gewo hat geschrieben:du bist nicht betroffen
Naja, das täte ja mal nichts zur Sache, Nothilfe ist rechtlich anerkannt und steht gleichauf mit Notwehr.
gewo hat geschrieben:du kennst die situation nicht
Man hat aber zumindest wahrgenommen, dass hier eine Straftat (zumindest wahrscheinlich) läuft und hätte dann eh zumindest §§ 3, 8 StGB erstmal auf seiner Seite.
gewo hat geschrieben:du kennst die informationslage der einsatzkraefte nicht
Naja, die kommen ja üblicherweise auch mit viel blauem Licht und lautem Getröte, da wüsste man eh ob sie schon da sind (und daher vorhandene staatliche Hilfe bereits die Notwehr/Nothilfe ausscheiden lässt)
gewo hat geschrieben:das gelindeste mittel waere die polizei anzurufen
Ist in einer akuten Notwehrsituation aber erstmal ein untaugliches Mittel, weil die Notwehr ja gerade darauf abstellt, dass staatliche Hilfe zu spät kommt.
gewo hat geschrieben:das hast du nicht getan sondern die vorsaetzlich in eine auseinandersetzung begeben
Naja, was genau ist eine Auseinandersetzung? Ein Räuber der mit Gewalt gegen Personen versucht sich Wertgegenstände zu nehmen ist ja keine Auseinandersetzung sondern eine schwere gegenwärtige Straftat. Wenn zwei Streithähne mit Fäusten aufeinander losgehen, das ist eine Auseinandersetzung wo man eigentlich nur die Polizei rufen und Abstand halten sollte.
Eigentlich kommt alles auf die Situation an und die kennt man erst wenn ein konkreter Fall vorliegt.
Ich persönlich hoffe, das Glück zu haben nie in eine Situation zu kommen, in der ich mich fragen muss, ob ich meine Glock gegen jemand anderes einsetzen muss. Wenn doch hoffe ich dann die nötige Weisheit zu haben mich richtig zu entscheiden.
Eigentum ist für mich ganz klar weniger Wert als Leib und Leben, doch jemand der letzteres von anderen vorsätzlich beeinträchtigt muss zurecht mit Gegenwehr rechnen und da hilft dann auch kein Rumgeheule hinterher seitens der Räuber wenn sie wie im Fall des Raubüberfalls in Innsbruck auf den Juwelier ne 9x19 als Souvenir in der Schulter stecken haben (dieser hat seinen WP übrigens kaum einen Tag abgeben müssen, habe den Fall am LG Innsbruck mit Interesse beobachtet).