ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Schusswaffen mit WBK in Gemeinschaftsräumen eines Wohngebäudes führen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
Muki
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 58
Registriert: Sa 23. Apr 2016, 20:55
Wohnort: Wien

Re: Schusswaffen mit WBK in Gemeinschaftsräumen eines Wohngebäudes führen

Beitrag von Muki » Sa 15. Sep 2018, 02:08

gewo hat geschrieben:
aber es ist nun mal unsinn zu glauben dass an jeder ecke und jedem ende ein "nothelfer" gebraucht wird

die bandbreite an fehleinschaetzungen, missverstaendnissen, mangelnder fertigkeit usw ist hoch


Gerhard du beeindruckst mich immer wieder. Du hast den Nagel auf den Kopfgetroffen.
Mir ist sowas ähnliches schon passiert: hab den Nachbarn poltern & schreien gehört danach Stille.
Hab mir meinen Baseballschläger geschnappt und bin raus & rüber; !!durch!! seine geschlossene Tür; Blut am Boden entdeckt —> mich auf nachsuche begeben.
Ergebniss: mein lieber Nachbar hatte sich beim renovieren verletzt und war dabei sich im Bad zu verarzten. (sein Blick war unbelzahlbar als er mich mit dem Schläger in der Hand und den Hund an meiner Seite in seiner Wohnung stehen gesehen hat). :shifty: :shifty:

Ergo: vergesst die Waffe außerhalb der eigenen 4 Wände!
Wer Tipp-, Grammatik- oder Rechtschreibfehler findet darf sie gerne behalten.

K-ZugXXI / SSV-Kellerberg

reload-smile

AR15 M1 [.223rem]
Remington 700 [.223rem]
CZ 75b [9mm&.22lr]
Anschütz 1413 [.22lr]
Ruger American [.22lr]

mastercrash
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 608
Registriert: Do 28. Apr 2016, 17:27

Re: Schusswaffen mit WBK in Gemeinschaftsräumen eines Wohngebäudes führen

Beitrag von mastercrash » Sa 15. Sep 2018, 04:05

Muki hat geschrieben:sein Blick war unbelzahlbar als er mich mit dem Schläger in der Hand und den Hund an meiner Seite in seiner Wohnung stehen gesehen hat

Dann wäre der Blick wenn er dich mit dem AR-15 in der Hand gesehen hätte wahrscheinlich noch ein Stück besser gewesen :D
Aber im Ernst, Unterschied hätte das auch keinen mehr gemacht, ob mit Schläger oder Waffe gekommen wärst. Die Situation hätte sich ja so oder so geklärt.

Wie bist eigentlich durch seine geschlossene Tür gekommen? Hast die eingetreten oder was :o Also des Nachbars Haus stürmen in dem ich DURCH geschlossene Türen laufen muss würde mir tatsächlich nicht einfallen. Das können gerne die Cobra machen. Und das nur wegen etwas Poltern und einem Schrei... naja, ein Schrei kann ja von allem möglichen kommen. Wenn ich mir die Hand beim Kochen verbrenne brauche ich auch keinen Nachbarn mit ner Glock in der Hand in meiner Wohnung.
Glock 19 Gen 4 @ 9x19
Beretta 92 S @ 9x19
AR-15 M4 @ 5.56x45
Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine

Benutzeravatar
HS911
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1419
Registriert: So 9. Mai 2010, 17:29

Re: Schusswaffen mit WBK in Gemeinschaftsräumen eines Wohngebäudes führen

Beitrag von HS911 » Sa 15. Sep 2018, 07:37

mastercrash hat geschrieben:Dann wäre der Blick wenn er dich mit dem AR-15 in der Hand gesehen hätte wahrscheinlich noch ein Stück besser gewesen :D
Aber im Ernst, Unterschied hätte das auch keinen mehr gemacht, ob mit Schläger oder Waffe gekommen wärst.


Das kommt auf den Nachbarn drauf an. Ich würd mich nicht darauf verlassen.
If liberty means anything at all, it means the right to tell people what they do not want to hear.
George Orwell

bino71
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3929
Registriert: Mi 4. Jun 2014, 12:41
Wohnort: NÖ / Wiener Becken

Re: Schusswaffen mit WBK in Gemeinschaftsräumen eines Wohngebäudes führen

Beitrag von bino71 » Sa 15. Sep 2018, 21:25

...und wie wäre der Blick, wenn der Nachbar eine Waffe und im Glauben jemand bricht ein unüberlegt geschossen hätte.

