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Schusswaffen mit WBK in Gemeinschaftsräumen eines Wohngebäudes führen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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KGR84
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Re: Schusswaffen mit WBK in Gemeinschaftsräumen eines Wohngebäudes führen

Beitrag von KGR84 » Di 11. Sep 2018, 11:52

Glock1768 hat geschrieben:@kgr84: ich bin voll bei Dir

ich habe schon mal für Nachbarn die Polizei gerufen ... bei einem NOTFALL haben wir über 45 Minuten auf zwei Polizisten gewartet,

...


Ich hab selber die Polizei gerufen mit der Meldung Einbrecher im Haus. Hat ca. 40min gedauert bis wer da war ... und das ned in Hinterdupfing ... im 21.
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Re: Schusswaffen mit WBK in Gemeinschaftsräumen eines Wohngebäudes führen

Beitrag von Glock1768 » Di 11. Sep 2018, 11:54

KGR84 hat geschrieben:
Glock1768 hat geschrieben:@kgr84: ich bin voll bei Dir

ich habe schon mal für Nachbarn die Polizei gerufen ... bei einem NOTFALL haben wir über 45 Minuten auf zwei Polizisten gewartet,

...


Ich hab selber die Polizei gerufen mit der Meldung Einbrecher im Haus. Hat ca. 40min gedauert bis wer da war ... und das ned in Hinterdupfing ... im 21.


bei uns war es in 1110 Wien

wie gesagt ... wenn du Dich privat mit Polizisten unterhaltest, dann erzählen sie Dir so manches, was ich hier lieber nicht schreibe ... mich wundert nichts mehr
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Re: Schusswaffen mit WBK in Gemeinschaftsräumen eines Wohngebäudes führen

Beitrag von Fr4gg3l » Di 11. Sep 2018, 11:56

Man muss der Fachkraft für Eigentumsumverteilung genügend Zeit einräumen.....

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Glock1768
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Re: Schusswaffen mit WBK in Gemeinschaftsräumen eines Wohngebäudes führen

Beitrag von Glock1768 » Di 11. Sep 2018, 12:06

Fr4gg3l hat geschrieben:Man muss der Fachkraft für Eigentumsumverteilung genügend Zeit einräumen.....



.....um zu fliehen und die Polizei nicht zu gefährden :shhh:
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Re: Schusswaffen mit WBK in Gemeinschaftsräumen eines Wohngebäudes führen

Beitrag von Hellprayer » Di 11. Sep 2018, 12:29

Glock1768 hat geschrieben:
Fr4gg3l hat geschrieben:Man muss der Fachkraft für Eigentumsumverteilung genügend Zeit einräumen.....



.....um zu fliehen und die Polizei nicht zu gefährden :shhh:


Würdest du dich fürn Flatscreen vom Franzi abstechen lassen? ;)

Ich kann der Polizei (in meinem Fall wo ich gerufen habe) nicht unterstellen dass sie lange gebraucht haben (5 min und 2 streifen plus eine zivile waren da). Jedoch sind auch schon 5 Minuten manchmal verdammt lange wennst wirklich hilfe brauchst...
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Re: Schusswaffen mit WBK in Gemeinschaftsräumen eines Wohngebäudes führen

Beitrag von mastercrash » Di 11. Sep 2018, 13:22

Fr4gg3l hat geschrieben:Man muss der Fachkraft für Eigentumsumverteilung genügend Zeit einräumen.....

Eigentlich ist es juristisch korrekt Besitzumverteilung, zivilrechtlicher Eigentümer wird der Dieb/Einbrecher/Räuber nämlich nicht. Das Eigentum bleibt schön beim Bestohlenen.
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Re: Schusswaffen mit WBK in Gemeinschaftsräumen eines Wohngebäudes führen

Beitrag von gewo » Di 11. Sep 2018, 13:39

Robiwan hat geschrieben:....man provoziert hier geradezu einen Angriff des Einbrechers, weil man ihm als Nachfolgender den Fluchtweg versperrt.....


und genaun das wird - mit etwas pech und dem falschen gerchtssachverstaendigen - auch das gericht so annehmen wenns so weit kommt

du bist nicht betroffen
du kennst die situation nicht
du kennst die informationslage der einsatzkraefte nicht

das gelindeste mittel waere die polizei anzurufen
das hast du nicht getan sondern die vorsaetzlich in eine auseinandersetzung begeben

wir koennen jetzt gerne noch seitenlang ueber die moralische seite der situation diskutieren
ich darf dir versichern dass diese bei gericht keine sa* interessiert

die allermeisten leute die ich kenne die einen WP haben sind in so einem fall couragiert und greifen zum telefonhoehrer und nicht zur schnalle der eingangstuere

das ist auch der grund warum sie ihren WP immer noch haben

das kannst du jetzt moegen oder auch nicht
ist aber so
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Re: Schusswaffen mit WBK in Gemeinschaftsräumen eines Wohngebäudes führen

Beitrag von Glock1768 » Di 11. Sep 2018, 13:43

Hellprayer hat geschrieben:
Glock1768 hat geschrieben:
Fr4gg3l hat geschrieben:Man muss der Fachkraft für Eigentumsumverteilung genügend Zeit einräumen.....



