz. Faehrst du dann lkw? Nein, eben nicht.


Ich finde der Vergleich passt nicht ganz. Es wäre ein LKW-FS, der an den Arbeitgeber gekoppelt wäre. Ähnlich dem "Feuerwehr-Führerschein" der es PKW-FS-Besitzern erlaubt, einen Löschzug während der Arbeit als Feuerwehrler zu lenken.
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