Benutzeravatar
Muki
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 58
Registriert: Sa 23. Apr 2016, 20:55
Wohnort: Wien

Re: Schusswaffen mit WBK in Gemeinschaftsräumen eines Wohngebäudes führen

Beitrag von Muki » Sa 15. Sep 2018, 21:32

mastercrash hat geschrieben:
Muki hat geschrieben:sein Blick war unbelzahlbar als er mich mit dem Schläger in der Hand und den Hund an meiner Seite in seiner Wohnung stehen gesehen hat

Dann wäre der Blick wenn er dich mit dem AR-15 in der Hand gesehen hätte wahrscheinlich noch ein Stück besser gewesen :D
Aber im Ernst, Unterschied hätte das auch keinen mehr gemacht, ob mit Schläger oder Waffe gekommen wärst. Die Situation hätte sich ja so oder so geklärt.

Wie bist eigentlich durch seine geschlossene Tür gekommen? Hast die eingetreten oder was :o Also des Nachbars Haus stürmen in dem ich DURCH geschlossene Türen laufen muss würde mir tatsächlich nicht einfallen. Das können gerne die Cobra machen. Und das nur wegen etwas Poltern und einem Schrei... naja, ein Schrei kann ja von allem möglichen kommen. Wenn ich mir die Hand beim Kochen verbrenne brauche ich auch keinen Nachbarn mit ner Glock in der Hand in meiner Wohnung.



Hahaha nein nein, ist die Nachbarwohnung in einem Altbau in Wien & mit Absprache des Eigentümers.... bzw. habe einen Freibrief für solche Fälle von ihm (und er auch von mir). Schließlich passt er auch auf meine 4 Wände auf wenn ich nicht da bin bzw. wenn der Hund eine gewisse Zeit nicht aufhört zu bellen (melden) oder so (Ohnmacht, Unfall........) die Tür war geschlossen NICHT versperrt (KEINE !! Hollywood/Vega/Cobra Szene). Und das ich nicht bewaffnet dort reinmarschiere versteht sich von selbst (wie der gewo schon geschrieben hat: Missverständnisse sind häufiger als der Ernst Fall).
Aber Bezug nehmend auf „bewaffnet im Wohnhaus herumlaufen“ da die wenigsten von uns für solche Situationen ausgebildet sind (ich jedenfalls nicht) mache ich sowas nicht, ich (100kg) mein Schläger & der Hund sind in der regel einschüchternd genug....

Lg
Wer Tipp-, Grammatik- oder Rechtschreibfehler findet darf sie gerne behalten.

K-ZugXXI / SSV-Kellerberg

reload-smile

AR15 M1 [.223rem]
Remington 700 [.223rem]
CZ 75b [9mm&.22lr]
Anschütz 1413 [.22lr]
Ruger American [.22lr]

RcL
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2471
Registriert: Sa 7. Mai 2016, 12:59

Re: Schusswaffen mit WBK in Gemeinschaftsräumen eines Wohngebäudes führen

Beitrag von RcL » So 16. Sep 2018, 23:18

Die Posts hier sind teilweise köstlich
gewo hat geschrieben:aber wenn einer wo eine halbnackte schreiende frau an den haaren durch den wald schleift (bzw zwecks genderung:) wenn eine wo einen halbnackten schreienden mann an den haaren durch den wald schleift ...

:lol:

Hatten hier im Haus auch ein Pärchen, das sich gern etwas lautstärker gestritten hat, endete auch gelegentlich mit Rettungseinsätzen, in aller Regel aber auf jeden Fall mit Polizeieinsätzen. Ein Bewohner hat sich mal vor Eintreffen der Polizei eingemischt, der stand nachher dann blöd da, weil die gute Dame natürlich nicht gegen ihren gelegentlich aufbrausenderen Freund aussagen würde.....

Fazit: Raushalten, anrufen. Das empfiehlt die Polizei auch genau so, unter anderem weil du sonst eben schnell selbst Probleme bekommen kannst. Und ja, meiner Erfahrung nach kann man (selten) Glück haben und die Streife ist in 15 Minuten da. Man kann aber auch mal 30-40 Minuten warten, auch wenn man anruft weil man z.B. häusliche Gewalt mitbekommt. Und das ist in der Stadt, in einem Gebiet das sehr gut an jeglichen Verkehr angebunden ist.
Steelman hat geschrieben:Und alle politisch korrekten Weicheier sollen gefälligst selbst schauen wie sie mit ihrer Kacke fertig werden.

