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Flinte bei Bruder lagern
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Flinte bei Bruder lagern
Hallo!
Mein Bruder besitzt eine kat. B Flinte (Halbautomat) und einen Waffenschrank.
Er braucht beides nicht mehr, weil er nur die Pistole und einen kleinen Schrank behält..
Ich brauch seinen großen Schrank, oder hätte ihn gerne.
Ist es rechtlich irgendwie möglich, dass er seine Flinte bei mir lagert obwohl ich selbst keine Plätze mehr frei habe? Wir sind natürlich beide WBK Inhaber.
Bisher konnte er sie nämlich leider nicht verkaufen..
Danke & Lg
Mein Bruder besitzt eine kat. B Flinte (Halbautomat) und einen Waffenschrank.
Er braucht beides nicht mehr, weil er nur die Pistole und einen kleinen Schrank behält..
Ich brauch seinen großen Schrank, oder hätte ihn gerne.
Ist es rechtlich irgendwie möglich, dass er seine Flinte bei mir lagert obwohl ich selbst keine Plätze mehr frei habe? Wir sind natürlich beide WBK Inhaber.
Bisher konnte er sie nämlich leider nicht verkaufen..
Danke & Lg
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Re: Flinte bei Bruder lagern
§ 28 Abs 7 ist dein Freund (oder Feind, wie man es nimmt )
Das Überlassen anders als durch Veräußerung muss binnen 6 Wochen der Behörde gemeldet werden. Da die Waffen vermutlich länger als 6 Wochen bei dir wären könnts da ein Problem sein. Dann müssten beide der Behörde nämlich mitteilen, dass die Waffe bei dir ist und die Behörde würde schnell bemerken, dass du zu wenig Plätze auf der WBK hast. Und dass das die Zuverlässigkeit schwer gefährdet brauche ich nicht unbedingt zu erwähnen.
Wenn er die Waffe aber binnen 6 Wochen eh an jemand anderes verkauft kannst sie in der Zwischenzeit schon bei dir verwahren. Das dürfte dann kein Problem sein.
Das Überlassen anders als durch Veräußerung muss binnen 6 Wochen der Behörde gemeldet werden. Da die Waffen vermutlich länger als 6 Wochen bei dir wären könnts da ein Problem sein. Dann müssten beide der Behörde nämlich mitteilen, dass die Waffe bei dir ist und die Behörde würde schnell bemerken, dass du zu wenig Plätze auf der WBK hast. Und dass das die Zuverlässigkeit schwer gefährdet brauche ich nicht unbedingt zu erwähnen.
Wenn er die Waffe aber binnen 6 Wochen eh an jemand anderes verkauft kannst sie in der Zwischenzeit schon bei dir verwahren. Das dürfte dann kein Problem sein.
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Re: Flinte bei Bruder lagern
Wenn nur er Zugang zum Schrank hat, sollte es gehen.
Sobald aber auch du Zugang zu mehr Kat B Waffen hast als Plätze auf der Karte schauts da eher düster aus.
Sonst tauscht halt.
Er nimmt eine Kurzwaffe von dir auf seine Karte und verwahrt diese bei sich und du seine Flinte in dem grossen Schrank bei dir, und schon sind alle happy
Sobald aber auch du Zugang zu mehr Kat B Waffen hast als Plätze auf der Karte schauts da eher düster aus.
Sonst tauscht halt.
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"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "
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Re: Flinte bei Bruder lagern
Lyrics hat geschrieben:Mein Bruder besitzt eine kat. B Flinte (Halbautomat) und einen Waffenschrank.
Ist es rechtlich irgendwie möglich, dass er seine Flinte bei mir lagert obwohl ich selbst keine Plätze mehr frei habe?
natuerlich nicht
das ist eine stueckzahlueberschreitung
wenn der sachbearbeiter auf der waffebehoerde dir da draufkommt und er hat schlechte laune ist die WBK weg
Zuletzt geändert von gewo am Di 11. Sep 2018, 16:49, insgesamt 1-mal geändert.
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Flinte bei Bruder lagern
Evilcannibal79 hat geschrieben:Wenn nur er Zugang zum Schrank hat, sollte es gehen.
Ich glaube das ist nicht Sinn der Sache, wenn der TE den Schrank braucht. Wäre etwas sinnfrei Ansonsten natürlich wärs möglich, aber auch umstritten, weil die Schlüsselgewalt der Eingangstür ja beim TE liegt und der eigentliche Besitzer ja nicht (selbständig) an den Schrank kommt.