.....um zu fliehen und die Polizei nicht zu gefährden :shhh:


Würdest du dich fürn Flatscreen vom Franzi abstechen lassen? ;)


Menschlich kein Thema ... Sind auch Menschen mit Familie ...

Aber ich kann mich dann eben nicht auf den Unterstützung verlassen ... Nicht mehr und nicht weniger
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Re: Schusswaffen mit WBK in Gemeinschaftsräumen eines Wohngebäudes führen

Beitrag von Fr4gg3l » Di 11. Sep 2018, 13:49

mastercrash hat geschrieben:Eigentlich ist es juristisch korrekt Besitzumverteilung, zivilrechtlicher Eigentümer wird der Dieb/Einbrecher/Räuber nämlich nicht. Das Eigentum bleibt schön beim Bestohlenen.


Juristisch gesehen richtig.

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Re: Schusswaffen mit WBK in Gemeinschaftsräumen eines Wohngebäudes führen

Beitrag von mastercrash » Di 11. Sep 2018, 14:19

gewo hat geschrieben:du bist nicht betroffen
Naja, das täte ja mal nichts zur Sache, Nothilfe ist rechtlich anerkannt und steht gleichauf mit Notwehr.
gewo hat geschrieben:du kennst die situation nicht
Man hat aber zumindest wahrgenommen, dass hier eine Straftat (zumindest wahrscheinlich) läuft und hätte dann eh zumindest §§ 3, 8 StGB erstmal auf seiner Seite.
gewo hat geschrieben:du kennst die informationslage der einsatzkraefte nicht
Naja, die kommen ja üblicherweise auch mit viel blauem Licht und lautem Getröte, da wüsste man eh ob sie schon da sind (und daher vorhandene staatliche Hilfe bereits die Notwehr/Nothilfe ausscheiden lässt)
gewo hat geschrieben:das gelindeste mittel waere die polizei anzurufen
Ist in einer akuten Notwehrsituation aber erstmal ein untaugliches Mittel, weil die Notwehr ja gerade darauf abstellt, dass staatliche Hilfe zu spät kommt.
gewo hat geschrieben:das hast du nicht getan sondern die vorsaetzlich in eine auseinandersetzung begeben
Naja, was genau ist eine Auseinandersetzung? Ein Räuber der mit Gewalt gegen Personen versucht sich Wertgegenstände zu nehmen ist ja keine Auseinandersetzung sondern eine schwere gegenwärtige Straftat. Wenn zwei Streithähne mit Fäusten aufeinander losgehen, das ist eine Auseinandersetzung wo man eigentlich nur die Polizei rufen und Abstand halten sollte.

Eigentlich kommt alles auf die Situation an und die kennt man erst wenn ein konkreter Fall vorliegt.
Ich persönlich hoffe, das Glück zu haben nie in eine Situation zu kommen, in der ich mich fragen muss, ob ich meine Glock gegen jemand anderes einsetzen muss. Wenn doch hoffe ich dann die nötige Weisheit zu haben mich richtig zu entscheiden.

Eigentum ist für mich ganz klar weniger Wert als Leib und Leben, doch jemand der letzteres von anderen vorsätzlich beeinträchtigt muss zurecht mit Gegenwehr rechnen und da hilft dann auch kein Rumgeheule hinterher seitens der Räuber wenn sie wie im Fall des Raubüberfalls in Innsbruck auf den Juwelier ne 9x19 als Souvenir in der Schulter stecken haben (dieser hat seinen WP übrigens kaum einen Tag abgeben müssen, habe den Fall am LG Innsbruck mit Interesse beobachtet).
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Re: Schusswaffen mit WBK in Gemeinschaftsräumen eines Wohngebäudes führen

Beitrag von Glock1768 » Di 11. Sep 2018, 14:37

Gut geschrieben ...
9x19: 2x CZ 75 Shadow Mamba, 2x Glock 17 Gen4, Glock 19 Gen4, Glock 34 Gen4, Glock 43 Gen4, Tactical 17 TAC-9
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Re: Schusswaffen mit WBK in Gemeinschaftsräumen eines Wohngebäudes führen

Beitrag von 75th » Di 11. Sep 2018, 15:18

Möchte nur noch 2 Gedanken hier anbringen:
1.) Polizei kommt nicht immer mit Tatü-Tata und Blaulicht - es gibt auch genug verdeckte "Einsatzfahrten"
2.) Was bei nachfolgenden Ermittlungen und diversen Sachverständigen samt Gutachten raus kommt weiß im Vorhinein keiner. Denn unsere Judikative ist nicht immer logisch oder Nachvollziehbar und teilweise auch einfach falsch. Daher wäre ich bei Nothilfe bei nicht Familienmitglieder sehr sehr vorsichtig.

Der berühmte Satz "Recht haben und Recht bekommen sind 2 Paar Schuhe" gilt im Besonderen hier! Es gibt genug Polizisten denen die Notwehr ein Jahr später vor Gericht als Fahrlässige Körperverletzung Körperverletzung angekreidet wurde.