Einen Anruf wirst ja wohl auch für solche Leute noch hinbekommen.... ;)

Benutzeravatar
Steelman
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3460
Registriert: Di 12. Okt 2010, 23:28
Wohnort: Wien

Re: Schusswaffen mit WBK in Gemeinschaftsräumen eines Wohngebäudes führen

Beitrag von Steelman » Mo 17. Sep 2018, 00:17

RcL hat geschrieben:Die Posts hier sind teilweise köstlich
gewo hat geschrieben:aber wenn einer wo eine halbnackte schreiende frau an den haaren durch den wald schleift (bzw zwecks genderung:) wenn eine wo einen halbnackten schreienden mann an den haaren durch den wald schleift ...

:lol:

Hatten hier im Haus auch ein Pärchen, das sich gern etwas lautstärker gestritten hat, endete auch gelegentlich mit Rettungseinsätzen, in aller Regel aber auf jeden Fall mit Polizeieinsätzen. Ein Bewohner hat sich mal vor Eintreffen der Polizei eingemischt, der stand nachher dann blöd da, weil die gute Dame natürlich nicht gegen ihren gelegentlich aufbrausenderen Freund aussagen würde.....

Fazit: Raushalten, anrufen. Das empfiehlt die Polizei auch genau so, unter anderem weil du sonst eben schnell selbst Probleme bekommen kannst. Und ja, meiner Erfahrung nach kann man (selten) Glück haben und die Streife ist in 15 Minuten da. Man kann aber auch mal 30-40 Minuten warten, auch wenn man anruft weil man z.B. häusliche Gewalt mitbekommt. Und das ist in der Stadt, in einem Gebiet das sehr gut an jeglichen Verkehr angebunden ist.
Steelman hat geschrieben:Und alle politisch korrekten Weicheier sollen gefälligst selbst schauen wie sie mit ihrer Kacke fertig werden.

Einen Anruf wirst ja wohl auch für solche Leute noch hinbekommen.... ;)


Nachdem du mich zitierst:

Ja, habe ich auch schon gemacht (anrufen meine ich)

Ähnlich wie bei dir habe ich es auch erlebt. Zwei Mall (verschiedene Häuser).

Einmischen kommt nicht in Frage, sonst bist nachher unter Umständen der Depperte.
Auch schon selbst (in jungen Jahren) erlebt, und nur mit´ner Portion Glück davon gekommen.

Alte Kriminalistenweisheit: "Pack schlägt sich, Pack verträgt sich"
Mangelnde Vorbereitung ist die Vorbereitung auf das Versagen

Benutzeravatar
gunlove
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 6829
Registriert: Do 15. Nov 2012, 16:29
Wohnort: Niederösterreich

Re: Schusswaffen mit WBK in Gemeinschaftsräumen eines Wohngebäudes führen

Beitrag von gunlove » Mo 17. Sep 2018, 17:43

Steelman hat geschrieben: ... "Pack schlägt sich, Pack verträgt sich"

:text-+1: Darum in solchen Fällen ja nur nicht einmischen!
Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
(Caspar David Friedrich 1774-1840)

Chris_82
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 134
Registriert: Mi 1. Nov 2017, 23:57
Wohnort: Wien

Re: Schusswaffen mit WBK in Gemeinschaftsräumen eines Wohngebäudes führen

Beitrag von Chris_82 » Mo 17. Sep 2018, 22:17

Absolute Zustimmung.
In diesem Sinne: 8-)
Don't be a hero

Benutzeravatar
Maddin
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2867
Registriert: Sa 21. Nov 2015, 14:03
Wohnort: Graz

Re: Schusswaffen mit WBK in Gemeinschaftsräumen eines Wohngebäudes führen

Beitrag von Maddin » Mo 17. Sep 2018, 23:48

gunlove hat geschrieben:
Steelman hat geschrieben: ... "Pack schlägt sich, Pack verträgt sich"

:text-+1: Darum in solchen Fällen ja nur nicht einmischen!


Einmischen kannst dich ja theoretisch schon durch den Anruf. Kommt halt auch auf die Wohnsituation an.

Es hat aber schon auch seinen guten Grund wieso es in Österreich keine unbedingte Anzeigepflicht von Straftaten für Privatpersonen gibt. Der § 286 StGB trifft die Sache gut wie ich finde.

Antworten