Das mit dem längerfristigem Tausch (über 6 Wochen) ist aber doch auch umstritten. Müssten sie halt öfters hin und zurück tauschen
Zuletzt geändert von mastercrash am Di 11. Sep 2018, 16:41, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Flinte bei Bruder lagern
schon klar
hab den Sarkasmus smiley vergessen
Aber rein Theoretisch würds so funktionieren, wurde ja schon öfter mal hier sowas in der Art diskutiert
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Re: Flinte bei Bruder lagern
woolf hat geschrieben:Was ist daran umstritten? Der Tausch ohne Eigentumsübertrag? Möglicherweise. Das ist aber der BH egal und nur Sache zwischen den Brüdern. Waffenrechtlich ist das eine glasklare Überlassung.
Ja, eine glasklare Überlassung, aber keine Stückzahlüberschreitung weil ja zeitgleich getauscht wird. Daher auch (nur) binnen 6 Wochen der Behörde zu melden. Was aber wenn man in der Zwischenzeit wieder zurück tauscht? Wenn man den Tausch und Rücktausch der Behörde dann noch meldet (am besten gleichzeitig, Vorderseite Tausch, Rückseite Rücktausch) kommen die sich doch verarscht vor?
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Re: Flinte bei Bruder lagern
Tausch will ich nicht, aber ja wir verstehen uns gut
Aber gewo hat das denk ich klipp und klar beantwortet.
Grauzonen, wo kein Kläger da kein Richter etc. sind nicht mein Ding.
Da ist mir meine Zuverlässigkeit zu wichtig .. deshalb frag ich ja, bevor ich so etwas überhaupt ernsthaft in Erwägung ziehe.
Habe angenommen, es gibt evtl. eine Art Formular mit dem man so etwas machen kann. Nachdem das nicht so ist:
Thema hat sich für mich zumindest daher auch wieder erledigt und kann gerne geschlossen werden sofern erwünscht.
Danke für eure Antworten!
Aber gewo hat das denk ich klipp und klar beantwortet.
Grauzonen, wo kein Kläger da kein Richter etc. sind nicht mein Ding.
Da ist mir meine Zuverlässigkeit zu wichtig .. deshalb frag ich ja, bevor ich so etwas überhaupt ernsthaft in Erwägung ziehe.
Habe angenommen, es gibt evtl. eine Art Formular mit dem man so etwas machen kann. Nachdem das nicht so ist:
Thema hat sich für mich zumindest daher auch wieder erledigt und kann gerne geschlossen werden sofern erwünscht.
Danke für eure Antworten!
Re: Flinte bei Bruder lagern
Ich kenne Behörden, die tollerieren die gemeinsame Stückzahlüberschreitende Verwahrung von Vater und Sohn trotz getrennter Haushalte (Trotzdem beide am Verwahrung dort gemeldet).
Also eventuell Bruder bei dir melden und mit der BH reden.
Also eventuell Bruder bei dir melden und mit der BH reden.
Re: Flinte bei Bruder lagern
Hane hat geschrieben:Ich kenne Behörden, die tollerieren die gemeinsame Stückzahlüberschreitende Verwahrung von Vater und Sohn trotz getrennter Haushalte (Trotzdem beide am Verwahrung dort gemeldet).
Also eventuell Bruder bei dir melden und mit der BH reden.
soll jeder machen wie er glaubt
aber davor kann ich nur warnen
die referenten der behoerde sind meist normale VB
die wechseln regelmaessig
im urlaub kommen vertretungen die keinen plan haben
es werden welche pensioniert
oder befoerdert
wenn dir irgendwann irgendwer der beim telefon im waffenreferat abgehoben hat gesagt hat dass du mehr waffen inne haben darfst als dir genehmigt wurden dann ist das ziemlich exakt das selbe wie wen dir irgendwer der im verkersamt abhebt sagt du darfst 180km/H auf der autobahn fahren
selbst wenn du es schriftlich hast - was du sicher nicht hast - ist die sache nicht voellig gegessen
denn es liegt NICHT im ermessen des waffenreferenten dir die innehbaung von mehr schusswaffen zu erlauben als dir per bescheid erlaubt worden sind
im prinzip DARF er es dir nicht (formlos) erlauben
er darf dir die stueckzahl erweitern, das darf er ..
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Re: Flinte bei Bruder lagern
Ich in Deiner Situation tät halt warten bis die Flinte verkauft ist oder mir selber einen Schrank kaufen. Den Ärger mit dem Teufel, der net schlaft bräucht ich nicht...
Grüße, Alex
Grüße, Alex
Re: Flinte bei Bruder lagern
Eine Deiner Kat B Waffen auf Depot legen (falls man nicht verkaufen möchte)und dann halt Überlassungserklärung.
Re: Flinte bei Bruder lagern
Ein Schelm könnte auf die Idee kommen eine gegenseitige §28 aufzusetzen und die Datumszeile vorerst frei zu lassen...
Ich würde sowas aber nie tun und rate auch niemandem dazu.
Ich würde sowas aber nie tun und rate auch niemandem dazu.
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.