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Gesamte Waffe als Zubehör Eintragen

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Nordi
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Gesamte Waffe als Zubehör Eintragen

Beitrag von Nordi » Di 18. Sep 2018, 07:09

Hallo,

Ich hätte eine Frage bzw folgende Grundlage dazu:

Ich würde gern für meine OA10 ein Wechselsystem mit 26 Zoll kaufen und habe jetzt ein Angebot für eine Vollständige OA10 mit besagten 26 Zoll Lauf bekommen.

Ist es möglich das ich die GESAMTE Waffe ( also Lower und Upper ) kaufe aber nur den Upper als Zubehör auf meine bereits bestehende OA10 eintragen lasse?

Muss ich den Lower dann vernichten, verkaufen oder kann ich ihn gar behalten aber natürlich nicht mehr nutzen?

LG und Danke für die Antworten.

Byebye Austria

FFWGK
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Re: Gesamte Waffe als Zubehör Eintragen

Beitrag von FFWGK » Di 18. Sep 2018, 07:19

Bei mir wars so dass ich zuerst einen Waffenhändler oder Büchser brauchte der die Waffe "trennt". Meiner wollte das aber nur machen wenn er das Griffstück zerstört. Ich habs dann gelassen und die ganze Waffe eintragen lassen da es schade um das Griffstück gewesen wäre. Habe dann auch nicht mehr weitergesucht ob es ein anderer auch ohne Zerstörung gemacht hätte.

Hast du dann den "nackten" Upper sollte einem Zubehöreintrag nichts im Wege stehen. Die Sachbearbeiter sind aber am entspanntesten wenn man sie vorher gefragt hat wie sie es denn gern hätten ;-)
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bino71
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Re: Gesamte Waffe als Zubehör Eintragen

Beitrag von bino71 » Di 18. Sep 2018, 08:31

Ohne Büchsenmacher bekommst den Upper nicht als Zubehör und
kein Büchsenmacher geht das Risiko ein, Dir den dazugehörigen Lower mitzugeben, da ja dann keine "Trennung" stattfindet.
Eigentlich unsinnig, wenn man bedenkt, daß ein Lower kein waffenrelevantes Teil ist.
Vielleicht findest ja einen BüMa, denn Du überzeugen kannst.

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Nordi
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Re: Gesamte Waffe als Zubehör Eintragen

Beitrag von Nordi » Di 18. Sep 2018, 08:37

Danke für die bisherigen Antworten...es ist also theoretisch möglich das ich den Lower mitnehmen könnte...ok, das hilft mir schon mal :)

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Glock1768
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Re: Gesamte Waffe als Zubehör Eintragen

Beitrag von Glock1768 » Di 18. Sep 2018, 08:46

probiere es anders ... der Büchsenmacher trennt die Waffe in die beiden Teile und du nimmst den Upper. Ich weiß nicht, ob der Büchsenmacher den lower wirklich zerstört oder eventuell dann als freies Teil an andere Kunden (=Schützenfreunde=andere Rechnung) weiterverkauft.
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Jo_Kux
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Re: Gesamte Waffe als Zubehör Eintragen

Beitrag von Jo_Kux » Di 18. Sep 2018, 09:41

ich bin ziemlich sicher, dass es in Ö BüMa gibt, die deine Waffe in eine waffenrelevantes Oberteil und ein Waffenunrelevantes Unterteil trennen und dir den waffenunrelevanten Teil mitgeben, wenn im Zuge der Trennung eine Meldung des wafferelevanten Teils als Zubehört erfolgt.
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

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zeroflow
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Re: Gesamte Waffe als Zubehör Eintragen

Beitrag von zeroflow » Di 18. Sep 2018, 09:59

Ansonsten, hast du z.B schon bei Gewo nachgefragt?

Ich glaube mich zu erinnern von ihm gehört zu haben, dass sowas überhaupt kein Problem ist.
Das Beispiel damals war glaubich die Glock 17 Gen5 als Basiswaffe und dann dazu je eine G19 Gen5 und G26 Gen5 als Wechselsystem eintragen lassen da die zur G17 Gen5 kompatibel sind.

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Re: Gesamte Waffe als Zubehör Eintragen

Beitrag von gewo » Di 18. Sep 2018, 10:54

Bei Neuwaffen kein Problem

Der waffenrelevante Part des Wechselsystems muss zum Griffstück oder lower der Basiswaffe eineansfrei kompatibel sein

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Re: Gesamte Waffe als Zubehör Eintragen

Beitrag von Glock1768 » Di 18. Sep 2018, 11:27

zeroflow hat geschrieben:Das Beispiel damals war glaubich die Glock 17 Gen5 als Basiswaffe und dann dazu je eine G19 Gen5 und G26 Gen5 als Wechselsystem eintragen lassen da die zur G17 Gen5 kompatibel sind.


?????????????????????

Seit wann sind Glock 19 und 26 zur 17er kompatibel???
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Re: Gesamte Waffe als Zubehör Eintragen

Beitrag von zeroflow » Di 18. Sep 2018, 12:27

Glock1768 hat geschrieben:
zeroflow hat geschrieben:Das Beispiel damals war glaubich die Glock 17 Gen5 als Basiswaffe und dann dazu je eine G19 Gen5 und G26 Gen5 als Wechselsystem eintragen lassen da die zur G17 Gen5 kompatibel sind.