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Re: Schusswaffen mit WBK in Gemeinschaftsräumen eines Wohngebäudes führen

Beitrag von Wulpe » Mi 12. Sep 2018, 23:06

KGR84 hat geschrieben:
Glock1768 hat geschrieben:@kgr84: ich bin voll bei Dir

ich habe schon mal für Nachbarn die Polizei gerufen ... bei einem NOTFALL haben wir über 45 Minuten auf zwei Polizisten gewartet,

...


Ich hab selber die Polizei gerufen mit der Meldung Einbrecher im Haus. Hat ca. 40min gedauert bis wer da war ... und das ned in Hinterdupfing ... im 21.


Oh, aber bei euch hat unter 133 zumindest jemand abgehoben, das war bei mir mehrere Male nicht der Fall.

Das ist kein Gschichtl, sondern passierte im Zuge der Zusammenlegung Gendarmerie/Polizei 2005. Ich war von 2004 bis 2006 als Studentenjob am Wochenende Verstärkung für den Wachmann einer Tiefgarage in einem großen Entertainmentcenter vor den Toren Salzburgs. Jeden Freitag und Samstag von 20 Uhr bis 6 Uhr Früh.

Dort gab es mehrere Lokale, Discos, de facto ein Bordell (Stripclub mit Hotel nebenan), Restaurants, Kino etc. Das Areal wurde nicht ohne Grund von der Polizei liebevoll „Gazastreifen“ genannt. Als dann z.B. vor der Ethnodisco wieder mal die Ketten und Baseballschläger aus den Kofferräumen geholt wurden, hat unter 133 niemand abgehoben, mehrere Male hintereinander nicht, an verschiedenen Tagen. Allerdings nur wenn man mobil angerufen hat, vom Festnetz aus landete man in der Notrufzentrale.
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Re: Schusswaffen mit WBK in Gemeinschaftsräumen eines Wohngebäudes führen

Beitrag von mastercrash » Mi 12. Sep 2018, 23:51

Ja einerseits will der Staat das Gewaltmonopol was in einem Rechtsstaat auch so sein soll, andererseits muss er die Aufgaben die das so mit sich bringt dann auch wahrnehmen.

Wenn mir der Staat sagt er hat das Gewaltmonopol sage ich danke und erwarte aber dann auch, dass die Polizei in spätestens 10 Minuten vor Ort ist, wenn ich sie anrufe (und selbst bei 10 Minuten kann das bei gewalttätigen Einbrechern bzw Home Invasoren wie sie sich in letzter Zeit häufen schon zu spät sein).

In Österreich haben wir es aber eh gut, muss man ganz klar sagen. Dass "Bereithalten der Waffe in der eigenen Wohnung zum Selbstschutz" ein zugelassenes Bedürfnis für Waffen ist, findet man in anderen Staaten (außer in manchen US-Bundesländern) höchstselten.

Bin selbst aus Italien, bei einem Bekannten von mir wurde eingebrochen, als er zuhause war und dem Täter war das egal. Er rief die Carabinieri und die haben noch in aller Seelenruhe einen Verkehrsunfall fertig aufgenommen, ehe sie dann 45 Minuten später gemütlich gekommen sind. Der Täter hatte in der Zwischenzeit alles net eingepackt und sich praktisch mit Lächeln verabschiedet (wehren darf man sich in Italien da auch nicht, bei anderen Bekannten vom Gardasee hat der Hund einen Einbrecher gebissen und die Eigentümer wurden dann angeklagt und verurteilt wegen Körperverletzung und mussten noch fast 4000 Euro Schmerzensgeld an den Einbrecher zahlen). Auch ein Grund weshalb ich schon fast 5 Jahre nicht mehr in Italien zu finden bin, verarschen kann ich mich selber auch.

Aber das ist hier in Österreich tatsächlich deutlich besser. Wenn man schon Kat-B Waffen zum Zwecke des Selbstschutzes offiziell besitzen darf (und sogar geladen bzw in meinem Fall Unterladen im Waffenschrank), gibt der Staat zumindest irgendwo zu, dass er nicht immer und überall sein kann und lässt einen zumindest nicht hilflos im Regen stehen. Die Minuten, wenn man merkt da macht sich jemand an der Tür zu schaffen und ist bald herinnen und die Polizei ist noch nirgends und mehr als ein Küchenmesser das man besser gleich in der Küche lässt kann man nicht finden, müssen ja der Horror sein. Und sobald der Einbrecher dann herinnen ist, ists auch nicht besser. Kann man ihm bestenfalls beim Tragen helfen in der Hoffnung, dass keine Gewalt ins Spiel kommt.
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Re: Schusswaffen mit WBK in Gemeinschaftsräumen eines Wohngebäudes führen

Beitrag von Burgenlandy » Do 13. Sep 2018, 08:12

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Zuletzt geändert von Burgenlandy am Mi 16. Sep 2020, 12:27, insgesamt 1-mal geändert.
Dieser Account wird auf meinen Wunsch hin stillgelegt - ich würde mich über eine gänzliche Löschung freuen.

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