?????????????????????

Seit wann sind Glock 19 und 26 zur 17er kompatibel???


So wie ich es damals verstanden habe: Seit der Gen5.
Ist dann zwar wsl nicht schön aber lässt sich zusammenbauen.

Bitte um Korrektur falls nicht.

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burggraben
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Re: Gesamte Waffe als Zubehör Eintragen

Beitrag von burggraben » Di 18. Sep 2018, 12:31

Leider (oder zum Glück?) gibts dazu keine Judikatur. Zumindest kenne ich keine und auch im Forum hab ich noch nie was von Judikatur dazu gelesen, sondern eben nur von der gelebten Praxis. Bitt um Link falls es da was gibt. Am Schießstand gilt das Waffengesetz ja nur eingeschränkt, daher nehmen die meisten an dass man dort das G26 Wechselsystem mit dem freien G26 Griffstück auch verwenden darf. So ein Setup führen würde ich mich als vorsichtiger Mensch nicht trauen, auch wenn daheim eine andere Waffe zerlegt ist oder ein freier Platz vorhanden ist so dass es zu keiner Stückzahlüberschreitung kommt. Weniger Vorsichtigere bzw. Mutigere werden vielleicht sagen dass auch das Führen vom Wechselsystem und freiem Griffstück ok ist, für mich wär das aber zu riskant, vor allem wenn die Teile alle nummerngleich sind.

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Re: Gesamte Waffe als Zubehör Eintragen

Beitrag von gewo » Di 18. Sep 2018, 13:41

burggraben hat geschrieben:Leider (oder zum Glück?) gibts dazu keine Judikatur. Zumindest kenne ich keine und auch im Forum hab ich noch nie was von Judikatur dazu gelesen, sondern eben nur von der gelebten Praxis. Bitt um Link falls es da was gibt. Am Schießstand gilt das Waffengesetz ja nur eingeschränkt, daher nehmen die meisten an dass man dort das G26 Wechselsystem mit dem freien G26 Griffstück auch verwenden darf. So ein Setup führen würde ich mich als vorsichtiger Mensch nicht trauen, auch wenn daheim eine andere Waffe zerlegt ist oder ein freier Platz vorhanden ist so dass es zu keiner Stückzahlüberschreitung kommt. Weniger Vorsichtigere bzw. Mutigere werden vielleicht sagen dass auch das Führen vom Wechselsystem und freiem Griffstück ok ist, für mich wär das aber zu riskant, vor allem wenn die Teile alle nummerngleich sind.


am schiessstand sind die bestimmungen ueber den besitz und die innehabung aufgehoben
daher dort mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit problemlos

zuhause ist der zusammenbau verboten wenn dadurch die genehmigte stueckzahl ueberschritten wird
so weit logisch
wenn die genehmigte stueckzahl dadurch NICHT ueberschritten wird .... was waere das delikt?
dass ich ein waffenrelevantes wechselsystem auf einem nicht dazzu gehoerigen griffstueck betreibe .. das ist genau der sinn des waffenzubehoers ... die erfuellung des sinnes einer gesetzlichen bestimmung kann wohl fraglos kein delikt sein

ueber das thema "fuehren" habe ich in diesem zsuammenhang noch nicht nachgedacht weil es wohl kaum vorkommt
aber selbst da ... was waere das delikt ...?
die berechtung zum besitz des waffenrelevanten teiles ist vorhanden
der rest ist genehmigungsfrei

ein delikt "zusammenfuehren von waffenrechtlichen waffenteilen mit genehmigungsfreien dingen" gibts ned ... vor allem weil es kein verbot dafuer - sondern im gegenteil - eine genehmigung (naemlich den zubehoereintrag) gibt
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Re: Gesamte Waffe als Zubehör Eintragen

Beitrag von Jo_Kux » Di 18. Sep 2018, 13:52

Dann frag ich mich, warum das Thema RRA mit freiem Lower immer so explodiert und einem nahezu alle dazu raten, damit außerhalb eines Schiessstandes auch bei nicht Überschreitung der Plätze, sehr vorsichtig zu sein.
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

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Re: Gesamte Waffe als Zubehör Eintragen

Beitrag von Mjoelnir » Di 18. Sep 2018, 14:09

Jo_Kux hat geschrieben:Dann frag ich mich, warum das Thema RRA mit freiem Lower immer so explodiert und einem nahezu alle dazu raten, damit außerhalb eines Schiessstandes auch bei nicht Überschreitung der Plätze, sehr vorsichtig zu sein.


Na dann solltest du auch mal die Antworten lesen und nicht nochmal fragen.

Der RRA 9mm wurde in AT nicht als ganze Waffe zugelassen, nur der Upper und da liegt der Hund.
Wenn du ein Wechselsystem hast, dessen Modell auch als ganze Waffe zugelassen wurde (eben wie ein OA-15, HERA, Glock, CZ etc), ist das zusammenbauen mit einem Lower oder Griffstück kein Problem - wenn die zulässige Gesamtzahl nicht die Plätze deiner Waffendokumente überschreitet.

Es gibt im AR Design in 9mmP nur das OA-9 als Ganzwaffe, welches damals im Zulassungsverfahren ja auch einen RRA Upper hatte, da OA damals noch von RRA importierte. :D

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